Neue Versorgungsformen nach SGB V und MBO Ärzte
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- Hans Förstner
- vor 6 Jahren
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1 Neue Versorgungsformen nach SGB V und MBO Ärzte Subjektive Entscheidungsfindung/ Ethik der Entscheidung Dr.med. Dirk Radicke Dr.med. Carsten Stumper Dr.med. Roland E. Winkler
2 Hausarztzentrierte Versorgung ( Primärarzt-System ) Facharzt Hausarzt Organisation, Management Facharzt Facharzt
3 Beispiel eines Medizinischen Versorgungszentrum mit Trägerschaft außerhalb der ärztlichen Tätigkeit ( medizinischer Leistungserbringer) Träger des medizinischen Versorgungszentrum Qualitätsmanagement- System Entscheidungs- und Organisations- und Management- Ebene Medizinisches Versorgungszentrum Angestelter Ambulanter Pflegedienst Apotheke Sanitätshaus Transport
4 Beispiel eines Medizinischen Versorgungszentrum mit Trägerschaft innerhalb der ärztlichen Tätigkeit ( ärztliche Leistungserbringer) Träger des medizinischen Versorgungszentrum Qualitätsmanagement- System Entscheidungs- und Organisations- und Management- Ebene Medizinisches Versorgungszentrum Angestelter Ambulanter Pflegedienst Apotheke Sanitätshaus Transport
5 Trägerschaft eines Krankenhauses für ein Medizinisches Versorgungszentrum Träger Krankenhaus Verwaltungsleitung Ärztliche Leitung Pflegedienstleitung Medizinisches Versorgungszentrum Ambulanter Pflegedienst Apotheke Sanitätshaus
6 Ausgliederung als Möglichkeit der Kostenreduktion- Krankenhaus als Träger eines Medizinischen Versorgungszentrums Krankenhaus Outsourcing Controlling Träger des Management Verwaltung Ärztliche Leitung Medizinisches Versorgungszentrum Transport Pflegedienstleitung Ärzte Pflege Apotheke Controlling
7 Praxisverbund nach Musterberufsordnung Ärzte auf der Grundlage eines Gemeinsamen Qualitätsmanagement- Programms Hausarzt Facharzt Hausarzt Facharzt Hausarzt Gemeinsame Qualitätsmanagement- Ebene Entscheidung, Organisation
8 Einfaches Konstrukt einer Ärztegesellschaft als Kapitalgesellschaft Ärztegesellschaft mbh ( AG, & Co.KG, ) Ärzte 51% Apotheker Pflegedienste Krankenhaus. Geschäftsführung Qualitätsmanagement Pflegedienst Krankenhaus Wellness Reha Integrierte Versorgung Praxis 0-n
9 Erweitertes Konstrukt einer Ärztegesellschaft als Kapitalgesellschaft Ärztegesellschaft mbh ( AG, & Co.KG, ) Ärzte 51% Apotheker Pflegedienste Krankenhaus. Besitz GmbH Betreiber GmbH Betriebs GmbH Beteilgungs GmbH & Co. KG Geschäftsführung Qualitätsmanagement Pflegedienst Krankenhaus Wellness Reha Integrierte Versorgung Praxis 0-n
10 Schlanke Struktur der integrierten Versorgung durch übergeordnete Total Quality Management- Ebene zur Bestimmung von Schnittmengen und Schnittstellen Total Quality Management Krankenhaus ambulant Pflege Reha Apothekev
11 Mögliche Entscheidungsfindung für eine Versorgungsform
12 Subjektive Entscheidungskriterien 1.) Rechtssicherheit 2.) Betriebswirtschaftliches 3.) Verwaltungskostenaufwand 4.) Qualitätsmanagement 5.) Stationäre UND ambulante Versorgung 6.) Einbeziehung anderer medizinischer Leistungserbringer in die Versorgungsform 7.) Kooperationsbereitschaft 8.) von der Politik gewollte Entwicklungstendenz 9.) Umsetzungshürden bei der Bewältigung der Versorgungsstruktur 10.) Derzeit bestehende Versorgungsstruktur 11.) Zukünftige Chancen der genannten Versorgungsformen 12.) Lebensqualität des es 13.) Koordinierung der medizinischen Leistung
13 Es werden unterschiedliche Charakteristika den entsprechenden Versorgungssystemen zugeordnet und durch eine Punktwert- Skala bewertet. Dabei ist: 1 nicht ausreichend 2 ausreichend 3 befriedigend 4 gut 5 sehr gut
