Umschulungsvertrag für Medizinische Fachangestellte*
|
|
- Richard Vogel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Umschulungsvertrag für Medizinische Fachangestellte* (überbetriebliche Umschulung) Zwischen dem Bildungsträger Bildungsträger Anschrift Telefon Fax und Herrn/ Frau - nachfolgend Bildungsträger genannt - Umschüler Anschrift Telefon Geburtsdatum Geburtsort - nachfolgend Umschüler genannt - wird nachstehender Vertrag zur Umschulung im anerkannten Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte abgeschlossen. 1 Zweck der Umschulung Mit der Umschulung wird dem Umschüler durch eine den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechende Ausbildung mit verkürzter Ausbildungszeit die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des staatlich anerkannten Ausbildungsberufes Medizinische Fachangestellte vermittelt. 2 Dauer der Umschulung (1) Das Umschulungsverhältnis dauert unter Berücksichtigung des bisherigen Bildungsweges aufgrund der nachgewiesenen Berufsausbildung als. *Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
2 und/oder aufgrund der bisher ausgeübten Tätigkeit als 24 Monate. Es beginnt am.. und endet am... bzw. bei bestandener Prüfung mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (2) Das Umschulungsverhältnis kann durch Vereinbarung beider Vertragsparteien bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.b. längere Krankheit, Unfall usw.) verlängert werden, wenn dies zum Erreichen des Umschulungszieles erforderlich ist. Erhält der Umschüler Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung, so soll mit dem Kosten- bzw. Rehabilitationsträger die Möglichkeit einer weiteren Förderung rechtzeitig geklärt werden. (3) Die Probezeit beträgt Monate. 3 Pflichten des Bildungsträgers Der Bildungsträger sorgt für eine gewissenhafte Durchführung der Maßnahme. Er verpflichtet sich insbesondere: 1. dafür zu sorgen, dass dem Umschüler die berufliche Handlungsfähigkeit, die zum Erreichen des Umschulungszieles notwendig ist, in erwachsenengerechter Weise vermittelt wird. Dabei sind bei der Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen zu Grunde zu legen; 2. unter Berücksichtigung der Nr. 1 einen Plan für die sachliche und zeitliche Gliederung der Umschulung zu erstellen; 3. den besonderen Belangen körperlich, geistig und seelisch Behinderter Rechnung zu tragen; 4. nur solche Personen mit der Durchführung der Umschulungsmaßnahme zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung persönlich und fachlich dafür geeignet sind; 5. die Maßnahme an Ausbildungsplätzen durchzuführen, die nach Art und Ausstattung dazu geeignet sind; 6. dem Umschüler alle Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der Umschulung und zum Ablegen der Prüfung erforderlich sind; 7. dem Umschüler nur solche Tätigkeiten und Aufgaben zu übertragen, die dem Umschulungszweck dienen; 8. unverzüglich nach Abschluss des Umschulungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Landesärztekammer Thüringen unter Beifügung der Vertragsniederschrift zu beantragen; 2
3 9. dem Umschüler zu Umschulungsbeginn das Ausbildungsnachweisheft auszuhändigen, die ordnungsgemäße Führung während der Umschulungszeit zu gewährleisten und nach regelmäßiger inhaltlicher Überprüfung abzuzeichnen; 10. dem Umschüler zur Teilnahme an Prüfungen und vorgesehenen Maßnahmen die erforderliche Zeit zu gewähren. Der Umschüler verpflichtet sich, 4 Pflichten des Umschülers 1. sich zu bemühen, die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Umschulungszieles erforderlich ist; 2. die ihm im Rahmen der Umschulung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen; 3. aktiv im Rahmen der Umschulung mit anderen Personen, insbesondere denen die ihn ausbilden, zusammenzuarbeiten und deren Anweisungen zu befolgen; 4. die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die für die Umschulungseinrichtung geltende Ordnung zu beachten; 5. die Einrichtung und das Arbeitsmaterial der Umschulungsstätte nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden, keinen Missbrauch damit zu treiben und sorgsam damit umzugehen; 6. an Maßnahmen und Prüfungen zur Ermittlung des Wissenstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind; 7. das Ausbildungsnachweisheft ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig dem Umschulenden zur Unterschrift vorzulegen. 5 Verhinderung, Krankheit (1) Bei Fernbleiben von der Umschulung hat der Umschüler dem Bildungsträger unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben. (2) Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen hat der Umschüler dem Bildungsträger darüber hinaus eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Bildungsträger ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. 3
