Umschulungsvertrag für Medizinische Fachangestellte*

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1 Umschulungsvertrag für Medizinische Fachangestellte* (überbetriebliche Umschulung) Zwischen dem Bildungsträger Bildungsträger Anschrift Telefon Fax und Herrn/ Frau - nachfolgend Bildungsträger genannt - Umschüler Anschrift Telefon Geburtsdatum Geburtsort - nachfolgend Umschüler genannt - wird nachstehender Vertrag zur Umschulung im anerkannten Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte abgeschlossen. 1 Zweck der Umschulung Mit der Umschulung wird dem Umschüler durch eine den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechende Ausbildung mit verkürzter Ausbildungszeit die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des staatlich anerkannten Ausbildungsberufes Medizinische Fachangestellte vermittelt. 2 Dauer der Umschulung (1) Das Umschulungsverhältnis dauert unter Berücksichtigung des bisherigen Bildungsweges aufgrund der nachgewiesenen Berufsausbildung als. *Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.

2 und/oder aufgrund der bisher ausgeübten Tätigkeit als 24 Monate. Es beginnt am.. und endet am... bzw. bei bestandener Prüfung mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (2) Das Umschulungsverhältnis kann durch Vereinbarung beider Vertragsparteien bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.b. längere Krankheit, Unfall usw.) verlängert werden, wenn dies zum Erreichen des Umschulungszieles erforderlich ist. Erhält der Umschüler Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung, so soll mit dem Kosten- bzw. Rehabilitationsträger die Möglichkeit einer weiteren Förderung rechtzeitig geklärt werden. (3) Die Probezeit beträgt Monate. 3 Pflichten des Bildungsträgers Der Bildungsträger sorgt für eine gewissenhafte Durchführung der Maßnahme. Er verpflichtet sich insbesondere: 1. dafür zu sorgen, dass dem Umschüler die berufliche Handlungsfähigkeit, die zum Erreichen des Umschulungszieles notwendig ist, in erwachsenengerechter Weise vermittelt wird. Dabei sind bei der Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen zu Grunde zu legen; 2. unter Berücksichtigung der Nr. 1 einen Plan für die sachliche und zeitliche Gliederung der Umschulung zu erstellen; 3. den besonderen Belangen körperlich, geistig und seelisch Behinderter Rechnung zu tragen; 4. nur solche Personen mit der Durchführung der Umschulungsmaßnahme zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung persönlich und fachlich dafür geeignet sind; 5. die Maßnahme an Ausbildungsplätzen durchzuführen, die nach Art und Ausstattung dazu geeignet sind; 6. dem Umschüler alle Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der Umschulung und zum Ablegen der Prüfung erforderlich sind; 7. dem Umschüler nur solche Tätigkeiten und Aufgaben zu übertragen, die dem Umschulungszweck dienen; 8. unverzüglich nach Abschluss des Umschulungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Landesärztekammer Thüringen unter Beifügung der Vertragsniederschrift zu beantragen; 2

3 9. dem Umschüler zu Umschulungsbeginn das Ausbildungsnachweisheft auszuhändigen, die ordnungsgemäße Führung während der Umschulungszeit zu gewährleisten und nach regelmäßiger inhaltlicher Überprüfung abzuzeichnen; 10. dem Umschüler zur Teilnahme an Prüfungen und vorgesehenen Maßnahmen die erforderliche Zeit zu gewähren. Der Umschüler verpflichtet sich, 4 Pflichten des Umschülers 1. sich zu bemühen, die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Umschulungszieles erforderlich ist; 2. die ihm im Rahmen der Umschulung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen; 3. aktiv im Rahmen der Umschulung mit anderen Personen, insbesondere denen die ihn ausbilden, zusammenzuarbeiten und deren Anweisungen zu befolgen; 4. die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die für die Umschulungseinrichtung geltende Ordnung zu beachten; 5. die Einrichtung und das Arbeitsmaterial der Umschulungsstätte nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden, keinen Missbrauch damit zu treiben und sorgsam damit umzugehen; 6. an Maßnahmen und Prüfungen zur Ermittlung des Wissenstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind; 7. das Ausbildungsnachweisheft ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig dem Umschulenden zur Unterschrift vorzulegen. 5 Verhinderung, Krankheit (1) Bei Fernbleiben von der Umschulung hat der Umschüler dem Bildungsträger unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben. (2) Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen hat der Umschüler dem Bildungsträger darüber hinaus eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Bildungsträger ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. 3

