Bestellung einer oder eines ehrenamtlichen Landes-Behindertenbeauftragten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bestellung einer oder eines ehrenamtlichen Landes-Behindertenbeauftragten"

Transkript

1 Bestellung einer oder eines ehrenamtlichen Landes-Behindertenbeauftragten Das Sozialministerium Baden-Württemberg führt zur Vorbereitung der Bestellung einer oder eines ehrenamtlichen Landes-Behindertenbeauftragten ein Interessenbekundungsverfahren durch. Ziel des Verfahrens ist es, der Landesregierung aus dem Kreis interessierter Bewerberinnen und Bewerber einen geeigneten Kandidatenvorschlag zu unterbreiten. Die Landesregierung ist daran jedoch nicht gebunden. Die Landesregierung bestellt die Beauftragte oder den Beauftragten nach 13 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) im Benehmen mit dem Landes-Behindertenbeirat. Die gesetzlichen Anforderungen an das Amt sind in 13, 14, 16 L-BGG geregelt (Anlage). Die Amtszeit entspricht der Dauer der Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg, das heißt in der Regel fünf Jahre. Die oder der Landes-Behindertenbeauftragte ist unabhängig, weisungsungebunden und ressortübergreifend tätig.

2 Das Ehrenamt als Landes-Behindertenbeauftragte oder Landes- Behindertenbeauftragter umfasst unter anderem folgende Aufgaben: Einsatz für die Erfüllung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, Beratung der Landesregierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen und Zusammenarbeit mit der Verwaltung, Beteiligung bei Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben des Landes, soweit die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen sind, Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige (Ombudsfrau beziehungsweise Ombudsmann), Vorsitz im Landes-Behindertenbeirat, Organisation des Erfahrungsaustausches mit den kommunalen Behindertenbeauftragten.

3 Die Einbindung von Menschen mit Behinderungen ist für die Aufgabenerfüllung von zentraler Bedeutung. Die oder der ehrenamtliche Landes-Behindertenbeauftragte wird durch eine hauptamtliche Geschäftsstelle unterstützt. Nach Maßgabe des Landeshaushaltes steht eine entsprechende Personal- sowie Sachausstattung zur Verfügung. Die Komplexität und herausgehobene Stellung des öffentlichen Ehrenamtes wird die gleichzeitige Ausübung einer vollumfänglichen hauptberuflichen Beschäftigung nicht zulassen. Haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Sozial- oder Behindertenverbänden, Interessensvertretungen oder ähnlichen Organisationen, die über eine bloße Mitgliedschaft hinausgehen, stehen der neutralen Ausübung des Amtes als Landes-Behindertenbeauftragte oder Landes-Behindertenbeauftragter entgegen. Die oder der Landes-Behindertenbeauftragte sollte selbst ein Mensch mit Behinderungen sein oder aufgrund ihrer oder seiner beruflichen oder ehrenamtlichen sowie persönlichen oder sozialen Erfahrungen einen Bezug zu Themen haben, die für Menschen mit Behinderungen von Bedeutung sind.

4 Das Amt der oder des Landes-Behindertenbeauftragten erfordert eine Persönlichkeit, die mit den landestypischen Gegebenheiten vertraut ist und deren oder dessen fachliche und organisatorische Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention, dazu befähigen, auch komplexe Sachverhalte und Fragestellungen lösungsorientiert anzugehen. Durch ihre oder seine Ausbildung und ihren oder seinen bisherigen beruflichen oder ehrenamtlichen Werdegang sollte die oder der Landes-Behindertenbeauftragte in der Lage sein, landesweit und in Gremien des Bundes repräsentativ für das Land Baden-Württemberg auftreten zu können. Als übergeordnete Impulsgeberin oder übergeordneter Impulsgeber wird von der oder dem Landes-Behindertenbeauftragten ferner erwartet, sich in ein Arbeitsumfeld, das durch die sozialen, politischen und administrativen Strukturen des Landes Baden-Württemberg geprägt ist, schnell einzufinden und strukturbewusst zu handeln. Im Dialog mit Einzelpersonen oder aber im Austausch mit vielfältigen Verbänden und Interessensvertretungen sind zudem ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit gefordert. Ferner werden eine gute Moderationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft vorausgesetzt.

