Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. des Abgeordneten Özcan Mutlu und Stefanie Remlinger (GRÜNE) Lehr- und Lernmittel in Berlin

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1 Drucksache 17 / Kleine Anfrage.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 05. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2013) und Antwort Lehr- und Lernmittel in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich der Etat für Lehrmittel in den letzten fünf en entwickelt? (sortiert nach Schulart und ) 3. Wie haben sich die Lernmittel in den letzten fünf en entwickelt? (sortiert nach Schulart und ) 5. Wie verteilen sich die Lehr- und Lernmittel auf die einzelnen e? Zu 1., 3. und 5.: Die Finanzbeträge für Lehr- und Lernmittel werden zweckgebunden in Form von Veranschlagungsleitlinien zugewiesen. Als Anlage 1 ist die Zusammenstellung der Senatsverwaltung für Finanzen über die Veranschlagungsleitlinien für Lern- und Lehrmittel , sortiert nach en, beigefügt; eine Differenzierung nach Schularten erfolgt nicht. 2. Wie setzt sich aktuell die Finanzierung der Lehrmittel zusammen und welche einzelnen Leistungen fallen darunter? 4. Wie setzt sich aktuell die Finanzierung der Lernmittel zusammen und welche Leistungen fallen darunter? Zu 2. und 4.: Lehrmittel sind im Unterricht oder anderen pädagogischen Handlungen eingesetzte Arbeits- und Anschauungsmittel und -materialien zur Vermittlung von Wissen und Können an die Lernenden, vorwiegend für die Hand des Lehrenden. Hierzu gehören insbesondere digitale Medien (PC, Interactive Whiteboards etc.), Basisund Lernsoftware, Anschauungsmaterial und -modelle, Instrumente und Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht und die fachpraktische Ausbildung, Musikinstrumente, Gestaltungs-, Bastel- und Verbrauchsmaterialien sowie Sportgeräte. Im Doppelhaushalt 2012/2013 wurde hierfür ein Betrag von 74,26 pro Schülerin und Schüler und Jahr zu Grunde gelegt. Der daraus folgende Finanzierungsbetrag beläuft sich auf rd. 21,9 Mio. pro Jahr. Darüber hinaus erhalten die Schulen bis 2014 rd. 6 Mio. aus Drittmitteln zur Durchführung von Medienprojekten im Rahmen des eeducation Berlin Masterplan (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE - und Deutsche Klassenlotterie Berlin - DKLB -). Lernmittel sind Schulbücher, ergänzende Druckschriften (z.b. Wörterbücher, Lektüren, Arbeitshefte, Atlanten) und andere Unterrichtsmedien, die für die Schülerinnen und Schüler bestimmt sind und von diesen selbstständig und eigenverantwortlich überwiegend im Unterricht und bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung verwendet werden. Unter Beachtung eines gemäß 50 SchulG privat zu erbringenden Eigenanteils von 100 (bezogen auf den Neuwert) pro Schülerin oder Schüler und wurde der Gesamtfinanzierungs-Betrag im Wesentlichen anhand der jeweiligen Schülerzahlen - darunter der Anzahl der von der Zahlung eines Eigenanteils bei Lernmitteln befreiten Schülerinnen und Schüler - ermittelt. Er beläuft sich auf 11,7 Mio. pro Jahr. Die Finanzierungsbeträge für Lehr- (21,9 Mio. ) und Lernmittel (11,7 Mio. ) werden den en im Rahmen der Veranschlagungsleitlinien zweckgebunden zur Verfügung gestellt. 6. Wie sind die Lehr- und Lernmittel auf die einzelnen Schularten verteilt? (bitte in prozentualen und absoluten Zahlen, sortiert nach ) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:

