Verzicht bei Pensionszusagen. A. Einführung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verzicht bei Pensionszusagen. A. Einführung"

Transkript

1 A. Einführung In Krisenzeiten stellen Pensionszusagen oftmals eine finanzielle Belastung für die Kapitalgesellschaft dar und können insbesondere bei rückläufigen Gewinnen zu einer bilanziellen Überschuldung führen. Auch bei einer bestehenden Rückdeckungsversicherung kann die Zahlung der Versicherungsbeiträge zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen, womit die Liquiditätslage verschlechtert wird. Aus diesem Grund wird nicht selten erwogen, dass der Gesellschafter auf die Pensionsansprüche verzichtet. In diesem Zusammenhang ist zunächst zu prüfen, ob der Pensionsverzicht betrieblich oder gesellschaftsrechtlich veranlasst ist. 4

2 B. Betrieblich veranlasster Verzicht Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer ganz oder teilweise auf seinen Pensionsanspruch, so ist zunächst zu klären, ob dieser Verzicht betrieblich oder durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Die Finanzverwaltung geht dabei regelmäßig von einer Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis aus. 1 Eine betriebliche Veranlassung ist nach Ansicht der Finanzverwaltung ausnahmsweise in folgenden Fällen anzunehmen: Die Einschränkung der Ansprüche oder Anwartschaften hätte auch ein pensionsberechtigter Nichtgesellschafter hingenommen. Dies ist etwa der Fall, wenn die Gesellschaft bei erheblich verschlechterter wirtschaftlicher Lage von einem bei Erteilung der Zusage vorbehaltenen Widerrufs- oder Anpassungsrecht Gebrauch macht, wie es z.b. in R 6a Abs. 4 EStR 2008 geregelt ist. 2 Die Pensionszusage ist wegen einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft im Zeitpunkt des Verzichts nach der Rechtsprechung des BFH nicht mehr finanzierbar. 3 Nach dieser Rechtsprechung ist eine Versorgungszusage nicht finanzierbar, wenn die Passivierung des Anwartschaftsbarwerts gem. 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 EStG zu einer Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde. 4 Bei der Finanzierbarkeitsprüfung werden alle materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter der Gesellschaft einschließlich eines originären Firmenwerts berücksichtigt, sofern ein solcher bei schlechter Geschäftslage noch vorhanden ist. 5 Ausnahmsweise kann die Pensionsverpflichtung mit dem handelsrechtlichen Teilwert angesetzt werden, wenn die Gesellschaft nachweist, dass dieser niedriger als der Anwartschaftsbarwert ist Vgl. BayLfSt v S St 31 N, DStR 2007, 993; OFD Frankfurt a.m. v S 2742 A 10 St 510, DB 2010, 2584 Tz 2 Vgl. BFH v I R 70/99, BStBl II 2005, 653; Gosch, 2. Aufl., 2009, 8 KStG Rn 1109, 1110; Neumann, vga/ve, 2. Aufl., Köln 2006, 388; Grögler/Urban, DStR 2006, 1389, 1390; Fuhrmann, StbJb 2009/2010, 304 BayLfSt, Vfg. v S St 31 N, DStR 2007, 993. Ebenso OFD Hannover, Vfg. v S StO 241, DStR 2007, 394; vgl. auch Killat, DStZ 2012, 642, 644 Vgl. BFH v I R 15/00, BStBl II 2005, 657, 658; BFH v I R 79/00, BStBl II 2005, 659; BFH v I R 7/01, BStBl II 2005, 662; vgl. a. BFH v I R 65/03, BStBl II 2005, 664; kritisch zum Abzinsungssatz von 6 % p.a. vgl. Heeg, DStR 2009, 567, 570 Vgl. Gosch, 2. Aufl., 2009, 8 KStG Rn ; Heeg, DStR 2009, 567, 569 Vgl. BFH v I R 7/01, BStBl II 2005, 662; BFH v I R 65/03, BStBl II 2005, 664 5

3 Hat die Gesellschaft eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, so ist nach Ansicht des BFH die Finanzierbarkeit der Versorgungsanwartschaft im Umfang der Rückdeckung als gegeben anzunehmen, sofern die Gesellschaft die laufenden Versicherungsbeiträge aufbringen kann. Erst wenn sie aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation dazu nicht mehr in der Lage ist, entfällt die Finanzierbarkeit. 7 Soll durch den vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Pensionsanwartschaft nur eine drohende Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne verhindert werden und steht er in Zusammenhang mit weiteren Sanierungsmaßnahmen (z.b. Gehaltsabsenkung), so soll eine betriebliche Veranlassung nur anzunehmen sein, wenn sich auch ein Fremdgeschäftsführer zu einem Verzicht bereit erklärt hätte. 8 Dabei dürfte davon ausgegangen werden, dass auch ein Fremdgeschäftsführer zu einem Verzicht bereit gewesen wäre, wenn sich neben dem Gesellschafter-Geschäftsführer auch Drittgläubiger durch Forderungsverzichte an der Sanierung der Gesellschaft beteiligen. Ist der Verzicht auf den Pensionsanspruch betrieblich veranlasst, so erhöht sich der Gewinn der Kapitalgesellschaft durch den Wegfall der gebildeten Pensionsrückstellung. Diese Gewinnerhöhung kann unter den Voraussetzungen des sog. Sanierungserlasses 9 zu einer Stundung und einem späteren Erlass der Steuer auf den Sanierungsgewinn führen. Auf Seiten des Gesellschafters ergeben sich aus einem betrieblich veranlassten Verzicht keine Auswirkungen Vgl. BFH v I R 65/03, BStBl II 2005, 664; Gosch, 2. Aufl., 2009, 8 KStG Rn 1107 Vgl. BayLfSt, Vfg. v S St 31 N, DStR 2007, 993; OFD Frankfurt a.m. v S 2742 A 10 St 510, DB 2010, 2584 Tz 2; kritisch Fuhrmann, StbJb 2009/2010, 306; vgl. auch Killat, DStZ 2012, 642, 644 BMF v IV A 6 S /03, BStBl I 2003, 240 6

