Vermessung/Geoinformatik und Kartographie/Geoinformatik

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1 Fakultät Geoinformation für die Bachelorstudiengänge Vermessung/Geoinformatik und Kartographie/Geoinformatik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom Der Fakultätsrat Geoinformation der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, hat die folgende Ordnung erlassen.

2 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziele und Grundsätze 3 Aufgaben der Studierenden 4 Aufgaben der Praktikumsstelle 5 Aufgaben der Hochschule 6 Praktikumsvertrag 7 Wechsel der Praktikumsstelle 8 Anerkennung des Betriebspraktikums 9 Inkrafttreten Bachelor Vermessung/Geoinformatik und Kartographie/Geoinformatik vom (6)

3 1 Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt den Ablauf des Betriebspraktikums, das im fünften Semester des Studiums in den Bachelorstudiengängen Kartographie/Geoinformatik und Vermessung/Geoinformatik zu absolvieren ist. (2) Sie basiert auf den Studienordnungen für die Bachelorstudiengänge Kartographie/ Geoinformatik und Vermessung/Geoinformatik und den Prüfungsordnungen für die Bachelorstudiengänge Kartographie/Geoinformatik und Vermessung/Geoinformatik. 2 Ziele und Grundsätze (1) Das Betriebspraktikum ist ein in das Studium integrierter, von der Hochschule inhaltlich in der Studien- und Prüfungsordnung bestimmter Ausbildungsabschnitt, der in der Regel in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis (im folgenden Praktikumsstelle genannt) mit einem Umfang von mindestens 18 Wochen (mindestens jedoch 660 Stunden) Vollzeitbeschäftigung zu leisten ist. Es dient der Anwendung der im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse in Anpassung an die Erfordernisse der Praxis und macht mit den Anforderungen und Einsatzgebieten der verschiedenen Berufsfelder vertraut. Frühestmöglicher Zeitpunkt für den Beginn des Praktikums ist nach dem Ende der Prüfungsperiode im 4. Semester. (2) Die Studierenden sollten nach Möglichkeit die Praktikumsstelle nach den Branchen oder Funktionsbereichen entsprechend den von ihnen gewählten Studienschwerpunkten bzw. späteren Berufswünschen auswählen. Im Idealfall werden die Studierenden die verschiedenen Abteilungen der Organisation kennenlernen und mit deren wesentlichen Aufgaben vertraut gemacht. (3) Während des Betriebspraktikums bleiben die Studierenden Mitglied der HTW Dresden mit allen Rechten und Pflichten. (4) Die Tätigkeit in den Praktikumsstellen unterliegt den dort geltenden Arbeitsregelungen. Urlaub wird nicht gewährt, Freistellungen aus persönlichen Gründen sind auf ein Minimum zu beschränken. Diesbezügliche Entscheidungen trifft die Praktikumsstelle. (5) Das Betriebspraktikum kann an zwei verschiedenen Praktikumsstellen durchgeführt werden. (6) Zusätzlich findet am Ende des fünften Semesters ein Kolloquium zum Betriebspraktikum statt, in dem die Studierenden einen Vortrag über die Durchführung des Betriebspraktikums oder über eine spezielle Aufgabe aus dem Betriebspraktikum halten. Bachelor Vermessung/Geoinformatik und Kartographie/Geoinformatik vom (6)

4 3 Aufgaben der Studierenden (1) Die Studierenden haben sich um eine geeignete Praktikumsstelle (max. um zwei Praktikumsstellen) und eine Lehrkraft der HTW Dresden für die Betreuung des Praktikums zu bemühen. Sie werden dabei von den Lehrenden und vom Praktikumsbeauftragten der Fakultät Geoinformation der HTW Dresden beraten. Stipendien für ein Praktikum im Ausland können im Rahmen europäischer Programme oder Gesellschaften u. a. über das Akademische Auslandsamt der HTW Dresden beantragt werden. (2) Die Studierenden sind verpflichtet, 1. mit der Praktikumsstelle und der HTW Dresden einen Praktikumsvertrag abzuschließen und ein Exemplar unverzüglich nach der Unterzeichnung dem Praktikumsbeauftragten der Fakultät zu übergeben, 2. die fachlich betreuende Lehrkraft der HTW Dresden über den Praktikumsstand regelmäßig zu informieren, 3. das Betriebspraktikum bis zum Beginn des nächsten Studienabschnittes abzuschließen, 4. einen Arbeitszeitnachweis zu führen und diesen von der Praktikumsstelle bestätigen zu lassen und 5. ein qualifiziertes Arbeitszeugnis der Praktikumsstelle und einen Arbeitszeitnachweis nach Beendigung des Praktikums der betreuenden Lehrkraft zu übergeben. (3) Die Studierenden haben das Recht, die Unterstützung der Praktikumsstelle, der Fakultät Geoinformation und der fachlich betreuenden Lehrkraft der HTW Dresden zur erfolgreichen Durchführung des Betriebspraktikums in Anspruch zu nehmen. (1) Die Praktikumsstelle ist verpflichtet, 4 Aufgaben der Praktikumsstelle 1. die erforderlichen fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung des Betriebspraktikums der Studierenden zu schaffen, 2. mit den Studierenden einen Praktikumsvertrag abzuschließen, 3. den Studierenden ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das sich auf Dauer, Inhalt und Erfolg des Betriebspraktikums bezieht und 4. im erforderlichen Umfang mit der Fakultät Geoinformation zusammenzuarbeiten. (2) Die Praktikumsstelle hat das Recht, den Praktikumsvertrag bei groben Verstößen des Studierenden gegen betriebliche Ordnungen fristlos zu kündigen. Bachelor Vermessung/Geoinformatik und Kartographie/Geoinformatik vom (6)

