Förderplan 2017 Allgemeine Informationen Bewegt ÄLTER werden in NRW! und Bewegt GESUND bleiben in NRW!
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1 Förderplan 2017 Allgemeine Informationen Bewegt ÄLTER werden in NRW! und Bewegt GESUND bleiben in NRW! für die Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. Entwurf Stand: unterstützt durch: Seite 1 von 6
2 Allgemeine Informationen zu den Förderplänen Bewegt ÄLTER werden in NRW! und Bewegt GESUND bleiben in NRW! Ziele Die Ziele der Programme Bewegt ÄLTER werden in NRW! und Bewegt GESUND bleiben in NRW! sollen über die Förderpläne als zentrale Instrumente im Verbundsystem des Sports in NRW umgesetzt werden. Die Förderpläne schaffen nachhaltige vereinsunterstützende Strukturen vor Ort, stärken die Stadt- und Kreissportbünde (SSB/KSB) sowie Fachverbände (FV) in ihrer programmbezogenen Handlungsfähigkeit, gewährleisten u. a. Impulsgebung, Koordination, Ressourcenschaffung, Steuerung, Weiterentwicklung, Innovation und Verbreitung von Erfahrungen, unterstützen die Entwicklung von Lösungen zu erkannten Handlungsbedarfen. Die Förderpläne ermöglichen spezifische Entwicklungen in den Kreissportbünden, Stadtsportbünden und Fachverbänden. Die aus den Zielsetzungen der Programme bzw. Schwerpunkte/Handlungsfelder abgeleiteten Förderpakete ermöglichen eine systematische bedarfs- und ressourcenorientierte Umsetzung. Ausgehend vom IST-Stand klärt und entscheidet jeder Verband/Bund für sich: welche spezifischen Ziele im Rahmen der Programme gesetzt werden, mit welchen Maßnahmen diese erreicht werden sollen welche Ressourcen (Personal, Finanzen etc.) eingesetzt werden. Die Förderpläne stellen einen Rahmen dar, in dem jeder Programmpartner die individuelle Strategie zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Programmziele festlegt. Leitende Prinzipien sind Hilfe zur Selbsthilfe, Nachhaltigkeit, Qualitätsmanagement, Berücksichtigung von Chancengleichheit, Handeln im Verbundsystem, Transparenz und Kooperation. Die Transparenz und die Zusammenarbeit im Verbundsystem sollen ausgebaut werden. Deshalb werden zukünftig alle Fördermaßnahmen bereits in der Planungsphase online erfasst und sind für alle Programmpartner einsehbar. 2. Die Förderpläne Die Förderpläne werden von drei Säulen getragen: Basisförderung Förderpakete Begleitung und Beratung Die Beantragung von Mitteln aus den Förderplänen BÄw und/oder BGb ist für alle SSB/KSB und Fachverbände möglich. Eine Weiterleitung dieser Förderungen (z. B. über Ausschreibungen oder in Form von Pauschalbeträgen) an die Untergliederungen der SSB/KSB und Fachverbände (Stadt- und Gemeindesportverbände, Untergliederungen der Fachverbände oder Sportvereine) ist ausgeschlossen. Dies schließt jedoch eine Einbeziehung der Untergliederungen und der Sportvereine bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen nicht aus hier sind Kooperationen ausdrücklich erwünscht. Seite 2 von 6
3 2.1 Basisförderung Durch die Basisförderung schaffen die Programmpartner die elementaren personellen und organisatorischen Arbeitsstrukturen zur Umsetzung der Programme. Dabei soll der Aufbau einer nachhaltigen Arbeitsstruktur im Vordergrund stehen. Umfassende Informationen finden sich im gesonderten Papier Basisförderung Förderpakete und Fördermaßnahmen Die Grundeinheit, für die Fördermittel bewilligt werden, sind Förderpakete, die sich aus mehreren Fördermaßnahmen zusammensetzen. Das Gesamtsystem der Förderpakete ermöglicht den Kreissportbünden, Stadtsportbünden und Fachverbänden eine flexible Anpassung hinsichtlich ihrer Bedarfe. Dazu werden in beiden Programmen spezifische, die besonderen Rahmenbedingungen berücksichtigende Förderpakete angeboten. Die einzelnen Fördermaßnahmen werden in den jeweiligen Ausschreibungen detailliert dargestellt. Allgemein