58 Studiengang Wirtschaftsrecht (WRB)
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- Irmela Schulz
- vor 6 Jahren
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1 O ersion nach Amtsblatt Senat 0. April 011 (1) orpraktikum Entfällt. Studiengang Wirtschaftsrecht (WRB) () Zielsetzung Beim Studiengang Wirtschaftsrecht handelt es sich um einen interdisziplinären Kombinationsstudiengang, der darauf ausgerichtet ist, den Studierenden sowohl im Wirtschaftsrecht als auch in den Wirtschaftswissenschaften fundierte Kenntnisse zu vermitteln. Die Studierenden erhalten die Kompetenz, rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen, diese kritisch zu durchdenken und daraus rechtlich und ökonomisch begründete Konsequenzen ziehen zu können. Außerdem werden die Studierenden mit den ethischen Dimensionen des Wirtschaftens in globalen Zusammenhängen vertraut gemacht. () Studienaufbau Das Studium setzt sich zusammen aus einem Grund- und einem Hauptstudium. Im Grundstudium, das zwei Semester umfasst, wird den Studierenden ein grundlegendes vernetztes Wissen für eine breite fachliche Fundierung der Ausbildung vermittelt. Das Hauptstudium umfasst fünf Semester. Es zielt darauf ab, den Inhalt des Grundstudiums zu erweitern, zu verfestigen und zu reflektieren. In ertiefungsrichtungen bereitet es die Studierenden entsprechend ihren Interessen und Neigungen auf deren berufliche Tätigkeiten in der Wirtschaft vor. Das fünfte Semester ist ein obligatorisches Integriertes Praktisches Studiensemester. () ertiefungs- und Studienrichtungen Im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht ist im siebten Semester eine Profilierung über die ertiefungsrichtungen (1) Gewerblicher Rechtsschutz, () Contract Management/Negotiation sowie () Compliance/Corporate in Form des Wahlpflichtmoduls I vorzunehmen. () Studienumfang Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 1 Semesterwochenstunden (SWS), der Arbeitsaufwand ist äquivalent zu 10 ECTS-Punkten. () Assessmentsemester Es gibt keine Regelungen, die über die in Abs. des Allgemeinen Teils der OBa festgelegten Regelungen hinausgehen. () Integriertes Praktisches Studiensemester Das Integrierte Praktische Studiensemester dient dem Zweck, Studierende auf der Grundlage bereits erworbener Kenntnisse in juristische und betriebswirtschaftliche Tätigkeiten einzuführen. Zulassungsvoraussetzung zum Integrierten Praktischen Studiensemester ist ein abgeschlossenes Grundstudium. Zur or- und Nachbereitung des Integrierten Praktischen Studiensemesters werden nach einem gesonderten Zeitplan Blockveranstaltungen abgehalten. Für diese eranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Das Integrierte Praktische Studiensemester umfasst Präsenztage. () Sonstige schriftliche oder praktische Arbeiten Es gibt keine Regelungen, die über die in des Besonderen Teils der OBa genannten Prüfungsarten hinausgehen. () Lehr- und Prüfungssprachen Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt, können aber auch ganz oder teilweise in englischer Sprache abgehalten werden. In letzterem Fall gibt die/der Prüfer/in zu Beginn des Semesters die Sprach- und Prüfungsmodalitäten bekannt. Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. 1 von