4 6 Kündigung Das Umschulungsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Als wichtiger Grund für den Umschüler gelten auch soziale und familiäre Schwierigkeiten, der Wegfall der Leistungen des Kostenträgers/ Rehabilitationsträgers sowie Schwierigkeiten, die auf Behinderung zurückzuführen sind. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe des Grundes erfolgen. 7 Wöchentliche Umschulungszeit Die wöchentliche Umschulungszeit beträgt.. Stunden. Die Verteilung auf die Wochentage richtet sich nach der für den Bildungsträger geltenden Ordnung bzw. nach folgender Vereinbarung: 8 Urlaub Der Bildungsträger gewährt dem Umschüler Urlaub in folgender Höhe:.... Arbeitstage im Kalenderjahr..... Arbeitstage im Kalenderjahr..... Arbeitstage im Kalenderjahr. 9 Kosten Die Gesamtkosten der Umschulung je Teilnehmer betragen EUR und werden durch den Kostenträger übernommen. In diesem Betrag sind enthalten:
5 10 Zeugnis Nach erfolgreichem Abschluss der Umschulung erhält der Umschüler ein Abschlusszeugnis vom Bildungsträger. 11 Praktische Ausbildung Die praktische Ausbildung im Rahmen der Umschulung erfolgt in entsprechenden Ausbildungsstätten unter Anleitung eines Arztes. Die vertraglichen Anforderungen werden in einem gesonderten Vertrag über die praktische Ausbildung, der zwischen dem Umschüler und dem Arzt im Umschulungsbetrieb geschlossen wird, geregelt und sind als Anlage diesem Vertrag beigefügt. 12 Sonstige Vereinbarungen 13 Datenschutz Der Bildungsträger achtet die Persönlichkeitsrechte des Umschülers. Er erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten nur nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Erfüllung des Vertragszwecks und nur im erforderlichen Umfang. Alle Mitarbeiter des Bildungsträgers sind zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Die Weitergabe von Daten findet nur statt, wenn dies zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung erforderlich ist. Der Bildungsträger hält die Bestimmungen der Artikel 13 und 14 EU-DSGVO ein. Er stellt die Rechte der betroffenen Personen sicher. Darunter zählen: Auskunfts- und Informationsrecht, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht. 14 Nebenabreden Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. 5
6 Umschüler Bildungsträger Sichtvermerk des zuständigen Kostenträgers/Rehabilitationsträgers: Sichtvermerk der zuständigen Agentur für Arbeit: Sichtvermerk der zuständigen Stelle gemäß BBiG: Landesärztekammer Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts Abt. Medizinische Fachangestellte Postfach Jena Tel.:03641/ , Fax: 03641/ Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Landesärztekammer Thüringen eingetragen am: unter Nr.: M. Zenker Hauptgeschäftsführer 6
7 Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der Umschulung zur Medizinischen Fachangestellten* Zwischen dem Umschulungsbetrieb Arzt/ Ärztin Anschrift Telefon Fax und Herrn/ Frau - nachfolgend Umschulungsbetrieb genannt - Umschüler/Umschülerin Anschrift Telefon Geburtsdatum Geburtsort sowie dem Bildungsträger - nachfolgend Umschüler genannt - Bildungsträger Anschrift Telefon Fax - nachfolgend Bildungsträger genannt - wird nachstehender Vertrag zur Durchführung eines umschulungsbegleitenden Praktikums im Rahmen der Umschulung im anerkannten Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte abgeschlossen. *Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
8 1 Vertragsinhalt Die praktische Ausbildung ergänzt und vertieft die beim Bildungsträger erworbenen bzw. bereits vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch praktische Arbeitsaufgaben, um die berufliche Handlungsfähigkeit des staatlich anerkannten Ausbildungsberufes Medizinische Fachangestellte im Rahmen der Umschulung zu vermitteln. 