gilt: Die Umsetzung von mindestens einem Förderpaket ist Voraussetzung für die Beantragung der Basisförderung. Die Förderpakete haben jeweils einen eigenen Schwerpunkt. Durch die Auswahlmöglichkeiten werden die Programmpartner in die Lage versetzt, Fördermaßnahmen nach den individuellen Bedürfnissen und Bedarfen gezielt einzusetzen. Hierbei ist unbedingt zu beachten: Die Fördersumme beträgt 1.600,00 pro Förderpaket. Es ist möglich, ein Förderpaket mehrfach zu beantragen. Insgesamt können maximal 3 Förderpakete je Förderplan (BGb bzw. BÄw) und Programmpartner beantragt werden. 2.2a Spezifika Bewegt ÄLTER werden in NRW Wahlmöglichkeiten für die Programmpartner zur Umsetzung eines Förderpakets: vier Fördermaßnahmen Kategorie A eine Fördermaßnahme Kategorie B und zwei Fördermaßnahmen Kategorie A zwei Fördermaßnahmen Kategorie B Die Ehrungsveranstaltung kann als Fördermaßnahme lediglich bei Auswahl des Förderpakets 2 (Deutsches Sportabzeichen), die Fördermaßnahme Module aus dem Baukasten Altengerechte Quartiere lediglich bei Auswahl des Förderpakets 3 (Quartiersentwicklung) umgesetzt werden. Förderpakete Bewegt ÄLTER werden in NRW! Förderpaket 1 Förderpaket 2 Förderpaket 3 Handlungsfelder BÄw allgemein Deutsches Sportabzeichen (DSA) Quartiersentwicklung Angebotseinführung (A) Kleiner Aktionstag (A) Großer Aktionstag (B) (A) Klausur (B) Module aus dem Baukasten Ehrungsveranstaltung (A) Altengerechte Quartiere (A) Seite 3 von 6
4 2.2b Spezifika Bewegt GESUND bleiben in NRW! Ein Förderpaket ist unterteilt in: I Allgemeine Grundlagen II Grundlagen zum jeweiligen Thema III Spezifische Ausrichtung. Die Programmpartner haben die Möglichkeit, die durchzuführenden Fördermaßnahmen entsprechend des eigenen Bedarfs zu wählen: je eine Fördermaßnahme aus I, II und III zwei Fördermaßnahmen aus I und/oder II und eine aus III vier Fördermaßnahmen aus I und/oder II zwei Fördermaßnahmen aus III (wobei die gleiche Fördermaßnahme bedarfsspezifisch auch mehrfach durchgeführt werden kann). Die einheitliche Gestaltung von I. Allgemeine Grundlagen und der Gesamtaufbau des Förderplans soll Bünde und -Verbände anregen, sich bezüglich der Durchführung von Förderpaketen abzustimmen und diese in Kooperation anzubieten. Durch Abstimmungsprozesse und die Nutzung der internetgestützten Maßnahmenerfassung kann eine breitere thematische Ausrichtung durch Kooperationen erfolgen. Zudem kann eine höhere Teilnehmerzahl und somit gesichertere Durchführung von Fördermaßnahmen gewährleistet werden, wenn mögliche Teilnehmer durch mehrere Programmpartner angesprochen werden. (Bsp.: Programmpartner A beantragt Förderpaket 2 Prävention, führt beide en aus I und beide s aus II durch und Programmpartner B lädt in seinem Bund/Verband für diese Fördermaßnahme mit ein; Programmpartner B beantragt Förderpaket 3 Rehabilitation, führt den aus I und alle Fördermaßnahmen aus II durch und Programmpartner A lädt in seinem Bund/Verband Teilnehmer für diese Förderma ß- nahme mit ein.) Förderpakete Bewegt GESUND bleiben in NRW! Thema I. Allgemeine Grundlagen II. Grundlagen zum jeweiligen Thema III. Spezifische Ausrichtung auf das Thema Förderpaket 1 Förderpaket 2 Förderpaket 3 Förderpaket 4 Sport und Gesundheit Prävention Rehabilitation Lebenswelt(-ort) im Verein Allgemeine Informationen Sport und Gesundheit (SuG) Allgemeine Informationen Bewegt GESUND bleiben in NRW! (BGb) Sport und Gesundheit Gesundheit(sangebote) im Breitensport Einführung von gesundheitsorientierten Maßnahmen im Breitensport Einführung von gesundheitsorientierten Maßnahmen in den Fachsportarten Aktuelle Entwicklungen Zertifizierte Präventionsangebote Finanzierungs- und Organisationsmodelle für SPORT PRO GE- SUNDHEIT- Angebote SPORT PRO GESUNDHEIT- Angebote erfolgreich bewerben Aktuelle Entwicklungen