VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR)

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1 VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) MITEIGENTUMSFONDS GEM. INVFG *) *) Der Fonds wurde noch unter InvFG 1993 von der Finanzmarktaufsicht genehmigt. RECHENSCHAFTSBERICHT RECHNUNGSJAHR 2011/2012 der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft 1010 W i e n, S c h w a r z e n b e r g p l a t z 16

2 FONDSVERWALTUNG Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft Schwarzenbergplatz 16, A-1010 Wien Tel /Serie, Telefax /202 AKTIONÄRIN Bank Gutmann Aktiengesellschaft AUFSICHTSRAT Dr. Richard Igler, Vorsitzender Dr. Hans-Jörg Gress, Vorsitzender-Stellvertreter Dr. Louis Norman Audenhove Univ.Prof. Dr. Stefan Bogner Dr. Primus Österreicher Helmut Sobotka STAATSKOMMISSÄRE Ministerialrätin Dr. Christine Müller-Niedrist Mag. Philipp Viski-Hanka, Stellvertreter VORSTAND Mag. Anton Resch Mag. Stephan Wasmayer FONDSMANAGEMENT Vontobel Europe S.A., Niederlassung Wien BETREUER Mag. Anton Resch DEPOTBANK Bank Gutmann Aktiengesellschaft, Wien BANKPRÜFER BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien

3 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR), Miteigentumsfonds gem. InvFG, für das Rechnungsjahr vom 1. Juni 2011 bis 31. Mai 2012 vorzulegen: Per 31. Mai 2012 ergibt sich für die ausschüttende und thesaurierende Tranche folgendes Bild: Ausschüttungstranche Thesaurierungstranche in EUR in EUR Gesamt Fondsvolumen , , ,06 Umlaufende Anteile Rechenwert je Anteil 587,67 767,36 - Die Ausschüttung für das Rechnungsjahr 2011/2012 beträgt EUR 15,16 je Anteil und wird am 1. August 2012 kostenfrei durch die Zahlstelle des Fonds, die Bank Gutmann Aktiengesellschaft, 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16, ausbezahlt. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 3,79 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Auszahlung der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden österreichischen Kapitalertragsteuer für das Rechnungsjahr 2011/2012 in Höhe von EUR 4,93 je Anteil erfolgt am 1. August 2012 kostenfrei durch die Zahlstelle des Fonds, die Bank Gutmann Aktiengesellschaft, 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, die österreichische Kapitalertragsteuer in der oben genannten Höhe abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.

4 ÜBERSICHT Rechnungsjahr Fondsvermögen Ausschüttungsanteil Errechneter Wert je Ausschüttungsanteil Ausschüttung je Ausschüttungsanteil Errechneter Wert je Thesaurierungsanteil Thesaurierungsanteil Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag je Thesaurierungsanteil Auszahlung gemäß 58 InvFG je Thesaurierungsanteil Wertentwicklung (=Fondsperfomance in %) *) 2007/ ,59 550,06 17,99 657,94 19,60 5,35 4, / ,89 573,06 17,36 702,81 32,59 5,30 7, / ,32 587,78 15,76 737,40 24,41 5,01 5, / ,91 568,95 14,97 728,42 35,83 4,98-0, / ,06 587,67 15,16 767,36 16,37 4,93 6,07 *) Die Wertentwicklung errechnet sich nach OeKB-Methode auf Basis des Anteilswertes zu Beginn und am Ende des Rechnungsjahres. Wir möchten darauf hinweisen, daß die Daten der Wertentwicklung in anderen Publikationen (Factsheet,...) von diesen Daten abweichen können. Die Daten in den anderen Publikationen errechnen sich zum Teil auf Grundlage des Fondspreises zu Beginn und am Ende des Rechnungsjahres. Dieser Fondspreis entspricht dem Anteilswert des Fonds vom vorangehenden Börsetag. Wien, am 15. Juli 2012 Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft Mag. Anton Resch m.p. Mag. Stephan Wasmayer m.p.