2 Dauer (1) Das Umschulungsverhältnis dauert unter Berücksichtigung des bisherigen Bildungsweges aufgrund der nachgewiesenen Berufsausbildung als und/oder aufgrund der bisher ausgeübten Tätigkeit als 24 Monate. Es beginnt am.. und endet am... (2) Die Probezeit beträgt Monate. (3) Besteht der Umschüler vor Ablauf der oben vereinbarten Umschulungszeit die Abschlussprüfung, so endet dieser Vertrag mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. (4) Das Umschulungsverhältnis kann auf Antrag des Umschülers bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.b. längere Krankheit, Unfall usw.) verlängert werden, wenn dies zum Erreichen des Umschulungszieles erforderlich ist. Der Umschulungsbetrieb verpflichtet sich: 3 Pflichten des Umschulungsbetriebes 1. dafür zu sorgen, dass dem Umschüler die berufliche Handlungsfähigkeit, die zum Erreichen des Umschulungszieles notwendig ist, in erwachsenengerechter Weise vermittelt wird. Dabei sind bei der Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen zu Grunde zu legen; 2. den besonderen Belangen körperlich, geistig und seelisch Behinderter Rechnung zu tragen; 3. nur solche Personen mit der Durchführung der praktischen Ausbildung zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung persönlich und fachlich dafür geeignet sind; 4. die praktische Ausbildung an Ausbildungsplätzen durchzuführen, die nach Art und Ausstattung dazu geeignet sind; 2
9 5. dem Umschüler alle Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der für den praktischen Teil der Umschulung und zum Ablegen der Prüfung erforderlich sind; 6. dem Umschüler nur solche Tätigkeiten und Aufgaben zu übertragen, die dem Umschulungszweck dienen; 7. den Umschüler darauf hinzuweisen, dass er in die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit eingebunden ist; 8. dem Umschüler zur Teilnahme an Prüfungen und vorgesehenen Maßnahmen die erforderliche Zeit zu gewähren. Der Umschüler verpflichtet sich: 4 Pflichten des Umschülers 1. sich zu bemühen, die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Umschulungsziels erforderlich ist; 2. die ihm im Rahmen der praktischen Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen; 3. den Weisungen Folge zu leisten, die ihm im Rahmen der praktischen Ausbildung vom Arzt oder anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden; 4. die Einrichtung und das Arbeitsmaterial des Umschulungsbetriebes nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden, keinen Missbrauch damit zu treiben und sorgsam damit umzugehen; 5. auf Sauberkeit und Hygiene in den Räumen des Umschulungsbetriebes zu achten; 6. an Maßnahmen und Prüfungen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind; 7. alle Vorgänge innerhalb des Umschulungsbetriebes sowie den Personenkreis der Patienten geheim zu halten ( 203 StGB), und zwar auch nach Beendigung dieses Vertrages. 5 Verhinderung und Krankheit (1) Bei Fernbleiben von der praktischen Umschulung hat der Umschüler dem Bildungsträger und dem Umschulungsbetrieb unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben. (2) Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen hat der Umschüler dem Bildungsträger darüber hinaus eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Bildungsträger ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu 3
10 verlangen. Dem Umschulungsbetrieb ist eine Kopie dieser ärztlichen Bescheinigung vorzulegen. 6 Kündigung Dieser Vertrag kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Als wichtiger Grund für den Umschüler gelten auch soziale und familiäre Schwierigkeiten, der Wegfall der Leistungen des Kostenträgers/Rehabilitationsträgers sowie Schwierigkeiten, die auf Behinderung zurückzuführen sind. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe des Grundes erfolgen. 7 Wöchentliche Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt.. Stunden. Die Verteilung auf die Wochentage richtet sich nach den Bedürfnissen des Umschulungsbetriebes bzw. nachfolgender Vereinbarung: 8 Urlaub Der Umschulungsbetrieb gewährt dem Umschüler Urlaub in folgender Höhe:.... Arbeitstage im Kalenderjahr..... Arbeitstage im Kalenderjahr..... Arbeitstage im Kalenderjahr. 9 Vergütung (1) Dem Umschüler wird monatlich keine / eine* Vergütung gezahlt. Diese beträgt. Euro im 1. Umschulungsjahr und. Euro im 2. Umschulungsjahr. (* Nichtzutreffendes bitte streichen!) (2) Weitere Zuwendungen: 4
