Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden"

Transkript

1 Hansjochen Dürr/Manfred Aschke Baurecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

2 Rdnr. I. Allgemeines Funktion des Baurechts 1 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 2, 3 3. Gesetzgebungszuständigkeit 4, 5 4. Rechtsentwicklung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR 5a, b 5. Abgrenzung Bauplanungsrecht - Bauordnungsrecht 6, 7 II. Bauplanungsrecht Allgemeines a. Funktion der Bauleitplanung b. Planungshoheit der Gemeinde Erforderlichkeit der Bauleitplanung ( 1 Abs. 3 BauGB) Gesetzliche Schranken der Bauleitplanung a. b. Allgemeines Ziele der Raumordnung und Landesplanung ( 1 Abs. 4 BauGB) c. Interkommunale Rücksichtnahme ( 2 Abs. 2 BauGB) d. Fachplanerische Vorgaben e. Bodenschutzklausel und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung f. Abhängigkeit des Bebauungsplans vom Flächennutzungsplan Entwicklungsgebot ( 8 Abs. 2 S. 1 BauGB) Selbständiger Bebauungsplan ( 8 Abs. 2 S. 2 BauGB) Vorzeitiger Bebauungsplan ( 8 Abs. 4 BauGB) g- Allgemeingültige Planungsprinzipien Die Abwägung nach 1 Abs. 5 u. 6 BauGB a. b. c. d. e. f. g- Allgemeines Abwägungsbereitschaft Zusammenstellen des Abwägungsmaterials Gebot der Rücksichtnahme Gebot der Lastenverteilung Gebot der Konfliktbewältigung GerichtlicheJJberprüfung der Abwägung , ,

3 5. Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen a. Aufstellungsbeschluß ( 2 Abs. 1 BauGB) 52 b. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 52a c. Planentwurf 53 d. Anhörungsverfahren ( 3 Abs. 1 BauGB) 54 e. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ( 4 BauGB) 55 f. Öffentliche Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) 56, 57 g. Satzungsbeschluß ( 10 BauGB) 58 h. Genehmigungsverfahren ( 6, 10 Abs. 2 BauGB) i. Bekanntmachung ( 10 Abs. 3 BauGB) Außerkrafttreten von Bauleitplänen Der Inhalt der Bauleitpläne a. Flächennutzungsplan ( 5 BauGB) 64 b. Bebauungsplan ( 9 BauGB) 65 Art der baulichen Nutzung ( 1-15 BauNVO) 66 Maß der baulichen Nutzung ( BauNVO) 67 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ( 22, 23 BauNVO) 68 Sonstige Festsetzungen Der fehlerhafte Bebauungsplan a. Verfahrensfehler nach dem BauGB ( 214 BauGB) 71 b. Kommunalrechtliche Fehler 72 c. Rückwirkende Heilung von Verfahrensfehlern 73 d. Materiell-rechtliche Fehler 74 e. Fehlerbewältigung durch ergänzendes Verfahren 75 B. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben Bedeutung und System der 29 ff. BauGB Der Begriff der baulichen Anlage ( 29 BauGB) 79, Bauvorhaben im beplanten Innenbereich ( 30 BauGB) - Bedeutung der BauNVO a. Art der baulichen Nutzung ( 2-14 BauNVO) b. 15 BauNVO 93 c. Maß der baulichen Nutzung ( a BauNVO) d. Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ( 22, 23 BauNVO) Ausnahmen und Befreiungen ( 31 BauGB) Bauvorhaben im nichtbeplanten Innenbereich ( 34 BauGB) a. * Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich

4 9 b. Das Einfügen in die nähere Umgebung c. 34 Abs. 2 BauGB i.v.m BauNVO d. Entwicklungs- und Abrundungssatzungen ( 34 Abs. 4 BauGB) 6. Bauvorhaben im Außenbereich ( 35 BauGB) a. privilegierte Vorhaben b. nichtprivilegierte Vorhaben c. Bestandsschutz d. 35 Abs. 4-6 BauGB e. Außenbereichssatzung 7. Bauvorhaben im Vorgriff auf einen Bebauungsplan ( 33 BauGB) 8. Einvernehmen nach 36 BauGB 9. Öffentliche Bauten ( 37 BauGB) , a a , Erschließung des Bauvorhabens 148, 149 C. Sicherung der Bauleitplanung Veränderungssperre ( 14 ff. BauGB) Teilungsgenehmigung ( 19 ff. BauGB) Vorkaufsrecht ( 24 ff. BauGB) D. Zusammenarbeit mit Privaten ( 11, 12 BauGB) Städtebauliche Verträge ( 11 BauGB) Vorhabenbezogener Bebauungsplan ( 12 BauGB) III. Bauordnungsrecht A. Funktion des Bauordnungsrechts 174 B. Materiell-rechtliche Regelungen des Bauordnungsrechts Begriffsbestimmungen ( 2 ThürBO) Verunstaltungsverbot ( 12 ThürBO) Werbeanlagen ( 13 ThürBO) Abstandsregelungen ( 6, 7 ThürBO) a. Abstandsflächen ( 6 ThürBO) b. Grenzgaragen ( 6 Abs. 11 ThürBO) Stellplätze und Garagen, Abstellplätze ( 49 ThürBO) Sonstige materiell-rechtliche Regelungen

5 10 Inhaltsverzeichnis C. Verfahrensvorschriften Förmliche Prüfung und Zulassung von Bauvorhaben a. Überblick über die bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren 218,219 b. Baugenehmigungsbedürftige Vorhaben ( 62 Abs. 1 ThürBO) 220 c. Anzeigepflichtige Vorhaben ( 62 b ThürBO) 221 d. Baugenehmigungsfreie Vorhaben ( 63 ThürBO) Bauaufsichtsbehörden Baugenehmigung a. Voraussetzungen für die Erteilung ( 70 Abs. 1 ThürBO) b. Zulassung von Abweichungen ( 68 ThürBO) 234 c. Privatrechtliche Einwendungen gegen die Baugenehmigung 235 d. Auflagen und Bedingungen 236,237 e. Rechtswirkungen der Baugenehmigung Baugenehmigungsverfahren Rücknahme der Baugenehmigung Bauvorbescheid ( 66 ThürBO) Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ( 62 a ThürBO) Das Bauanzeigeverfahren ( 62 b ThürBO) Die Baulast ( 80 ThürBO) Die Beseitigungsanordnung a. Voraussetzungen 252 b. Verhältnismäßigkeit 253 c. Beseitigung von in der DDR errichteten Schwarzbauten 253a d. Gleichheitsgrundsatz 254 e. Verwirkung 255 f. Adressat einer Beseitigungsanordnung 256, Sonstige Eingriffsmaßnahmen der Bauaufsichtsbehörde a. Nutzungsuntersagung ( 77 Abs. 1 S. 2 ThürBO) 258, 259 b. Baueinstellung ( 76 ThürBO) 260 c. Maßnahmen nach 60 Abs. 2 ThürBO 261 IV. Nachbarschutz Allgemeines 262, Der Begriff des Nachbarn Die^geschützte Rechtsstellung des Nachbarn

6 Nachbarschutz durch Verfahrensvorschriften Abwägungsgebot ( 1 Abs. 6 BauGB) Das Gebot der Rücksichtnahme Übersicht über nachbarschützende Normen 272, a a BauGB b. 34 BauGB 283 c. 35 BauGB 284 d. Erschließung 285 e. Bauordnungsrecht Verzicht, Verwirkung und unzulässige Rechtsausübung Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde 290, , Nachbarschutz bei öffentlichen Einrichtungen 294, 295 V. Der Rechtsschutz im Baurecht A. Rechtsschutz gegen Bauleitpläne Flächennutzungsplan Bebauungsplan Vorläufiger Rechtsschutz Inzidentkontrolle Verfassungsbeschwerde 309 B. Rechtsschutz gegen baurechtliche Einzelentscheidungen Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung Klage gegen Beseitigungsanordnung Nachbarklage Vorläufiger Rechtsschutz C. Rechtsschutz der Gemeinde 325 Seite VI. Fälle 247 Literaturverzeichnis 269 Stichwortverzeichnis 271

f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2.

f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. Auflage Nomos Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 13 1. Allgemeines 15 1.1.

Mehr

Baurecht Nordrhein-Westfalen

Baurecht Nordrhein-Westfalen Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung Dürr Middeke Schulte Beerbühl Baurecht Nordrhein-Westfalen 4. Auflage Nomos Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung http://www.nomos-shop.de/14630

Mehr

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2

Mehr

Gliederung. 1. Teil: Grundlagen. I. Begriff des Baurechts 1. Privates Baurecht 2. Öffentliches Baurecht a. Bauplanungsrecht b.

