Ausbildung der Jugendfeuerwehr Weede, 2. Zug, Amt Segeberg-Land. Fahrzeugkunde Folie 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausbildung der Jugendfeuerwehr Weede, 2. Zug, Amt Segeberg-Land. Fahrzeugkunde Folie 1"

Transkript

1 Ausbildung der Jugendfeuerwehr Weede, 2. Zug, Amt Segeberg-Land Fahrzeugkunde Folie 1 by Lennart Hamel, JF Weede, 2002

2 Ausbildung der Jugendfeuerwehr Weede, 2. Zug, Amt Segeberg-Land Fahrzeugkunde Folie 2 Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Drehleitern mit Handantrieb Rüstfahrzeuge Gerätefahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten Nachschubfahrzeuge Anhängefahrzeuge

3 Fahrzeugkunde Folie 3 Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Drehleitern mit Handantrieb Rüstfahrzeuge Gerätefahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten Nachschubfahrzeuge Anhängefahrzeuge

4 Einsatzleitfahrzeuge Folie 4 ELW 1 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht E Einsatz- L Leit- W Wagen 1 Transport des Einsatzleiters; Erkundungs- und Führungsfahrzeug Besatzung 1/2 (Trupp) Kommunikationsmittel zum Führen eines Zuges, u.a. 2-m & 4-m-Funkgeräte, Fax einfache Gfg.-Erkundungsausrüstung

5 Einsatzleitfahrzeuge Folie 5 ELW 2 7,5 (9,0) t zulässiges Gesamtgewicht ELW Einsatzleitwagen 2 Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen sowie mit oder ohne stabsmäßiger Führung Besatzung 1/2 (Trupp) Funk, Telefonanlage, Mobiltelefon, Fax, Ukw-Radio, Anlage zum Aufzeichnen von Funk, Telefon und Uhrzeit

6 Einsatzleitfahrzeuge Folie 6 ELW 3 16,0 t zulässiges Gesamtgewicht ELW Einsatzleitwagen 3 Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen sowie mit oder ohne stabsmäßiger Führung; Führungsmittel im Katastrophenfall Besatzung 1/5 (Staffel) vergleichbar der des ELW 2

7 Einsatzleitfahrzeuge Folie 7 KdoW 2,5 (2,8) t zulässiges Gesamtgewicht Kdo Kommando W Wagen Besatzung 1 (2) Standartausrüstung Pkw; zusätzlich Warnkleidung

8 Fahrzeugkunde Folie 8 Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Drehleitern mit Handantrieb Rüstfahrzeuge Gerätefahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten Nachschubfahrzeuge Anhängefahrzeuge

9 Fahrzeugkunde Folie 9 Erläuterung der Zahlen nach einer Fahrzeugbezeichnung bei Löschgruppenfahrzeugen: z.b. LF 16/12 16 * 100 = 1600 l/min Pumpenleistung der vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe bei 8 bar und 3 m geodätischer Nennsaughöhe 12*100 = 1200 l Wasser im Tank des Fahrzeuges (dieser Wert muß mindestens vorhanden sein) Ist nur die erste Zahl vorhanden, bezieht sich die. Zahl auf die Pumpenleistung!

10 Löschfahrzeuge Folie 10 TSF 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht T Tragkraft- S Spritzen- F Fahrzeug Besatzung 1/5 (Staffel) feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe 2-teilige Steckleiter Handgerät für einfachste technische Hilfeleistung TS 8/8

11 Löschfahrzeuge Folie 11 TSF-W 5,5 t zulässiges Gesamtgewicht TSF Tragkraftspritzenfahrzeug W 500 l Löschwasserbehälter Besatzung 1/5 (Staffel) feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe Schnellangriffseinrichtung 4-teilige Steckleiter (auf Wunsch) Handgerät für einfachste technische Hilfeleistung

12 Löschfahrzeuge Folie 12 LF 8/6 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht L Löschgruppen- F Fahrzeug 8 Pumpenleistung von 800 l/min Nennförderstrom bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m Nennsaughöhe l Löschwasserbehälter Besatzung 1/8 (Gruppe) feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe Schnellangriffseinrichtung 4-teilige Steckleiter Geräte für einfache technische Hilfeleistung

13 Löschfahrzeuge Folie 13 LF 8/6-S 9,5 t zulässiges Gesamtgewicht LF Löschgruppenfahrzeug 8 Pumpenleistung von 800 l/min Nennförderstrom bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m Nennsaughöhe l Löschwasserbehälter S Schwer Besatzung 1/8 (Gruppe) feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe Schnellangriffseinrichtung 4-teilige Steckleiter 3-teilige Schiebleiter (auf Wunsch) Geräte für einfache technische Hilfeleistung (auf Wunsch)

14 Löschfahrzeuge Folie 14 LF 16/12 13,5 t zulässiges Gesamtgewicht LF Löschgruppenfahrzeug 16 Pumpenleistung von 1600 l/min Nennförderstrom bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m Nennsaughöhe l oder 1600 l Löschwasserbehälter Besatzung 1/8 (Gruppe) feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe Schnellangriffseinrichtung 4-teilige Steckleiter 3-teilige Schiebleiter Geräte für technische Hilfeleistung

15 Löschfahrzeuge Folie 15 LF 16-TS 9,5 t zulässiges Gesamtgewicht LF Löschgruppenfahrzeug 16 Vorbaupumpe Pumpenleistung von 1600 l/min Nennförderstrom bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m Nennsaughöhe TS Tragkraftspritze Besatzung 1/8 (Gruppe) feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe 4-teilige Steckleiter 3-teilige Schiebleiter Geräte für einfache technische Hilfeleistung TS 8/8

16 Löschfahrzeuge Folie 16 LF 24 25,0 t zulässiges Gesamtgewicht LF Löschgruppenfahrzeug 24 Pumpenleistung von 2400 l/min Nennförderstrom bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m Nennsaughöhe Besatzung 1/8 (Gruppe) feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe Schnellangriffseinrichtung 4-teilige Steckleiter 3-teilige Schiebleiter Geräte für technische Hilfeleistung

17 Löschfahrzeuge Folie 17 HLF 13,5 bis 25,0 t zulässiges Gesamtgewicht H Hilfeleistungs- L Lösch- F Fahrzeug Besatzung 1/8 (Gruppe) feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe Schnellangriffseinrichtung 4-teilige Steckleiter 3-teilige Schiebleiter Geräte für technische Hilfeleistung