11 10 Zeugnis Der Umschulungsbetrieb stellt dem Umschüler bei Beendigung der Umschulung ein Zeugnis aus. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Umschulung sowie über die erworbenen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten des Umschülers. Auf Verlangen des Umschülers sind auch Angaben über Leistung, besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten aufzunehmen. 11 Sonstige Vereinbarungen 12 Datenschutz Der Umschulungsbetrieb achtet die Persönlichkeitsrechte des Umschülers. Er erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten nur nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Erfüllung des Vertragszwecks und nur im erforderlichen Umfang. Alle Mitarbeiter des Umschulungsbetriebes sind zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Die Weitergabe von Daten findet nur statt, wenn dies im Rahmen des Umschulungsverhältnisses erforderlich ist. Der Umschulungsbetrieb hält die Bestimmungen der Artikel 13 und 14 EU-DSGVO ein. Er stellt die Rechte der betroffenen Personen sicher. Darunter zählen: Auskunfts- und Informationsrecht, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht. 13 Nebenabreden Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Umschulungsbetrieb Umschüler 5
12 Bildungsträger Schweigepflicht Der Umschüler ist über die Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Schweigepflicht unterrichtet worden. Der Umschüler hat davon Kenntnis genommen, dass es dem Ausbilder gestattet ist, von dem Bildungsträger umschulungsbezogene Tatsachen zu erfragen.... Umschüler... Umschulungsbetrieb Sichtvermerk der zuständigen Stelle gemäß BBiG: Landesärztekammer Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts Abt. Medizinische Fachangestellte Postfach Jena Tel.:03641/ , Fax: 03641/ Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Landesärztekammer Thüringen eingetragen am: unter Nr.: M. Zenker Hauptgeschäftsführer 6
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)...... Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme... (Umschulungsträger) (Straße und Hausnummer)... (PLZ, Ort) und Umzuschulende/r... geb.
MehrUMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft
UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen Umschulungsträger / in: Umschüler/in: und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.
Mehr(Umzuschulender) - in den anerkannten Ausbildungsberuf. - in die berufliche Tätigkeit als abgeschlossen
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) (Straße und Hausnummer) Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme (Umschulungsträger) (PLZ, Ort) und (Umzuschulender) in geb. am in wird
Mehr(Vorname) (Tel. / Fax) (Geburtsdatum) Geburtsort/-land) Geschlecht: männlich weiblich
Umschulungsvertrag Zwischen dem Umschulungsbetrieb (Umschulende/-r) und dem/der Umzuschulenden (Betriebsnummer des/der Umschulenden) (Filienne des/der Umzuschulenden) (Vorne) (Betriebssitz / Straße, Hausnummer)
Mehr(Umzuschulender) - in den anerkannten Ausbildungsberuf. - in die berufliche Tätigkeit als abgeschlossen
Umschulungsvertrag (Ausserbetriebliche Umschulung) (Straße und Hausnummer) Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme (Umschulungsträger) (PLZ, Ort) und (Umzuschulender) in geb. am in
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen Umschulungsträger in und Umzuschulender in
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen Umschulungsträger in und Umzuschulender in geb. am in Nationalität: wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Medizinische/r
MehrZahnmedizinische/r Fachangestellte/r
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt
Mehrzwischen dem Betrieb (Umschulungsträger) und dem/der Umzuschulenden männlich weiblich Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ geb. am
Umschulungsvertrag zwischen dem Betrieb (Umschulungsträger) und dem/der Umzuschulenden männlich weiblich Anschrift des Betriebes Straße, Haus-Nr. PLZ Ort geb. am Staatsangehörigkeit Telefon: Fax: wird
MehrHinweis zum Umschulungsvertrag. Sehr geehrte Damen und Herren,
Hweis zum Umschulungsvertrag Internet: http://www.hwk-pfalz.de E-Mail: ausbildung24@hwk-pfalz.de Hauptverwaltung Geschäftsbereich V: Berufsbildung Abteilung V: Lehrlgsrolle Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen der Zahnarztpraxis Umschulungsträger Praxisanschrift und Umzuschulende/r (Name, Vorname) Anschrift geboren am geboren in Telefonnummer wird nachstehender
MehrAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse zum nachfolgenden Umschulungsvertrag
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse zum nachfolgenden Umschulungsvertrag Zwischen dem/der Umschulenden (Betrieb/Einrichtung) KNR Firmenident-Nr. Tel.-Nr. und dem/der Umzuschulenden
MehrUMSCHULUNGSVERTRAG. Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag. Umschulung im Ausbildungsberuf. Zuständige Berufsschule
Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag für betriebliche* außerbetriebliche* Umschulung zwischen dem Umschulungsbetrieb /-träger *Zutreffendes bitte ankreuzen Firmenident-Nr. Tel.-Nr.
MehrSTEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KAROLINENSTRASSE 28-30 90402 NÜRNBERG TEL. 0911/94 62 6-19 UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen (Ausbildender) Ort Straße und (Umzuschulender) Ort
MehrDieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Telefon / Fax. . Geburtsdatum.
Bitte nur die weißen Felder mit Schreibmaschine oder in Druckschrift ausfüllen Umschulungsvertrag Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. am Handwerkskammer
MehrErläuterungen zum Umschulungsvertrag
Erläuterungen zum Umschulungsvertrag Vollständig eingereichte Unterlagen beschleunigen die Bearbeitungszeit der Registrierung und Rücksendung der Umschulungsverträge! Bitte verwenden Sie keinen Tacker
MehrDurch die Umschulung soll erreicht werden, dass der/die Umschüler/in in einer gegenüber der
Umschulungsvertrag wird folgender Vertrag zur Umschulung zum/zur abgeschlossen (ggf. Fachrichtung, Schwerpunkt etc. angeben). 1 Zweck der Umschulung Durch die Umschulung soll erreicht werden, dass der/die
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen
MehrAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Geschäftsbereich Berufsbildung Postfach 1560 78005 Villingen-Schwenningen Hinweise für Umschulungsbetriebe Bitte fertigen Sie den Umschulungsvertrag
MehrStaatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer
im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden
MehrAnzeige eines Umschulungsverhältnisses
Datenfeld Handelskammer Hamburg Ausbildungsberatung Anzeige eines Umschulungsverhältnisses Umschulungsbetrieb Datenerfassung (Seite A-1 von A-2 zum nachfolgenden Umschulungsvertrag) Umschüler/-in Name
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrInformationen zu Umschulungsverhältnissen
Informationen zu Umschulungsverhältnissen Maßnahmen der beruflichen Umschulung müssen den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen. Dabei sind für einen anerkannten Ausbildungsberuf
MehrMitteilung über eine berufliche Umschulung ( 42 i Handwerksordnung, 62 Berufsbildungsgesetz))
Mitteilung über eine berufliche Umschulung ( 42 i Handwerksordnung, 62 Berufsbildungsgesetz)) An die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Abteilung Berufliche Bildung Braunschweiger Str. 53 31134
MehrAusbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...
Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der
MehrKostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich
MehrArbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.
Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung
MehrARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden
MehrArbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008
Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der
MehrPraktikumsvertrag für das Sozialpädagogische Seminar
Hermann-Oberth-Straße 6-8 90537 Feucht Fon 0 91 28 / 153 42 00 Schulleitung@PFHonline.de Praktikumsvertrag für das Sozialpädagogische Seminar 1. Jahr des Sozialpädagogischen Seminars 2. Jahr des Sozialpädagogischen
MehrPraktikumsvertrag für das Sozialpädagogische Seminar
Referat für Bildung und Sport Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik RBS-1-1904 Praktikumsvertrag für das Sozialpädagogische Seminar BITTE ANKREUZEN Zweijähriges SPS (Unterstufe) Zweijähriges SPS
MehrZwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... zum/zur... Als Ausbilder benennen wir Herrn/Frau...
Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... wird folgender
MehrZwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Hannover:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in...
Dieser Vertrag wurde zur Registrierung vorgelegt Hannover, den... Handwerkskammer Hannover i. A. (Siegel) Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer
MehrBegutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG
Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG Der Umschulende hat die Durchführung der beruflichen Umschulung schriftlich anzuzeigen. Bitte verwenden Sie hierfür diesen Vordruck. Der Antrag hat
MehrPraktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn... Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant)
Anlage 2 Praktikumsvertrag zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn... und Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) gesetzlich vertreten durch 1.. 1 Rechtsverhältnis (1) Frau/Herr...