4 Betrieblich veranlasster Verzicht Voraussetzungen (s. BayLfSt v / OFD Frankfurt/Main v ): Widerrufs- oder Anpassungsrecht Fehlende Finanzierbarkeit der Pensionszusage Drohende Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne (nur wenn auch Fremdgeschäftsführer zum Verzicht bereit wäre) Rechtsfolgen: Erfolgswirksamer Wegfall der Pensionsrückstellung Evtl. Anwendung Sanierungserlass (BMF v ) Kein Zufluss beim Gesellschafter Wird außerhalb einer ernsthaften Krisensituation selten vorliegen. 7

5 C. Gesellschaftsrechtlich veranlasster Verzicht I. Grundlagen Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung auf seinen Pensionsanspruch, so ist bei der Kapitalgesellschaft die gebildete Pensionsrückstellung aufzulösen. Der bilanziellen Vermögensmehrung steht jedoch der außerbilanzielle Abzug einer Einlage bei der Gewinnermittlung der Gesellschaft gegenüber, sofern die Vermögensmehrung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist ( 8 Abs. 1 KStG i.v.m. 4 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Einlage ist mit dem Teilwert des Pensionsanspruchs des Gesellschafters zu bewerten, auf den verzichtet wurde. Dieser Wert wird regelmäßig vom Bilanzwert der Pensionsrückstellung gem. 6a EStG abweichen. 10 Beim Gesellschafter löst der Verzicht einen fiktiven Zufluss i.h.d. Teilwerts des Pensionsanspruchs aus, der gem. 19 EStG in voller Höhe steuerpflichtig ist. Der zugeflossene Betrag gilt anschließend als in die Kapitalgesellschaft eingelegt und führt zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Anteile an der Kapitalgesellschaft. Die Erhöhung der Anschaffungskosten wirkt sich bei einem späteren Verkauf der Anteile gem. 3c Abs. 2 EStG zu 60 % steuermindernd aus. 11 Der für den Zufluss beim Gesellschafter und die Bewertung der Einlage maßgebende Teilwert des Pensionsanspruchs des Gesellschafters ist nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom , denen sich das BMF- Schreiben vom angeschlossen hat, im Zweifel nach den Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln. Demnach kommt es auf den Betrag an, den der Gesellschafter im Zeitpunkt seines Verzichts hätte aufwenden müssen, um einen gleich hohen Pensionsanspruch gegen einen vergleichbaren Schuldner zu erwerben. Dabei kann die Bonität des Schuldners berücksichtigt werden. Außerdem kann von Bedeutung sein, ob die Pension unverfallbar ist oder ob sie voraussetzt, dass der Berechtigte bis zum Pensionsfall für die Gesellschaft nichtselbständig tätig ist. Der Vgl. BFH v I R 58/93, BStBl II 1998, 305; BFH v GrS 1/94, BStBl II 1998I, 307; BMF v IV C 2 S 2743/10/10001:001, BStBl I 2012, 874 Rn 1; Beck, DStR 2002, 473, 476 Vgl. BFH v I R 58/93, BStBl II 1998, 305; BFH v GrS 1/94, BStBl II 1998, 307; H 40 KStR 2004 Verzicht auf Pensionsanwartschaftsrechte ; OFD Frankfurt a.m. v S 2742 A 10 St 510, DB 2010, 2584 Tz 3-5; Beck, DStR 2002, 473, 476; Ott, StuB 2006, 376; Weber-Grellet, in: Schmidt, 31. Aufl., 2012, 6a EStG Rn 71 Vgl. BFH v I R 58/93, BStBl II 1998, 305 Vgl. BMF v IV C 2 S 2743/10/10001:001, BStBl I 2012, 874 Rn 1 8

Disquotale Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Disquotale Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen A. Überblick A. Überblick Disquotale Einlagen erfolgen nicht beteiligungsquotenentsprechend. Ertragsteuerliche Konsequenzen hängen von der Absicht des Leistenden ab. Eigennützig veranlasste Leistungen.

Mehr

III. Neues zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer 1. Verzicht auf Pensionsansprüche des Gesellschafter- Geschäftsführers

III. Neues zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer 1. Verzicht auf Pensionsansprüche des Gesellschafter- Geschäftsführers 1. Verzicht auf Pensionsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers 61 III. Neues zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer 1. Verzicht auf Pensionsansprüche des Gesellschafter- Geschäftsführers

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 9. Dezember 2016 BETREFF Betriebliche

Mehr

III. Neues zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer 1. Verzicht auf Pensionsansprüche des Gesellschafter- Geschäftsführers

III. Neues zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer 1. Verzicht auf Pensionsansprüche des Gesellschafter- Geschäftsführers 32 III. Neues zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer III. Neues zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer 1. Verzicht auf Pensionsansprüche des Gesellschafter- Geschäftsführers