18 Löschfahrzeuge Folie 18 TLF 8/18 T Tank- 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht LF Löschfahrzeug 8 Pumpenleistung von 800 l/min Nennförderstrom bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m Nennsaughöhe l Löschwasserbehälter Besatzung 1/2 (Trupp) feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe Schnellangriffseinrichtung 2-teilige Steckleiter

19 Löschfahrzeuge Folie 19 TLF 16/24 Tr 9,5 t zulässiges Gesamtgewicht TLF Tanklöschfahrzeug 16 Pumpenleistung von 1600 l/min Nennförderstrom bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m Nennsaughöhe l Wassertank Tr Truppbesatzung Besatzung 1/2 (Trupp) feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe Schnellangriffseinrichtung 4-teilige Steckleiter

20 Löschfahrzeuge Folie 20 TLF 16/25 12,0 t zulässiges Gesamtgewicht TLF Tanklöschfahrzeug 16 Pumpenleistung von 1600 l/min Nennförstrom bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m Nennsaughöhe l Löschwasserbehälter Besatzung 1/5 (Staffel) feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe Schnellangriffseinrichtung 4-teilige Steckleiter

21 Löschfahrzeuge Folie 21 TLF 24/50 17 t zulässiges Gesamtgewicht TLF Tanklöschfahrzeug 24 Pumpenleistung von 2400 l/min Nennförderstrom bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m Nennsaughöhe l Löschwasserbehälter l Schaummittel Besatzung 1/2 (Trupp) feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe Schnellangriffseinrichtung 4-teilige Steckleiter Dachmonitor

22 Fahrzeugkunde Folie 22 Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Drehleitern mit Handantrieb Rüstfahrzeuge Gerätefahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten Nachschubfahrzeuge Anhängefahrzeuge

23 Fahrzeugkunde Folie 23 Hubrettungsfahrzeuge: Drehleiter mit Korb DLK 23/12 23 m Nennrettungshöhe 12 m Ausladung

24 Hubrettungsfahrzeuge Folie 24 DLK 18/12 12,0 t zulässiges Gesamtgewicht DL Drehleiter mit K Korb 18 Nennrettungshöhe von 18 m 12 Maximale Ausladung von 12 m Besatzung 1/2 (Trupp) feuerwehrtechnische Beladung für eine Staffel Handgerät für einfachste technische Hilfe

25 Hubrettungsfahrzeuge Folie 25 DLK 23/12 14,0 t zulässiges Gesamtgewicht DLK Drehleiter mit Korb 23 Nennrettungshöhe von 23 m 12 Maximale Ausladung von 12 m Besatzung 1/2 (Trupp) feuerwehrtechnische Beladung für eine Staffel Handgerät für einfachste technische Hilfe Wenderohr (auf Wunsch)

26 Hubrettungsfahrzeuge Folie 26 DLK 23/12 GL CC 14,0 t zulässiges Gesamtgewicht DLK Drehleiter mit Korb 23/12 GL Gelenkarm CC computer controled Besatzung 1/2 (Trupp) feuerwehrtechnische Beladung für eine Staffel Handgerät für einfachste technische Hilfe

27 Hubrettungsfahrzeuge Folie 27 DLK 23/12 nb CC 14,0 t zulässiges Gesamtgewicht DLK Drehleiter mit Korb 23/12 nb niedrige Bauart CC Besatzung 1/2 (Trupp) feuerwehrtechnische Beladung für eine Staffel Handgerät für einfachste technische Hilfe

28 Hubrettungsfahrzeuge Folie 28 DL t zulässiges Gesamtgewicht DL Drehleiter ohne Korb 30 Nennrettungshöhe von 30 m bei maximaler Ausladung Besatzung 1/5 (Staffel) feuerwehrtechnische Beladung für eine Staffel Handgerät für einfachste technische Hilfe

29 Hubrettungsfahrzeuge Folie 29 GM t zulässiges Gesamtgewicht G Gelenk- M Mast 30 Nennrettungshöhe von 30 m bei maximaler Ausladung Besatzung 1/2 (Trupp) feuerwehrtechnische Beladung für eine Staffel Handgerät für einfachste technische Hilfe

30 Fahrzeugkunde Folie 30 Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Drehleitern mit Handantrieb Rüstfahrzeuge Gerätefahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten Nachschubfahrzeuge Anhängefahrzeuge

31 Drehleitern mit Handantrieb Folie 31 DL 18/12 12,0 t zulässiges Gesamtgewicht D Dreh- L Leiter ohne Korb 18 Nennrettungshöhe von 18 m 12 Maximale Ausladung von 12 m Besatzung 1/2 (Trupp) feuerwehrtechnische Beladung für eine Staffel Handgerät für einfachste technische Hilfe

32 Fahrzeugkunde Folie 32 Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Drehleitern mit Handantrieb Rüstfahrzeuge Gerätefahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten Nachschubfahrzeuge Anhängefahrzeuge

33 Rüstfahrzeuge Folie 33 RW 1 9,0 t zulässiges Gesamtgewicht R Rüst- W Wagen 1 Rüstfahrzeug für einfache technische Hilfeleistung, auch größeren Umfangs Besatzung 1/2 (Trupp) technische Ausrüstung für Hilfeleistung, fest und mobil, u.a. Zugeinrichtung mit 50 kn Nennzugkraft, eingebauter Generator mit 12 kva Mindestleistung 2 Flutlichtstrahler 1000 Watt, auf min. 4,5m ausfahrbar

34 Rüstfahrzeuge Folie 34 RW 2 12,0 t zulässiges Gesamtgewicht RW Rüstwagen 2 Rüstfahrzeug für nahezu alle technischen Hilfeleistungen, auch größer Umfangs Besatzung 1/2 (Trupp) technische Ausrüstung für Hilfeleistung, fest und mobil, u.a. Zugeinrichtung mit 50 kn Nennzugkraft, eingebauter Generator mit kva Mindestleistung 2 Flutlichtstrahler 1000 Watt, auf min. 5,5m ausfahrbar

35 Rüstfahrzeuge Folie 35 VRW 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht V Vorraus- R Rüst- W Wagen Besatzung 1/1 (kl.trupp) für schnelle, einfache technische Hilfe z.b. hydraulisches Rettungsgerät

36 Fahrzeugkunde Folie 36 Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Drehleitern mit Handantrieb Rüstfahrzeuge Gerätefahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten Nachschubfahrzeuge Anhängefahrzeuge

37 Gerätefahrzeuge Folie 37 GW A abhängig vom Fahrzeugtyp GW Gerätewagen A Atemschutz Besatzung 1/2 (Trupp) Nachrüstungsgegenstände für jegliche Art von Atemschutz abhängig von Anforderungen