Gliederung. 1. Teil: Grundlagen. I. Begriff des Baurechts 1. Privates Baurecht 2. Öffentliches Baurecht a. Bauplanungsrecht b. Gliederung 1. Teil: Grundlagen I. Begriff des Baurechts 1. Privates Baurecht 2. Öffentliches Baurecht a. Bauplanungsrecht b. Bauordnungsrecht Einordnung der Bauleitplanung in das System der Raumplanung

Mehr

ÖFFENTLICHES BAURECHT

ÖFFENTLICHES BAURECHT ÖFFENTLICHES BAURECHT 2007 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt in Münster Lehrbeauftragter an der FHöV ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48149 Münster, Annette-Allee 35, 48001

Mehr

Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen

Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Normen (Städtebaurecht od. Stadtplanungsrecht),

Mehr

Bayerisches Baurecht

Bayerisches Baurecht Landesrecht Freistaat Bayern Bayerisches Baurecht mit Bauplanungsrecht, Rechtsschutz sowie Raumordnungs- und Landesplanungsrecht von Christian Konrad, Dr. Andreas Decker 2. Auflage Bayerisches Baurecht

Mehr

Inhalt. Verwaltungsrecht BT 2 - Baurecht

Inhalt. Verwaltungsrecht BT 2 - Baurecht Inhalt Verwaltungsrecht BT 2 - Baurecht A. Grundbegriffe des Baurechts 7 I. Öffentliches Baurecht / privates Baurecht 7 II. Unterschiede Bauplanungs- / Bauordnungsrecht 7 III. Raumordnung und Landesplanung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. A. Einleitung 1 1

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. A. Einleitung 1 1 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XI XV A. Einleitung 1 1 B. Bauleitplanung 37 23 I. Planungsgrundsätze 37 23 1. Bauleitplanung als kommunale Aufgabe 37 27 2. Leitsätze in der Bauleitplanung 58

Mehr

Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Verzeichnis der abgekürzt verwendeten Literatur... XVII

Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Verzeichnis der abgekürzt verwendeten Literatur... XVII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis............................... XIII Verzeichnis der abgekürzt verwendeten Literatur................. XVII 1. Teil: Grundlagen... 1 I. Begriffe, Bedeutung und Entwicklung....................

Mehr

Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz gegen Bauleitplanung und Baugenehmigungen

Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz gegen Bauleitplanung und Baugenehmigungen Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz gegen Bauleitplanung und Baugenehmigungen Wintertagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe NRW Münster, den 05.12.2014

Mehr

Baurecht. Aufgaben, Funktionen und Ziele der Bauleitplanung: - Planungshoheit - Planungspflicht - Stärkung des Umweltschutzes - Konfliktbewältigung

Baurecht. Aufgaben, Funktionen und Ziele der Bauleitplanung: - Planungshoheit - Planungspflicht - Stärkung des Umweltschutzes - Konfliktbewältigung Grundstudium eine Einführung in das öffentliche erhalten. Überblick über das öffentliche : - Kerngebiete des öffentlichen s - Abgrenzung zum privaten - und Eigentumsordnung - Gesetzgebungszuständigkeiten

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. 1. Abschnitt: Inhalt und Fallrelevanz des öffentlichen Baurechts 1 1. Definition 1

INHALTSVERZEICHNIS. 1. Abschnitt: Inhalt und Fallrelevanz des öffentlichen Baurechts 1 1. Definition 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Inhalt und Fallrelevanz des öffentlichen Baurechts 1 1. Definition 1 2. Abgrenzung zum privaten Baurecht 1 3. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht; Rechtsquellen 1 4. Fallrelevanz

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht und Öffentliches Baurecht Sommersemester

Mehr

Baurecht Baden-Württemberg

Baurecht Baden-Württemberg Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung Dürr Leven Speckmaier Baurecht Baden-Württemberg 15. Auflage Nomos Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung Dr. Hansjochen Dürr, Rechtsanwalt, Präsident

Mehr

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2

Mehr

Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist.

Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist. Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Lösungsskizze Fall 2 Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen

Mehr

Baurecht Raumordnungs- und Landesplanungsrecht

Baurecht Raumordnungs- und Landesplanungsrecht Baurecht Raumordnungs- und Landesplanungsrecht Dr. Hans-Joachim Koch o. Professor an der Universität Hamburg Richter am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht und Dr. Reinhard Hendler o. Professor an der

Mehr

Baurecht Raumordnungs- und Landesplanungsrecht

Baurecht Raumordnungs- und Landesplanungsrecht Baurecht Raumordnungs- und Landesplanungsrecht Dr. Hans-Joachim Koch o. Professor an der Universität Hamburg Richter am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht a.d. und Dr. Reinhard Hendler o. Professor an

Mehr

Baurecht Nds. I. Wirkungen der Baugenehmigung: 70 NBauO begründet grds. präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Baurecht Nds. I. Wirkungen der Baugenehmigung: 70 NBauO begründet grds. präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Seite 1 von 14 Baurecht Nds A. Klausurkonstellationen: im ersten Staatsexamen sind insbesondere 3 Konstellationen in einer Klausur denkbar: o Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung o Prüfung der

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Aus dem Vorwort zur 1. Auflage... VI Literaturverzeichnis... XVII. Erster Teil Grundlagen und Grundbegriffe...

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Aus dem Vorwort zur 1. Auflage... VI Literaturverzeichnis... XVII. Erster Teil Grundlagen und Grundbegriffe... VII Vorwort... V Aus dem Vorwort zur 1. Auflage... VI Literaturverzeichnis... XVII Erster Teil Grundlagen und Grundbegriffe... 1 A. Bedeutung, Begriffe und Unterscheidungen des Baurechts... 1 I. Das öffentliche

Mehr

Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten!

Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten! Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten! Gliederung Einführung Immobilienmarkt Abgrenzung öffentliches + privates Baurecht Baugenehmigung Bauplanungsrecht

Mehr

Das öffentliche Baurecht

Das öffentliche Baurecht Das öffentliche Baurecht Sommersemester 2015 1/117 Der Begriff des Baurechts umfasst - das private Baurecht - das öffentliche Baurecht 2/117 Das private Baurecht behandelt - die zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen

Mehr

Öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht mit seinen Bezügen zum Raumordnungsrecht, Bauordnungsrecht Dr. Werner Hoppe Universita'tsprofessor em. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtsanwalt,

Mehr

Ergänzung Quellen der Fälle und sonstigen Rechtsprechungshinweise

Ergänzung Quellen der Fälle und sonstigen Rechtsprechungshinweise Dr. Tonio Gas Fallthemen und Rechtsprechungsnachweise zum Buch Baurecht - schnell erfasst Dr. Tonio Gas, Baurecht - schnell erfasst Ergänzung Quellen der Fälle und sonstigen Rechtsprechungshinweise Alles

Mehr

Fall 4: Bauen im Außenbereich

Fall 4: Bauen im Außenbereich Fall 4: Bauen im Außenbereich Auf dem Außenbereichsgrundstück des E in der kreisfreien Stadt M befindet sich eine Scheune, die früher dem Einlagern von Futter und als Unterstand für Tiere diente. Diese

Mehr

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf

Mehr

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht am Mittwoch, den 09. Dezember 2009 Referent: Dipl.-Ing. Thomas Horn Fachbereichsleiter Bauaufsicht und Naturschutz im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld

Mehr

Bauplanungsrecht und Freistellungspolitik der Länder

Bauplanungsrecht und Freistellungspolitik der Länder Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung Herausgeber: Werner Ernst Werner Hoppe Rainer Thoss Band 168 Bauplanungsrecht und Freistellungspolitik der Länder 29 ff. BauGB und die neuen

Mehr

Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten

Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten Dr. Thomas Schmitt Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Mainz, 19.10.2015 KUNZ RECHTSANWÄLTE K o b l e n z B o n n M a i n z Zulassungserfordernisse beim Planen in

Mehr

Ausnahmen und Befreiungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Ausnahmen und Befreiungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht - Seminar am 27.05.2003 in Kiel - Abweichung Ausnahme Befreiung im Bauplanungsrecht im Bauordnungsrecht 31 BauGB 76 LBO Ausnahmen - Sinn und Zweck - programmierte Abweichung

Mehr

Praktische Integration des Artenschutzrechts in das Baurecht

Praktische Integration des Artenschutzrechts in das Baurecht Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Ulrich Staiger Praktische Integration des Artenschutzrechts in das Baurecht Veranstaltung der Hessischen Vereinigung für Naturschutz