Mehr

Steuerliche Folgen der Übertragung von Pensionszusagen

Steuerliche Folgen der Übertragung von Pensionszusagen Steuerliche Folgen der Übertragung von Pensionszusagen I. Gründe für eine Ablösung, Abfindung oder Übertragung II. Verzicht III. Abfindung IV. Übertragung auf einen Pensionsfonds V. Übertragung auf neu

Mehr

Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt

Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt KSt - Studieneinheit 32 Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt Inhalt: 1. Übungsaufgaben 2. Das Gesellschafter-Geschäftsführergehalt 3. Lösungshinweise zu den Übungsaufgaben nach Ziff.1. KSt - Stud-E

Mehr

Darlehen und Zinsen in der. Betriebsprüfung. Ulrich Breier

Darlehen und Zinsen in der. Betriebsprüfung. Ulrich Breier Darlehen und Zinsen in der Betriebsprüfung Ulrich Breier 1 Darlehensabschreibung und Zinsen nach FG Münster, EFG 2014, 375 (abgewandelt) anhängig BFH I R 5/14 100 % T -GmbH 01 Darl.Ford EM 800.000 Ehefrau

Mehr

Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen

Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater, Heinsberg Nachdruck und Vervielfältigung auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verfassers II März

Mehr

BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419. KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a. Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90

BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419. KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a. Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90 BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419 KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90 Fundstellen BFHE 176, 412 StE 1995, 268 (K) DStR 1995,

Mehr

Hinweise zur Prüfung einer Pensionszusage. 1. Zivilrechtliche Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen über die Pensionszusage

Hinweise zur Prüfung einer Pensionszusage. 1. Zivilrechtliche Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen über die Pensionszusage Anlage 2 Hinweise zur Prüfung einer Pensionszusage 1. Zivilrechtliche Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen über die Pensionszusage Erteilung sowie Änderung einer Pensionszusage fallen in die Zuständigkeit

Mehr

Herabsetzung nach der Past Service-Methode: Die Auffassung des FinMin NRW ist nicht haltbar

Herabsetzung nach der Past Service-Methode: Die Auffassung des FinMin NRW ist nicht haltbar Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer Herabsetzung nach der Past Service-Methode: Die Auffassung des FinMin NRW ist nicht haltbar von Jürgen Pradl, Zorneding, und Sebastian Uckermann, Köln Gesellschafter-Geschäftsführer

Mehr

Pensionsrückstellungen: Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz

Pensionsrückstellungen: Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz Seite 1 von 9 Pensionsrückstellungen: Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz Pensionsrückstellungen gehören zu den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Sie müssen handelsrechtlich nach

Mehr

Pape & Co. Bedeutung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG und steuerliche Folgen

Pape & Co. Bedeutung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG und steuerliche Folgen Pape & Co. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Bedeutung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG und steuerliche Folgen Get Together Pensionszusagen bei Gesellschafter-Geschäftsführern 25. Februar

Mehr

Sanierungsmaßnahmen. Aktuelle gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte einzelner Sanierungsmaßnahmen. Institut für Insolvenzrecht e.v. 05.11.

Sanierungsmaßnahmen. Aktuelle gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte einzelner Sanierungsmaßnahmen. Institut für Insolvenzrecht e.v. 05.11. Aktuelle gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte einzelner Sanierungsmaßnahmen Institut für Insolvenzrecht e.v. 05.11.2009 Grundfall Eine GmbH gerät in eine wirtschaftliche Krise, die zu einer insolvenzrechtlichen

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung. Jens Intemann Richter am Finanzgericht Diplom-Finanzwirt

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung. Jens Intemann Richter am Finanzgericht Diplom-Finanzwirt Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung Jens Intemann Richter am Finanzgericht Diplom-Finanzwirt Agenda Abfindung einer Pensionszusage Erdienbarkeit

Mehr

BFH-Urteil vom , I R 70/99. Vorinstanz: FG Köln (EFG 1999, 1098) EStG 6a; KStG 8 Abs. 3 Satz 2.

BFH-Urteil vom , I R 70/99. Vorinstanz: FG Köln (EFG 1999, 1098) EStG 6a; KStG 8 Abs. 3 Satz 2. BFH-Urteil vom 8.11.2000, I R 70/99 Vorinstanz: FG Köln (EFG 1999, 1098) EStG 6a; KStG 8 Abs. 3 Satz 2. 1. Ob eine Pensionszusage zu Gunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers durch das Gesellschaftsverhältnis

Mehr

9.28 Zeile 29: Übertrag aus Anlage A In Zeile 29 sind die Beträge aus der Anlage A Zeile 15 zu übernehmen.

9.28 Zeile 29: Übertrag aus Anlage A In Zeile 29 sind die Beträge aus der Anlage A Zeile 15 zu übernehmen. 74 9. Vordruck KSt 1 A 9.27 Zeile 28: Verdeckte Einlagen nach 8 Abs. 3 Satz 4 ff. KStG In Zeile 28 sind verdeckte Einlagen i.s.v. 8 Abs. 3 Satz 4 ff. KStG dem Einkommen außerbilanziell hinzuzurechnen.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1: Rechtsformwahl. Teil 2: Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Wahl der Unternehmensform 3 15 EStG

Inhaltsverzeichnis. Teil 1: Rechtsformwahl. Teil 2: Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Wahl der Unternehmensform 3 15 EStG Teil 1: Rechtsformwahl Wahl der Unternehmensform 3 15 EStG Gründung einer GmbH 12 826 BGB; 30, 31,73 GmbHG 19 Abs. 4,5 GmbHG BGH, Urteil v. 9.2.2009, IIZR 292/07»Sanitary«, DB 2009 S. 891... 879 BGH, Urteil