2 O ersion nach Amtsblatt Senat 0. April 011 (10) Regelmäßiger Studienplan Studienplan Wirtschaftsrecht (WRB) Modul Modul / Lehrveranstaltungen Mo L SWS/ Grund- Hauptstudium Art Art Mo 1 Grundstudium 1 Grundlagen Recht Einführung in das deutsche und europäische erfassungsrecht Einführung in die Systematik und Methoden der Rechtswissenschaft/Wissenschaftliches Arbeiten Wirtschaftsprivatrecht I BGB Allgemeiner Teil / Allgemeines Schuldrecht Sem. Wirtschaftsprivatrecht II 1 und Besonderes Schuldrecht Sachenrecht/Kreditsicherung Grundlagen Betriebswirtschaft Unternehmensprozesse und -funktionen (Beschaffung-Produktion-Distribution) Finanzmathematik Wirtschaftsstatistik Rechnungswesen I 10 Finanzbuchführung und Jahresabschluss Kosten- und Leistungsrechnung Investitionsrechnung und Unternehmensfinanzierung Steuern Abgabenordnung und Finanzgerichts-Prozess Unternehmenssteuern und erkehrssteuern Handlungskompetenz Rhetorik Organisationslabor Summe Grundstudium Semester 1 und Hauptstudium Wirtschaftsprivatrecht III (Repetitorium) Arbeitsrecht / Rechtsdurchsetzung Individualarbeitsrecht (inkl. ) Kollektives Arbeitsrecht (inkl. ) ZPO / Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung (incl. ) Sem. 10 Unternehmensrecht I bis Handels- und Gesellschaftsrecht 11 Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Urheberrecht Marken-, Patent-, Geschmacks-, W Gebrauchsmusterrecht von
3 O ersion nach Amtsblatt Senat 0. April 011 Studienplan Wirtschaftsrecht (WRB) Modul Modul / Lehrveranstaltungen Mo L SWS/ Grund- Hauptstudium Art Art Mo 1 1 Rechnungswesen II Bilanzierung und Bilanzanalyse Controlling Internationale Bilanzierung (IFRS) 1 Economics olkswirtschaftslehre (Mikro-/Makroökonomie) 1 Unternehmensrecht II erwaltungs- / Umweltrecht Wirtschaftsstrafrecht 1 Business English Business English 1 Integriertes Praktisches Studiensemester Praxissemestervor- und nachbereitung Ausbildung in der Praxis W 1 Unternehmensrecht III Internationales Wirtschaftsrecht Insolvenzrecht Legal Terminology 1 Datenschutz und IT-Recht Datenschutz und IT-Recht 1 Unternehmensführung I Personalmanagement/Human Ressource Management Personalführung/Leadership Marketing 0 Unternehmensführung II Unternehmensplanung Corporate Governance und Compliance erhandlungsführung W 1 Wahlpflichtmodul I (1 aus ) W Gewerblicher Rechtsschutz Contract Management/Negotiation Compliance/Corporate () () () Wahlpflichtmodul II W Wahlpflichtfach 1 (aus WPF-Katalog WRB) s. Abs. (1) Wahlpflichtfach (aus WPF-Katalog WRB) s. Abs. (1) X X Bachelorarbeit Summe Hauptstudium Semester bis 0 10 Summe Gesamtes Studium 1 10 von
4 O ersion nach Amtsblatt Senat 0. April 011 (11) Prüfungsplan Prüfungsplan Wirtschaftsrecht (WRB) Punkte unbenotet benotet Modul ECTS- Modulteilprüfungen Modul/Lehrveranstaltungen Sem. Grundstudium 1 Grundlagen Recht Einführung in das deutsche und europäische erfassungsrecht Einführung in die Systematik und Methoden der 1 Rechtswissenschaft/Wissenschaftliches Arbeiten 1 R Wirtschaftsprivatrecht I 11 BGB Allgemeiner Teil / Allgemeines Schuldrecht 1 K10 1 K10 Sem. Wirtschaftsprivatrecht II 11 1 und Besonderes Schuldrecht Sachenrecht/Kreditsicherung K10 Grundlagen Betriebswirtschaft Unternehmensprozesse und funktionen (Beschaffung- Produktion-Distribution) Finanzmathematik 1 1 M1 K0 Wirtschaftsstatistik K0 Rechnungswesen I 1 Finanzbuchführung und Jahresabschluss Kosten- und Leistungsrechnung Investitionsrechnung und Unternehmensfinanzierung 1 Steuern Abgabenordnung und Finanzgerichts-Prozess 1 K0 Unternehmenssteuern und erkehrssteuern Handlungskompetenz Rhetorik Organisationslabor Summe Grundstudium Semester 1 und 0 10 Hauptstudium Wirtschaftsprivatrecht III (Repetitorium) R Arbeitsrecht / Rechtsdurchsetzung Individualarbeitsrecht (inkl. ) Kollektives Arbeitsrecht (inkl. ) K10 ZPO / Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung (incl. ) Sem. 10 Unternehmensrecht I 11 bis Handels- und Gesellschaftsrecht K10 R 11 Gewerblicher Rechtsschutz 10 Wettbewerbsrecht Urheberrecht Marken-, Patent-, Geschmacks-, Gebrauchsmusterrecht K10 K10 K10 R 1 Rechnungswesen II Bilanzierung und Bilanzanalyse Controlling Internationale Bilanzierung (IFRS) 1 Economics olkswirtschaftslehre (Mikro-/Makroökonomie) von