4 6 Kündigung Das Umschulungsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Als wichtiger Grund für den Umschüler gelten auch soziale und familiäre Schwierigkeiten, der Wegfall der Leistungen des Kostenträgers/ Rehabilitationsträgers sowie Schwierigkeiten, die auf Behinderung zurückzuführen sind. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe des Grundes erfolgen. 7 Wöchentliche Umschulungszeit Die wöchentliche Umschulungszeit beträgt.. Stunden. Die Verteilung auf die Wochentage richtet sich nach der für den Bildungsträger geltenden Ordnung bzw. nach folgender Vereinbarung: 8 Urlaub Der Bildungsträger gewährt dem Umschüler Urlaub in folgender Höhe:.... Arbeitstage im Kalenderjahr..... Arbeitstage im Kalenderjahr..... Arbeitstage im Kalenderjahr. 9 Kosten Die Gesamtkosten der Umschulung je Teilnehmer betragen EUR und werden durch den Kostenträger übernommen. In diesem Betrag sind enthalten:

5 10 Zeugnis Nach erfolgreichem Abschluss der Umschulung erhält der Umschüler ein Abschlusszeugnis vom Bildungsträger. 11 Praktische Ausbildung Die praktische Ausbildung im Rahmen der Umschulung erfolgt in entsprechenden Ausbildungsstätten unter Anleitung eines Arztes. Die vertraglichen Anforderungen werden in einem gesonderten Vertrag über die praktische Ausbildung, der zwischen dem Umschüler und dem Arzt im Umschulungsbetrieb geschlossen wird, geregelt und sind als Anlage diesem Vertrag beigefügt. 12 Sonstige Vereinbarungen 13 Datenschutz Der Bildungsträger achtet die Persönlichkeitsrechte des Umschülers. Er erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten nur nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Erfüllung des Vertragszwecks und nur im erforderlichen Umfang. Alle Mitarbeiter des Bildungsträgers sind zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Die Weitergabe von Daten findet nur statt, wenn dies zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung erforderlich ist. Der Bildungsträger hält die Bestimmungen der Artikel 13 und 14 EU-DSGVO ein. Er stellt die Rechte der betroffenen Personen sicher. Darunter zählen: Auskunfts- und Informationsrecht, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht. 14 Nebenabreden Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. 5

6 Umschüler Bildungsträger Sichtvermerk des zuständigen Kostenträgers/Rehabilitationsträgers: Sichtvermerk der zuständigen Agentur für Arbeit: Sichtvermerk der zuständigen Stelle gemäß BBiG: Landesärztekammer Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts Abt. Medizinische Fachangestellte Postfach Jena Tel.:03641/ , Fax: 03641/ Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Landesärztekammer Thüringen eingetragen am: unter Nr.: M. Zenker Hauptgeschäftsführer 6

7 Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der Umschulung zur Medizinischen Fachangestellten* Zwischen dem Umschulungsbetrieb Arzt/ Ärztin Anschrift Telefon Fax und Herrn/ Frau - nachfolgend Umschulungsbetrieb genannt - Umschüler/Umschülerin Anschrift Telefon Geburtsdatum Geburtsort sowie dem Bildungsträger - nachfolgend Umschüler genannt - Bildungsträger Anschrift Telefon Fax - nachfolgend Bildungsträger genannt - wird nachstehender Vertrag zur Durchführung eines umschulungsbegleitenden Praktikums im Rahmen der Umschulung im anerkannten Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte abgeschlossen. *Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.

8 1 Vertragsinhalt Die praktische Ausbildung ergänzt und vertieft die beim Bildungsträger erworbenen bzw. bereits vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch praktische Arbeitsaufgaben, um die berufliche Handlungsfähigkeit des staatlich anerkannten Ausbildungsberufes Medizinische Fachangestellte im Rahmen der Umschulung zu vermitteln. 2 Dauer (1) Das Umschulungsverhältnis dauert unter Berücksichtigung des bisherigen Bildungsweges aufgrund der nachgewiesenen Berufsausbildung als und/oder aufgrund der bisher ausgeübten Tätigkeit als 24 Monate. Es beginnt am.. und endet am... (2) Die Probezeit beträgt Monate. (3) Besteht der Umschüler vor Ablauf der oben vereinbarten Umschulungszeit die Abschlussprüfung, so endet dieser Vertrag mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. (4) Das Umschulungsverhältnis kann auf Antrag des Umschülers bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.b. längere Krankheit, Unfall usw.) verlängert werden, wenn dies zum Erreichen des Umschulungszieles erforderlich ist. Der Umschulungsbetrieb verpflichtet sich: 3 Pflichten des Umschulungsbetriebes 1. dafür zu sorgen, dass dem Umschüler die berufliche Handlungsfähigkeit, die zum Erreichen des Umschulungszieles notwendig ist, in erwachsenengerechter Weise vermittelt wird. Dabei sind bei der Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen zu Grunde zu legen; 2. den besonderen Belangen körperlich, geistig und seelisch Behinderter Rechnung zu tragen; 3. nur solche Personen mit der Durchführung der praktischen Ausbildung zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung persönlich und fachlich dafür geeignet sind; 4. die praktische Ausbildung an Ausbildungsplätzen durchzuführen, die nach Art und Ausstattung dazu geeignet sind; 2