Mehr

2. Nahestehende Personen aufgrund familienrechtlicher Beziehungen können nicht nur Angehörige i.s. des 15 AO 1977 sein.

2. Nahestehende Personen aufgrund familienrechtlicher Beziehungen können nicht nur Angehörige i.s. des 15 AO 1977 sein. BFH, Urteil vom 18.12.1996 - I R 139/94 Entscheidungsstichwort (Thema) Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionszahlungen einer GmbH an eine einem früheren Gesellschafter der GmbH nahestehende Person:

Mehr

Gestaltende Steuerberatung

Gestaltende Steuerberatung Nr. 1 / Januar 2010 Seiten 1-38 Gestaltende Steuerberatung Steuerplanung Steueroptimierung Gestaltungsmodelle Gesetzgebung Wachstumsbeschleunigungsgesetz passiert den Bundesrat 1 FG Niedersachsen Zweifel

Mehr

II Die steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung

II Die steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung II - Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung... 18 5.1. Überblick... 18 5.2. Unverfallbarkeit... 19 - Änderung durch das AVmG... 20 - Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer...

Mehr

Bereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000

Bereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000 1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung 1/2013

Aktuelle Rechtsprechung 1/2013 Aktuelle Rechtsprechung 1/2013 1. Fragen zur AR... 1 Zu Tz. 78/2011 Schuldzinsen bei Überentnahmen Einlagen als Gestaltungsmissbrauch... 1 Zu Tz. 86/2012 Steuerschulden des Erblassers... 2 Ertragsteuern...

Mehr

BFH Urteil vom 31.03.2004 AZ. I R 65/03 vorgehend: FG Nürnberg. Leitsatz

BFH Urteil vom 31.03.2004 AZ. I R 65/03 vorgehend: FG Nürnberg. Leitsatz BFH Urteil vom 31.03.2004 AZ. I R 65/03 vorgehend: 1. Leitsatz FG Nürnberg 1. Eine Pensionszusage einer GmbH zugunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers ist im Regelfall durch das Gesellschaftsverhältnis

Mehr

Ingeborg Haas. Rückstellungen. Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER

Ingeborg Haas. Rückstellungen. Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER Ingeborg Haas Rückstellungen Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER Vorwort 5 1 Einführung 11 A. Begriff der Rückstellungen 11 I. Allgemeines 11 II. Handelsrechtlicher Rückstellungsbegriff 11 B.

Mehr

Leitsätze. Tatbestand

Leitsätze. Tatbestand Seite 1 von 6 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 9.11.2005, I R 89/04 Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als Überversorgung - durch Berufsunfähigkeitsversicherung rückfinanziertes

Mehr

Pensionszusage: Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Pensionszusage: Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer BUNDESFINANZHOF Pensionszusage: Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz,

Mehr

1. Eine Pensionszusage einer GmbH zugunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers

1. Eine Pensionszusage einer GmbH zugunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers BUNDESFINANZHOF 1. Eine Pensionszusage einer GmbH zugunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers ist im Regelfall durch das Gesellschaftsverhältnis (mit)veranlasst, wenn die eingegangene Versorgungsverpflichtung

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Bolk Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Inhaltsverzeichnis 1. Mitunternehmerschaft... 1 1.1 Definition durch Rechtsprechung... 1 1.2 Gewerblich geprägte Personengesellschaften...

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG

Allianz Lebensversicherungs-AG Allianz Lebensversicherungs-AG Die Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH A. Beherrschende und nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer Pensionszusagen an steuerlich beherrschende

Mehr

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf Inhalt A. Körperschaftsteuer...11 I. Einführung/Rechtsnatur der Körperschaftsteuer...11 II. Rechtsquellen des Körperschaftsteuerrechts...12 III. Körperschaftsteuerpflicht...12 1. Allgemeines...12 2. Ausländische

Mehr

KSI. Krisen-, Sanierungsund. Insolvenzberatung Wirtschaft Recht Steuern. 9. Jahrgang September/Oktober 2013 Seiten 193 248. www.ksidigital.

KSI. Krisen-, Sanierungsund. Insolvenzberatung Wirtschaft Recht Steuern. 9. Jahrgang September/Oktober 2013 Seiten 193 248. www.ksidigital. 69037 05. 9. Jahrgang September/Oktober 2013 Seiten 193 248 www.ksidigital.de Herausgeber: Peter Depré, Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator (cvm), Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Lutz Mackebrandt, Unternehmensberater,

Mehr

Steuerliche Besonderheiten bei Pensionszusagen

Steuerliche Besonderheiten bei Pensionszusagen c. Die Haftung nach 43 Abs. 3 Satz 3 GmbHG bleibt hiervon unberührt. Diese Haftungsbegrenzungsklausel ist zurückhaltend formuliert. Sie schließt die Haftung für grob fahrlässiges Handeln nicht aus. þ D&O-Versicherung

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 7g Abs. 3, 5, 34 UmwStG 20, 22. Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03

BUNDESFINANZHOF. EStG 7g Abs. 3, 5, 34 UmwStG 20, 22. Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03 BUNDESFINANZHOF Die Auflösung einer sog. Ansparrücklage nach 7g Abs. 3 EStG wegen der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft führt zur Erhöhung des tarifbegünstigten Einbringungsgewinns.