2 Abgeordnetenhaus Berlin 17. Wahlperiode Drucksache 17 / Zu 6.: Der Anlage 2 sind die Beträge für Lehr- und Lernmittel entsprechend den von der Senatsverwaltung für Finanzen veröffentlichten Veranschlagungsleitlinie gemäß Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der shaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2012/2013 vom zu entnehmen. 7. Wie viele SchülerInnen sind im laufenden von der Eigenbeteiligung an den Lernmitteln befreit und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen fünf en entwickelt? (sortiert nach Schultyp und, in absoluten Zahlen und Angabe des Anteils an der GesamtschülerInnenzahl) Zu 7.: Die Angaben sind der Anlage 3 zu entnehmen. 8. Wie viele SchülerInnen haben im laufenden Zuschüsse im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Lernmittel erhalten und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen fünf en entwickelt? (sortiert nach Schultyp und, in absoluten Zahlen und Angabe des Anteils an der Gesamtschülerzahl) Zu 8.: Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets werden keine Zuschüsse für Lernmittel gewährt. Gemäß 50 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz (SchulG) werden Lernmittel bis auf einen Eigenanteil von der Schule unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Wie viele Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Mittel für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhalten haben, ist derzeit nicht bezifferbar. Insbesondere im Rechtskreis des SGB II liegen keine verwertbaren Angaben über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler vor, die in den Jahren 2011 und 2012 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhalten haben. Die Statistik zu 28 SGB II befindet sich im Aufbau und wird voraussichtlich erst im dritten Quartal 2013 erste verwertbare Daten liefern können. 11. Welche Reaktionen seitens der Schulen, SchülerInnen und/oder Eltern gab es auf die Etatkürzungen, die im Juli 2011 beschlossen wurde und welche Schlüsse hat der Senat daraus gezogen? 12. Trifft es zu, dass innerhalb des Etats für Lern- und Lehrmittel Umschichtungen zwischen den Schularten gegeben hat, wenn ja was sind die Hintergründe? Zu 11. und 12.: Es gab keine Etatkürzungen. Veränderungen der Gesamtbeträge der Veranschlagungsleitlinien resultieren einerseits aus veränderten Schülerzahlen incl. der Anzahl der von der Zahlung eines Eigenanteils bei Lernmitteln befreiten Schülerinnen und Schüler sowie andererseits aus einer Veränderung der Zuordnung der Arbeitsmittel sowie der Klassensätze. Seit Inkraftsetzung der Lernmittelverordnung vom sind die Arbeitsmittel (und Verbrauchsmaterialien) nicht mehr den Lernmitteln, sondern den Lehrmitteln zugeordnet und somit aus diesem Ansatz zu finanzieren. Des Weiteren sind ab dem Haushaltsjahr 2012 die bisher in den Ansätzen für Lernmittel enthaltenen Zuschläge über die Mindeststandards hinaus (für Klassensätze) nicht mehr enthalten. Diese sind aus den bezirklichen Plafonds zu finanzieren. Nach wie vor sind in der Veranschlagungsleitlinie für Lernmittel auch Zuschläge enthalten, zum Beispiel in Höhe von 10 % für Sonstiges sowie für die Schulen mit Anteilen von mehr als 40 % der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache (ndh). Sofern es erforderlich ist, können die e gemäß 7 SchulG eigenverantwortlich Wertausgleichsmaßnahmen zur bedarfsgerechten Ausstattung zwischen den Schulen vornehmen. Die Rücklagenbildung der e belegt, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird; der Rücklagenbestand beträgt gemäß einer Auswertung der Senatsverwaltung für Finanzen aktuell rd. 11,5 Mio.. Berlin, den 19. Juli Hat der Senat Prognosen darüber, wie sich die Lehr- und Lernmittel in den nächsten zwei Jahren entwickeln werden und welche Mittel sind dafür im Doppelhaushalt vorgesehen / geplant? 10. Welche Rolle spielen dabei die steigenden SchülerInnenzahlen für den Etat der Lehr- und Lernmittel? Zu 9. und 10.: Wie in der Beantwortung der Fragen 2 und 4 dargestellt, werden die Beträge, die den en im Rahmen der Veranschlagungsleitlinien für die Schulen zur Verfügung gestellt werden, im Wesentlichen auf Basis der Zahlen der Schülerinnen und Schüler, darunter der Anzahl der von der Zahlung eines Eigenanteils bei Lernmitteln befreiten Schülerinnen und Schüler ermittelt. Sofern die Zahlen steigen oder fallen, hat dies folgerichtig Auswirkungen auf die Höhe der Ansätze. In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2013) 2