im REHASPORT REHASPORT: Neues Thema im Sportverein REHASPORT: Erweiterung/Gestaltung von REHASPORT- Angeboten im Verein Der Setting- Ansatz im Gesundheitssport Gesundheit leben im Sportverein Der Sportverein als Gesundheitspartner Netzwerktreffen Sport und Gesundheit (themenspezifisch) Klausur Sport und Gesundheit (themenübergreifend möglich) Angebotsentwicklung/-einführung Sport und Gesundheit (themenspezifisch) Aktionstag Sport und Gesundheit (themenübergreifend möglich) In III. muss die themenspezifische Ausrichtung der Veranstaltung über Titel und geplante Inhalte, die eng mit dem Landessportbund NRW abzustimmen sind, deutlich gemacht und entsprechend umgesetzt werden. Seite 4 von 6
5 2.3 Begleitung und Beratung Die Programmpartner werden vom Landessportbund NRW betreut. Dazu gehören u. a. regelmäßige Kontakte, eine intensive Maßnahmenbegleitung, die Bereitstellung von Arbeitshilfen und Informationsmaterial sowie unterstützender Werbematerialen. Erfahrungen zur Verwirklichung der Programme und zu den Fördermaßnahmen werden gemeinsam gesammelt, ausgetauscht und bewertet. Die Weitergabe und -entwicklung von guten Beispielen und von neuen Impulsen wird durch die gemeinsame Arbeits- und Kommunikationsstruktur (z. B. die Arbeitsund Kommunikationstagung und die regionalen Arbeitstreffen) sowie durch partizipative Verfahren ermöglicht. Daraus ergeben sich Synergieeffekte für die weitere Umsetzung der Programme im Verbundsystem. 3. Zeitplan Januar 2017: Ausschreibung der Förderpläne bis 15. März: Antragstellung (Förderanträge müssen vorliegen) zeitnah nach der Sichtung: Willenserklärung des Landesssportbundes NRW zu den eingegangenen Anträgen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides des Landes NRW (Sportministerium): Förderzusage des Landessportbundes NRW an die Programmpartner; automatische Auszahlung der Basisförderung feststehende Auswahltermine: Mittelabruf zu den Förderpaketen (Verwendung der bewilligten Mittel für die Durchführung von Fördermaßnahmen innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung) spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Fördermaßnahme: Erstellung des (digitalen) Sachberichts bis Ende Februar des Folgejahres: Erstellung des Verwendungsnachweises mit entsprechenden Belegen, die die tatsächliche Durchführung der Förderpakete dokumentieren (z. B. Teilnehmerlisten, Presseartikel). Fördermaßnahmen im Rahmen des Förderplans Bewegt ÄLTER werden in NRW! können in der Zeit vom bis gemäß den Ausschreibungen durchgeführt werden. Fördermaßnahmen im Rahmen des Förderplans Bewegt GESUND bleiben in NRW! können aufgrund der inhaltlichen Neuausrichtung in der Zeit vom bis gemäß den Ausschreibungen durchgeführt werden. 4. Ausschlusskriterien Nicht gefördert werden Maßnahmen, die Einzelaktionen darstellen und deren nachhaltige vereinsunterstützende Struktur nicht erkennbar ist der Regelarbeit der Programmpartner zuzuordnen sind und von denen keine neuen Impulse für die Programme zu erwarten sind Qualifizierungsmaßnahmen sind. Eine doppelte Förderung einzelner Fördermaßnahmen aus mehreren Förderpaketen oder mehreren Förderplänen ist unzulässig. Kooperationen der Programmpartner bei der Durchführung von Förderpaketen bzw. Fördermaßnahmen sind aber ausdrücklich erwünscht (s. 2.2b Spezifika BGb). Seite 5 von 6
6 Formelle Beratung und Abwicklung der Förderpläne Michaela Adams Tel.: Inhaltliche Betreuung und Beratung Ansprechpartnerin Bewegt ÄLTER werden in NRW! Bewegt GESUND bleiben in NRW! Judith Blau (Fachverbände) Bettina Fackert Tel.: Tel.: Anke Borhof (Regierungsbezirk Düsseldorf) Tel.: Dirk Engelhard (Regierungsbezirke Arnsberg, Münster und Detmold) Tel.: Gudrun Neumann (Regierungsbezirk Köln) Tel.: Seite 6 von 6
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