5 VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) TÄTIGKEITSBERICHT PER 31. MAI 2012 Entwicklung der Kapitalmärkte Die Berichtsperiode vom 1. Juni 2011 bis 31. Mai 2012 war maßgeblich von der europäischen Schuldenkrise geprägt. Nachdem schon in den Monaten vor der Berichtsperiode ein Trend zur Flucht in qualitativ hochwertige Staatsanleihen erkennbar war, hielt dieser Trend auch in der aktuellen Periode an. Die Renditen von 10-jährigen deutschen Staatsanleihen fielen in der Periode von anfänglich 3% auf historisch tiefe 1,2%. Schon während den Sommermonaten 2011 stand die Schuldenkrise im Mittelpunkt der Anleger. Anfang Juli wurde Portugal ein weiteres Mal von den Ratingagenturen herabgestuft. Zusätzlich gerieten Staatspapiere von Italien und Spanien zunehmend unter Druck. Die Risikoaufschläge dieser Länder erreichten im Sommer neue Rekordniveaus. Die Herabstufung der USA auf AA+ sowie eine spürbare Eintrübung verschiedener Wirtschaftsvorlaufdaten trübten die Stimmung der Investoren weiter. Deutsche Staatsanleihen waren gefragter denn je, die Renditen erreichten im September neue Jahrestiefstände und sanken auf 1,65%. Auffällig war auch, dass österreichische und französische Staatsanleihen deutlich steigende Risikoaufschläge verzeichneten, wenn auch mit jenen der Peripherieländer nicht vergleichbar. Zusammenfassend profitierten sichere Anleihen bis September von der Angst einer neuerlichen rezessiven Phase einerseits sowie von der großen Unsicherheit und Uneinigkeit hinsichtlich der Bewältigung der europäischen Schuldenkrise andererseits. Im letzten Quartal des Jahres 2011 kam es zu starken Auf- und Abwärtsbewegungen im Anleihensegment, insgesamt bewegte sich der Bundfuture in einer Seitwärtsphase. Im Oktober stand der EU-Gipfel im Fokus. Die Erwartungshaltung unter den Investoren war bereits vor dem Gipfel hoch, dementsprechend waren die Investoren zu diesem Zeitpunkt wieder risikofreudiger und verkauften die sicheren Häfen. Der Bundfuture beispielsweise verlor zwischen dem 4. und 17. Oktober rund 3,5%. Das Bild drehte sich dann wieder im November. Die überraschende Ankündigung des griechischen Premierministers Papandreou, mittels Referendums die griechische Bevölkerung zu den Sparmaßnahmen zu befragen, sorgte für große Verunsicherung. Nur Tage später wurde dieses Referendum widerrufen und Papandreou trat als Premierminister zurück. Auch in Italien kam es zu einem Machtwechsel. Nach dem Verlust der Parlamentsmehrheit zog Berlusconi die Konsequenzen und machte ebenfalls seinen Stuhl frei für den neuen Regierungschef und Wirtschaftsexperten Mario Monti. Diese Ankündigung konnte allerdings die Spreadausweitung italienischer Anleihen gegenüber Deutschland nicht stoppen. Die Risikoaufschläge erreichten erneut neue Rekordniveaus. Die Unsicherheit an den Märkten legte sich erst etwas gegen Ende des Monats aufgrund einer optimistischeren Erwartung hinsichtlich der Ausgestaltung des EFSF-Fonds. Das neue Jahr 2012 blieb volatil an den Rentenmärkten. Für Verunsicherung sorgte beispielsweise im Jänner die Herabstufung von insgesamt neun Ländern der Eurozone, darunter auch Österreich und Frankreich. Die Verunsicherung währte allerdings nur kurz, die EZB reagierte mit Wertpapierkäufen. Insgesamt gingen die Risikoaufschläge von Staatsanleihen der Peripherieländer zusammen, die Aufschläge auf Österreich und Frankreich blieben weitgehend stabil, die Herabstufung dieser beiden Länder war größtenteils bereits eingepreist. Auch im Februar und März kam es zwar zu größeren Auf- und Abwärtsbewegungen, am Quartalsende lag jedoch der Bundfuture nahezu unverändert auf gleichem Niveau.