38 Gerätefahrzeuge Folie 38 GW Dekon abhängig vom Fahrzeugtyp GW Gerätewagen D Dekontamination Besatzung 1/2 (Trupp) technische Ausrüstung zur Dekontamination und Desinfektion

39 Gerätefahrzeuge Folie 39 GW G1 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht G Geräte- W Wagen G Gefahrgut 1 Besatzung 1/2 (Trupp) technisches Gerät zur Sicherung des Umweltschutzes, diverses Mess- und Spürgerät

40 Gerätefahrzeuge Folie 40 GW G2 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht GW Gerätewagen G Gefahrgut 2 Besatzung 1/2 (Trupp) technisches Gerät zur Sicherung des Umweltschutzes, diverses Mess- und Spürgerät

41 Gerätefahrzeuge Folie 41 GW G3 11,0 t zulässiges Gesamtgewicht GW Gerätewagen G Gefahrgut 3 Besatzung 1/2 (Trupp) technisches Gerät zur Sicherung des Umweltschutzes, diverses Mess- und Spürgerät

42 Gerätefahrzeuge Folie 42 GW Li abhängig vom Fahrzeugtyp GW Gerätewagen Li Licht Besatzung 1/2 (Trupp) Lichtmast feuerwehrtechnische Ausrüstung je nach Anforderung

43 Gerätefahrzeuge Folie 43 GW N abhängig vom Fahrzeugtyp GW Gerätewagen N Nachschub Besatzung 1/2 (Trupp) je nach Einsatzzweck

44 Gerätefahrzeuge Folie 44 GW ÖL abhängig vom Fahrzeugtyp GW Gerätewagen ÖL Ölabwehr Besatzung 1/2 (Trupp) wie GW-G 3 nach neuester Norm von diesem abgelöst

45 Nachschubfahrzeuge Folie 45 SW ,5 t zulässiges Gesamtgewicht S Schlauch- W Wagen m Schlauchmaterial Besatzung 1/2 (Trupp) Schlauchmaterial zur logistischen Unterstützung der Einsatzstellen feuerwehrtechnische Beladung je nach Anforderung

46 Nachschubfahrzeuge Folie 46 SW 2000 Tr 9,0 t zulässiges Gesamtgewicht SW Schlauchwagen m Schlauchmaterial Tr Truppbesatzung Besatzung 1/2 (Trupp) Schlauchmateriel zur logistischen Unterstützung der Einsatzstellen feuerwehrtechnische Beladung je nach Anforderung

47 Nachschubfahrzeuge Folie 47 LKW abhängig vom Fahrzeugtyp L Last- K Kraft- W Wagen Besatzung 1/2 (Trupp) je nach Einsatzzweck

48 Fahrzeugkunde Folie 48 Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Drehleitern mit Handantrieb Rüstfahrzeuge Gerätefahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten Nachschubfahrzeuge Anhängefahrzeuge

49 Sonderlöschfahrzeuge Folie 49 TroTLF abhängig vom Fahrzeugtyp Tro Trocken- TLF Tanklöschfahrzeug Besatzung 1/5 (Staffel) feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe Schnellangriffseinrichtung 4-teilige Steckleiter Trockenlöschmittel

50 Sonderlöschfahrzeuge Folie 50 TLF T Turbo- L Lösch- F Fahrzeug Besatzung 1/2 (Trupp) diverse technische Ausrüstung Wasserwerfer

51 Sonderlöschfahrzeuge Folie 51 FLF Dragon F Flughafen- L Lösch- F Fahrzeug Besatzung 1/2 (Trupp) diverse technische Ausrüstung Wasserwerfer

52 Sonderlöschfahrzeuge Folie 52 FLF Panther F Flughafen- L Lösch- F Fahrzeug Besatzung 1/2 (Trupp) diverse technische Ausrüstung Wasserwerfer

53 Sonderlöschfahrzeuge Folie 53 GFLF Titan G Groß- F Flughafen- L Lösch- F Fahrzeug Besatzung 1/2 (Trupp) diverse technische Ausrüstung Wasserwerfer

54 Fahrzeugkunde Folie 54 Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Drehleitern mit Handantrieb Rüstfahrzeuge Gerätefahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten Nachschubfahrzeuge Anhängefahrzeuge

55 Krankenkraftwagen der Feuerwehr Folie 55 NEF 2,5 (2,8) t zulässiges Gesamtgewicht N Notarzt- E Einsatz- F Fahrzeug Besatzung 1/1 (Fahrer/Notarzt) diverses medizinische Notfallmaterial

56 Krankenkraftwagen der Feuerwehr Folie 56 KTW 2,5 (2,8) t zulässiges Gesamtgewicht K Kranken- T Transport- W Wagen Besatzung 1/1 (2 Rettungsassistenten) diverses medizinische Notfallmaterial

57 Krankenkraftwagen der Feuerwehr Folie 57 RTW 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht R Rettungs- T Transport- W Wagen Besatzung 1/1 (Rettungssanitäter/-assistent) diverses medizinische Notfallmaterial u.a. Reanimationsgeräte, Medikamente für die Erstversorgung und den Transport

58 Krankenkraftwagen der Feuerwehr Folie 58 NAW 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht N Not- A Arzt- W Wagen Besatzung 1/1 (Rettungssanitäter/Notarzt) diverses medizinische Notfallmaterial u.a. Reanimationsgeräte, Medikamente für die Erstversorgung und den Transport

59 Fahrzeugkunde Folie 59 Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Drehleitern mit Handantrieb Rüstfahrzeuge Gerätefahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten Nachschubfahrzeuge Anhängefahrzeuge

60 Mannschaftstransportfahrzeuge Folie 60 MTW 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht M Mannschafts- T Transport- W Wagen Besatzung max.1/8 (Gruppe) je nach Anforderung

61 Mannschaftstransportfahrzeuge Folie 61 MZF 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht M Mehr- Z Zweck- F Fahrzeug Besatzung max.1/8 (Gruppe) je nach Anforderung z.b. feuerwehrtechnische Ausrüstung, TS 8/8

62 Fahrzeugkunde Folie 62 Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Drehleitern mit Handantrieb Rüstfahrzeuge Gerätefahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten Nachschubfahrzeuge Anhängefahrzeuge

63 Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Folie 63 FwK 10 Fw Feuerwehr- K Kran 10 Maximale Hubkraft von 10 t Besatzung 1/2 (Trupp) technisches Hilfsgerät

64 Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Folie 64 FwK 50 FwK Feuerwehrkran 50 Maximale Hubkraft von 50 t Besatzung 1/2 (Trupp) technisches Hilfsgerät

65 Spezialfahrzeuge Folie 65 MZB M Mehr- Z Zweck- B Boot Besatzung 1/1 (kl.trupp) variabel, je nach Einsatzart; Schläuche, TS, Leitern, etc.