5 5 Aufgaben der Hochschule (1) Die HTW Dresden, vertreten durch die Fakultät Geoinformation, 1. bestimmt die fachlichen Anforderungen für das Betriebspraktikum, 2. berät und unterstützt die Studierenden bei der Auswahl und beim Finden einer geeigneten Praktikumsstelle, 3. legt auf Vorschlag des Studierenden eine Lehrkraft der HTW Dresden für die Betreuung des fest und 4. arbeitet im erforderlichem Umfang mit der Praktikumsstelle zusammen. (2) Die Fakultät benennt eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer als Praktikumsbeauftragten, die/der 1. die Aktivitäten der Lehrenden der Fakultät in Zusammenhang mit dem Betriebspraktikum koordiniert, 2. Ansprechpartner für die Studierenden in allgemeinen und organisatorischen Fragen ist, 3. Entscheidungen im Rahmen dieser Ordnung trifft und 4. die Durchführung des Betriebspraktikums in der Fakultät auswertet und Vorschläge für Veränderungen initiiert. 6 Praktikumsvertrag (1) Vor Beginn des Betriebspraktikums schließen die Studierenden, die Praktikumsstelle und die HTW Dresden einen schriftlichen Praktikumsvertrag ab. (2) Der Vertrag regelt insbesondere die Rechte und Pflichten der Studierenden, der Praktikumsstelle und der HTW Dresden. (3) Der Vertrag sollte dem zur Ordnung beigefügten Muster entsprechen, sofern die Praktikumsstelle nicht eigene Vertragsmuster verwendet. Wenn die Praktikumsstelle eigene Muster verwendet, sollte das Muster vor dem Vertragsabschluss dem Praktikumsbeauftragten der Fakultät Geoinformation vorgelegt werden. 7 Wechsel der Praktikumsstelle (1) Ein Wechsel der Praktikumsstelle während der vertraglich geregelten Praktikumszeit ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dies zur Erfüllung des Ausbildungszieles unumgänglich ist. Ein beabsichtigter Wechsel darf nur mit Zustimmung des Praktikumsbeauftragten der Fakultät sowie ggf. der für die Betreuung des Praktikumsbeleges zuständigen Hochschullehrers der HTW Dresden durchgeführt werden. Bachelor Vermessung/Geoinformatik und Kartographie/Geoinformatik vom (6)

6 (2) Wird ein Praktikumsvertrag vorzeitig aufgelöst, dann begründet dies keinen Anspruch auf Verkürzung des geforderten Gesamtzeitlimits für das Betriebspraktikum. (3) Die bei einem Wechsel der Praktikumsstelle während der vertraglich geregelten Praktikumszeit nach 7 Abs. 1 oder 4 Abs. 2 ist in der Regel die geleistete Praxiszeit anzurechnen. Die Entscheidung obliegt dem Praktikumsbeauftragten der Fakultät. 8 Anerkennung des Betriebspraktikums Die Anerkennung des Praktikums erfolgt durch die fachlich betreuende Lehrkraft der HTW Dresden. Grundlage hierfür bilden der Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden und das qualifizierte Arbeitszeugnis der Praktikumsstelle. 9 Inkrafttreten Diese tritt auf Beschluss des Fakultätsrats der Fakultät Geoinformation vom mit Wirkung vom in Kraft. Dresden, den Prof. Dr.-Ing. Jörg Zimmermann Dekan Bachelor Vermessung/Geoinformatik und Kartographie/Geoinformatik vom (6)

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