5 Interessensbekundungen mit aussagekräftigen Unterlagen und Referenzen, die das Anforderungsprofil des Bewerbers oder der Bewerberin plausibel belegen, werden bis spätestens 19. August 2016 erbeten an das: Ministerium für Soziales und Integration Personalreferat Baden-Württemberg Schellingstraße Stuttgart Für Nachfragen steht Frau Clauss zur Verfügung. Telefonnummer des Sekretariats:

Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird nachfolgend die männliche Form verwendet. Abschnitt I Allgemeines. 1 Organisation und Zielsetzung

Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird nachfolgend die männliche Form verwendet. Abschnitt I Allgemeines. 1 Organisation und Zielsetzung Richtlinie über Aufgabe und Rechtsstellung des/der Behindertenbeauftragten der Stadt Konstanz auf Grundlage der UN Behindertenrechtskonvention (Behindertenbeauftragten-Richtlinie BB-R) Zur Vereinfachung

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Landtags. Landesgesetz zur Gleichstellung

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Landtags. Landesgesetz zur Gleichstellung Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6290 Gesetzesbeschluss des Landtags Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz

Mehr

Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Murnau a. Staffelsee

Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Murnau a. Staffelsee Markt Murnau a. Staffelsee Az. 4172.1 Der Markt Murnau a. Staffelsee erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung folgende Satzung: Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Murnau a. Staffelsee

Mehr

Sozialverband VdK, Baden-Württemberg e.v.

Sozialverband VdK, Baden-Württemberg e.v. Sozialverband VdK, Baden-Württemberg e.v. Stellungnahme zum Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Landes- Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) Sozialverband VdK Baden-Württemberg

Mehr

Ehrenamtsagentur Jossgrund. Das gute Leben das Gute leben. Helmut Ruppel Vereinskonferenz Bürgerhaus Jossgrund Oberndorf, 14.

Ehrenamtsagentur Jossgrund. Das gute Leben das Gute leben. Helmut Ruppel Vereinskonferenz Bürgerhaus Jossgrund Oberndorf, 14. Ehrenamtsagentur Jossgrund Das gute Leben das Gute leben Helmut Ruppel Vereinskonferenz Bürgerhaus Jossgrund Oberndorf, 14. März 2016 Das gute Leben das Gute leben 6 Kernsätze beschreiben das Selbstverständnis

Mehr

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden. Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden

Mehr

GEMEINDE- UND STÄDTEBUND THÜRINGEN

GEMEINDE- UND STÄDTEBUND THÜRINGEN GEMEINDE- UND STÄDTEBUND THÜRINGEN Vorstellung des Gemeinde-und Städtebundes Thüringen im Thüringer Gewässerbeirat am 3. Dezember 2014 Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen Der Gemeinde- und Städtebund

Mehr

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.sm.bwl.de/de/landes-

Mehr

StädteRegion Aachen. Behindertenbeauftragter

StädteRegion Aachen. Behindertenbeauftragter StädteRegion Aachen Behindertenbeauftragter für wen durch wen StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter 2 Behindertengleichstellungsgesetz Ziel Benachteiligung beseitigen/ verhindern gleichberechtigte

Mehr

Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil.

Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil. Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil. Floorwalker (m/w) Facility Management, Berlin Das Unternehmen. erfolgreiche Key-Account Gesellschaft/ Tochterunternehmen eines internationalen Engineering-

Mehr

Inklusion braucht Information und Beratung

Inklusion braucht Information und Beratung Wiebke Rehr Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Hamburg Inklusion braucht Information und Beratung Chefsache Inklusion am 05.04.2016 Agenda Herausforderungen am Arbeitsmarkt Rechtliche Grundlagen

Mehr

Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil.

Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil. Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil. Objektleiter/ Cluster Manager (m/w) FM, Ludwigshafen a. Rhein Das Unternehmen. erfolgreiche Tochtergesellschaft innerhalb eines internationalen Engineering-

Mehr

Personalentwicklung und Ehrenamt Jürgen Jendral (HMAV)

Personalentwicklung und Ehrenamt Jürgen Jendral (HMAV) Personalentwicklung und Ehrenamt Jürgen Jendral (HMAV) Die hauptberuflich Mitarbeitenden übernehmen in Zukunft vor allem übergeordnete Aufgaben in den Bereichen von Organisation Koordination Qualifizierung

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 24. Jahrgang Potsdam, den 12. Februar 2013 Nummer 5 Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Mehr

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 67 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz

Mehr

Inklusion in der Kita

Inklusion in der Kita Auf dem Weg in ein inklusives NRW - Inklusion in der Kita 14.03.2013 SPD-Landtagsfraktion Josef Neumann MdL 1965 Aktion Sorgenkind Der Große Preis in den 1980 ér Jahren Grundsätzliches In NRW leben

Mehr

Grußwort Marion Reinhardt Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz; Referatsleitung Pflege

Grußwort Marion Reinhardt Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz; Referatsleitung Pflege Grußwort Marion Reinhardt Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz; Referatsleitung Pflege anlässlich der Veranstaltung Abschlussveranstaltung des Caritasprojektes

Mehr

Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO

Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung

Mehr

Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil.

Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil. Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil. Objektkoordinator (m/w), Köln Das Unternehmen. erfolgreiche Tochtergesellschaft innerhalb eines internationalen Engineering- und Servicekonzerns langjährige

Mehr

Verlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376)

Verlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376) Verlautbarungsblatt der Agrar Markt Austria A-1200 Wien, Dresdner Straße 70 Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376) Jahrgang 2007 Ausgegeben am 29. März 2007 3. Stück INHALT Verlautbarungen,

Mehr

Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil.

Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil. Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil. Bauleiter (m/w) Elektrotechnik, Neckarsulm Das Unternehmen. Teil eines weltweit agierender Technologiekonzern der zu den großen Familienunternehmen Europas

Mehr

Satzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth vom 24. Mai 2012

Satzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth vom 24. Mai 2012 Satzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth vom 24. Mai 2012 (Stadtzeitung Nr. 11 vom 6. Juni 2012) i.d.f. der Änderungssatzung vom 28. Juni 2016 (Stadtzeitung Nr. 13 vom 6. Juli 2016) Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Ergebnisse einer Test-Befragung an Pfingsten 2010 in Westernohe

Ergebnisse einer Test-Befragung an Pfingsten 2010 in Westernohe Ergebnisse einer Test-Befragung an Pfingsten 21 in Westernohe brauchen wir auch andere Angebotsformen 3 3 32 3 3 2 2 2 1 1 1 offen ausgeschriebene Jugendreisen, Erlebniswochenenden etc. offene und beruflich

Mehr

3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin. Barrierefreier ÖPNV bis 2022: Was heißt das für die Kommunen?

3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin. Barrierefreier ÖPNV bis 2022: Was heißt das für die Kommunen? 3. FORUM MOBILITÄT 10. 11. November 2014 in Berlin Barrierefreier ÖPNV bis 2022: Was heißt das für die Kommunen? Dirk Bräuer Stadt Chemnitz, Tiefbauamt Leiter der Abteilung Verkehrsplanung 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz

Mehr

Anonymes Bewerbungsformular

Anonymes Bewerbungsformular Anonymes Bewerbungsformular Inhaltsverzeichnis Deckblatt... 2 Kontaktdaten... 3 Freiwillige Angaben Schwerbehinderung... 3 Motivation / Ausbildung... 4 Motivation... 4 Schulausbildung... 5 Berufsausbildung

Mehr

Barriere-Freiheit. Der Behinderten-Beirat. der Stadt Cottbus informiert:

Barriere-Freiheit. Der Behinderten-Beirat. der Stadt Cottbus informiert: Barriere-Freiheit Der Behinderten-Beirat der Stadt Cottbus informiert: UN-Behinderten-Rechts-Konvention (UN-BRK) hat Ziel-Stellung der Barriere-Freiheit als Bedingung für unabhängige Lebens-Führung Lebenshilfe

Mehr

Persönliche Daten. Hochschule Bremen Rektorat Neustadtswall Bremen

Persönliche Daten. Hochschule Bremen Rektorat Neustadtswall Bremen Hochschule Bremen Rektorat Neustadtswall 30 28199 Bremen E-Mail: Deutschlandstipendium@hs-bremen.de Bewerbung für ein Deutschlandstipendium an der Hochschule Bremen Die Bewerbungsfrist endet am 15.02.2017

Mehr

netzwerkfrauenc/o Orleansplatz München fon: fax: mailto:

netzwerkfrauenc/o Orleansplatz München fon: fax: mailto: netzwerkfrauenc/o LAGH Orleansplatz 3 81667 München fon: 089-45 99 24 27 fax: 089-45 99 24 28 www.netzwerkfrauen-bayern.de mailto: info@netzwerk-bayern.de 1 Satzung des Netzwerkes von und für Frauen und

