Einführung zum neuen Mutterschutzgesetz Veranstaltung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, NRW 6. November 2017, Düsseldorf

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1 Einführung zum neuen Mutterschutzgesetz Veranstaltung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, NRW 6. November 2017, Düsseldorf Stand: Referat 213, Dr. Ulrich Stockter

2 2 Kurze Vorstellung Dr. Ulrich Stockter l Leiter des Referats für Mutterschutz l zuständig für das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Referat 213 Familienrecht, Mutterschutz und Elternzeit Glinkastr. 24, Berlin ulrich.stockter@bmfsfj.bund.de

3 3 Das neue Mutterschutzgesetz Neuregelung des Mutterschutzrechts Einbeziehung von Schülerinnen und Studentinnen einige inhaltliche Neuerungen im Übrigen im Wesentlichen nur Neustrukturierung neuer Impuls für den Mutterschutz 1. durch Konturierung der gesetzlichen Zielsetzungen 2. durch Konturierung von Rechten und Pflichten 3. durch verbesserte Umsetzung

4 4 Das neue Mutterschutzgesetz I. Aufgabe und Ziel 1. Aufgabe und Ziel des Mutterschutzes 2. Ziele der Reform 3. Regelungsbereiche des Mutterschutzgesetzes II. Neuregelungen v.a. zur Konturierung von Rechten und Pflichten 1. Geschützte Personengruppen 2. Der Begriff der unverantwortbaren Gefährdung 3. Gefährdungsbeurteilung 4. Rangfolge der Schutzmaßnahmen 5. Information und Partizipation aller Beteiligten (Frauen, Belegschaft, Betriebsräte) 6. Andere ausgewählte Neuregelungen III. Umsetzung 1. Verantwortlichkeiten im Mutterschutz 2. Ausschuss für Mutterschutz 3. Praktikabilität und Akzeptanz 4. Vernetzung und Austausch

5 5 Aufgabe Neuregelung Umsetzung I. Aufgabe und Ziel Aufgabe und Ziel 1. Aufgabe und Ziel des Mutterschutzes 2. Ziele der Reform 3. Regelungsbereiche des Mutterschutzgesetzes II. Neuregelungen III. Umsetzung

6 6 Aufgabe Neuregelung Umsetzung Mutterschutzziele Reformziele Regelungsbereiche Aufgabe und Ziel des Mutterschutzes (1) l Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres (ungeborenen) Kindes l Ermöglichung der Fortführung der Erwerbstätigkeit /des Studiums (Vermeidung unnötiger Erwerbsunterbrechungen) l Nachteilsausgleich ( soll -Regelung)

7 7 Aufgabe Neuregelung Umsetzung Mutterschutzziele Reformziele Regelungsbereiche Aufgabe und Ziel des Mutterschutzes (2) Ausgangspunkt: Schwangerschaft ist keine Krankheit Wichtig: Mutterschutz ist nicht verhandelbar grundsätzlich kein selbstbestimmter Schutzumfang (Ausnahme: Nacht- und Sonntagsarbeit) Unterschiedliche Motivlagen: Interesse an Fortführung der Beschäftigung Interesse an einer Auszeit (Beschäftigte) bzw. Interesse an der Vermeidung von organisatorischem Aufwand (Arbeitgeber)

8 8 Aufgabe Neuregelung Umsetzung Mutterschutzziele Reformziele Regelungsbereiche l einheitlich für alle Beschäftigten Ziele der Reform sowie Schülerinnen und Studentinnen (Mutterschutz ist antragslos zu gewähren) l verständlicher Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz klarstellend: Mutterschutz als integraler Bestandteil des Arbeitsschutzes l praxisgerechter durch Ausschuss für Mutterschutz durch bundeseinheitliche Auslegungshinweise l EU-konform u.a. Anpassung an neue CLP-Nomenklatur

9 9 Aufgabe Neuregelung Umsetzung Mutterschutzziele Reformziele Regelungsbereiche Regelungsbereiche Mutterschutz ist nicht ausschließlich Arbeitsschutz l Gesundheitsschutz arbeitszeitlich (z.t. mit Mitspracherecht der Frau) betrieblich (Schutz vor typischen Gefährdungen) ärztlich (Schutz bei individuellen Beeinträchtigungen) l Kündigungsschutz l Leistungsrecht

10 10 Neuregelungen 1. Aufgabe und Ziel 2. Neuregelungen und Konturierung von Rechten und Pflichten 1. Geschützte Personengruppen 2. Der Begriff der unverantwortbaren Gefährdung 3. Gefährdungsbeurteilung 4. Rangfolge der Schutzmaßnahmen 5. Information und Partizipation aller Beteiligten (Frauen, Belegschaft, Betriebsräte) 6. Andere ausgewählte Neuregelungen 3. Umsetzung