66 Spezialfahrzeuge Folie 66 LB L Lösch- B Boot Besatzung 1/8 (Gruppe) variabel, je nach Einsatzart; Schläuche, TS, Leitern, etc.

67 Fahrzeugkunde Folie 67 Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Drehleitern mit Handantrieb Rüstfahrzeuge Gerätefahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten Nachschubfahrzeuge Anhängefahrzeuge

68 Wechselaufbauten Folie 68 AB A Abroll- B Behälter feuerwehrtechnische Zusatzbeladung für verschiedenartigste Einsätze

69 Wechselaufbauten Folie 69 WLF 18,0 t zulässiges Gesamtgewicht W Wechsel- L Lader- F Fahrzeug Besatzung 1/2 (Trupp) variabel, je nach Einsatzart und AB

70 Fahrzeugkunde Folie 70 Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Drehleitern mit Handantrieb Rüstfahrzeuge Gerätefahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten Nachschubfahrzeuge Anhängefahrzeuge

71 Anhängefahrzeuge Folie 71 TSA T Tragkraft- S Spritzen- A Anhänger feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe Geräte für einfachste technische Hilfeleistung zwei Steckleiterteile (auf Wunsch des Bestellers)

72 Anhängefahrzeuge Folie 72 SWA S Schaum- W Wasserwerfer- A Anhänger Monitor ggf. Schaummittel

73 Anhängefahrzeuge Folie 73 SGA S Schaum- G Generator- A Anhänger Schaummittelgenerator ggf. Schaummittel

74 Anhängefahrzeuge Folie 74 AL 18 A Anhänge- L Leiter 18 Nennrettungshöhe von 18 m bei maximaler Ausladung keine

75 Anhängefahrzeuge Folie 75 LiMA Li Licht- M Mast- A Anhänger Lichtmast ggf. Stromagregat oder anderes technisches Gerät

76 Anhängefahrzeuge Folie 76 AÖl A Anhänger- ÖL Ölabwehr technisches Gerät zur Sicherung des Umweltschutzes, diverses Mess- und Spürgerät

77 Anhängefahrzeuge Folie 77 FwA Fw Feuerwehr- A Anhänger je nach Einsatzzweck

HLM Dennis Buroh JF Großenaspe, Fahrzeugkunde

HLM Dennis Buroh JF Großenaspe, Fahrzeugkunde Fahrzeugkunde Was sind Feuerwehrfahrzeuge? Gemäß der Definition in den entsprechenden Normen sind Feuerwehrfahrzeuge: "... für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete Kraftfahrzeuge und Anhängefahrzeuge,

Mehr

Wissenstest Fahrzeugkunde WT 1. in Zusammenarbeit mit der Jugendfeuerwehr Bayern im LFV Bayern e. V.

Wissenstest Fahrzeugkunde WT 1. in Zusammenarbeit mit der Jugendfeuerwehr Bayern im LFV Bayern e. V. WT 1 Wissenstest 2012 F a h r z e u g k u n d e WT 2 Merkmale der Feuerwehrfahrzeuge Fahrzeuge, die für die Anforderungen der Feuerwehr besonders gestaltet und ausgerüstet sind Feuerwehrfahrzeuge können

Mehr

FEUERWEHRFAHRZEUGE - 9 -

FEUERWEHRFAHRZEUGE - 9 - FEUERWEHRFAHRZEUGE Welche Feuerwehrfahrzeuge kennen wir nach DIN? 1. Einsatzleitwagen 2. Löschfahrzeuge 3. Hubrettungsfahrzeuge 4. Rüst- und Gerätewagen 5. Schlauchwagen 6. Sonderlöschmittelfahrzeuge 7.

Mehr

Marcus Wienig - Ausbildung der Jugendfeuerwehr Luckau. Fahrzeugkunde

Marcus Wienig - Ausbildung der Jugendfeuerwehr Luckau. Fahrzeugkunde Marcus Wienig - Ausbildung der Jugendfeuerwehr Luckau Fahrzeugkunde Fahrzeugarten Löschfahrzeuge Kleinlöschfahrzeuge Tragkraftspritzenfahrzeuge Löschgruppenfahrzeuge Tanklöschfahrzeuge Merkmale: - Bilden

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Frammersbach. Fahrzeugkunde - Feuerwehrfahrzeuge

Freiwillige Feuerwehr Frammersbach. Fahrzeugkunde - Feuerwehrfahrzeuge Freiwillige Feuerwehr Frammersbach Fahrzeugkunde - Feuerwehrfahrzeuge Übersicht: Führungs- und Einsatzleitwagen Tanklöschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Löschgruppen - und Tragkraftspritzenfahrzeuge Rüst-

Mehr

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde Lernziel Eine Fahrzeugeinweisung für die in der jeweiligen Gemeinde vorgehaltenen Sonderfahrzeuge sowie Fahrzeuge der

Mehr

Maschinistenausbildung

Maschinistenausbildung für Tragkraftspritze und Löschfahrzeuge Löschfahrzeuge Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Drehleitern mit Handbetrieb Rüst- und Gerätewagen Schlauchwagen Sonderlöschmittelfahrzeuge

Mehr

Fahrzeug- und Funktionskennungen. 00 Feuerwache/Feuerwehrhaus/Rettungswache/sonstige Feststation

Fahrzeug- und Funktionskennungen. 00 Feuerwache/Feuerwehrhaus/Rettungswache/sonstige Feststation Anlage 2 Fahrzeug- und Funktionskennungen Ziffer für die OPTA Fahrzeug- und Funktionskennungen Ortsfeste Funkstellen 00 Feuerwache/Feuerwehrhaus/Rettungswache/sonstige Feststation Funktionskennungen 01

Mehr

Vorwort zur Präsentation Fahrzeugkunde

Vorwort zur Präsentation Fahrzeugkunde Vorwort zur Präsentation Fahrzeugkunde - Diese sehr ausführliche Präsentation wurde so aufgebaut, dass die Gemeinden bzw. die Werkfeuerwehren im Saarpfalz-Kreis die Folien entsprechend verwenden können,

Mehr

8.1 Feuerwehrfahrzeuge

8.1 Feuerwehrfahrzeuge 8.1 Feuerwehrfahrzeuge Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns 1 Inhaltsverzeichnis A. Begriffsbestimmungen... 3 1. Fahrzeugdefinitionen... 3 2. Gewichtsverhältnisse... B. Einteilung nach DIN 1 502... 5

Mehr

2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer OPTA Block ortsfester Funkteilnehmer FEST. 2. TKZ Abk. Funktionsbezogener Rufnamen OPTA Block 4.