3 Anlage 1 SenFin II G Veranschlagungsleitlinie für Lernmittel / Lehrmittel Ansätze und Ist im Jahresvergleich einschl. der Zuführung an die Rücklage alle Beträge in Tsd. e Leitlinie Ansatz Ist Leitlinie Ansatz Ist Leitlinie Ansatz Ist Leitlinie Ansatz Ist Leitlinie Ansatz Mitte Friedrichshain- Kreuzberg Pankow Charlottenburg- Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof- Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Summe

4 Anlage 2 SenBJW - II B Zweckgebundene Finanzbeträge - in - für Lern- und Lehrmittel Veranschlagungsleitlinie gemäß Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der shaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2012/2013 Senatsverwaltung für Finanzen II D vom Basis: 2010/11, incl. Zuschläge, gerundet Grundstufe einschl. Sch. an ISS und Gymnasien Sek I (ISS, Haupt-, Real- u. Gesamtschulen, Gymnasien) Sek II (Gymnasien, Gesamtschulen) Sonderpäd. Förderzentren Zweiter Bildungsweg allgemein bild. Ersatzschulen berufliche Ersatzschulen Lernmittel gesamt Lehrmittel gesamt Lern- und Lehrmittel gesamt in in in 1 Mi * Fr-Kr Pa * Ch-Wi * Sp St-Zd * Te-Sch Nk Tr-Kö * Ma-He Li * Rei * gesamt (*ohne öffentl. zentral verwaltete Schulen) in

5 SenBJW - I C 2 - Anlage 3 Von der Zuzahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreite Schülerinnen und Schüler nach en und Schularten Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen 2006/ / /09 Schülerinnen und Schüler Sekundarschule pro Schulart Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Gesamtergebnis Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Gesamtergebnis Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Gesamtergebnis

6 SenBJW - I C 2 - Anlage 3 Von der Zuzahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreite Schülerinnen und Schüler nach en und Schularten Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen 2009/ / /12 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Sekundarschule pro Schulart Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Schule Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Gesamtergebnis Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Gesamtergebnis Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Gesamtergebnis

7 SenBJW - I C 2 - Anlage 3 Von der Zuzahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreite Schülerinnen und Schüler nach en und Schularten Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen 2012/13 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Sekundarschule pro Schulart Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Schule Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Gesamtergebnis