Mehr

Frage: Welche Voraussetzungen müssen bei dem Aspekt Erdienbarkeit vorliegen?

Frage: Welche Voraussetzungen müssen bei dem Aspekt Erdienbarkeit vorliegen? 2.1 15 aktuelle Fragen zur Körperschaftsteuer 61 Vereinbarung kann auch dann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein, wenn sie zwar für die Gesellschaft günstig ist, ihr jedoch ein fremder Dritter

Mehr

Bilanzsteuerliche Behandlung von Pensionszusagen einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter und dessen Hinterbliebene

Bilanzsteuerliche Behandlung von Pensionszusagen einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter und dessen Hinterbliebene Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Karl Wilhelm Christmann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der

Mehr

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Klagenfurt Senat 1 GZ. RV/0152-K/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Austria, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt

Mehr

Voraussetzungen einer Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

Voraussetzungen einer Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Voraussetzungen einer Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft - Verdeckte Gewinnausschüttung? BFH, Urteil vom 29.10.1997 - I R 52/97 - BB 1998, 730 = DB 1998, 706 = BetrAV

Mehr

Bilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt;

Bilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt; Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

DStV-Kurzüberblick zu den Praxiskonsequenzen der bevorstehenden Entscheidung des BVerfG zum ErbStG

DStV-Kurzüberblick zu den Praxiskonsequenzen der bevorstehenden Entscheidung des BVerfG zum ErbStG 1. Begünstigung durch Steuerbescheid OHNE Vorläufigkeitsvermerk 2. Begünstigung durch Steuerbescheid MIT Vorläufigkeitsvermerk ( 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO) zu Lasten des Steuerpflichtigen (Stpfl.) ( 79

Mehr

FG Berlin-Brandenburg: Verdeckte Gewinnausschüttung Erprobung und Finanzierbarkeit bei rückgedeckter Pensionszusage

FG Berlin-Brandenburg: Verdeckte Gewinnausschüttung Erprobung und Finanzierbarkeit bei rückgedeckter Pensionszusage FG Berlin-Brandenburg: Verdeckte Gewinnausschüttung Erprobung und Finanzierbarkeit bei rückgedeckter Pensionszusage KStG KSTG 8 Abs. KSTG 8 Absatz 1, Abs. KSTG 8 Absatz 3 S. 2 EStG ESTG 6a 1.Übernimmt

Mehr

Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG

Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG Spezialisierung: etriebswirtschaftliche Steuerlehre Lehrveranstaltung: Seminar zu aktuellen hemen Referenten: Martin Grasselt Franziska Schmidt Wintersemester: 2008/2009

Mehr

Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens I. Grundfall 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen 500.000 Eigenkapital 900.000 Umlaufvermögen 400.000 900.000 900.000 A veräußert

Mehr

Körperschaftsteuer. Arten von Gewinnausschüttungen offene verdeckte ( vga ) Finanzwirtschaftliche Einordnung der KSt (2005)

Körperschaftsteuer. Arten von Gewinnausschüttungen offene verdeckte ( vga ) Finanzwirtschaftliche Einordnung der KSt (2005) Überblick über den Stoff Grundlagen Historie des KSt-Rechts Steuersystematische Bedeutung, insbesondere: Verhältnis zur ESt Finanzwirtschaftliche Bedeutung Persönlicher Tatbestand Sachlicher Tatbestand

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 23 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 Az München: S St32M Az Nürnberg: S St33N

Bayerisches Landesamt für Steuern 23 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 Az München: S St32M Az Nürnberg: S St33N Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften Verkauf von Wertpapieren innerhalb der Veräußerungsfrist des 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Bei der Ermittlung der Einkünfte von sonstigen Einkünften aus privaten

Mehr

Zweck und Funktion des 15a EStG

Zweck und Funktion des 15a EStG Zweck und Funktion des 15a EStG Zweck des 15a Einem beschränkt haftenden Gesellschafter sollen nur so viel Verluste zuerkannt werden, wie er wirtschaftlich tatsächlich zu tragen hat. Voraussetzungen des

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... XIX. Geschäftsführern und Vorständen... 15

Abkürzungsverzeichnis... XIX. Geschäftsführern und Vorständen... 15 Inhaltsverzeichnis Vorwort......................................V Abkürzungsverzeichnis........................... XIX I. Ausgangslage bei der Altersversorgung von Geschäftsführern und Vorständen.....................

Mehr

Rückstellungen in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung

Rückstellungen in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung Rückstellungen in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung Dr. Johann Stockinger 14. Mai 2008 Gliederung Rückstellungen isd 9 EStG Allgemeines zu Rückstellungen isd 9 EStG o o o o Allgemeine Definitionen

Mehr

Die Steuerfachwirtprüfung

Die Steuerfachwirtprüfung Lösung Klausur Nr.5 1 Wichtiger Berichtigungshinweis zu Sikorski/Mölleken/Zbanyszek Die Steuerfachwirtprüfung 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Aufgrund eines bedauerlichen Versehens ist die Lösung

Mehr

BFH Urteil vom 28.01.2004 AZ. I R 21/03 vorgehend: FG München, Außensenate Augsburg EFG, 2002, 941. Leitsatz

BFH Urteil vom 28.01.2004 AZ. I R 21/03 vorgehend: FG München, Außensenate Augsburg EFG, 2002, 941. Leitsatz BFH Urteil vom 28.01.2004 AZ. I R 21/03 vorgehend: 1. Leitsatz FG München, Außensenate Augsburg EFG, 2002, 941 1. Die Zusage einer dienstzeitunabhängigen Invaliditätsversorgung durch eine GmbH zugunsten