14 Einzelpraxis Gemein.Praxis MedVersZ Praxis hausarztzentr. Integrierte Ärztegesell. Fachübergreifend Verbund Versorgung Versorgung Kapital Rechtssicherheit Betriebsw Verwaltungskostenaufw Qualitätsmanagement stationär und ambulant Einbeziehung ander MLE Kooperationsbereitsch von Politik gewollt Umsetzungshürden derzeit bestehend zukünftige Chancen Lebensqualität des es Koordinierung der Leistung Summe Mittelwert 2, , , , , , , Standardabweichung 1, , , , , , , Substraktion 0,84 2,26 2,26 2,37 1,4 2,41 2,63
15 Es kann nunmehr eine Bewertung der einzelnen Versorgungsformen nach Summe der erzielten Punkte Mittelwert der erzielten Punkte Mittelwert Standardabweichung der erzielten Punkte Median der erzielten Punkte erfolgen ( bis zu 50% wurden so eingeschätzt )
16 Summe 1. Ärztegesellschaft 54 (8) 2. Praxisverbund 48 (7) 3. Integrierte Versorgung 46 (6) 4. Gemeinschaftspraxis 45 (5) 5. Medizinisches Versorgungszentrum 44 (4) 6. Hausarztzentrierte Versorgung 36 (2,5) 7. Einzelpraxis 36 (2,5) 8. Krankenhaus 29 (1) Mittelwert 1. Ärztegesellschaft 4,15 (8) 2. Praxisverbund 3,69 (7) 3. Integrierte Versorgung 3,53 (6) 4. Gemeinschaftspraxis 3,46 (5) 5. Medizinisches Versorgungszentrum 3,38 (6) 6. Einzelpraxis 2,76 (1,5) 7. Hausarztzentrierte Versorgung 2,76 (1,5) 8. Krankenhaus 2,23 (1)
17 Subtraktion der Standardabweichung vom Mittelwert 1. Ärztegesellschaft 2,63 (8) 2. Integrierte Versorgung 2,41 (7) 3. Praxisverbund 2,37 (6) 4. Medizinisches Versorgungszentrum 2,26 (4,5) 5. Gemeinschaftspraxis 2,26 (4,5) 6. Hausarztzentrierte Versorgung 1,4 (3) 7. Einzelpraxis 0,84 (2) 8. Krankenhaus 0,58 (1) Median 1. Ärztegesellschaft 5 (8) 2. Integrierte Versorgung 4 (6) 3. Praxisverbund 4 (6) 4. Gemeinschaftspraxis 4 (6) 5. Medizinisches Versorgungszentrum 3 (3,5) 6. hausarztzentrierte Versorgung 3 (3,5) 7. Einzelpraxis 2 (1,5) 8. Krankenhaus 2 (1,5)
18 Einzelpraxis Gemein.Praxis MedVersZ Praxis hausarztzentr. integrierte Ärztegesell. KH fachübergreifend Verbund Versorgung Versorgung Kapital Summe 2, , Mittelwert 1, , Subtraktion SD 2 4,5 4, Median 1,5 6 3,5 5 3, ,5 Summe 7,5 20, , ,5 Mittelwert 1,875 5, ,5 2,625 6,25 8 1,125 Sd 0, , , , ,5 0 0,25 Substraktion 1,3962 4,49 3,59 3,5 1,77 5,75 8 0,875 Median 1, ,
19 der subjektiven Entscheidung 1. ) Ärztegesellschaft nach Musterberufsordnung Ärzte der Bundesärztekammer, auch als Kapitalgesellschaft mit der Möglichkeit der allumfassenden Diagnostik und Therapie, sowie der Eingliederung weiterer medizinischer Dienstleister in den Versorgungsprozess 2. ) Integrierte Versorgungsformen nach 140 SGB V 3 zur Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung auf der Basis frei zu verhandelnder Verträge 3. ) Die fach- und versorgungsübergreifende Gemeinschaftspraxis nach vertragsarztrechtlichen Bestimmungen 4. ) Der Praxisverbund nach Musterberufsordnung Ärzte der Bundesärztekammer als Kooperationsgemeinschaft auf der Basis eines gemeinsamen Qualitätsmanagement- Systems
20 der subjektiven Entscheidung 5. ) Das medizinische Versorgungszentrum nach 72, 95 SGB V mit der Möglichkeit der Anstellung von Ärzten und der Integration weiterer medizinischer Leistungserbringer 6. ) Die hausarztzentrierte Versorgung nach 73 SGB V 3 zur Kostendämpfung im ambulanten Sektor; Reduktion der primären Facharztleistungen durch Management des Hausarztes 7.) Die Einzelpraxis, gleichwohl, ob hausärztlich oder fachärztlich geprägt nach den vertragsarztrechtlichen Bedingungen 8.) Das traditionelle Krankenhaus, welches mit hohem Verwaltungskostenaufwand die stationäre Behandlung der Patienten garantiert, aber kaum in der Lage ist, den Facharztstandard auch ambulant abzubilden.
21 Vor- und Nachteile Vorteile: - schnelle Entscheidungsfindung - Konzentration auf das Wesentliche - Möglichkeit der kritischen Bewertung Nachteile: - subjektive Bewertung - Realitätshintergrund unsicher - Änderung des politischen Willens
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