6 Erst im April drehte sich das Bild. Es war erneut eine wieder stärker werdende Risikoaversion beobachtbar. Hauptursache war erneut die unsichere Lage in Italien und Spanien. Die Renditen deutscher Papiere lagen Ende Mai lediglich bei 1,2%, die Yield auf zweijährige deutsche Staatsanleihen gerieten erstmals sogar in den negativen Bereich. Investoren parken ihr Geld in die noch übriggebliebenen sicheren Häfen Deutschland und erlangen dadurch eine günstige "Versicherung" gegen ein eventuelles Auseinanderfallen der Euro-Zone. Die Risikoaufschläge von Spanien sind im Mai markant gestiegen. Lagen die Spreads am Monatsanfang noch bei rund 400 BP gegenüber Deutschland stiegen diese im Laufe des Monats auf 530 BP. Anlagestrategie des Fonds Der VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) strebt als Anlageziel eine möglichst hohe laufende Rendite an. Bei Auswahl der Wertpapiere stehen die Aspekte Sicherheit und Ertrag im Vordergrund. Der Fonds investiert schwerpunktmäßig in europäische Anleihen von staatlichen Emittenten und Pfandbriefen. Die Laufzeitenstruktur des Fonds wird mittels quantitativer Modelle gesteuert. Der Fonds war über die gesamte Berichtsperiode zu einen überwiegenden Teil in Staatsanleihen bester Bonität investiert. Europäische Peripheriestaaten wurden bereits in den Vorperioden stark untergewichtet und wurden in der aktuellen Periode weiter reduziert. Griechische, irische oder portugisische Bonds waren ohnehin nicht im Portfolio vertreten. Somit konnte der Fonds von den Kursanstiegen der Kernländer in der Eurozone gut partizipieren und beendet die Berichtsperiode mit einer Performance von +6,07%.

7 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens für das Rechnungsjahr 2011/2012 VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) 2011/2012 ohne Berücksichtigung eines Ausgabezuschlages in EUR Thesaurierungs- anteil Ausschüttungsanteil Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 568,95 728,42 Ausschüttung bzw KESt III-Auszahlung am von EUR 14,97 je Anteil entspricht 0, Anteilen 0, ) KESt-Auszahlung am von EUR 4,98 je Anteil entspricht 0, Anteilen 0, ) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 587,67 767,36 Gesamtwert inkl durch Ausschüttung erworbene Anteile (Kurs am Extag: 556,66 bzw. 726,87) 603,47 772,62 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 6,07% 6,07% Nettoertrag pro Anteil 34,52 44,20 2. Fondsergebnis 2011/2012 in EUR a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge abzügl. Zinsaufwendungen ,44 Dividendenerträge 0,00 sonstige Erträge 0, ,44 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,99 Aufwendungen für die Depotbank ,63 sonstige Verwaltungsaufwendungen ,70 abzüglich Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 0, ,32 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,12 2) 3) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,00 derivativen Instrumenten 0,00 Realisierte Verluste aus Wertpapieren ,41 derivativen Instrumenten 0,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,41 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,71 2) 3) b. Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,40 Ergebnis des Rechnungsjahres ,11 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres 6.319,99 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge ,85 Ertragsausgleich ,86 Fondsergebnis gesamt ,25 davon entfällt auf ausschüttende Anteile: ,62 davon entfällt auf thesaurierende Anteile: ,63 1) Rechenwert für einen Ausschüttungs- bzw Thesaurierungsanteil am ) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,99.