Mehr

BB-Rechtsprechungs-, Gesetzgebungs- und Verwaltungsreport zur Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung 2010/2011

BB-Rechtsprechungs-, Gesetzgebungs- und Verwaltungsreport zur Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung 2010/2011 Dr. Annekatrin Veit, RA/StB BB-Rechtsprechungs-, Gesetzgebungs- und Verwaltungsreport zur Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung 2010/2011 Die Autorin berichtet über Rechtsprechung, Gesetzgebung

Mehr

Gestaltende Steuerberatung

Gestaltende Steuerberatung Gestaltende Steuerplanung Steueroptimierung Gestaltungsmodelle Ausgabe 10 Oktober 2012 S. 327 362 Inhalt Kurz informiert Aufwendungen für Modernisierungen: Sofortabzug oder nur AfA? 327 E-Bilanz: Finanzministerium

Mehr

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater B e rlin Frankfurt München Dr. Stephan Viskorf VERDECKTE GEWINNAUSSCHÜTTUNG ZWISCHEN ERTRAG- UND SCHENKUNGSTEUER S c h e n k u n g s s t e u e r p f l

Mehr

Gesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschafterkonten

Gesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschaftsrechtliche Frage, die vorrangig Verhältnis der Gesellschafter zueinander betrifft Steuerrecht knüpft an Zivilrechtslage an Rechtsprechung des BFH

Mehr

Fehlende Deckung für Pensionszusagen

Fehlende Deckung für Pensionszusagen Rosa-Luxemburg-Straße 25/26-18055 Rostock Chausseestraße 12 18356 Barth Tel.: 0381 / 24 26 20 Fax: 24 26 299 Tel.: 038231 / 68 611 Fax: 68 633 rostock@audata.de barth@audata.de WWW.AUDATA.de Fehlende Deckung

Mehr

Abschlussklausur im Unternehmenssteuerrecht SS 2007 Prof. Dr. Roman Seer. Skizze des Sachverhalts 535 BGB. Y-GmbH. Z-GbR. Grdst.

Abschlussklausur im Unternehmenssteuerrecht SS 2007 Prof. Dr. Roman Seer. Skizze des Sachverhalts 535 BGB. Y-GmbH. Z-GbR. Grdst. Skizze des Sachverhalts Z-GbR 535 BGB Grdst. Y-GmbH K 49% 51% 80% 20% Z GF F 1 Lösungshinweise Abschlussklausur im Unternehmenssteuerrecht SS 2007 A. Steuerpflicht des Z I. Subjektive Einkommensteuerpflicht

Mehr

Die Stolperfalle Pensionszusage in der modernen GmbH

Die Stolperfalle Pensionszusage in der modernen GmbH Die Stolperfalle Pensionszusage in der modernen GmbH Dr. Kai Scharff, Steuerberater, Hamburg Erwin Miller, Fachanwalt für Steuerrecht, St. Wendel/Saar 0 Bei Sorgen und Problemen mit der Thematik Pensionszusagen

Mehr

MUNICH WORKSHOP FOR ACCOUNTING AND AUDITING

MUNICH WORKSHOP FOR ACCOUNTING AND AUDITING MUNICH WORKSHOP FOR ACCOUNTING AND AUDITING Dienstag, 23. November 2010 Prof. (em.) Dr. Joachim Schulze-Osterloh Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin Der Einfluß der handelsrechtlichen Grundsätze

Mehr

Die Steuerliche Behandlung von Abfindungen

Die Steuerliche Behandlung von Abfindungen Die Steuerliche Behandlung von Abfindungen 1. Definition Im allgemeinen versteht man unter einer Abfindung eine Entschädigung, die vom entlassenden Arbeitgeber wegen einer von ihm veranlassten Beendigung

Mehr

Leitsätze. Tenor. Tatbestand

Leitsätze. Tenor. Tatbestand BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.7.2016, I R 33/15 Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage Leitsätze 1. Der von der Rechtsprechung zu Direktzusagen entwickelte Grundsatz, nach dem sich der

Mehr

Personensteuer Besitzsteuer Eigenschaften. direkte Steuer Gemeinschaftsteuer. Veranlagungsteuer. bindend für alle KStG. Körperschaftsteuer

Personensteuer Besitzsteuer Eigenschaften. direkte Steuer Gemeinschaftsteuer. Veranlagungsteuer. bindend für alle KStG. Körperschaftsteuer Personensteuer Besitzsteuer Eigenschaften direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Grundlagen Veranlagungsteuer Körperschaftsteuer bindend für alle KStG bindend nur für Finanzverwaltung KStR Rechtsquellen Einkommensteuer

Mehr

Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der steuerlichen Gewinnermittlung ( 3 Nummer 40, 3c Absatz 2 EStG)

Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der steuerlichen Gewinnermittlung ( 3 Nummer 40, 3c Absatz 2 EStG) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben

Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben Investitionsabzugsbetrag I 80/01 Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wie die Steuerbelastung gesenkt

Mehr

1 EStG, 1 KStG: Personengesellschaften sind weder einkommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig

1 EStG, 1 KStG: Personengesellschaften sind weder einkommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht: Zwischen Transparenz und Subjekt der Gewinnermittlung von Hermann Brandenberg, Düsseldorf Berlin, 14.06.2010 1 I. Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht: Zwischen