Mehr

1. Grundbegriffe des Kommunalrechts Begriff des Kommunalrechts Begriff der Gemeinde... 1

1. Grundbegriffe des Kommunalrechts Begriff des Kommunalrechts Begriff der Gemeinde... 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort........................................... V Abbildungsverzeichnis............................... XII Abkürzungsverzeichnis............................... XIII 1. Grundbegriffe

Mehr

Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP

Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP JES! Jung. Eigenständig. Stark. Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP auf dem Weg zu einem Bündnis für und mit der Jugend STRUKTUR DES VORTRAGS 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Trägerstruktur / Kooperationspartner/-innen

Mehr

ANTRAG AUF ANERKENNUNG ALS EINSATZSTELLE

ANTRAG AUF ANERKENNUNG ALS EINSATZSTELLE ANTRAG AUF ANERKENNUNG ALS EINSATZSTELLE Das FSJ ist ein Engagementjahr, in dem junge Menschen Erfahrungen sammeln und sich entwickeln können. Die Aufgaben von Freiwilligen grenzen sich klar zu Tätigkeiten

Mehr

Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v.

Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v. Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v. Referent: Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge OV München und GMU) Was ist das? Teilhabegeld ein neuer Begriff für das Nachteilausgleichsgeld für

Mehr

Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn

Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn Inklusion und Menschenrechte im Rheinland Fachtagung der LVR-Kommission Inklusion zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention am 5. Sept.

Mehr

(1) Die Aufgaben werden als kommunales Ehrenamt wahrgenommen. (2) Die/Der Behindertenbeauftragte ist insoweit unabhängig und weisungsungebunden.

(1) Die Aufgaben werden als kommunales Ehrenamt wahrgenommen. (2) Die/Der Behindertenbeauftragte ist insoweit unabhängig und weisungsungebunden. 1 Bayerischer Landkreistag V-414-30/h Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz

Mehr

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung)

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung) Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen (Seniorenbeiratssatzung) Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.

Mehr

- 3/1 - ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig

- 3/1 - ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig - 3/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Sportwissenschaftliche Fakultät ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen

Mehr

Vielfalt erwünscht? Studium mit gesundheitlicher Beeinträchtigung. Dr. Irma Bürger Universität Potsdam

Vielfalt erwünscht? Studium mit gesundheitlicher Beeinträchtigung. Dr. Irma Bürger Universität Potsdam Universität Potsdam www.uni-potsdam.de/behinderung-studium Allgemeine Ausgangssituation 18. Sozialerhebung (2007) Neue Studie 2012 liefert interessante Daten Behinderungsbegriff bezieht sich seit 2001

Mehr

Georg von Massenbach Olgastraße 33, Stuttgart in Esslingen

Georg von Massenbach Olgastraße 33, Stuttgart in Esslingen Lebenslauf Georg von Massenbach Persönliche Angaben zur Person Geboren: Staatsangehörigkeit: Georg von Massenbach Olgastraße 33, 70182 Stuttgart gm@raff-massenbach.de 06.12.1970 in Esslingen Deutsch Ausbildung

Mehr

Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg

Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg Das macht Brandenburg für die Rechte von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen Zusammen-Fassung in Leichter Sprache. 2 Achtung Im Text gibt es

Mehr

LEITBILD. des Jobcenters EN. Gemeinsam. Für Ausbildung, Arbeit und Teilhabe.

LEITBILD. des Jobcenters EN. Gemeinsam. Für Ausbildung, Arbeit und Teilhabe. LEITBILD des Jobcenters EN Gemeinsam. Für Ausbildung, Arbeit und Teilhabe. UNSERE ORGANISATION Der Fachbereich Jobcenter EN ist auf unser Engagement angewiesen. Wir bringen unsere Ideen über die Gremien

Mehr

Satzung der Kreisvolkshochschule ( KVHS ) des Landkreises Harburg

Satzung der Kreisvolkshochschule ( KVHS ) des Landkreises Harburg Satzung der Kreisvolkshochschule ( KVHS ) des Landkreises Harburg Aufgrund des 7 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) sowie des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) beide in der

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr

Landesgesetz zur gleichstellung von Menschen Mit Behinderungen

Landesgesetz zur gleichstellung von Menschen Mit Behinderungen Landesgesetz zur gleichstellung von Menschen Mit Behinderungen Landes-BehindertengLeichsteLLungsgesetz L-Bgg Herausgeber Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