MehrAusbildungs- und Anstellungsvertrag
Ausbildungs- und Anstellungsvertrag zum dualen praxisintegrierten Studiengang Sprache und Sprachförderung in Sozialer Arbeit zur Erlangung des Bachelor of Arts an der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam,
MehrBERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005)
BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft
MehrRichtlinie trägergestützte Umschulung
Richtlinie trägergestützte Umschulung Informationsveranstaltung 20. Dezember 2016 Themen Ziele der Richtlinie Rechtliche Einordnung zu den Bestimmungen des BBiG Begriffsbestimmungen Die Richtlinie im Überblick
Mehrwird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem anerkannten Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/-r" abgeschlossen.
zum/zur Steuerfachangestellten Zwischen ausbildender Kanzlei (Umschulungsträger - Stempel) und Umzuschulender/-n Name, Geburtsname: Vorname: Anschrift: geb. am: in: wird nachstehender Vertrag zur Umschulung
MehrTarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen
UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)
MehrName, Vorname. Straße, Haus-Nr. E-Mail. Straße, Haus-Nr. Bei dieser Umschulungszeit ist die bisherige Ausbildung/Tätigkeit als
HANDWERKSKAMMER NIEDERBAYERN OBERPFALZ Nikolastraße 10 94032 Passau http://www.hwkno.de Umschulungsvertrag Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse eingetragen. am Handwerkskammer
MehrVertrag zur praktischen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger im Rahmen der dreijährigen Berufsfachschulausbildung
Vertrag zur praktischen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger im Rahmen der dreijährigen Berufsfachschulausbildung Zwischen der Einrichtung... und der Schülerin / dem Schüler... geboren am /
MehrVertrag zur Ableistung des. Berufspraktikums
Vertrag zur Ableistung des Berufspraktikums (gemäß 9 Abs. 3 Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung) der/dem
MehrArbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte
Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte zwischen Frau/Herrn... (Name des ärztlichen Arbeitgebers) * in... (Praxisanschrift) und Frau/Herrn... (Name) in... (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
MehrAnlage 7 zur DVO. Regelungen für Berufspraktika. 1 Geltungsbereich, Überleitung
Anlage 7 zur DVO Regelungen für Berufspraktika 1 Geltungsbereich, Überleitung (1) Diese Anlage gilt für Personen, die ihr berufspraktisches Jahr, ihr Jahrespraktikum, ihr Anerkennungsjahr, ihren Pastoralkurs
MehrAusbildungsvertrag. im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm
Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm zwischen Adresse vertreten durch (Träger der praktischen Ausbildung)
MehrArbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen
MehrBerufsausbildungsvertrag
Berufsausbildungsvertrag Zwischen der Firma...(im Folgenden Ausbildender ) und Frau/Herrn...(im Folgenden Auszubildender ) geb. am...wohnhaft... gesetzl. vertr. durch... wohnhaft... wird nachstehender
MehrA R B E I T S V E R T R A G. für M E D I Z I N I S C H E F A C H A N G E S T E L L T E
A R B E I T S V E R T R A G für M E D I Z I N I S C H E F A C H A N G E S T E L L T E zwischen Frau / Herrn in (Name der/des ärztlichen Arbeitgeberin/Arbeitgebers) (Praxisanschrift) und Frau /Herrn in
MehrV e r t r a g. über die Ausbildung zur "Altenpflegehelferin"/zum "Altenpflegehelfer" Zwischen dem... (Name der Einrichtung, Rechtsträger)
V e r t r a g über die Ausbildung zur "Altenpflegehelferin"/zum "Altenpflegehelfer" Zwischen dem...... (Name der Einrichtung, Rechtsträger) als Träger der praktischen Ausbildung - im Nachfolgenden "Träger
MehrArbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)
Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
MehrPraktikantenvertrag (Sozialpädagogisches Seminar - SPS)
Praktikantenvertrag (Sozialpädagogisches Seminar - SPS) Der Vertrag wird für das erste Jahr / das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars abgeschlossen. zwischen dem Bildungsträger (als Träger der
MehrVertrag. im Rahmen des dualen Studiums zum Ingenieur Holztechnik (Berufsakademie) Name und Rechtsform. Anschrift. Ansprechpartner
Vertrag im Rahmen des dualen Studiums zum Ingenieur Holztechnik (Berufsakademie) Zwischen dem Ausbildungsbetrieb Name und Rechtsform Anschrift Ansprechpartner - im nachfolgenden Praxispartner genannt und
MehrBERUFSBILDENDE SCHULE WISSEN Hachenburger Str. 47, Wissen
BERUFSBILDENDE SCHULE WISSEN Hachenburger Str. 47, 57537 Wissen Ausbildungsvertrag (Berufspraktikum) (3-fach) zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) des Trägers (genaue Bezeichnung des Trägers,
MehrIm Auftrag Heel. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B im Hause. nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B im Hause nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT BEARBEITET VON Alt-Moabit
MehrS T U D I E N V E R T R A G
S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines
MehrArbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)
Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)
MehrVertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf. Tiermedizinische/r Fachangestellte/r
Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf Tiermedizinische/r Fachangestellte/r gemäß 10, 11 Berufsbildungsgesetz zwischen dem ausbildenden Tierarzt / der ausbildenden
MehrPraktikantenvertrag Sozialpädagogisches Seminar
Praktikantenvertrag Sozialpädagogisches Seminar 1. Jahr - 2. Jahr Zwischen der Einrichtung (genaue Bezeichnung, Träger, Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse) und (Vor- und Nachname der Praktikantin/des
MehrRechtsvorschriften für das einschlägige Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
Berufsbildende Schule II Wirtschaft und Soziales Kaiserslautern Rechtsvorschriften für das einschlägige Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife Hinweise zum Praktikum Um die Fachhochschulreife zu erlangen,
MehrArbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt.