2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer OPTA Block ortsfester Funkteilnehmer FEST. 2. TKZ Abk. Funktionsbezogener Rufnamen OPTA Block 4. Anlage 1 Festlegung der 2. Teilkennzahlen (TKZ) sowie der OPTA-Kurzbezeichnungen bei den Feuerwehren Ortsfeste Funkteilnehmer 2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer OPTA Block 4.2 00 ortsfester Funkteilnehmer

Mehr

Rheinland-Pfalz Gültig ab 2005 Ministerium des Innern und für Sport Mainz, Schillerplatz 3-5

Rheinland-Pfalz Gültig ab 2005 Ministerium des Innern und für Sport Mainz, Schillerplatz 3-5 Rheinland-Pfalz Gültig ab 2005 Ministerium des Innern und für Sport 55116 Mainz, Schillerplatz 3-5 Mainz, 18. Juli 2005 Höhe der Zuwendung (Festbetragsfinanzierung) bei Beschaffung von Fahrzeugen (vgl.

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en)

Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Bezeichnung der Feuerwehr (en): Ortsteil: Gemeinde: Landkreis/Kreisfreie Stadt: PD-Bereich: Berichtsjahr: Stichtag: 31.12. A. Iststärke der Feuerwehr

Mehr

Standardfunkausstattung je Fahrzeug/Funktion Typgruppe Typ Fahrzeug MRT HRT

Standardfunkausstattung je Fahrzeug/Funktion Typgruppe Typ Fahrzeug MRT HRT Seite: von 0 Rettungsdienst: RTW ) * Regelrettungsdienst NAW ITW ) KTW NEF/VEF Infekt-RTW ) Außenarzt (nur bei anerkannter Sonderwarneinrichtung für das Privatfahrzeug!) Notarzt mit privatem Kfz (nur bei

Mehr

Funkrufnamen und Funkgeräte

Funkrufnamen und Funkgeräte Funkrufnamen und Funkgeräte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) betreiben ortsfeste und bewegliche Funkanlagen, die vom Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ) geprüft werden. BOS sind

Mehr

Der BOS-Funk. Hier ein Beispiel dazu: Florian München : zuständig für die Stadt München Florian München-Land : zuständig für den Landkreis München

Der BOS-Funk. Hier ein Beispiel dazu: Florian München : zuständig für die Stadt München Florian München-Land : zuständig für den Landkreis München Der BOS-Funk Bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wird im 4-Meter-Funk und 2-Meter-Funk unterschieden. Mit 4-Meter-Funk wir der Funkkontakt über weite Strecken wie zum Bespiel

Mehr

Änderung der Funkrufnamen im Landkreis Kulmbach

Änderung der Funkrufnamen im Landkreis Kulmbach Änderung der Funkrufnamen im Landkreis Kulmbach Mit Schreiben vom 05112014 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wurde die Neufassung der Funkrufnamenregelung in Bayern eingeführt

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Hettensen Fahrzeugkunde 2010 Ingolf Wolter

Freiwillige Feuerwehr Hettensen Fahrzeugkunde 2010 Ingolf Wolter 2010 Ingolf Wolter Ziel Fahrzeugarten benennen können Fahrzeugabkürzungen beherrschen Feuerwehrfahrzeuge an äußerlichen Merkmalen erkennen können Den technischen/taktischen Einsatzwert verschiedener Fahrzeuge

Mehr

Kennzahlenübersicht zum Funkrufnamenkatalog (anzuwenden ab )

Kennzahlenübersicht zum Funkrufnamenkatalog (anzuwenden ab ) Kennzahlenübersicht zum Funkrufnamenkatalog (anzuwenden ab 01.01.2004) Ortsfeste Funkstelle 00 Ortsfeste Funkstelle Die Kennziffer 00 wird hierbei nicht gesprochen. Funktionsbezogene Rufnamen 01 Leiterin

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort Allgemeines Feuerwehrfahrzeuge 3.1 Einteilung 3.2 Einsatzleitfahrzeuge 3.3 Feuerlöschfahrzeuge 3.4 Hubrettungsfahrzeuge

Inhaltsverzeichnis Vorwort Allgemeines Feuerwehrfahrzeuge 3.1 Einteilung 3.2 Einsatzleitfahrzeuge 3.3 Feuerlöschfahrzeuge 3.4 Hubrettungsfahrzeuge 1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 2 Allgemeines 3 Feuerwehrfahrzeuge 3.1 Einteilung 3.1.1 Definition 3.1.2 Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen 3.1.3 Kraftfahrzeug-Kategorien 3.1.4 Kraftfahrzeug-Gruppen 3.1.4.1

Mehr

Wissenstest Fahrzeugkunde. Für den Jugendwart Für die Ausbildung in den Feuerwehr-Jugendgruppen. Vorbemerkungen

Wissenstest Fahrzeugkunde. Für den Jugendwart Für die Ausbildung in den Feuerwehr-Jugendgruppen. Vorbemerkungen Wissenstest 2012 Für den Jugendwart Für die Ausbildung in den Feuerwehr-Jugendgruppen Fahrzeugkunde Vorbemerkungen Die Wissenstest-Aktion hat ihre Ursprünge Anfang der 70ger Jahre und hat bis heute nicht

Mehr

Truppführerausbildung Erzgebirgskreis T. Neumann 09/2011. Modul II Fahrzeugkunde erstellt HBM T.Neumann 10/2010

Truppführerausbildung Erzgebirgskreis T. Neumann 09/2011. Modul II Fahrzeugkunde erstellt HBM T.Neumann 10/2010 Modul II Fahrzeugkunde erstellt HBM T.Neumann 10/2010 Themenübersicht 1. Einteilung & Normung Feuerwehrfahrzeuge 2. Anforderung an Einsatzfahrzeuge 3. Fahrzeugkategorien / Aufbau / Beladung Lernziel: Darstellung

Mehr

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz en Rheinland-Pfalz - 2009 Anzahl Ausrückebereiche: 1981 Einwohner: 4012675 Organisation und Aufgaben Feuerwehren (gesamt) 5 2.327 1005 18 Feuerwehrhäuser/-wachen (gesamt) 7 2.394-15 davon: mit ständiger

Mehr

Anlage. Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. I. Personalkosten (Einsatz eigener Feuerwehrangehöriger)

Anlage. Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. I. Personalkosten (Einsatz eigener Feuerwehrangehöriger) Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme der Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrgerätschaften und Katastrophenschutzfahrzeuge des Landkreises Trier-Saarburg in

Mehr

Feuerwehrfahrzeuge 8.01. Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns

Feuerwehrfahrzeuge 8.01. Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns Feuerwehrfahrzeuge 8.0 Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns Stand: 09/0 Inhaltsverzeichnis A. Begriffsbestimmungen.... Fahrzeugdefinitionen.... Massedefinitionen... 5 B. Einteilung nach EN 86... 6 C.