5 O ersion nach Amtsblatt Senat 0. April 011 Prüfungsplan Wirtschaftsrecht (WRB) Punkte unbenotet benotet Modul ECTS- Modulteilprüfungen Modul/Lehrveranstaltungen Sem. 1 Unternehmensrecht II erwaltungsrecht / Umweltrecht Wirtschaftsstrafrecht R 1 Business English Business English M0 1 Integriertes Praktisches Studiensemester 0 Praxissemestervor- und nachbereitung Ausbildung in der Praxis 1 Unternehmensrecht III Internationales Wirtschaftsrecht Insolvenzrecht R R Legal Terminology R 1 Datenschutz und IT-Recht Datenschutz und IT-Recht R 1 Unternehmensführung I Personalmanagement/Human Ressource Management Personalführung/Leadership Marketing R K0 0 Unternehmensführung II Unternehmensplanung Corporate Governance und Compliance K0 erhandlungsführung, Mediation und Schlichtung R 1 Wahlmodul I (1 aus ) 10 Gewerblicher Rechtsschutz Contract Management/Negotiation Compliance/Corporate () () () (10) (10) (10) (M0) (M0) (M0) Wahlpflichtmodul II Wahlpflichtfach 1 (aus Wahlpflichtkatalog WRB) s. Abs. (1) Wahlpflichtfach (aus Wahlpflichtkatalog WRB) s. Abs. (1) Bachelorarbeit 1 Summe Hauptstudium Semester bis Summe Gesamtes Studium 10 0 von
6 O ersion nach Amtsblatt Senat 0. April 011 (1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zu den Modul- bzw. Modulteilprüfungen Es gibt keine Regelungen, die über die in 1 des Allgemeinen Teils der OBa festgelegten Zulassungsvoraussetzungen hinausgehen. (1) Terminierte Modulteilprüfungen Die Modulteilprüfungen des Assessmentsemesters (erstes Fachsemester) sind terminiert. (1) Gewichtung der Modulteilprüfungen Die Gewichtung der benoteten Modulteilprüfungen bei der Berechnung der Modulnoten erfolgt proportional zur Anzahl der ECTS-Punkte der zugehörigen Lehrveranstaltungen. (1) Wahlpflichtmodule Jede/r Studierende muss im siebten Semester eines von insgesamt drei unter dem Wahlpflichtmodul I angebotenen Wahlpflichtfächern im Umfang von jeweils 10 ECTS-Punkten wählen. Im siebten Semester haben die Studierenden außerdem aus einem Wahlpflichtfachkatalog WRB (Wahlpflichtmodul II) zwei Wahlpflichtfächer im Umfang von jeweils ECTS-Punkten zu wählen. Mindestens eines der beiden Wahlpflichtfächer in Wahlpflichtmodul II muss benotet sein. Die Bekanntgabe des Wahlpflichtfachkatalogs WRB erfolgt per Aushang zu Beginn des Semesters. Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt durch die Studierenden jeweils beim Zentralen Prüfungsamt. (1) Exkursionen Exkursionen können im Hauptstudium durchgeführt werden. (1) Bachelorarbeit Der Arbeitsaufwand der Bachelorarbeit ist äquivalent zu neun Wochen ollarbeitszeit. Es gibt sonst keine Regelungen, die über die Festlegungen in 0 des Allgemeinen Teils der OBa hinausgehen. (1) Mündliche Bachelorprüfung Entfällt. (1) Bachelorgrad Im Studiengang Wirtschaftsrecht wird der folgende Abschlussgrad vergeben: Bachelor of Laws (LL. B.) (0) bergangsregelung Studierende, die im Wintersemester 011/1 in das erste Semester eingestuft sind, legen die Bachelorzwischenprüfung nach in der Fassung vom 0. April 011 ab. Studierende, die im Wintersemester 011/1 in das zweite Semester eingestuft sind, legen die Bachelorzwischenprüfung nach in der Fassung vom 1. Juli 010 ab. Studierende, die im Wintersemester 011/1 bereits in das dritte Semester eingestuft sind, aber noch Leistungen aus dem Grundstudium abzulegen haben, legen die Bachelorzwischenprüfung nach in der Fassung vom 1. Juli 010 ab. Für die Leistungen der Bachelorprüfung (Hauptstudium) gilt ab dem Wintersemester 011/1 für alle Studierende im Studiengang in der Fassung vom 0. April 011. von
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