Arbeitsvertrag und (im folgenden ) (im folgenden Arbeitnehmer) Grundlage dieses Arbeitsvertrages sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgenden Vereinbarungen zwischen und Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis
MehrMTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012
Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Berufsbildungsrecht Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand: 2011 /
Mehr-1- Praktikantenvertrag. zwischen... ... ... ... ... - im folgenden Studierender genannt -
-1- Praktikantenvertrag zwischen......... - im folgenden Kooperationsunternehmen genannt - und Herrn/Frau......... - im folgenden Studierender genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Gegenstand
MehrVertrag über eine geringfügige Beschäftigung
Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern
MehrAUSBILDUNGSVEREINBARUNG
AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung des Praxisforschungsprojekts zwischen Firma/Institution vertreten durch Anschrift Telefon ( ) Mail - nachfolgend Praxisstelle genannt und Frau/Herrn geboren am.
MehrAusbildungsvertrag (Altenpflegehilfe)
Ausbildungsvertrag (Altenpflegehilfe) zwischen der/dem...... (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Frau/Herrn... geb. am:...in... wohnhaft... (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) (Schülerin/Schüler) wird mit
MehrBerufsausbildungsvertrag
Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen am...unter Nr.... Landesamt für Vermessung und Geoinformation Berufsausbildungsvertrag ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz
MehrABKOMMEN FÜR AUSZUBILDENDE
DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Landesverband NRW www.kfz-nrw.de ABKOMMEN FÜR AUSZUBILDENDE Gültig ab 01.01.2016 Gerresheimer Landstraße 119 40627 Düsseldorf Telefon 0211-92595 0 Fax 0211 92595 90 E-Mail
MehrBerufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung.
Berufsbildungsrecht Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung von Dr. Hilmar Götz Professor an der Fachhochschule Lübeck Verlag C.H.Beck
MehrJustus-von-Liebig-Realschule Landeshauptstadt Düsseldorf
Justus-von-Liebig-Realschule Landeshauptstadt Düsseldorf Ottweilerstr. 20 40476 Düsseldorf Telefon 0211.4 36 00 51 Fax 0211.43 16 54 E-Mail rs.ottweilerstr@schule. duesseldorf.de Hinweise zum Betriebspraktikum
MehrVergütungsregelung und Ausbildungsvertrag zum Diplom- Sozialpädagogen (BA)
Anlage 2.1.2 zur KAO Vergütungsregelung und Ausbildungsvertrag zum Diplom- Sozialpädagogen (BA) Die Vergütung und die Ausbildung zum Diplom-Sozialpädagogen (Berufsakademie) an kirchlichen und diakonischen
MehrAusbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in
Ausbildungsvertrag zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft in (der Schüler/die Schülerin) (Ort, Straße Hausnummer) wird mit Zustimmung der gesetzlichen
MehrMustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II
Mustervertrag über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand 07.12.2004) Muster Vertrag über die Wahrnehmung
MehrKalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere
Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Mehrim Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender
MehrAusbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger
Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des
MehrZwischen der/dem ausbildenden Ärztin/Arzt und der/dem Auszubildenden weiblich männlich. Name, Vorname, ggf. Geburtsname
Berufsausbildungsvertrag für Medizinsche Fachangestellte ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz) Ärztekammer Bremen Körperschaft des öffentlichen Rechts Schwachhauser Heerstraße 30 28209 Bremen Telefon (04 21)
MehrMuster-Ausbildungsvertrag
Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes
MehrBerichtsheft (Ausbildungsnachweis)
Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Name: Vorname: geboren am: Wohnort und Straße: Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Ausbildungsbetrieb: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Betrieblicher Ausbildungsplan
MehrPraktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft
Abteilung Bildung, Betriebswirtschaft, Beratung Fachbereich Bildung Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg Tel.: 04331/9453-250 Fax.: 04331/9453-219 E-Mail: erimkus@lksh.de Praktikantenordnung für das Praktikum
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
MehrBerufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte Seite 2 LANDESZAHNÄRZTEKAMMER RHEINLAND-PFALZ
MehrI. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 Abs. 1 HwO
Richtlinien der Handwerkskammer Münster über die Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG/ 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung
MehrPraktikumsvertrag. zwischen der Praxisstelle. Bezeichnung... Anschrift... Telefon Internet. und dem/der Praktikanten/in. Name, Vorname...