Mehr

Franz Rieger. Der Bau von Hochspannungsfreileitungen

Franz Rieger. Der Bau von Hochspannungsfreileitungen Franz Rieger Der Bau von Hochspannungsfreileitungen als Gegenstand des Energiewirtschafts-, Raumordnungs- und Landesplanungsrechts sowie des Bau- und Enteignungsrechts unter besonderer Berücksichtigung

Mehr

Beispielsfall zu Arbeitspapier 4

Beispielsfall zu Arbeitspapier 4 Beispielsfall zu Arbeitspapier 4 A und C wohnen in einem reinen Wohngebiet am Rande der Kleinstadt X in NRW. Seit Jahrzehnten leben beide friedlich nebeneinander und pflegen ein gutes nachbarschaftliches

Mehr

Verwaltungsgerichtliche Praxis Veranstaltungsreihe des Verwaltungsgerichts Freiburg

Verwaltungsgerichtliche Praxis Veranstaltungsreihe des Verwaltungsgerichts Freiburg Peter Knorr Richter am Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtliche Praxis Veranstaltungsreihe des Verwaltungsgerichts Freiburg 2. Besprechungsfall 06.03.2007 "Auto contra Denkmalschutz" (Baurecht, Fortsetzungsfeststellungsklage,

Mehr

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin 1 Das gliedert sich im Wesentlichen in: das private vertragliche Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen das öffentliche Bauordnungsrecht ( Landesbauordnungen)

Mehr

Plananpassung und Planungsgebot

Plananpassung und Planungsgebot Anlage zur RV-Drucksache Nr. IX-35 Plananpassung und Planungsgebot 1. Rechtsgrundlagen 1.1 Raumordnungsgesetz (ROG) 4 ROG Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung (1) Bei raumbedeutsamen Planungen

Mehr

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht Bauamt Novellierung Verfahrensrecht Verfahrensrecht 2 1. Verfahrensrecht I. Genehmigungsfreistellung Art. 58 BayBO II. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Art. 59 BayBO III. Baugenehmigungsverfahren

Mehr

Vorlesung Öffentliches Baurecht

Vorlesung Öffentliches Baurecht Prof. Dr. Ingo Kraft Richter am Bundesverwaltungsgericht Vorlesung Öffentliches Baurecht A. Einführung 1 Gegenstände dieser Vorlesung 2 Gegenstand und Begriff des Planungsrechts 1. Planung, Planungsarten

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Postfach 22 12 53 80502 München Regierungen Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter

Mehr

Das Abstandsflächen recht in Bayern

Das Abstandsflächen recht in Bayern Das Abstandsflächen recht in Bayern Systematische Darstellung mit detaillierten Abbildungen Dr. Franz Dirnberger Direktor Bayerischer Gemeindetag 2., überarbeitete Auflage, 2011 ) BOORBERG Vorwort 5 Übersicht

Mehr

Drucksache 6/637. Landtag Brandenburg

Drucksache 6/637. Landtag Brandenburg Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/637 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 199 der Abgeordneten Axel Vogel und Michael Jungclaus Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/466

Mehr

Übersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Übersicht. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Übersicht Inhaltsverzeichnis 9 Literatur 13 A. Einführung 1 15 B. Die Grundforderung nach Abstandsflächen (Art. 6 Abs. 1 C. Die Lage der Abstandsflächen (Art. 6 Abs. 2... 79 47 D. Das Überdeckungsverbot

Mehr

Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Angestelltenlehrgänge II (modulares System) Aufbaustudium Generalist

Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Angestelltenlehrgänge II (modulares System) Aufbaustudium Generalist Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Angestelltenlehrgänge II (modulares System) Aufbaustudium Generalist C. Ordnung, Planen, Bauen (Stand:31.10.009) Prüfung: eine Klausur aus dem Bereich C Gewicht 3,

Mehr

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Kennziffer Verwaltungsfachangestellte/r VFA 015/016 in Weimar am 6. Mai 2010 Schriftliche Prüfungsarbeit im Fachgebiet Verwaltungsrecht

Mehr

Zulässigkeit von Bauvorhaben 30 BauGB

Zulässigkeit von Bauvorhaben 30 BauGB Univ. Prof. Dr. Ing. habil. Stephan Mitschang Zulässigkeit von Bauvorhaben 30 BauGB Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang 30 BauGB Univ. Prof. Dr. Ing. habil. Stephan Mitschang Qualifizierter Bebauungsplan.