Mehr

Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen

Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen Jahresbericht 2015 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 2 Personal und Ausstattung... 5 Anzahl und Stärke der Feuerwehren... 5 Weibliche Angehörige der Feuerwehren... 5

Mehr

Verwaltungsvorschrift über Funkrufnamen für die Feuerwehren im Saarland

Verwaltungsvorschrift über Funkrufnamen für die Feuerwehren im Saarland Verwaltungsvorschrift über Funkrufnamen für die Feuerwehren im Saarland Vom 1. Dezember 2003 Az.: E 4-4174 - 03 Auf Grund des 27 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung im Saarland

Mehr

*) Folgende Aufgabenträger haben in rlpstat keine Daten erfasst:

*) Folgende Aufgabenträger haben in rlpstat keine Daten erfasst: *) 2012 *) Folgende Aufgabenträger haben in keine Daten erfasst: Gemeinde Altrip, Gemeinde Böhl-Iggelheim, Gemeinde Limburgerhof, Stadt Osthofen, VG Altenkirchen (Westerwald), VG Bellheim, VG Eisenberg

Mehr

Die Fahrzeuge im Jahre 2004

Die Fahrzeuge im Jahre 2004 339 Die Fahrzeuge im Jahre 2004 Nr. Fahrzeugtyp Beschaffung 1 Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) 1982 2 Löschgruppenfahrzeug (LF 8 schwer) 1990 3 Anhänger für Jugendfeuerwehr 1993 4 Löschgruppenfahrzeug (LF

Mehr

1. Personalgebühr Betrag /Std.

1. Personalgebühr Betrag /Std. G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S zur GEBÜHRENSATZUNG vom 14. Dezember 1999 für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Karlshafen i. d. F. der 1. Änderung vom 09.03.2005

Mehr

Fragenkatalog zum Feuerwehr-Leistungsabzeichen Stufe II Silber zur theoretischen Prüfung des Maschinisten oder der Maschinistin

Fragenkatalog zum Feuerwehr-Leistungsabzeichen Stufe II Silber zur theoretischen Prüfung des Maschinisten oder der Maschinistin 1. Welche Aussage ist richtig? Sonderrechte im Straßenverkehr werden der Feuerwehr eingeräumt durch a) das Grundgesetz b) das Brandschutzgesetz des Saarlandes c) die Straßenverkehrsordnung 2. Wann dürfen

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal. 1. Personalgebühr Betrag EURO / Std.

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal. 1. Personalgebühr Betrag EURO / Std. Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal 1. Personalgebühr Betrag / Std. 1.1. Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 20,00

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Marktheidenfeld erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S a t z u n g über Aufwendungs-

Mehr

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Stand: 30.Juni 2004 Für die Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden werden auf Grundlage der Richtlinie für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Baden-Baden

Mehr

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s s e s

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s s e s - 1 - Neufassung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rotenburg a. d. Fulda. Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Die Stadt Starnberg erlässt auf Grund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Mehr

JAHRESSTATISTIK DER FEUERWEHREN für das Berichtsjahr. Bogen A1. Erfassungsjahr:

JAHRESSTATISTIK DER FEUERWEHREN für das Berichtsjahr. Bogen A1. Erfassungsjahr: Bogen A1 Erfassungsjahr: Stadt/Gemeinde Landkreis/Stadtkreis Bundesland 1) Ident-Nr. Stadt/Gemeinde Organisation und Aufgaben Feuerwehren gesamt Feuerwachen gesamt mit ständiger Besetzung Feuerwehren mit

Mehr

wurde geschaffen, um ein einheitliches Bezeichnungssystem von Feuerwehrfahrzeugen h festzulegen. - gilt für Feuerwehrfahrzeuge

wurde geschaffen, um ein einheitliches Bezeichnungssystem von Feuerwehrfahrzeugen h festzulegen. - gilt für Feuerwehrfahrzeuge wurde geschaffen, um ein einheitliches Bezeichnungssystem von Feuerwehrfahrzeugen h festzulegen. Die DIN EN 1846-1 - gilt für Feuerwehrfahrzeuge - legt Klassen und Kategorien abhängig von der Verwendung

Mehr

Fahrzeugkunde Teil 2

Fahrzeugkunde Teil 2 Fahrzeug- und Gerätekunde Dauer: 2 Stunde - Lehrvortrag - Unterrichtsgespräch - Praktische Unterweisung Erarbeitet: HBM U.Koch Stand: 04/2016 Berufsfeuerwehr Jena 1 2 Grundlagen der Fw-Fahrzeugnormung

Mehr

Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis

Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis pro Km 1. Gebühren Personaleinsatz - Bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen

Mehr

Feuerwehrfahrzeuge. Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns

Feuerwehrfahrzeuge. Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns Feuerwehrfahrzeuge Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns Feuerwehrfahrzeuge Zielsetzung des Merkblattes Das Merkblatt gibt einen Überblick über die Hauptmerkmale

Mehr

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung) 137 B S. 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung) Vom 18. Dezember 2015 Die Stadt Waldkraiburg

Mehr

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. vom

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. vom STADT KITZINGEN Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren vom 11.11.2008 Inkrafttreten: 01.03.2008 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs-

Mehr

Fahrzeuge Feuerschutz

Fahrzeuge Feuerschutz Fahrzeuge Feuerschutz Die Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst des Kreises Soest entsendet je nach Notfalllage unterschiedliche Fahrzeuge. Dabei wird unterschieden zwischen: Kommandowagen

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Karlstadt erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

Feuerwehrfahrzeuge im Modell - Vorbildlich bauen und sammeln Autor: Wolfgang Jendsch

Feuerwehrfahrzeuge im Modell - Vorbildlich bauen und sammeln Autor: Wolfgang Jendsch Feuerwehrfahrzeuge im Modell - Vorbildlich bauen und sammeln Autor: Wolfgang Jendsch Alba-Verlag 1988 ISBN 3-87094-454-4 95 Seiten ca. 90 Schwarzweiß-Fotos, ca. 65 Farbfotos, 12 Skizzen Format 16 x 20

Mehr

Feuerwehr Bonn. Aus- und Fortbildung. Fahrzeugkunde Normfahrzeuge

Feuerwehr Bonn. Aus- und Fortbildung. Fahrzeugkunde Normfahrzeuge Feuerwehr Bonn Aus- und Fortbildung Fahrzeugkunde Normfahrzeuge Sachgebiet 37-12.2 Bearbeiter: BM Scharrenbach Stand:11.2006 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Definition:... 3 Begriff aus der