Praktikumsvertrag für den Bachelor-Studiengang Industrial Design Institut für Industrial Design Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Industriedesign Hochschule Magdeburg-Stendal Praktikumsvertrag zwischen
MehrAusbildungsvertrag. im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm
Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm zwischen Adresse vertreten durch (Träger der praktischen Ausbildung)
MehrRichtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der
MehrMustervertrag Praktikant
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 25621 Mustervertrag Praktikant Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages: Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt,
MehrAnschrift: Tel:... Fax:.. . Matrikel-Nr.: Tel:... geboren am:.. in:
Vertrag über die Praxistätigkeit (Praxissemester und Praktikum) im praxisbegleiteten Bachelorstudiengang Architektur bzw. Innenarchitektur in Teilzeit (Praktikumsvertrag) Zwischen der Firma/dem Unternehmen.
MehrALICE-SALOMON -SCHULE
ALICE-SALOMON -SCHULE Berufsbildende Schule Linz/Rhein Ausbildungsvertrag Zwischen der / dem (genaue Bezeichnung und Anschrift der Einrichtung / Ausbildungsstelle) und Frau / Herrn, geboren am in, wohnhaft
MehrAufgabe 1 In Deutschland kommt das duale Ausbildungssystem" zur Anwendung. Was ist darunter zu verstehen?
Übungsaufgaben Aufgabe 1 In Deutschland kommt das duale Ausbildungssystem" zur Anwendung. Was ist darunter zu verstehen? 1. Ein betriebliches Ausbildungssystem 2. Ein überwiegend schulisches Ausbildungssystem
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
1 Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen vertreten durch (Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn geb. am wohnhaft in (Schülerin/Schüler)
MehrRichtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der
MehrBeratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
MehrB e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g. ( 10 HmbGPAG) Zwischen dem Ausbildenden (Unternehmen) und dem / der Auszubildenden Name Vorname
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Fachberufe im Gesundheitswesen -G1149-, Billstraße 80, 20539 Hamburg Tel.: 428.37-3996 / Fax: 427 94 81 30 E-Mail: Carsten.Mueller@BGV.hamburg.de
MehrBundestierärztekammer e. V.
Bundestierärztekammer e. V. Muster-Arbeitsvertrag Tiermedizinische Fachangestellte Stand: 15. April 2010 zwischen (im Folgenden Praxisinhaber genannt) und (im Folgenden Tiermedizinische Fachangestellte
MehrRichtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte
MehrBerufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte ( 10,11 Berufsbildungsgesetz)
Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte ( 10,11 Berufsbildungsgesetz) Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Auszubildenden - Ausbildende/r - (Name, Anschrift) (Name, Vorname,
MehrHOCHSCHULE KARLSRUHE-TECHNIK UND WIRTSCHAFT FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR UND BAUWESEN S T U D I E N G A N G A R C H I T E K T U R
HOCHSCHULE KARLSRUHE-TECHNIK UND WIRTSCHAFT FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR UND BAUWESEN S T U D I E N G A N G A R C H I T E K T U R STUDIENGANGSLEITUNG PROF. F. BURGSTALLER BESTÄTIGUNG SS/WS A Zwischen der Praxisstelle
Mehr