Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 4, Preise, Gebühren, Zahlungsmittel
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- Clemens Hofer
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1 Verbundtarif ZVV Tarif Kapitel 4, Preise, Gebühren, Zahlungsmittel Ausgabe:
2 4 Preise, Gebühren, Zahlungsmittel 4.0 Einzelbillette, Tageskarten, Multikarten 4.00 Einzelbillette Tarifstufe Gültig: Std. Kinder 6 16 Jahre und Halbtax-Abo Kurzstrecke 9 1/ Lokalnetz 1 1/ Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Alle Zonen Tageskarten Tarifstufe Gültig: Std. Kinder 6 16 Jahre und Halbtax-Abo Lokalnetz Zonen Zonen Zonen 4/ Zonen 5/ Zonen 6/ Zonen 7/ Alle Zonen 8/
3 4.02 Anschlussbillette Kinder 6 16 Jahre und Halbtax-Abo Tarif- Gültig: stufe Std. 1-2 Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Stunden-Anschlussbillette Kinder 6 16 Jahre und Halbtax-Abo Tarif- Gültig: stufe Std. 1-2 Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Kurzzeit-Klassenwechsel Kinder 16 Jahre und Halbtax-Abo Tarif- Gültig: 2. in 2. in stufe Std. 1-2 Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Alle Zonen
4 Stunden-Klassenwechsel Kinder 6 16 Jahre und Halbtax-Abo Tarif- Gültig: 2. in 2. in stufe Std. 1-2 Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Alle Zonen Multikarten Kurzzeit-Klassenwechsel Kinder 6 16 Jahre und Gültig nach Halbtax-Abo Tarif- Entwertung: 2. in 2. in stufe Std. 1-2 Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Alle Zonen Multikarten 24-Stunden-Klassenwechsel Kinder 6 16 Jahre und Gültig nach Halbtax-Abo Tarif- Entwertung: 2. in 2. in stufe Std. 1-2 Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Alle Zonen
5 4.1 Mehrfahrtenkarten, Tageswahlkarten 4.10 Mehrfahrtenkarten Junioren 6 25 Jahre Gültig nach und Halbtax-Abo Tarif- Entwertung stufe Std. Kurzstrecke 9 1/ Lokalnetz 1 1/ Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Alle Zonen Tageswahlkarten Junioren 6 25 Jahre Gültig nach und Halbtax-Abo Tarif- Entwertung stufe Std. Lokalnetz Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Alle Zonen
6 4.2 Monatsabonnemente, Jahresabonnemente 4.20 Monatsabonnement NetzPass, persönlich 4.21 Monatsabonnement NetzPass, übertragbar 4.22 Jahresabonnemente NetzPass, persönlich Junioren 6 25 Jahre Tarifstufe Lokalnetz Zonen Zonen Zonen Zonen Alle Zonen Jahresabonnement NetzPass, übertragbar Junioren 6 25 Jahre Tarifstufe Lokalnetz Zonen Zonen Zonen Zonen Alle Zonen Tarifstufe Lokalnetz Zonen Zonen Zonen Zonen Alle Zonen Tarifstufe Lokalnetz Zonen Zonen Zonen Zonen Alle Zonen
7 4.3 9-UhrPässe Uhr-Tagespass Gültigkeitsdauer Kinder 6 16 J. und Halbtax-Abo siehe Ziffer 3.92 Alle Zonen Multikarte 9-Uhr-Tagespass Gültigkeitsdauer Kinder 6 16 J. und Halbtax-Abo siehe Ziffer 3.92 Alle Zonen UhrPass Monat, persönlich Tarif- Gültigkeit stufe siehe Ziffer 3.93 Alle Zonen Zonen Zonen UhrPass Monat, übertragbar Tarif- Gültigkeit stufe siehe Ziffer 3.93 Alle Zonen Zonen Zonen UhrPass Jahr, persönlich Tarif- Gültigkeit stufe siehe Ziffer 3.93 Alle Zonen Zonen Zonen