8 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens für das Rechnungsjahr 2011/2012 VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) 3. Entwicklung des Fondsvermögens 2011/2012 in EUR Fondsvermögen zu Beginn des Rechnungsjahres 4) ,91 Ausschüttung bzw KESt III-Auszahlung für ausschüttende Anteile am ,99 KESt-Auszahlung für thesaurierende Anteile am ,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen (Ausschüttungstranche) Ausgabe von Anteilen 0, ,50 Rücknahme von Anteilen 0, , ,26 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen (Thesaurierungstranche) Ausgabe von Anteilen 3.157, ,23 Rücknahme von Anteilen 0, , ,15 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2 dargestellt) ,25 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) ,06 4. Verwendung des Fondsergebnisses 2011/2012 in EUR Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung (4.674 Anteile à EUR 15,16) ,84 KESt III-Auszahlung (4.674 Anteile à EUR 0,00) 0,00 Auszahlung der KESt ( Anteile à EUR 4,93 gerundet) ,35 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile , , , ,88 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,85 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Verlustabdeckung aus der Substanz ,41 Gewinnübertrag auf die Substanz 0, ,41 Veränderung des Gewinnvortrags 6) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ,33 Gewinnvortrag/Übertrag auf Substanz , , ,88 4) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 4967 Ausschüttungsanteile und Thesaurierungsanteile 5) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 4674 Ausschüttungsanteile und Thesaurierungsanteile 6) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen enthalten ist bzw. war.

9 Vermögensaufstellung VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) per 31. Mai 2012 Nom./Stück Käufe/ Verkäufe/ Nom./Stück ISIN Wertpapier-/Kontrakt- Wertpapier-/ Whrg. Dev.-Kurs Kurswert %-FV Zugang Abgang bezeichnung Kontraktkurs in EUR Amtlich gehandelte Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere , ,00 0, ,00 AT ,65% Bundesanl ,205 EUR ,00 10, ,00 0,00 0, ,00 AT ,9% Bundesanleihe ,795 EUR ,00 9, ,00 0,00 0, ,00 BE % Belgien ,693 EUR ,00 4, ,00 0, , ,00 DE ,75% Deutschland ,615 EUR ,50 3, ,00 0,00 0, ,00 FR ,75% Frankreich BTF ,763 EUR ,00 4, ,00 0,00 0, ,00 FR ,5% Frankreich ,915 EUR ,50 12, ,00 0,00 0, ,00 IT ,75% Italien BTPS ,283 EUR ,50 7, ,00 0,00 0, ,00 IT ,25% Italien ,96 EUR ,00 3, , ,00 0, ,00 NL % Niederlande ,667 EUR ,00 10, ,00 0,00 0, ,00 NL ,5% Niederlande ,325 EUR ,00 9, ,00 0,00 0, ,00 XS ,875% Ned Waterschapsbk ,805 EUR ,00 2, ,00 0,00 0, ,00 XS % Slowenien ,585 EUR ,00 8,09 Summe festverzinsliche Wertpapiere EUR ,50 86,77 Summe amtlich gehandelte Wertpapiere EUR ,50 86,77 In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere ,00 0,00 0, ,00 AT000B ,125% Unicredit Bank ,983 EUR ,00 9,19 Summe festverzinsliche Wertpapiere EUR ,00 9,19 Summe in organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere EUR ,00 9,19 Summe Wertpapiere EUR ,50 95,96 Finanzterminkontrakte 0,00 13,00 13,00 0,00 QOXAM Euro Bund Future Dec11 EUX EUR 0,00 81,00 81,00 0,00 QOXAM Euro Bund Future Mar 12 EUX EUR 0,00 14,00 27,00-13,00 QOXAM Euro Bund Future Jun12 EUX 146,03 EUR ,00-1,09 Summe Futures EUR ,00-1,09 Summe Finanzterminkontrakte EUR ,00-1,09 Bankguthaben und -verbindlichkeiten ,22 MMICSH00000 Bank Gutmann GK Fondswährung EUR ,22 2, ,00 DERFIM00000 Future Initial Margin Fondswährung EUR ,00 0, ,00 DERFVM00000 Future Variation Margin Fondwährung EUR ,00 1,09 Summe Bankguthaben und -verbindlichkeiten EUR ,22 3,69 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche ,94 VRTICB00000 Zinsansprüche Anleihen EUR ,94 1,15 Summe Zinsansprüche EUR ,94 1,15 KESt ,31 VRTWTB00000 KESt Anleihen EUR ,31 0,38 Summe KESt EUR ,31 0,38 Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR ,25 1,54 Sonstige Verbindlichkeiten *) Kosten ,91 VRTCST00000 Buchungskosten EUR ,91-0,10

