Leitfaden zur Einführung und Anwendung 10. April 2017
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- Kathrin Heintze
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1 ' 'Marientorgraben 3-5 '90402 Nürnberg TRACES TRAdeControl and Expert System der Europäischen Kommission Leitfaden zur Einführung und Anwendung 10. April 2017
2 TRACES Einführung Aus Drittländern in die Europäische Union eingeführte Öko-Erzeugnisse dürfen nur dann als solche vermarktet werden, wenn eine von der zuständigen Kontrollstelle bzw. Kontrollbehörde ausgestellte Kontrollbescheinigung vorliegt Mit dem Inkrafttreten der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1842 gelten neue Bestimmungen, die unter anderem das elektronische System TRACES (TRAdeControl and Expert System) betreffen TRACES ist eine Web basierte Datenbank zur Erstellung und Verwaltung von Importkontrollbescheinigungen Mit diesem Leitfaden erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zu TRACES Wir stehen Ihnen gerne bei weiteren Fragen zur Verfügung Tel
3 TRACES Erwartungen Mit der Einführung von TRACES verbundene Erwartungen (der EU- Kom) Verbesserte Rückverfolgbarkeit Vermindert das Auftreten von Betrugszertifikaten Verknüpfung mit OFIS (Organic Farming Information System u. a. zur Rückverfolgung von Rückstandsfällen) Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und Behörden Erreichbarkeit 24/7 Zentralisiertes Web basiertes System mit gemeinsamer Vorgangsbeschreibung (workflow) von privaten und öffentlichen Akteuren Verwendung einheitlicher Zollnomenklatur (KN Codes) Automatisierung von Statistik 3
4 TRACES Akteure Einführer / Importeur Erste Empfänger Kontrollstelle Rechtliche Definition: Die natürliche oder juristische Person innerhalb der Gemeinschaft, die eine Sendung entweder persönlich oder über einen Bevollmächtigten zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft stellt TRACES-Zugang ist erforderlich und vom Einführer zu beantragen Der Zugang wird durch eine beauftragte Stelle validiert (freigegeben) Zuständigkeit in Deutschland derzeit in Klärung Rechtliche Definition: Die natürliche oder juristische Person, an die die eingeführte Sendung geliefert wird und die diese Sendung zum Zwecke der weiteren Aufbereitung und/oder der Vermarktung annimmt TRACES-Zugang ist erforderlich und vom Ersten Empfänger zu beantragen Der Zugang wird durch eine beauftragte Stelle validiert (freigegeben) Zuständigkeit in Deutschland derzeit in Klärung Kontrollstelle, die die Kontrollbescheinigung für den Importvorgang ausstellt TRACES-Zugang ist erforderlich Der Zugang wird von der Europäischen Kommission validiert (freigegeben) 4
5 TRACES Zeitplan 19. April Oktober 2017 Neues Layout (Muster) für die Kontrollbescheinigung ist verpflichtend anzuwenden siehe Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1842 Wesentliche Änderungen Beschreibung der Importprodukte anhand der KN-Code- Nomenklatur Separate Felder z. B. für Container- und Verschlussnummer, Transportmittel und Zolllager TRACES Ab 19. April 2017 anwendbar, parallel weiterhin Erstellung von Kontrollbescheinigung und Teilkontrollbescheinigungen ohne TRACES gestattet Verbindlicher Start TRACES-Datenbank Ab 19. Oktober 2017 erfolgt die Ausstellung der Kontrollbescheinigungen und Teilkontrollbescheinigungen ausschließlich über TRACES 5
6 TRACES neues Layout Kontrollbescheinigung Artikel 19 entfernt 6
7 TRACES neues Layout Kontrollbescheinigung 7
8 TRACES Erläuterungen neue Kontrollbescheinigung 8