8 UhrPass Jahr, übertragbar Tarif- Gültigkeit stufe siehe Ziffer 3.93 Alle Zonen Zonen Zonen Gruppenkarten 4.40 Kurzzeit-Gruppenkarten Junioren 6 25 Jahre und Halbtax-Abo Tarif- Gültig: stufe Std. Kurzstrecke 9 1/ Lokalnetz 1 1/ Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Zonen Alle Zonen Stunden-Gruppenkarten Junioren 6 25 Jahre und Halbtax-Abo Tarif- Gültig: stufe Std. Lokalnetz Zonen Zonen Zonen 4/ Zonen 5/ Zonen 6/ Zonen 7/ Alle Zonen 8/
9 4.5 Nachtnetz 4.50 Einzelzuschlag Nachtzuschlag 5.00 Multikarte Nachtzuschlag Spezialtarife 4.60 Polybahn Zürich Limmatquai - Hochschule Fahrpreis für eine Fahrt pro Person oder pro Fahrrad 1.20 Preis der Mehrfahrtenkarte (6 Einzelfahrten) 7.20 Auf diesen Preisen wird keine Ermässigung gewährt, auch nicht die Familienvergünstigung. Verbundfahrausweise, welche die Zone 110 enthalten, sind zur Fahrt gültig. 4.7 Interkantonale Angebote (Ziffer 2.8) (Zur Zeit keine Angebote Interabonnemente oder Kombitageskarten im Verkauf, Preise Z-Pass siehe Tarif ) 4.8
10 4.8 Gebühren 4.80 Selbstbehalt bei Erstattungen Abzug vom Bruttoerstattungsbetrag Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax- Abos gelöst wurden; Rückgabegebühr ZVV-Plastikabo vor Geltungsbeginn Karten- und Ersatzgebühren Gebühr für den Ersatz eines persönlichen Abonnements Gebühren und Zuschläge bei Unregelmässigkeiten Die Art und Höhe der Zuschläge unter 4.820/4.821 richtet sich immer nach dem zu beurteilenden Fall. Beispiel: 1. Fall ist ein Vorfall ohne gültigen Fahrausweis = 90.-, der 2. Fall ist ein Vorfall mit teilgültigem Fahrausweis = 110.-, etc Zuschlag für Fahren ohne gültigen Fahrausweis (Barzahlung oder Rechnungsstellung) Für den 1. Fall 90. Für den 2. Fall (innert 2 Jahren) 130. Für den 3. Fall (und weitere Fälle innert 2 Jahren) 160. Als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis gilt, wer keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen oder teilgültigen Fahrausweis gemäss Ziffer vorweisen kann. Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen den vollen Zuschlag. Ausnahme: Nur den reduzierten Zuschlag gemäss Ziffer bezahlt, wer - einen nationalen Fahrausweis 1. oder 2. Klasse vorweisen kann, der mindestens zwischen zwei Haltestellen der befahrenen Strecke gültig ist. - bei der Kontrolle einen Fahrausweis 1. oder 2. Klasse des entsprechenden oder eines angrenzenden Tarif- oder Verkehrsverbundes vorweisen kann, welcher mindestens für eine Teilstrecke gültig ist (inkl. Berücksichtigung allfälliger Kurzstrecken- oder Lokalnetz-Tarife). Fahrausweise, die mindestens einen Kalendertag gültig sind (z.b. nationale Fahrausweise, Tageskarten und Verbundabonnemente), müssen zum Zeitpunkt der Kontrolle zeitlich gültig sein. Bei Fahrausweisen, die weniger als einen Kalendertag gültig sind (z.b. nationale Mehrfahrtenkarten mit einer Gültigkeit von 4 Stunden pro Entwertung oder Verbundfahrausweise), ist nur der reduzierte Zuschlag zu bezahlen, sofern die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises zum Zeitpunkt der Kontrolle um maximal die Hälfte überschritten ist. Beispiel: Eine Mehrfahrtenkarte Nidau Neuchâtel via Biel/Bienne ist pro Fahrt 4 Stunden gültig. - Entwertung um 12:00 Uhr - Gültig bis 15:59 Uhr Kontrolle bis 17:59 Uhr: «Fahren mit teilgültigem Fahrausweis» mit reduziertem Zuschlag gemäss Ziffer 4.821, ab 18:00 Uhr «Fahren ohne gültigen Fahrausweis» mit vollem Zuschlag. Zusätzlich zum Zuschlag wird die Fahrpreispauschale gemäss Ziffer erhoben. 4.9