Mehr

Ordnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden

Ordnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden Ordnung für EFL-Beratung EFL 330.320 Ordnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden Vom 16. Juli 2002 (GVBl. S. 178) Der Evangelische Oberkirchenrat

Mehr

Hessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze

Hessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Hessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz HessBGG) Vom 20. Dezember 2004 Internet: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/34_fuersorge_und/34-46-

Mehr

VERHALTENSKODEX DER RICHTERINNEN UND RICHTER DES KANTONSGERICHTS DES KANTONS BASELLAND

VERHALTENSKODEX DER RICHTERINNEN UND RICHTER DES KANTONSGERICHTS DES KANTONS BASELLAND VERHALTENSKODEX DER RICHTERINNEN UND RICHTER DES KANTONSGERICHTS DES KANTONS BASELLAND Liestal, 3. Mai 2004 1 Präambel Im Bewusstsein, dass die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und

Mehr

muss es in der Gesellschaft mehr Anerkennung finden.

muss es in der Gesellschaft mehr Anerkennung finden. Ergebnisse DV München und Friesing/Bezirk Freising muss es in der Gesellschaft mehr Anerkennung finden.,, stärkere Vertretung in politischen und kirchlichen Gremien. öffentlichkeitswirksames soziales oder

Mehr

1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien

1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien IV/32/ 1 Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebsausgaben Offener Jugendfreizeitstätten (in der Fassung vom 29.10.2007) Rechtliche Grundlage In 11 Kinder- und Jugendhilfegesetz

Mehr

Hier steht, welche Meinung die Denk-Werkstatt der BGW dazu hat. Man nennt diese Zettel auch: Positions-Papier

Hier steht, welche Meinung die Denk-Werkstatt der BGW dazu hat. Man nennt diese Zettel auch: Positions-Papier Denk-Werkstatt: Inklusion und Werkstatt Die Denk-Werkstatt ist eine Arbeits-Gruppe der BGW BGW ist die Abkürzung für: Berufs-Genossenschaft für Gesundheits-Dienst und Wohlfahrts-Pflege Ich will arbeiten!

Mehr

Freiwillig und unentgeltlich, aber nicht umsonst. Herausforderungen und Perspektiven Bürgerschaftlichen Engagements in Rheinland-Pfalz

Freiwillig und unentgeltlich, aber nicht umsonst. Herausforderungen und Perspektiven Bürgerschaftlichen Engagements in Rheinland-Pfalz Freiwillig und unentgeltlich, aber nicht umsonst. Herausforderungen und Perspektiven Bürgerschaftlichen Engagements in Rheinland-Pfalz Birger Hartnuß, Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der

Mehr

2. Öffentlichkeitsarbeit

2. Öffentlichkeitsarbeit 2. Öffentlichkeitsarbeit Für die Rekrutierung von Jugendbegleiter/inne/n sind zumeist gezielte Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen notwendig, welche auf das Programm aufmerksam machen. Wie es bereits im

Mehr

Aufbau von Seniorenund Generationenhilfen im Rahmen der Seniorenpolitische Initiative Hessen

Aufbau von Seniorenund Generationenhilfen im Rahmen der Seniorenpolitische Initiative Hessen Aufbau von Seniorenund Generationenhilfen im Rahmen der Seniorenpolitische Initiative Hessen 1 Demographischer Wandel / Altersstruktur Wachsende Anzahl älterer Menschen Sinkende Anzahl erwerbstätiger Personen

Mehr

Geodateninfrastruktur Hessen (GDI-Hessen)

Geodateninfrastruktur Hessen (GDI-Hessen) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Geodateninfrastruktur Hessen (GDI-Hessen) Erfahrungsbericht INSPIRE-Umsetzung in Hessen Kompetenzstelle für Geoinformation Frankfurt, den 20.

Mehr

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz

Mehr

Siegen-Wittgenstein macht sich auf den Weg - Inklusion ist unsere Herausforderung

Siegen-Wittgenstein macht sich auf den Weg - Inklusion ist unsere Herausforderung Siegen-Wittgenstein macht sich auf den Weg - Inklusion ist unsere Herausforderung Planungsprozess Inklusion Kommissionssitzung 17. März 2015 Projektorganisation (bisher) Institutionen, Verbände, Vereine

Mehr

Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom

Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom Aktuelle Fassung gültig ab 01.03.2014 Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom 20.05.2010 Aufgrund der 7, 41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Brandenburger Behinderten- Gleichstellungs-Gesetz