10 Vermögensaufstellung VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) per 31. Mai 2012 Nom./Stück Käufe/ Verkäufe/ Nom./Stück ISIN Wertpapier-/Kontrakt- Wertpapier-/ Whrg. Dev.-Kurs Kurswert %-FV Zugang Abgang bezeichnung Kontraktkurs in EUR Summe Kosten EUR ,91-0,10 Summe sonstige Verbindlichkeiten EUR ,91-0,10 Tranche A Tranche T Fondswert: , ,64 EUR Anzahl umlaufender Anteile: 4.674, ,00 Stücke Anteilwert: 587,67 767,36 EUR Gesamtfondsvermögen: Gesamtanzahl umlaufender Anteile: ,06 EUR ,00 Stücke *) z.b. Verwaltungsvergütung, Druckkosten, Prüfungskosten, Beiratskosten... Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Ansatz.

11 UNEINGESCHRÄNKTER BESTÄTIGUNGSVERMERK Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft über den von ihr verwalteten VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR), Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das Rechnungsjahr vom bis unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung nach 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts.

12 Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum über den VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR), Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 15. Juli 2012 BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ppa Mag Josef Schima m.p. Wirtschaftsprüfer ppa Mag Dr Berndt Zinnöcker m.p. Wirtschaftsprüfer

13 BERICHT DES AUFSICHTSRATES Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Fondsbestimmungen überwacht. Die zum Bankprüfer bestellte BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, hat den Rechenschaftsbericht für den VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR), Miteigentumsfonds gem. InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Juni 2011 bis 31. Mai 2012 geprüft. Diese Prüfung gab keinen Anlass zu Beanstandungen, sodass dem vorliegenden Rechnungsabschluss zum 31. Mai 2012 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Rechenschaftsbericht des Vorstandes und der Prüfungsbericht des Bankprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Berichte geprüft und zustimmend zur Kenntnis genommen. Wien, am 15. Juli 2012 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Dr. Richard Igler m.p.