11 11 Geschützte Personen unverantwortbare Gefährdung Gefährdungsbeurteilung Mutterschutzmaßnahmen weitere Neuerungen Geschützte Personengruppen Schülerinnen und Studentinnen (NEU!) Beschäftigte zur Berufsbildung Beschäftigte arbeitnehmerähnliche Personen Heimarbeiterinnen oder Hausgewerbetreibende Frauen in besonderen Rechtsverhältnissen, u.a. Entwicklungshelferinnen und Mitglieder religiöser Gemeinschaften Klarstellend erfasst werden nunmehr auch Personen, die schwanger sind, ein Kind geboren haben oder ein Kind stillen, ohne sich als Frau zu fühlen (transund intersexuelle Personen). nicht im Anwendungsbereich des MuSchG: Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen Verordnungen des Bundes und der Länder

12 12 Geschützte Personen unverantwortbare Gefährdung Gefährdungsbeurteilung Mutterschutzmaßnahmen weitere Neuerungen Geschützte Personengruppen Schülerinnen und Studentinnen Anwendbarkeit des Gesundheitsschutzes soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder bei Ableistung eines Praktikums, das im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegeben ist. Besondere Regelungen für Schülerinnen und Studentinnen Verkürzung der nachgeburtlichen Schutzfrist 3 Abs. 3 Regelungen zur Nacht- und Sonntagsarbeit 5 Abs. 2, 6 Abs. 2 Berücksichtigung der besonderen Situation von Schülerinnen und Studentinnen Interesse an einer zügigen Fortsetzung der Ausbildung Allein aus dem Status als Schülerin oder Studentin heraus (ohne Beschäftigungsverhältnis) keine Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes und des Leistungsrechts

13 13 Geschützte Personen unverantwortbare Gefährdung Gefährdungsbeurteilung Mutterschutzmaßnahmen weitere Neuerungen Der Begriff der unverantwortbaren Gefährdung l Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens l nicht hinnehmbar ist. Der Begriff der Unverantwortbarkeit l umschreibt einheitlich die Gefährdungsschwelle, ab der Tätigkeiten für Schwangere und Stillende unzulässig sind l neues Etikett, nicht neuer Inhalt: mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit

14 14 Geschützte Personen unverantwortbare Gefährdung Gefährdungsbeurteilung Mutterschutzmaßnahmen weitere Neuerungen Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz als integraler Bestandteil des Arbeitsschutzes umfassende Beurteilung der Mutterschutz-Gefährdungen Einstufung des Schutzmaßnahmenbedarfs für jede Tätigkeit keine Schutzmaßnahmen erforderlich Umgestaltung des Arbeitsplatzes erforderlich (und möglich) Fortführung der Tätigkeit an dem jeweiligen Arbeitsplatz nicht möglich auch ohne dass eine (schwangere oder stillende) Frau beschäftigt wird verzögertes Inkrafttreten der Bußgeldvorschriften

15 15 Geschützte Personen unverantwortbare Gefährdung Gefährdungsbeurteilung Mutterschutzmaßnahmen weitere Neuerungen Rangfolge der Mutterschutzmaßnahmen Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen: 1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen 2. Arbeitsplatzwechsel 3. (teilweises) Beschäftigungsverbot

16 16 Geschützte Personen unverantwortbare Gefährdung Gefährdungsbeurteilung Mutterschutzmaßnahmen weitere Neuerungen Information und Partizipation Unterrichtung der gesamten Belegschaft (Sensibilisierung) über allgemeine Gefährdungsbeurteilung Begünstigung von Verständnis für Schwangere und Stillende Thematisierung und ggf. Beteiligung bei der Umsetzung des Mutterschutzes im Betrieb

17 Geschützte Personen unverantwortbare Gefährdung Gefährdungsbeurteilung Mutterschutzmaßnahmen weitere Neuerungen Andere ausgewählte Neuregelungen arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz Möglichkeit der Schutzfristverlängerung von 8 auf 12 Wochen nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung Höchstarbeitszeit Verbot der Überschreitung der vertraglichen Wochenarbeitszeit im Durchschnitt eines Monats Beschäftigung nach 20 Uhr branchenunabhängige Regelung vereinfachtes Genehmigungsverfahren für die Arbeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr Nacht- und Sonntagsarbeit branchenunabhängiges Verbot der Nachtarbeit Meldepflicht bei Sonntagsarbeit grundsätzlich nur hier: Einwilligungserfordernis der Frau 17