Brandenburger Behinderten- Gleichstellungs-Gesetz Brandenburger Behinderten- Gleichstellungs-Gesetz Inhalt Seite Teil 1 Gruß-Wort vom Minister 5 Teil 2 Das steht im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz 11 Das steht in dem Gesetz 12 Wer ist ein Mensch mit

Mehr

Christoph Brodesser DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Münster. Künftige Qualifikationsanforderungen an ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz Mitwirkende

Christoph Brodesser DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Münster. Künftige Qualifikationsanforderungen an ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz Mitwirkende Künftige Qualifikationsanforderungen an ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz Mitwirkende Vom Helfer zur gleichen Augenhöhe These: in der Einsatzpraxis wird schon heute nicht mehr nach Hauptamt und Ehrenamt

Mehr

Satzung der Westfälisch-Lippischen Sparkassenakademie

Satzung der Westfälisch-Lippischen Sparkassenakademie Satzung der Westfälisch-Lippischen Sparkassenakademie 1 Name, Rechtsnatur, Sitz, Siegel (1) Die Sparkassenakademie ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung des Westfälisch- Lippischen Sparkassen-

Mehr

Leitbild des Deutschen Kinderschutzbundes

Leitbild des Deutschen Kinderschutzbundes Leitbild des Deutschen Kinderschutzbundes Wichtig für Sie, wichtig für uns! Unser Leitbild ist die verbindliche Grundlage für die tägliche Kinderschutzarbeit. Es formuliert, wofür der Deutsche Kinderschutzbund

Mehr

Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)

Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Zur Verwirklichung des Zieles einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und

Mehr

Bürgerschaftliches Engagement in den Frühen Hilfen. drei Beispiele aus Flensburg

Bürgerschaftliches Engagement in den Frühen Hilfen. drei Beispiele aus Flensburg Bürgerschaftliches Engagement in den Frühen Hilfen drei Beispiele aus Flensburg Bürgerschaftliches Engagement in den Frühen Hilfen in Flensburg Einbindung von bürgerschaftlichem Engagement in die Frühen

Mehr

Herbsttagung, September 2009, BfN, Bonn-Bad Godesberg

Herbsttagung, September 2009, BfN, Bonn-Bad Godesberg Funktion des Ehrenamts und staatliche Aufgabe des Naturschutzes Josef Gschwendtner Arbeitsgemeinschaft der amtlichen Fachreferenten für Naturschutz und Landschaftspflege in Bayern e.v. (AgN), Landshut

Mehr

Hessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze

Hessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Hessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz HessBGG) Vom 20. Dezember 2004, zuletzt geändert

Mehr

Abteilungsleiter Führungskräfteentwicklung und Talentmanagement bei einem führenden deutschen Service-Versicherer

Abteilungsleiter Führungskräfteentwicklung und Talentmanagement bei einem führenden deutschen Service-Versicherer Position: Abteilungsleiter Führungskräfteentwicklung und Talentmanagement bei einem führenden deutschen Service-Versicherer Projekt: CSPT Ihr Kontakt: Herr Klaus Baumeister (K.Baumeister@jobfinance.de)

Mehr

Das Jugendamt als strategisches Zentrum

Das Jugendamt als strategisches Zentrum Das Jugendamt als strategisches Zentrum Der Landkreis Bad Kreuznach übernimmt im Rahmen seiner Funktion in der Kinder- und Jugendhilfe einen zentralen Auftrag: Hierbei hat das Kreisjugendamt und insbesondere

Mehr

Belehrung, Fragebogen und Erklärung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst

Belehrung, Fragebogen und Erklärung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst Belehrung, Fragebogen und Erklärung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst Nach dem Beamtenstatusgesetz müssen sich Beamtinnen

Mehr

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der

Mehr

DER ÖGD ALS KOORDINIERENDER AKTEUR? Möglichkeiten und Grenzen bei der Gestaltung kommunaler (Inklusions-) Strategien

DER ÖGD ALS KOORDINIERENDER AKTEUR? Möglichkeiten und Grenzen bei der Gestaltung kommunaler (Inklusions-) Strategien DER ÖGD ALS KOORDINIERENDER AKTEUR? Möglichkeiten und Grenzen bei der Gestaltung kommunaler (Inklusions-) Strategien Holger Kilian, MPH Gesundheit Berlin-Brandenburg Berlin, 24. Juni 2014 Förderung von