Mehr

Unternehmenskauf aus der Insolvenz - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005

Unternehmenskauf aus der Insolvenz - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005 - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005 Steuerliche Grundlagen Weitergehende steuerliche Begriffe -> Asset Deal: Kauf von Wirtschaftsgütern und Anteilen von Personengesellschaften

Mehr

Zur Einlagefähigkeit von Pensionsanwartschaften*

Zur Einlagefähigkeit von Pensionsanwartschaften* Zur Einlagefähigkeit von Pensionsanwartschaften* Von Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit français, LL.M. taxation (N.Y.U.), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, und Dr. Thomas Heidel, Rechtsanwalt

Mehr

1 Aus der Rechtsprechung

1 Aus der Rechtsprechung Lohnsteuer-Info Mai 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Dienstwagengestellung: 1 % - Regelung

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 14. Oktober 2002

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 14. Oktober 2002 Bundesministerium der Finanzen Berlin, 14. Oktober 2002 IV A 2 - S 2742-62/02 Oberste Finanzbehörden der Länder Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers Sitzung KSt/GewSt VI/02

Mehr

17. Insolvenztagung Stegersbach Insolvenzrechtliche Qualifikation der aus der Rechtsansicht des BMF resultierenden KÖSt:

17. Insolvenztagung Stegersbach Insolvenzrechtliche Qualifikation der aus der Rechtsansicht des BMF resultierenden KÖSt: Insolvenzrechtliche Qualifikation der aus der Rechtsansicht des BMF resultierenden KÖSt: Insolvenzforderung, Masseforderung oder Forderung in das insolvenzfreie Vermögen? Rechtsfrage von den ordentlichen

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 12. März 2010 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen

Mehr

Rund um die GmbH und ihre Gesellschafter

Rund um die GmbH und ihre Gesellschafter Rund um die GmbH und ihre Gesellschafter Wochenendseminar am Tegernsee Veranstaltungsort: 28. und 29. Oktober 2016 in Tegernsee Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater, Heinsberg Landesverband

Mehr

Grundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010

Grundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010 Beispiel: Der Kaufmann ist Inhaber von 100.000 Aktien der T-AG, die er 2006 zum Kaufpreis von 20 das Stück erworben hatte (2 Mio. Anschaffungskosten). Die 1.000 Aktien machen am Grundkapital der T-AG rund

Mehr

Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung u. -verwendung

Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung u. -verwendung Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung u. -verwendung Einkommenserzielung Einkommensverwendung = Einkommensverteilung ( 8 III S. 1 und 2 KStG) Offene Gewinnausschüttung 8 III 1 KStG Verdeckte Gewinnausschüttung

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs.

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: 13.12.2005 BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03 EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. 1; HGB 255 Ablösekosten für Erbbaurecht als Herstellungskosten

Mehr

Bilanzbuchhalter/in (IHK) Teil B

Bilanzbuchhalter/in (IHK) Teil B Martin Weber Fachgebiet: Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht Lehrbrief 5 / HGB Bilanzierung von Verbindlichkeiten Bewertungseinheiten Verfasser: Dipl.-Kfm.

Mehr

Gewinnerhöhende Ausbuchung von Verbindlichkeiten bei voraussichtlich dauernder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners? Prof. Dr.

Gewinnerhöhende Ausbuchung von Verbindlichkeiten bei voraussichtlich dauernder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners? Prof. Dr. Gewinnerhöhende Ausbuchung von Verbindlichkeiten bei voraussichtlich dauernder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners? Prof. Dr. Joachim Hennrichs Beispielsfall 488 I 2 BGB Rangrücktritt M-AG T-GmbH 100% Projektgesellschaft

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 17 Abs. 1 und 2 HGB 255 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06

BUNDESFINANZHOF. EStG 17 Abs. 1 und 2 HGB 255 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06 BUNDESFINANZHOF Gesellschafter-Geschäftsführer: Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare Beteiligung und verdeckte Einlage in Form einer Bürgschaft Die Übernahme

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW

Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW Alfred Mehles Finanzamt Trier, 16.01.2014 Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 1 Inhalt Finanzamt Trier Folie

Mehr

Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen. Folie Nr. 1

Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen. Folie Nr. 1 Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen Folie Nr. 1 Beurteilungseinheiten Uni-Ball Hochschule Prof./Institut Blutalkoholuntersuchung Hörsaalvermietung

Mehr

KStG Abs. 1; EStG 4 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1 Nr. 3 und 5, 11 Abs. 1 Satz 1

KStG Abs. 1; EStG 4 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1 Nr. 3 und 5, 11 Abs. 1 Satz 1 Forderungsverzicht eines GmbH-Gesellschafters: verdeckte Einlage in Gesellschaft und Zufluß beim Gesellschafter in Höhe des Teilwerts der Forderung; Forderungsverzicht durch nahestehende Person - DStR

Mehr

Gesellschafter-Geschäftsführer: Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente und Kapitalabfindungsrecht bei Fortführung des Dienstverhältnisses

Gesellschafter-Geschäftsführer: Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente und Kapitalabfindungsrecht bei Fortführung des Dienstverhältnisses BUNDESFINANZHOF Gesellschafter-Geschäftsführer: Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente und Kapitalabfindungsrecht bei Fortführung des Dienstverhältnisses 1. Es ist aus körperschaftsteuerrechtlicher