14 GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG des VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Die Angaben entsprechen der aktuellen Rechtslage. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen Ergebnis Ausschüttungstranche in EUR je Anteil a. Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. b. Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c. Bei niedrigem Einkommensteuersatz 1) sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt trotz Endbesteuerung die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 15, ,7298 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 15, , Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: - Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 3,7895 4,9325 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 3,7895 4,9325 d. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw auf deren Rückerstattung bzw Möglichkeit des Antrags gemäß 48 BAO (Details siehe Abschnitt B): e. Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Details siehe Abschnitt B): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f. Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Details siehe Abschnitt B 1) 2) Eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nur dann sinnvoll, wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer als die KeSt ist. Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. Ergebnis Thesaurierungstranche in EUR je Anteil 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OHG, KG) Ergebnis Ausschüttungstranche Ergebnis Thesaurierungstranche in EUR in EUR je Anteil je Anteil a. Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend abgeführten Höhe: 3) Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) 0,0020 0,0000 b. Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: 0,0020 0,0000 c. Bei niedrigem Einkommensteuersatz 4) sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Statt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt (bei Vorliegen einer Optionserklärung): 15, , Statt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt (ohne Vorliegen einer Optionserklärung): 15, , Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 3,7900 4,9300 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 3,7900 4,9300 d. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der Kapitalertragsteuer für ausländische Dividenden (Details siehe Abschnitt B.): e. Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Details siehe Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f. Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Details siehe Abschnitt B. 3) 4) 5) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns (Verlustes) berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 15 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) Ergebnis Ausschüttungstranche Ergebnis Thesaurierungstranche in EUR in EUR je Anteil je Anteil a. - Zurechnungen: Ausschüttung bzw. ausschüttungsgleicher Ertrag: 15, , ordentliches Fondsergebnis: - 19, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Dividendenerträge: - inländische KEST auf inländische Dividendenerträge: - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländ. Unterfonds: - steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) - Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0, b. - Abrechnungen: 7) Beteiligungserträge gem. 10 Abs. 1 KStG: - Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Details siehe Abschnitt B.): - bereits in Vorjahren versteuerte Erträge - Ertragsausgleich auf ausländische Dividenden: - in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Subfonds 0, Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) 0, c. Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur insoweit zulässig, als diese in Abzug gebracht wurde und an das Finanzamt abgeführt wurde) 8) 3,7900 4, davon jedenfalls anrechenbar: KESt I auf inländische Dividenden d. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer 7) (Details siehe Abschnitt B.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: e. Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Details siehe Abschnitt B. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und unter b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnung angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom , GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividenden entfällt, ist er jedenfalls anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen Ergebnis Ausschüttungstranche Ergebnis Thesaurierungstranche in EUR in EUR je Anteil je Anteil a. in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 15, ,7298 steuerpflichtige b. Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: c. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt d. Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.

15 B1. Details und Erläuterungen in EUR pro Ausschüttungsanteil Betriebliche VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) Betriebliche Anleger/ Anleger/ stiftung ISIN: AT Privatanleger natürliche Personen juristische Rechnungsjahr: (zb OHG, Einzelfirmen usw.) Personen Einkünfte aus Ausschüttung: am mit Option ohne Option mit Option ohne Option 1. Ausschüttung vor Abzug der KeSt II und III 15, , , , , , Zuzüglich a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) inkl außerordentlicher Erträge ausländischer Subfonds e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 3. Ertrag 15, , , , , , Abzüglich a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0020 0,0020 0,0000 0,0020 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Subfonds j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) Privat Kapitalvermögen 5. Verbleibender Ertrag 15, , , , , , Hievon endbesteuert 15, , , , Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0020 0, , ,1580 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 15, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 587,67 587,67 587,67 587,67 587,67 587,67 Detailangaben 9. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht a) Dividenden 4) 6) b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fronds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt 10. von den im Ausland entr. Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: 7) 8) 9) 10) a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 17. a)) aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 4) aus Anleihen (Zinsen) aus Fonds gesamt 10) 11) b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 17. b)) aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) aus Anleihen (Zinsen) aus Fonds gesamt c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 17. c)) 11. Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden b) ausländische Dividenden gesamt 12. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) (bzw in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung): a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 15, , , , , ,1580 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 6) 14) d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) Substanzgewinne (20%) inkl. außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 13. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 14. Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 3,7895 3,7895 3,7895 3,7895 3,7895 3,7895 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 3,7895 3,7895 3,7895 3,7895 3,7895 3, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 16. Österreichische KESt II und III (gesamt) 3,7900 3,7900 3,7900 3,7900 3,7900 3,7900 im Rahmen der 1) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand ): Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine "umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe" besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit 4) 5) dieser Betrag unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.

16 Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Bezüglich der konkreten Rückerstattungsanträge verweisen wir auf die entsprechende BMF-Homepage ( 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.