9 5. dem Umschüler alle Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der für den praktischen Teil der Umschulung und zum Ablegen der Prüfung erforderlich sind; 6. dem Umschüler nur solche Tätigkeiten und Aufgaben zu übertragen, die dem Umschulungszweck dienen; 7. den Umschüler darauf hinzuweisen, dass er in die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit eingebunden ist; 8. dem Umschüler zur Teilnahme an Prüfungen und vorgesehenen Maßnahmen die erforderliche Zeit zu gewähren. Der Umschüler verpflichtet sich: 4 Pflichten des Umschülers 1. sich zu bemühen, die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Umschulungsziels erforderlich ist; 2. die ihm im Rahmen der praktischen Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen; 3. den Weisungen Folge zu leisten, die ihm im Rahmen der praktischen Ausbildung vom Arzt oder anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden; 4. die Einrichtung und das Arbeitsmaterial des Umschulungsbetriebes nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden, keinen Missbrauch damit zu treiben und sorgsam damit umzugehen; 5. auf Sauberkeit und Hygiene in den Räumen des Umschulungsbetriebes zu achten; 6. an Maßnahmen und Prüfungen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind; 7. alle Vorgänge innerhalb des Umschulungsbetriebes sowie den Personenkreis der Patienten geheim zu halten ( 203 StGB), und zwar auch nach Beendigung dieses Vertrages. 5 Verhinderung und Krankheit (1) Bei Fernbleiben von der praktischen Umschulung hat der Umschüler dem Bildungsträger und dem Umschulungsbetrieb unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben. (2) Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen hat der Umschüler dem Bildungsträger darüber hinaus eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Bildungsträger ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu 3

10 verlangen. Dem Umschulungsbetrieb ist eine Kopie dieser ärztlichen Bescheinigung vorzulegen. 6 Kündigung Dieser Vertrag kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Als wichtiger Grund für den Umschüler gelten auch soziale und familiäre Schwierigkeiten, der Wegfall der Leistungen des Kostenträgers/Rehabilitationsträgers sowie Schwierigkeiten, die auf Behinderung zurückzuführen sind. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe des Grundes erfolgen. 7 Wöchentliche Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt.. Stunden. Die Verteilung auf die Wochentage richtet sich nach den Bedürfnissen des Umschulungsbetriebes bzw. nachfolgender Vereinbarung: 8 Urlaub Der Umschulungsbetrieb gewährt dem Umschüler Urlaub in folgender Höhe:.... Arbeitstage im Kalenderjahr..... Arbeitstage im Kalenderjahr..... Arbeitstage im Kalenderjahr. 9 Vergütung (1) Dem Umschüler wird monatlich keine / eine* Vergütung gezahlt. Diese beträgt. Euro im 1. Umschulungsjahr und. Euro im 2. Umschulungsjahr. (* Nichtzutreffendes bitte streichen!) (2) Weitere Zuwendungen: 4

11 10 Zeugnis Der Umschulungsbetrieb stellt dem Umschüler bei Beendigung der Umschulung ein Zeugnis aus. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Umschulung sowie über die erworbenen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten des Umschülers. Auf Verlangen des Umschülers sind auch Angaben über Leistung, besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten aufzunehmen. 11 Sonstige Vereinbarungen 12 Datenschutz Der Umschulungsbetrieb achtet die Persönlichkeitsrechte des Umschülers. Er erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten nur nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Erfüllung des Vertragszwecks und nur im erforderlichen Umfang. Alle Mitarbeiter des Umschulungsbetriebes sind zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Die Weitergabe von Daten findet nur statt, wenn dies im Rahmen des Umschulungsverhältnisses erforderlich ist. Der Umschulungsbetrieb hält die Bestimmungen der Artikel 13 und 14 EU-DSGVO ein. Er stellt die Rechte der betroffenen Personen sicher. Darunter zählen: Auskunfts- und Informationsrecht, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht. 13 Nebenabreden Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Umschulungsbetrieb Umschüler 5

12 Bildungsträger Schweigepflicht Der Umschüler ist über die Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Schweigepflicht unterrichtet worden. Der Umschüler hat davon Kenntnis genommen, dass es dem Ausbilder gestattet ist, von dem Bildungsträger umschulungsbezogene Tatsachen zu erfragen.... Umschüler... Umschulungsbetrieb Sichtvermerk der zuständigen Stelle gemäß BBiG: Landesärztekammer Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts Abt. Medizinische Fachangestellte Postfach Jena Tel.:03641/ , Fax: 03641/ Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Landesärztekammer Thüringen eingetragen am: unter Nr.: M. Zenker Hauptgeschäftsführer 6

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