Mehr

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder

Mehr

Studienarbeit KSt - 27 - Lösungshinweise

Studienarbeit KSt - 27 - Lösungshinweise Studienarbeit KSt - 27 - Lösungshinweise 1. Allgemeine Ausführungen: Die Sachsen-High-Tec GmbH (SHT GmbH) ist eine gem. 1 Abs.1 Nr.1 KStG unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, da sie ihre

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis Abkçrzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis Abkçrzungsverzeichnis Vorwort Literaturverzeichnis Abkçrzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis V XVI XVIII A. Einfçhrung 1 I. Bilanzielle Regelungen fçr Pensionsrçckstellungen 2 1. Handelsbilanz 2 2. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Mehr

Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften Lösung

Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften Lösung Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften Lösung Aufgabe 1: Steuerbilanzgewinn der OHG im Veranlagungszeitraum 2013 Vorläufiger Jahresüberschuss 200.000

Mehr

2.4. Grenzenlose Versorgung ohne Bilanzausweis Die Unterstützungskasse

2.4. Grenzenlose Versorgung ohne Bilanzausweis Die Unterstützungskasse 2.4. Grenzenlose Versorgung ohne Bilanzausweis Die Unterstützungskasse In den Fällen, in denen die möglichen Versorgungsleistungen aus Direktversicherung und Pensionskasse nicht ausreichen und eine Pensionszusage

Mehr

Einnahmenüberschussrechnung = 4 III-Rechnung

Einnahmenüberschussrechnung = 4 III-Rechnung Prof. Dr. Christoph Gröpl Steuerrecht Universität des Saarlandes Anwendung: 4 III 1 EStG Einnahmenüberschussrechnung = 4 III-Rechnung s. 140, 141 AO insb. Freiberufler und Kleingewerbetreibende; aber Dokumentationspflichten

Mehr

Aktuelle steuerliche Entscheidungen und Fragestellungen rund um die bav. Dipl.-Finw. Jochen Bürstinghaus

Aktuelle steuerliche Entscheidungen und Fragestellungen rund um die bav. Dipl.-Finw. Jochen Bürstinghaus Aktuelle steuerliche Entscheidungen und Fragestellungen rund um die bav Dipl.-Finw. Jochen Bürstinghaus Inhalt A. Aktuelle Problemfelder zur Anerkennung von Pensionszusagen B. Vorsicht bei Übertragung

Mehr

2.3. Grenzenlose Versorgung mit Bilanzausweis Die Pensionszusage

2.3. Grenzenlose Versorgung mit Bilanzausweis Die Pensionszusage 2.3. Grenzenlose Versorgung mit Bilanzausweis Die Pensionszusage Augrund der steuerlichen Höchstgrenzen im Rahmen einer Versorgung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse, ist der hohe Versorgungsbedarf

Mehr

HLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016

HLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016 HLBS e.v. Landesverband Ost Jahrestagung 2016 Steuerliche Behandlung von Flächenpools / Ökokonten Kosten für die Herstellung / Erlöse aus Verkauf Referentin: StBin Denise Scholl Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,

Mehr

CONSULIO bav Consulting GmbH

CONSULIO bav Consulting GmbH CONSULIO bav Consulting GmbH Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer Finanzberatung Unternehmen / GmbH Rechtsanwalt Die Consulio Consulting GmbH ist ein unabhängiges Institut zur ganzheitlichen, prozessbegleitenden

Mehr

Pensionszusagen - Bewertung nach EStG

Pensionszusagen - Bewertung nach EStG Pensionszusagen - Bewertung nach EStG 1. Steuerrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen In der steuerlichen Gewinnermittlung sind Pensionsrückstellungen nur dann anzusetzen, wenn die Voraussetzungen

Mehr

zu Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554)

zu Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554) 3Nr. 55 3 Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554) Steuerfrei sind... 55. der in den Fällen des 4 Abs. 2 Nr. 2 und Abs.

Mehr

II. Versorgungszusagen über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds

II. Versorgungszusagen über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Muss der Sanierungserlass saniert werden? Frankfurter Insolvenz- und M&A-Forum 2015

Muss der Sanierungserlass saniert werden? Frankfurter Insolvenz- und M&A-Forum 2015 PKF FASSELT SCHLAGE PKF FASSELT SCHLAGE Muss der Sanierungserlass saniert werden? Frankfurter Insolvenz- und M&A-Forum 2015 Inhaltsverzeichnis Sanierungsgewinn und Steuererlass Aktuelle Entwicklungen Rechtswidrigkeit

Mehr

Prof. Dr. Steudter WP/StB Vortrag am 18.06.2015 Unternehmergespräche der WFG Westerwald 1 / 36. Vortrag

Prof. Dr. Steudter WP/StB Vortrag am 18.06.2015 Unternehmergespräche der WFG Westerwald 1 / 36. Vortrag Prof. Dr. Steudter WP/StB Vortrag am 18.06.2015 Unternehmergespräche der WFG Westerwald 1 / 36 Vortrag bei den Unternehmergesprächen als Veranstaltung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis

Mehr

DLPQuarterly. Europäische Mobilitätsrichtlinie Verbesserung der Unverfallbarkeitsvorschriften Mehrbelastung für Unternehmen 2/2014

DLPQuarterly. Europäische Mobilitätsrichtlinie Verbesserung der Unverfallbarkeitsvorschriften Mehrbelastung für Unternehmen 2/2014 DLPQuarterly 2/2014 Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh Europäische Mobilitätsrichtlinie Verbesserung der Unverfallbarkeitsvorschriften Mehrbelastung für Unternehmen Am 15. April hat das Europäische

Mehr