Mehr

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1)

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2015 Für Leistungen der Feuerwehr werden folgende

Mehr

Funkrufnamen. F e u e r w e h r k r e i s a u s b i l d u n g

Funkrufnamen. F e u e r w e h r k r e i s a u s b i l d u n g Funkrufnamen Inhalt Systematik Bestandteile Funkrufnamen LK SWP Wiederholung Beispiele Florian Mainz 1 / 46-2 2. HLF 20/16 der Wache 1, Feuerwehr Mainz Rotkreuz Südpfalz 17 / 83-2 2. RTW der Wache 17 (Landau)

Mehr

Abkürzungen bei der Feuerwehr

Abkürzungen bei der Feuerwehr Abkürzungen bei der Feuerwehr Abkürzung Bedeutung BF Berufsfeuerwehr FF Freiwillige Feuerwehr Pol Polizei RD Rettungsdienst WF Werkfeuerwehr Dienstgrade und Organisation KBR Kreisbrandrat KBI Kreisbrandinspektor

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung 4. Änderungssatzung zum Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Marktgemeinde Eiterfeld. Aufgrund der 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Passau

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Passau Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Passau (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 22 vom 25.06.2014, S. 166-170,

Mehr

Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna im Sinne der 2, 3, 6, 22, 23 und 69 des SächsBRKG.

Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna im Sinne der 2, 3, 6, 22, 23 und 69 des SächsBRKG. Nachstehend wird die Satzung zur Erhebung von Kosten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna in der seit 16.01.2014 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt: 1.

Mehr

Anlage zur Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Schwäbisch Hall in der Fassung vom

Anlage zur Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Schwäbisch Hall in der Fassung vom Anlage zur Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Schwäbisch Hall in der Fassung vom 22.02.2006 - Kostenverzeichnis - 1. Verrechnungssätze für Personalkosten - Pauschalen

Mehr

Satzung der Stadt Blieskastel

Satzung der Stadt Blieskastel Satzung der Stadt Blieskastel über die Heranziehung zum Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Auf Grund des 45 Satz 1 bis 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Emtmannsberg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

Gebührenordnung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fürth Seite 1 von 5

Gebührenordnung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fürth Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 1. Personalgebühr pro Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 20,45 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 7,67 2. Fahrzeuggebühr Einsatzleitwagen ELW 1 pro Std. 27,61

Mehr

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM Vom 20. Dezember 2001 (ABl. S. 317) Die Stadt Rosenheim erlässt aufgrund des Art.

Mehr

Funkrufname Beschreibung OPTA ANZEIGE Display

Funkrufname Beschreibung OPTA ANZEIGE Display Funkrufname Beschreibung OPTA ANZEIGE Display FW Barßel Florian CLP 11-00-10 Gerätehaus NIFW CLP11-00FWACHE 10A Florian CLP 11-01-10 Gemeindebrandmeister NIFW CLP11-01GBM 10A Florian CLP 11-02-10 stellv.

Mehr

Jugendfeuerwehren der Verbandsgemeinde Rennerod - Aufgaben 2009 für die Jugendflamme Stufe 2 -

Jugendfeuerwehren der Verbandsgemeinde Rennerod - Aufgaben 2009 für die Jugendflamme Stufe 2 - FwDV 3 Einheiten im Löscheinsatz Gliederung der Mannschaft - Gruppe Gruppenführer Maschinist Melder Angriffstrupp Wassertrupp Schlauchtrupp FwDV 3 Einheiten im Löscheinsatz Aufgaben des Gruppenführers

Mehr

Vom 13. März 2000 Geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 und 7. Mai 2013

Vom 13. März 2000 Geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 und 7. Mai 2013 2.1.2 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwandorf (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Stadt Schwandorf FwKS) 1 Vom 13. März 2000 Geändert

Mehr

April 2011 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k

April 2011 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k April 211 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k 2 1 Franz-Josef-Röder-Straße 21 www.saarland.de 66119 Saarbrücken Jahresstatistik 21 der kommunalen Feuerwehren

Mehr

über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz

über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz 3 Recht, Sicherheit und Ordnung 3-07 Satzung über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz Der Stadtrat

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg vom 09.11.1999 (Coburger Amtsblatt Nr. 44 S. 288 vom 19.11.99), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung)

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung) Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung) Vom 15.01.2010 (Zeiler Nachrichten vom 21.01.2010, KW 3/2010), geändert

Mehr

Funkrufnamenkatalog Rufnamenstruktur der "nichtpolizeilichen BOS" im Land Hessen - Aktualisierung des Funkrufnamenkatalogs vom Dezember 1999 -

Funkrufnamenkatalog Rufnamenstruktur der nichtpolizeilichen BOS im Land Hessen - Aktualisierung des Funkrufnamenkatalogs vom Dezember 1999 - Funkrufnamenkatalog Rufnamenstruktur der "nichtpolizeilichen BOS" im Land Hessen - Aktualisierung des Funkrufnamenkatalogs vom Dezember 1999 - Hinweis: Substanzielle Änderungen gegenüber der Fassung 12/99

Mehr

GEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG

GEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG GEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG 1 Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- u. Hilfeleistungssätze je Einsatzkraft 20,00 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 7,50 1.3 Dauert ein Einsatz ohne

Mehr

file:///e:/dreamweaver/ffw%20neu/templates/kotarif.html KOSTENTARIF

file:///e:/dreamweaver/ffw%20neu/templates/kotarif.html KOSTENTARIF 1 von 5 13.04.2006 20:30 KOSTENTARIF Personelle Leistungen;Fahrzeuggebühren; Anhänger; Hilf- und Rettungsgeräte;sonstige Geräte; Prüfung von Schläuchen; Prüfung von Atemschutzmasken;PA und Flaschenfüllung;

Mehr

GEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim

GEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim GEBÜHRENVERZEICHNIS für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim 1. Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 17,90 1.2 Brandsicherheitsdienst

Mehr

1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Asbach unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr.