11 4.821 Zuschlag für Fahren mit teilgültigem Fahrausweis (Barzahlung oder Rechnungsstellung) Für den 1. Fall 70. Für den 2. Fall (innert 2 Jahren) 110. Für den 3. Fall (und weitere Fälle innert 2 Jahren) 140. Als Fahrgast mit teilgültigem Fahrausweis gilt, wer einen auf dem gesamten Reiseweg an sich gültigen, aber in einem der folgenden konkreten Fälle ungenügenden Fahrausweis vorweisen kann: Fehlender Klassenwechsel Fehlender Zuschlag (z.b. Nachtzuschlag) Fahrausweis für falsche Kundengruppe (Fahrausweis zum halben oder ermässigten Preis ohne Berechtigung) Fehlender Streckenwechsel, bzw. abweichende Strecke Falsche Verkehrsmittelwahl auf Teilstrecke (z.b. Bern Zürich Enge via Zürich HB, Teilstrecke in Zürich wird mit dem Tram zurückgelegt) Reisende mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen den reduzierten Zuschlag. Ausnahme: Der volle Zuschlag gemäss Ziffer ist zu bezahlen, wenn der Fahrausweis gleich in mehrfacher Hinsicht ungenügend ist (z.b. auf dem Nachtnetz ZVV mit einem Billett 2. Klasse in der 1. Klasse und ohne Nachtzuschlag unterwegs). Zusätzlich zum Zuschlag wird die Fahrpreispauschale gemäss Ziffer erhoben Fahrpreispauschale Zur Deckung des Fahrpreises wird eine Pauschale erhoben. Diese beträgt: je Fahrgast mit teilgültigem Fahrausweis, resp. mit reduziertem Zuschlag 5. je Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis, resp. mit vollem Zuschlag 10. Die im ZVV ausgegebene Fahrpreispauschale gilt während 1 Stunde in allen ZVV-Zonen als gültiger Fahrausweis. Es sind keine Ermässigungen oder Vergünstigungen anrechenbar Bearbeitungsgebühr, wird erhoben - Nachträgliches Vorweisen eines zur Zeit der Kontrolle gültigen, persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements innert 10 Tagen - bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abgelaufenen persönlichen Jahres-Abonnements Gebühr E-Ticket vor Abfahrt gelöst, aber bei Kontrolle nicht vorweisbar Gebühr "Persönliches Abo nachträglich nicht/nicht rechtzeitig vorgewiesen Zusatzgebühren zu Ziffer Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen, Flucht Vorweisen eines gefälschten Fahrausweises Mahnung Erstellen einer Strafanzeige offen Betreibung Löschen des Betreibungsregistereintrags auf Antrag des Fahrgastes Zeittarif: je angebrochene ¼ Stunde und beschäftigte Person
12 Hinweise: Zur Umsetzung der Gebührenstaffelung gemäss Ziffer 4.820/4.821 werden die dafür notwendigen Personalien aufgenommen und in den ZVV-Datenpool eingespiesen. Sie werden für zwei Jahre ab Vorfallsdatum aufbewahrt. Bei Vorfällen gemäss Ziffer 4.820/4.821 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten, bei Drohung und/oder Beleidigung erfolgt immer eine entsprechende Anzeige. Bei Vorfällen gemäss Ziffer bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten. Missbräuchlich verwendete Fahrausweise werden eingezogen. Bei Vorfällen gemäss Ziffer wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Gefälschte Fahrausweise werden eingezogen. 4.9 Zahlungsmittel 4.90 Zahlungsmittel ist Bargeld in Schweizer Franken () Für die Entgegennahme und Abrechnung von allen übrigen Zahlungsmitteln (inkl. Fremdwährungen) gelten die Weisungen des betreffenden Verkehrsunternehmens. 4.11
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