9 TRACES Zugang (Log in) Zugang (Log in) Produktivebene TRACES Zugangsprofil auswählen Operator (Importeur/Erster Empfänger) Handbuch (Guideline) mit Hinweisen zur Anmeldung und mit weiteren nützlichen Informationen htm 9
10 TRACES Ausstellung Kontrollbescheinigung Ausstellung (verpflichtend 19. Oktober 2017) Die Ausstellung von Kontrollbescheinigung in TRACES dürfen folgende Akteure vornehmen (verpflichtend ab 19. Oktober) Als gleichwertig anerkannte Kontrollstellen/-behörden (gelistet in Anhang IV der VO 1235/2008) Anerkannte Drittlandskontrollstelle/-behörde (gelistet in Anhang III der VO 1235/2008) Auch möglich Initiierung durch Importeur und Übermittlung an Kontrollstelle des Exporteurs Anleitung zur Erstellung der Kontrollbescheinigung ew%20coi.htm 10
11 TRACES Ausstellung Kontrollbescheinigung ab Oktober Kiwa BCS Ausdruck Kontrollbescheinigung durch Kontrollstelle Ausführer Weiterleitung Kontrollbescheinigung an Importeur Erzeuger/ Verarbeiter Kontrollbescheinigung in TRACES einsehbar (wenn dort erstellt) 11
12 TRACES Zusammenfassung TRACES: Importeure und Erste Empfänger nehmen die Anmeldung in TRACES bitte zeitnah vor Kontrollbescheinigung Drittland EU: Bis auf weiteres wird die Kiwa BCS Öko- die Kontrollbescheinigungen nach dem bekannten Verfahren ausstellen und als doppelseitigen Papierdruck zustellen Einführer/Importeure: Der Einführer hält die Originalkontrollbescheinigung mit allen erforderlichen Unterschriften mindestens zwei Jahre lang für die Kontrollstelle und ggf. die Kontrollbehörde zur Verfügung Die ist wie bisher über jede einzelne importierte Öko-Warenpartie zu unterrichten Hierzu ist die Kontrollbescheinigung an zu übersenden und zwar Vor der Verzollung (einschl. Mitteilung von Ort und Datum der Verzollung soweit bekannt) und nach der Verzollung Bitte senden Sie uns immer zwei Seiten der Kontrollbescheinigung zu 12
13 TRACES Ausblick Zuständigkeit für die Validierung (Freigabe) der Importeure und Ersten Empfänger mit Sitz in Deutschland ist derzeit noch in Klärung Die Akzeptanz und Zugriffsberechtigungen bei der Verwendung der elektronischen Signatur in der Kontrollbescheinigung über TRACES ist ebenfalls noch zu klären Anmerkung: Beim Original der Kontrollbescheinigung handelt es sich um eine ausgedruckte und von Hand unterzeichnete Kopie der in TRACES ausgefüllten Bescheinigung oder alternativ eine Kontrollbescheinigung, die mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur [...] oder einer elektronischen Signatur versehen wurde, die gleichwertige Garantien in Bezug auf die einer Signatur zugewiesenen Funktionen bietet 13
14 Gültige Rechtsgrundlagen Zu Ihrer Information Übersicht der wichtigsten Rechtsgrundlagen zum ökologischen Landbau Konsolidierte Fassung der EG-Öko-Verordnung (EG) Nr. 889/2008 Zugang EUR-LEX konsolidierte Fassung VO 889/2008 Konsolidierte Fassung der EG-Basis-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 Zugang EUR-LEX konsolidierte Fassung VO 834/2007 Konsolidierte Fassung der Verordnung bzgl. Einfuhren aus Drittländern (EG) Nr. 1235/2008 Zugang EUR-LEX konsolidierte Fassung VO 1235/2008 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1842 bzgl. TRACES Zugang EUR-LEX VO 2016/
15 Exkurs Warenexport ins Drittland 'Beantragung für Partiezertifikate / Transaction certificates 'Sie können weiterhin wie gewohnt bei uns Partiezertifikate für den Warenexport ins Drittland beantragen Senden Sie Ihre Anfrage an TC.In@bcs-oeko.de 15
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