1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Asbach unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Asbach vom 20. April 2007 Der Verbandsgemeinderat von Asbach hat auf Grund des

Mehr

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung STADT EICHSTÄTT -Hauptamt- Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Langensendelbach erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Zwiesel erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende S

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren 7.0 Die Gemeinde Eckersdorf erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende SATZUNG 1 Aufwendungs- und

Mehr

Gaildorf i nkl. Teilorte und Überlandhilfe

Gaildorf i nkl. Teilorte und Überlandhilfe Gaildorf inkl. Teilorte und Überlandhilfe Grundsätzliches AAO Fahrzeuge 1. Abmarsch Überlandhilfe Fahrzeuge 1. Abmarsch im Gebiet Gaildorf Aufgabenverteilung Fahrzeuge im Gebiet Gaildorf Aufgabenverteilung

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth Die Gemeinde Immenreuth erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz

Mehr

GEMEINDE FINNING. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

GEMEINDE FINNING. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren GEMEINDE FINNING Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Finning erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz

Mehr

S a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom

S a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom 5.10.1 S a t z u n g über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Hausen vom 12.03.2015 (Amtsblatt Nr. 12 vom 20.03.2015) Änderungen: 5.10.2 Satzung

Mehr

Ersatz des Verdienstausfalls für Selbstständige

Ersatz des Verdienstausfalls für Selbstständige Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für selbstständige ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden vom 26.06.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 24 der

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren S A T Z U N G

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren S A T Z U N G 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz

Mehr

Fachbereich 7 Datenverarbeitung, Kommunikationstechnik, ILS, Funkwesen

Fachbereich 7 Datenverarbeitung, Kommunikationstechnik, ILS, Funkwesen Fachbereich 7 Datenverarbeitung, Kommunikationstechnik, ILS, Funkwesen Stand: April 2015/1.1 Fachinformation für die Feuerwehren zur neuen Richtlinie für Funkrufnamen und operativ-taktische Adressen (OPTA)

Mehr

S A T Z U N G. 1 Kostenersatz und gebührenpflichtige Leistungen

S A T Z U N G. 1 Kostenersatz und gebührenpflichtige Leistungen 33.10-1 S A T Z U N G über den Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr der Kreisstadt Neunkirchen und über die Erhebung von Gebühren für sonstige Leistungen der Feuerwehr in der Fassung vom 18.11.2015

Mehr

Sprechfunkgeräte FuG 8 (4-m-Wellenbereich) fest im Fahrzeug FuG 10 (2-m-Wellenbereich) Handsprechfunkgeräte

Sprechfunkgeräte FuG 8 (4-m-Wellenbereich) fest im Fahrzeug FuG 10 (2-m-Wellenbereich) Handsprechfunkgeräte Sprechfunkgeräte FuG 8 (4-m-Wellenbereich) fest im Fahrzeug FuG 10 (2-m-Wellenbereich) Handsprechfunkgeräte Funk.doc / H.v.Wietersheim und Walter Ebersberger / 20.02.02 Seite 1 von 9 Technische Grundlagen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Montabaur vom 6. Dezember 2001 zuletzt geändert am 12.12.2003

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Kolitzheim erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

S a t z u n g. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der. Freiwilligen Feuerwehr Dachau

S a t z u n g. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der. Freiwilligen Feuerwehr Dachau S a t z u n g über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dachau vom 26.06.2001 Bekanntmachung: 29.06.2001 bzw. die Berichtigung 7./8.07.2001 (Dachauer

Mehr

1 Aufwendungs- und Kostenersatz

1 Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Marktredwitz Vom 12.05.1999 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 5 vom 31.05.1999), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren geändert durch Satzung zur Anpassung der Satzung der Gemeinde Vilgertshofen an den Euro (EuroAnpS)

Mehr

(1) Kostenersatzpflichtig sind die in 37 Abs. 1 und 2 LBKG genannten Personen und Unternehmen.

(1) Kostenersatzpflichtig sind die in 37 Abs. 1 und 2 LBKG genannten Personen und Unternehmen. Satzung der Stadt Wittlich über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Wittlich vom 3. September 2001 Der Stadtrat hat am 30. August 2001 aufgrund

Mehr

Bericht des Kommandanten Berichtsjahr: 2016

Bericht des Kommandanten Berichtsjahr: 2016 Bericht des Kommandanten Berichtsjahr: 2016 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mitglieder Mitgliederstand Mitgliederentwicklung

Mehr

FÄnderungen und Ergänzungen an:

FÄnderungen und Ergänzungen an: Ersteller: Stand: 01. Juni 2007 Revision: 3 FÄnderungen und Ergänzungen an: Feuerwehr-Rottal-Inn@web.de Andreas Ortmaier, Kommandant FF Tann Martin Eichinger, Kommandant FF Kirchdorf a. Inn Markus Pilger,

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Freiensteinau

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Freiensteinau Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Auf Grund der 5, 51 und Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) i. d. F. vom 01.04.1993 (GVBI. 1992 I S. 534), zuletzt

Mehr

Amt 63/37 Feuerwehr und Rettungsdienst Die Feuerwehr Erkrath

Amt 63/37 Feuerwehr und Rettungsdienst Die Feuerwehr Erkrath Die Feuerwehr Erkrath Diese schriftliche Ausarbeitung stellt die Feuerwehr Erkrath in ihrem Aufbau stark vereinfacht dar. Sie soll dazu dienen, dem Leser einen Eindruck über die Organisation und Struktur

Mehr

vom i.d. Fassung der letzten Änderung vom

vom i.d. Fassung der letzten Änderung vom Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neumarkt i.d.opf. vom 03.12.2010 i.d. Fassung der letzten Änderung

Mehr

Die Stadt Cham erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende. Satzung

Die Stadt Cham erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende. Satzung Die Stadt Cham erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren 1 Aufwendungs-

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Oberschleißheim

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Oberschleißheim Die Gemeinde Oberschleißheim erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - BayFwG - (BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2008 (GVBl S. 40) folgende

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Osterhofen erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Böhl-Iggelheim vom

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Böhl-Iggelheim vom Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Böhl-Iggelheim vom 27.06.2012 Inhaltsübersicht 1 Grundsatz 2 Unentgeltliche Leistungen 3 Entgeltliche

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort Allgemeines Feuerwehrfahrzeuge 3.1 Einteilung 3.2 Einsatzleitfahrzeuge 3.3 Feuerlöschfahrzeuge 3.4 Hubrettungsfahrzeuge

Inhaltsverzeichnis Vorwort Allgemeines Feuerwehrfahrzeuge 3.1 Einteilung 3.2 Einsatzleitfahrzeuge 3.3 Feuerlöschfahrzeuge 3.4 Hubrettungsfahrzeuge 1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 2 Allgemeines 3 Feuerwehrfahrzeuge 3.1 Einteilung 3.1.1 Definition 3.1.2 Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen 3.1.3 Kraftfahrzeug-Kategorien 3.1.4 Kraftfahrzeug-Gruppen 3.1.4.1

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Der Markt Berchtesgaden erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 BayFwG folgende S A T Z U N G 1 Aufwendungs-

Mehr