8 Anlage 3 Von der Zuzahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreite Schülerinnen und Schüler nach en und Schularten in Prozent Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen 2006/ / /09 in Prozent bzgl. Schülerinnen und pro Schulart in Prozent bzgl. Schule mit sonderpädagogischem Sekundarschule Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Förderschwerpunkt Schüler Mitte 51,2 62,4 5,8 8,0 10,1 8,1 5,6 Friedrichshain-Kreuzberg 48,4 59,7 9,0 4,2 9,2 12,8 5,1 Pankow 21,8 57,5 4,5 7,1 10,3 10,3 10,3 Charlottenburg-Wilmersdorf 21,1 45,3 5,4 10,9 9,7 11,8 16,8 Spandau 28,2 59,7 8,1 8,0 6,2 15,9 2,2 Steglitz-Zehlendorf 11,8 52,5 7,3 9,9 7,1 13,5 9,6 Tempelhof-Schöneberg 25,6 60,7 4,4 16,1 9,0 7,0 2,8 Neukölln 48,4 58,1 5,7 7,4 6,2 15,3 7,3 Treptow-Köpenick 18,1 59,3 5,7 9,4 8,5 10,3 6,8 Marzahn-Hellersdorf 30,7 49,4 5,4 5,7 6,2 15,5 17,8 Lichtenberg 30,4 47,9 5,5 5,5 8,2 17,6 15,4 Reinickendorf 22,7 58,9 9,1 9,2 7,8 8,1 6,9 Gesamtergebnis 29,9 56,9 6,3 8,1 8,3 12,2 8,2 Mitte 51,5 63,2 5,4 6,8 10,4 8,5 5,8 Friedrichshain-Kreuzberg 51,8 57,9 8,4 4,4 8,9 14,7 5,7 Pankow 21,7 55,0 7,4 6,9 10,5 9,7 10,5 Charlottenburg-Wilmersdorf 20,6 48,1 9,2 8,2 11,0 11,4 12,0 Spandau 30,9 57,7 7,4 7,5 7,4 17,4 2,5 Steglitz-Zehlendorf 11,6 52,9 6,8 6,9 8,9 16,6 7,9 Tempelhof-Schöneberg 26,3 61,0 7,4 12,3 9,5 7,5 2,4 Neukölln 49,5 59,2 7,0 5,8 7,4 13,5 7,0 Treptow-Köpenick 19,6 58,6 6,8 8,7 8,1 8,5 9,2 Marzahn-Hellersdorf 32,0 52,3 4,1 5,4 6,7 14,2 17,3 Lichtenberg 31,1 49,2 5,6 5,7 7,4 17,5 14,6 Reinickendorf 24,8 56,9 9,2 9,1 8,2 10,4 6,1 Gesamtergebnis 30,9 57,2 7,0 7,0 8,7 12,3 7,8 Mitte 55,9 61,2 7,1 7,2 10,4 8,6 5,5 Friedrichshain-Kreuzberg 51,8 58,0 7,2 4,4 9,5 15,6 5,3 Pankow 22,7 53,5 7,6 6,6 10,7 10,4 11,3 Charlottenburg-Wilmersdorf 20,6 43,8 9,6 10,1 10,9 13,3 12,4 Spandau 33,1 58,5 7,3 7,6 7,2 16,7 2,6 Steglitz-Zehlendorf 12,2 51,8 6,1 8,8 9,5 15,4 8,3 Tempelhof-Schöneberg 28,7 58,6 8,3 12,4 9,2 8,4 3,0 Neukölln 50,5 57,6 7,6 6,4 7,7 13,9 6,8 Treptow-Köpenick 20,5 57,5 6,5 9,0 7,6 7,3 12,1 Marzahn-Hellersdorf 35,5 56,0 4,9 4,7 6,8 12,6 15,1 Lichtenberg 33,5 49,1 5,5 6,0 9,1 16,8 13,6 Reinickendorf 26,8 57,1 9,4 8,3 7,7 11,3 6,2 Gesamtergebnis 32,5 56,4 7,3 7,3 8,9 12,5 7,7