17 Betriebliche Privat VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) Betriebliche Anleger/ Anleger/ stiftung ISIN: AT Privatanleger natürliche Personen juristische im Rahmen der Rechnungsjahr: Ausschüttung: ab (zb OHG, Einzelfirmen usw.) Personen Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Option ohne Option mit Option ohne Option 17. a) Zu Punkt 10. a) anrechenbare ausländische Steuern Summe aus Aktien Summe aus Anleihen Summe aus Fonds b) Zu Punkt 10. b) rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien Summe aus Anleihen Summe aus Fonds c) Zu Punkt 10. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 18. Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 5,2800 1) gem 48 BAO über Antrag anrechenbare einbehaltene Abzugsteuer je Anteil

18 B2. Details und Erläuterungen in EUR pro Thesaurierungsanteil Betriebliche Privat VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) Betriebliche Anleger/ Anleger/ stiftung ISIN: AT Privatanleger natürliche Personen juristische im Rahmen der Rechnungsjahr: Zuflußdatum: am (zb OHG, Einzelfirmen usw.) Personen Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Option ohne Option mit Option ohne Option 1. Ordentliches Fondsergebnis 19, , , , , , Zuzüglich a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) inkl außerordentlicher Erträge ausländischer Subfonds e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 3. Ertrag 19, , , , , , Abzüglich a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 5. Verbleibender Ertrag 19, , , , , , Hievon endbesteuert 19, , , , Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 19, ,7298 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 19, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 767,36 767,36 767,36 767,36 767,36 767,36 Detailangaben 9. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht a) Dividenden 4) 6) b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fronds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt 10. von den im Ausland entr. Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: 7) 8) 9) 10) a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 17. a)) aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 4) aus Anleihen (Zinsen) aus Fonds gesamt 10) 11) b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 17. b)) aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) aus Anleihen (Zinsen) aus Fonds gesamt c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 17. c)) 11. Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden b) ausländische Dividenden gesamt 12. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) (bzw in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung): a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 19, , , , , ,7298 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 6) 14) d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) Substanzgewinne (20%) inkl. außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 13. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 14. Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 4,9325 4,9325 4,9325 4,9325 4,9325 4,9325 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 4,9325 4,9325 4,9325 4,9325 4,9325 4, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 16. Österreichische KESt II und III (gesamt) 4,9300 4,9300 4,9300 4,9300 4,9300 4,9300 1) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand ): Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine "umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe" besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit 4) 5) dieser Betrag unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Bezüglich der konkreten Rückerstattungsanträge verweisen wir auf die entsprechende

19 BMF-Homepage ( 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)

20 Betriebliche Privat VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) Betriebliche Anleger/ Anleger/ stiftung ISIN: AT Privatanleger natürliche Personen juristische im Rahmen der Rechnungsjahr: Zuflussdatum: am (zb OHG, Einzelfirmen usw.) Personen Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Option ohne Option mit Option ohne Option 17. a) Zu Punkt 10. a) anrechenbare ausländische Steuern Summe aus Aktien Summe aus Anleihen Summe aus Fonds b) Zu Punkt 10. b) rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien Summe aus Anleihen Summe aus Fonds c) Zu Punkt 10. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 18. Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 6,9000 1) gem 48 BAO über Antrag anrechenbare einbehaltene Abzugsteuer je Anteil

21 Seit ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die in den Fondsbestimmungen genannten gesetzlichen Verweise beziehen sich auf das InvFG 1993, da die Fondsbestimmungen auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden.

22 Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend "InvFG" genannt). 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden ( 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögens-werten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilswertes ( 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschaftsoder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder ander Finanzanlagen gem. 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. 5 Depotbank Die im Sinne des 23 InvFG bestellte Depotbank ( 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 6 Ausgabepreis und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedesmal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis ( 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß 18 InvFG ivm 10 Abs 3 KMG für jede VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) gültig ab 1.Jänner 2010

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