18 18 Geschützte Personen unverantwortbare Gefährdung Gefährdungsbeurteilung Mutterschutzmaßnahmen weitere Neuerungen Andere ausgewählte Neuregelungen betrieblicher Gesundheitsschutz zeitgemäß überarbeitete Tätigkeitsverbote neue Systematik: Absatz 1: Gefahrstoffe Absatz 2: Biostoffe Absatz 3: physikalische Einwirkungen Absatz 4: belastende Arbeitsumgebung Absatz 5: körperliche Belastung und mechanische Einwirkung Absatz 6: Tätigkeiten mit vorgeschriebenem Arbeitstempo Neu: Meldepflicht bei getakteter Arbeit

19 19 Geschützte Personen unverantwortbare Gefährdung Gefährdungsbeurteilung Mutterschutzmaßnahmen weitere Neuerungen Andere ausgewählte Neuregelungen ärztlicher Gesundheitsschutz keine Änderung Schutz vor Gefährdungen aufgrund von individuellen Beeinträchtigungen

20 20 Geschützte Personen unverantwortbare Gefährdung Gefährdungsbeurteilung Mutterschutzmaßnahmen weitere Neuerungen Andere ausgewählte Neuregelungen Kündigungsschutz Kündigungsschutzfristen: vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung (EuGH) mindestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung Neu: Kündigungsschutz bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche Neu: Verbot von Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers im Hinblick auf eine Kündigung (EuGH)

21 21 Geschützte Personen unverantwortbare Gefährdung Gefährdungsbeurteilung Mutterschutzmaßnahmen weitere Neuerungen Andere ausgewählte Neuregelungen Leistungsschutz Keine inhaltliche Änderung NEU: bei Geburt eines Kindes mit Behinderung: 12 Wochen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen NEU: Frauen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung haben Anspruch auf das vereinbarte Krankentagegeld auch während der Schutzfristen

22 22 I. Aufgabe und Ziel II. Neuregelungen III. Umsetzung Umsetzung des Mutterschutzes 1. Verantwortlichkeiten im Mutterschutz 2. Ausschuss für Mutterschutz 3. Bedingungen für eine wirkungsvolle Umsetzung 4. Vernetzung und Austausch

23 23 Verantwortlichkeiten Ausschuss für Mutterschutz wirkungsvolle Umsetzung Vernetzung Verantwortlichkeiten im Mutterschutz l Verantwortlichkeit zur Umsetzung des Mutterschutzes Betrieblicher Gesundheitsschutz (Schutz vor typischen Gefährdungen) Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusammen mit Betriebsärztinnen und -ärzten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit Ärztlicher Gesundheitsschutz (Schutz vor Gefährdungen aufgrund individueller Beeinträchtigungen) (Frauen-)Ärztinnen und -ärzten l Aufsicht und Beratung: Gewerbeaufsicht, Landesministerien möglichst bundeseinheitliche Vorgehensweise

24 24 Verantwortlichkeiten Ausschuss für Mutterschutz wirkungsvolle Umsetzung Vernetzung Ausschuss für Mutterschutz l Empfehlungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (z.b. zum Begriff der unverantwortbaren Gefährdung) l 15 Mitglieder + jeweils ein stellvertretendes Mitglied l Berufung geplant Anfang 2018 l Vertreten werden Private und öffentliche Arbeitgeber Ausbildungsstellen Gewerkschaften Studierendenvertretungen Landesbehörden Geeignete Personen insbesondere aus der Wissenschaft

25 25 Verantwortlichkeiten Ausschuss für Mutterschutz wirkungsvolle Umsetzung Vernetzung Wirkungsvolle Umsetzung 1. Praktikabilität für Mutterschutzaufsicht 2. Akzeptanz durch Normadressaten 3. Zeitgemäße Weiterentwicklung durch fachgesellschaftliche Debatte

26 26 Verantwortlichkeiten Ausschuss für Mutterschutz wirkungsvolle Umsetzung Vernetzung Vernetzung und Austausch l Ziel: möglichst bundeseinheitliche Vorgehensweise unter Wahrung der bestehenden Entscheidungsstrukturen grdsl. Alleinzuständigkeit der Landesaufsichtsbehörden, Ausschuss für Mutterschutz Einbindung in und Nutzung von Arbeitsschutz-Strukturen laufender Austausch mit maßgeblichen Beteiligten (z.b. Sozialpartner) Vernetzung und Austausch von Expertenwissen l Vorteile begünstigt größere Akzeptanz ermöglicht Arbeitsteilung erleichtert (fach)wissenschaftliche und (fach)gesellschaftliche Debatte

27 27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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