Mehr

Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung

Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung Dienstanweisung 591 Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung Vom 16. Juni 1992 Der Dienst aller Mitarbeiterinnen und

Mehr

Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (ARRG-EKD)

Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (ARRG-EKD) Arbeitsrechtsregelungsgesetz EKD ARRG-EKD Archiv 4.11.1 Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (ARRG-EKD) Vom 10. November 1988 (ABl. EKD S. 366) Die Synode hat folgendes

Mehr

Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Sport in Baden-Württemberg. Stand

Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Sport in Baden-Württemberg. Stand Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Sport in Baden-Württemberg Stand 24.11.2008 Die Entstehung des Freiwilligen Sozialen Jahres - das allgemeine Freiwillige Soziale Jahr gibt es seit

Mehr

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757 Beschlussempfehlung Ausschuss für Rechts- und Hannover, den 22.06.2011 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der oder des

Mehr

Berichtigung der Ordnung über das Auswahlverfahren an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Berichtigung der Ordnung über das Auswahlverfahren an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 08.09.2006 Amtliche Mitteilungen / 25. Jahrgang 73 Berichtigung der Ordnung über das Auswahlverfahren an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg vom 09.09.2006 Die Ordnung über das Auswahlverfahren

Mehr

ALTENPFLEGER/IN DREIJÄHRIGE AUSBILDUNG ZUM/ZUR AN DEN BERUFSFACHSCHULEN DER HWA

ALTENPFLEGER/IN DREIJÄHRIGE AUSBILDUNG ZUM/ZUR AN DEN BERUFSFACHSCHULEN DER HWA DREIJÄHRIGE AUSBILDUNG ZUM/ZUR ALTENPFLEGER/IN AN DEN BERUFSFACHSCHULEN DER HWA WWW.HWA-ONLINE.DE Seit 2015 auch DUALES PFLEGESTUDIUM an der HWA möglich! Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der

Mehr

Aktions-Plan der Landes-Regierung

Aktions-Plan der Landes-Regierung Aktions-Plan der Landes-Regierung Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Inhalt Inhalt Grußwort 2 Der Aktions-Plan der Landes-Regierung von Rheinland-Pfalz 4 Der UN-Vertrag

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

Kompetenzen für zukünftiges professionelles Handeln von Fachkräften in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit:

Kompetenzen für zukünftiges professionelles Handeln von Fachkräften in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit: Kompetenzprofil für zukünftiges professionelles Handeln von Fachkräften in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit und zukünftige Anforderungen an die Aus- und Fortbildung Vorbemerkung: In der evangelischen

Mehr

KiB Verein rund ums erkrankte Kind 4841 Ungenach 51 Tel / Fax /

KiB Verein rund ums erkrankte Kind 4841 Ungenach 51 Tel / Fax / KiB Verein rund ums erkrankte Kind 4841 Ungenach 51 Tel. 0 76 72 / 84 84 Fax 0 76 72 / 84 84-25 E-mail: verein@kib.or.at www.kib.or.at Tag und Nacht erreichbar: 0 664 / 6 20 30 40 März 2014 Ethik und Verantwortung

Mehr

Informationen für Unternehmen zur Datenerhebung

Informationen für Unternehmen zur Datenerhebung Informationen für Unternehmen zur Datenerhebung Datenerhebung ist Informationen sammeln. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist eine Behörde der Landes-regierung von Baden-Württemberg.

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2451 16. Wahlperiode 02.02.2009 Bericht der Landesregierung Pflegestützpunkte Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Drucksache 16/ 2346 (neu) Federführend

Mehr

Satzung der kommunalen Jugendbildungswerkes der Stadt Rüsselsheim

Satzung der kommunalen Jugendbildungswerkes der Stadt Rüsselsheim Seite 1 Aufgrund der 5, 50, 51 Ziff. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952, in der Fassung vom 01.04.1981 (GVBl. I 1981, S. 66), in Verbindung mit dem Erlaß des Hessischen Sozialministers

Mehr

Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH- Bereich (Beteiligungsweisungen ETH-Bereich)

Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH- Bereich (Beteiligungsweisungen ETH-Bereich) Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH- Bereich (Beteiligungsweisungen ETH-Bereich) vom 9. Juli 2014 Der ETH-Rat, gestützt auf Artikel 3a des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober

Mehr

Informationen für die Teilnehmenden zur Datenerhebung

Informationen für die Teilnehmenden zur Datenerhebung Informationen für die Teilnehmenden zur Datenerhebung Das sind Informationen für die Personen, die bei einem Projekt mitmachen. Datenerhebung ist Informationen sammeln. Ein Projekt ist eine Aufgabe, die

Mehr

Stuttgart, 05. Februar Regionales work-life-balance Netzwerk

Stuttgart, 05. Februar Regionales work-life-balance Netzwerk Stuttgart, 05. Februar 2010 Regionales work-life-balance Netzwerk Ruth Weckenmann, Leiterin der Stabstelle Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste Anforderungsprofil an den zukünftigen Stelleninhaber

I.O. BUSINESS. Checkliste Anforderungsprofil an den zukünftigen Stelleninhaber I.O. BUSINESS Checkliste Anforderungsprofil an den zukünftigen Stelleninhaber Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Anforderungsprofil an den zukünftigen Stelleninhaber Diese Checkliste ist Teil einer

Mehr

Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Nienburg/Weser bis 2010

Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Nienburg/Weser bis 2010 Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Nienburg/Weser 2008 bis 2010 Gesetzliche Grundlagen der Arbeit kommunaler Gleichstellungsbeauftragter Grundgesetz der Bundesrepublik (GG) Verfassung

Mehr

Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. Stellungnahme im Rahmen der Einleitung der Verbändeanhörung zum

Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. Stellungnahme im Rahmen der Einleitung der Verbändeanhörung zum Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. Stellungnahme im Rahmen der Einleitung der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten,

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung

Mehr

Wichtige und interessante Link-Tipps für behinderte Menschen und die Schwerbehindertenvertrauensleute

Wichtige und interessante Link-Tipps für behinderte Menschen und die Schwerbehindertenvertrauensleute Wichtige und interessante Link-Tipps für behinderte Menschen und die Schwerbehindertenvertrauensleute Die nachfolgende Linkliste ist ein interaktives PDF-Dokument. Alle aufgeführten Links können durch

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste Inhaltliche Vorbereitung auf das Bewerberinterview

I.O. BUSINESS. Checkliste Inhaltliche Vorbereitung auf das Bewerberinterview I.O. BUSINESS Checkliste Inhaltliche Vorbereitung auf das Bewerberinterview Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Inhaltliche Vorbereitung auf das Bewerberinterview Diese Checkliste ist Teil einer

Mehr

Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil.

Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil. Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil. Teamleiter (m/w) Kundendienst, Stuttgart Das Unternehmen. ist ein multitechnisches Installations- und Serviceunternehmen mit einem weitgefächerten Leistungsspektrum

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/148 04.07.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Frauenquote in Leitungsfunktionen

Mehr

Bewerbung für folgende Stelle: Bitte ausgeschriebene Stelle einsetzen!

Bewerbung für folgende Stelle: Bitte ausgeschriebene Stelle einsetzen! KREIS- UND HANSESTADT KORBACH Anonymisierungsziffer: Bitte freilassen! Bewerbung für folgende Stelle: Bitte ausgeschriebene Stelle einsetzen! Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, vielen Dank

Mehr

Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes

Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 747 18. 02. 2002 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes A. Zielsetzung Mit dem Gesetzentwurf

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 Gesetzesziel 2 Begriffsbestimmungen 3 Klagerecht

Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 Gesetzesziel 2 Begriffsbestimmungen 3 Klagerecht Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) Letzte Änderung zum 5.12.2008 Inhaltsverzeichnis Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO)

Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der EKHN PSVO 136 Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Vom 8. Dezember 2015 (ABl. 2016

Mehr

Bewerbung um die Professur für

Bewerbung um die Professur für Bewerbung um die Professur für Um die Vergleichbarkeit der einzelnen BewerberInnen zu ermöglichen, ist es wichtig, dass Ihre Unterlagen optimal für die Kommission sowie für die GutacherInnen aufbereitet

Mehr

Ausbildung. Ausbildung zur Verwaltungswirtin/ zum Verwaltungswirt Regierungssekretäranwärterin/ Regierungssekretäranwärter

Ausbildung. Ausbildung zur Verwaltungswirtin/ zum Verwaltungswirt Regierungssekretäranwärterin/ Regierungssekretäranwärter Referat Personal, Ausbildung Allgemeine Rechtsangelegenheiten Ausbildung Ausbildung zur Verwaltungswirtin/ zum Verwaltungswirt Regierungssekretäranwärterin/ Regierungssekretäranwärter Stand: Mai 2016 Seite

Mehr