9 Anlage 3 Von der Zuzahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreite Schülerinnen und Schüler nach en und Schularten in Prozent Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen 2009/ / /12 in Prozent bzgl. Schülerinnen und Schüler pro Schulart in Prozent bzgl. Schule mit sonderpädagogischem Sekundarschule Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Förderschwerpunkt Mitte 57,4 60,6 6,5 7,4 10,8 9,8 4,9 Friedrichshain-Kreuzberg 53,0 56,2 7,0 4,1 10,2 17,1 5,5 Pankow 21,6 53,4 7,4 8,9 11,4 8,8 10,0 Charlottenburg-Wilmersdorf 20,8 45,1 9,0 9,9 11,7 14,2 10,2 Spandau 32,3 56,5 7,8 7,7 7,1 17,8 3,1 Steglitz-Zehlendorf 12,3 48,7 6,7 7,7 11,5 16,6 8,7 Tempelhof-Schöneberg 28,8 58,7 8,7 13,6 9,5 6,1 3,4 Neukölln 52,1 56,8 7,2 7,1 8,7 13,6 6,7 Treptow-Köpenick 20,6 57,1 6,7 9,7 7,9 6,6 12,1 Marzahn-Hellersdorf 38,0 57,8 4,5 4,8 6,3 12,8 13,8 Lichtenberg 34,4 50,5 5,6 6,4 9,3 14,2 14,1 Reinickendorf 27,7 56,5 8,7 8,8 8,2 11,0 6,7 Gesamtergebnis 33,0 55,9 7,1 7,7 9,4 12,4 7,5 Mitte 56,5 59,6 6,8 4,8 5,5 11,9 7,7 3,7 Friedrichshain-Kreuzberg 51,7 57,7 4,3 3,2 2,6 10,6 16,6 5,1 Pankow 20,7 50,8 7,3 6,6 6,0 11,3 7,9 10,1 Charlottenburg-Wilmersdorf 21,4 44,8 7,5 5,8 10,3 11,2 10,8 9,6 Spandau 32,5 57,0 6,6 5,9 5,4 8,6 13,3 3,2 Steglitz-Zehlendorf 12,1 48,8 5,2 5,7 6,3 11,8 14,0 8,2 Tempelhof-Schöneberg 28,8 59,9 6,5 6,7 9,9 9,8 4,0 3,3 Neukölln 52,4 56,1 8,7 5,6 5,2 9,1 8,8 6,6 Treptow-Köpenick 21,3 51,1 12,5 4,2 6,2 7,2 7,9 10,9 Marzahn-Hellersdorf 38,7 58,7 8,5 2,4 3,8 6,5 9,4 10,6 Lichtenberg 34,6 51,3 5,9 3,9 5,4 8,6 11,1 13,8 Reinickendorf 28,0 55,5 4,4 7,5 8,0 8,7 9,3 6,6 Gesamtergebnis 32,9 55,6 6,9 5,1 5,9 9,7 9,9 6,9 Mitte 57,4 57,9 14,6 3,2 3,8 11,3 5,6 3,5 Friedrichshain-Kreuzberg 50,4 55,1 10,8 2,8 2,1 11,3 12,8 5,0 Pankow 19,7 50,8 15,5 3,5 4,3 10,5 6,7 8,8 Charlottenburg-Wilmersdorf 20,5 45,7 12,7 4,6 5,9 13,1 9,2 8,8 Spandau 33,3 54,7 16,1 4,3 2,7 9,1 9,9 3,3 Steglitz-Zehlendorf 11,4 49,5 12,6 4,4 4,0 10,3 12,4 6,8 Tempelhof-Schöneberg 29,7 56,5 15,1 4,6 7,2 10,5 2,9 3,2 Neukölln 55,6 53,3 16,3 3,1 2,9 10,2 8,2 6,0 Treptow-Köpenick 20,9 47,7 20,5 3,2 4,3 7,7 6,3 10,3 Marzahn-Hellersdorf 39,5 56,9 16,4 2,1 2,6 6,7 6,0 9,3 Lichtenberg 34,5 51,7 13,4 2,4 3,2 9,0 7,7 12,7 Reinickendorf 29,4 53,7 12,7 4,3 5,8 9,6 6,6 7,3 Gesamtergebnis 33,1 53,9 14,6 3,4 3,9 10,1 7,7 6,4

10 Anlage 3 Von der Zuzahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreite Schülerinnen und Schüler nach en und Schularten in Prozent Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen 2012/13 in Prozent bzgl. Schülerinnen und Schüler pro Schulart in Prozent bzgl. Schule mit sonderpädagogischem Sekundarschule Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Förderschwerpunkt Mitte 57,5 59,4 19,5 1,6 2,0 10,9 3,1 3,5 Friedrichshain-Kreuzberg 48,5 54,4 17,5 1,4 0,7 11,7 9,4 4,9 Pankow 19,1 51,1 21,6 1,4 2,3 10,0 4,8 8,8 Charlottenburg-Wilmersdorf 21,1 44,6 22,6 2,3 2,5 13,4 7,0 7,5 Spandau 33,9 54,6 24,2 1,2 1,3 8,2 6,7 3,9 Steglitz-Zehlendorf 11,3 50,2 22,7 1,4 1,7 11,8 5,1 7,1 Tempelhof-Schöneberg 30,7 53,8 26,8 2,2 3,9 9,2 1,9 2,3 Neukölln 53,9 54,5 22,0 1,2 1,5 9,9 4,5 6,3 Treptow-Köpenick 20,2 49,1 26,8 1,2 1,8 7,2 3,4 10,5 Marzahn-Hellersdorf 40,1 57,1 23,2 1,0 1,5 6,6 3,4 7,2 Lichtenberg 32,1 51,4 20,5 1,0 1,7 9,4 4,6 11,4 Reinickendorf 30,0 53,6 20,3 1,9 3,5 9,2 4,7 6,8 Gesamtergebnis 32,9 54,0 21,8 1,5 2,0 9,8 4,8 6,1

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