Mehr

Vorlesung Öffentliches Baurecht

Vorlesung Öffentliches Baurecht Vorlesung Öffentliches Baurecht 1. Aufstellung der Bauleitpläne / Verfahren Für die Aufstellung der Bauleitpläne (FNP, BP) enthält das BauGB ein genau geregeltes Verfahren. Dabei ist sowohl die Beteiligung

Mehr

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

Aspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung und des Begleiterlasses

Aspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung und des Begleiterlasses Qualitätsoffensive Campingtourismus der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein 1. Informationsveranstaltung am 23.November 2010 in Oldenburg Aspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung und des

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Abstandsflächenrecht in Bayern

Abstandsflächenrecht in Bayern Abstandsflächenrecht in Bayern Systematische Darstellung mit detaillierten Abbildungen Bearbeitet von Dr. Franz Dirnberger 2., überarbeitete Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 168 S. Paperback ISBN 978 3

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

Baurecht Nds. A. Klausurkonstellationen: im ersten Staatsexamen sind insbesondere 3 Konstellationen in einer Klausur denkbar:

Baurecht Nds. A. Klausurkonstellationen: im ersten Staatsexamen sind insbesondere 3 Konstellationen in einer Klausur denkbar: Baurecht Nds A. Klausurkonstellationen: im ersten Staatsexamen sind insbesondere 3 Konstellationen in einer Klausur denkbar: o Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung o Prüfung der Rechtmäßigkeit

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

Immissionsschutzrecht I

Immissionsschutzrecht I Klausurprobleme im Immissionsschutzrecht Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im förmlichen Verfahren ( 10 BImSchG i.v.m. 4. BImSchVO) im vereinfachten Verfahren ( 19 BImSchG);

Mehr

Baurecht Hessen. Hemmer / Wüst / Eicker / Hein. Das Prüfungswissen. klausurtypisch. anwendungsorientiert. umfassend. für Studium.

Baurecht Hessen. Hemmer / Wüst / Eicker / Hein. Das Prüfungswissen. klausurtypisch. anwendungsorientiert. umfassend. für Studium. Hemmer / Wüst / Eicker / Hein Baurecht Hessen Das Prüfungswissen.. für Studium und Examen 2. Auflage klausurtypisch. anwendungsorientiert. umfassend INHALTSVERZEICHNIS I 1 Einführung... 1 A. Bedeutung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 4 C 14.11 OVG 1 LC 115/09 Verkündet am 21. März 2013 Schmidt Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

Der Weg zum Eigenheim

Der Weg zum Eigenheim Der Weg zum Eigenheim Der Entschluss zum Bau eines Eigenheims ist gefasst. Diese Form von Wohneigentum ist nach wie vor die beliebteste Form, Eigentum, optimale Lebensverhältnisse für die Familie sowie

Mehr

Thüringer Innenministerium. Neue Thüringer Bauordnung 2004

Thüringer Innenministerium. Neue Thüringer Bauordnung 2004 Thüringer Innenministerium Neue Thüringer Bauordnung 2004 Liebe Thüringer Bürgerinnen und Bürger - liebe Bauherren! Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung in Kraft. Sie passt die Bauordnung

Mehr

121. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 52 "Verbrauchermarkt Farger Straße" in Bremen-Blumenthal

121. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 52 Verbrauchermarkt Farger Straße in Bremen-Blumenthal 121. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bremen-Blumenthal Frühzeitige Beteiligung der Behörden 13. Dezember 2012 trägerin Grundstückgesellschaft Objekt Farge GmbH Ansprechpartner: Kai-Uwe Kiehne Verfahrensstelle

Mehr

35. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom

35. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom Blatt: 583 35. Sitzung des Bauausschusses vom 11.07.2011 Beginn: Ende: 15:30 Uhr 17:15 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister: Roland Grillmeier Mitglieder des Bauausschusses: Johann Brandl Mila Braun Karl-Heinz

Mehr

Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist.

Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist. Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Lösungsskizze Fall 1 Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen

Mehr

Vorlesung Öffentliches Baurecht

Vorlesung Öffentliches Baurecht Vorlesung Öffentliches Baurecht 1. Nachbarschutz im Baurecht Häufig genügen zivilrechtliche Regelungen nicht, um Störungen zwischen Bauherrn und Nachbarn zu verhindern. Vorschriften aus dem Öffentlichen

Mehr

III WKA und die verbindliche Bauleitplanung

III WKA und die verbindliche Bauleitplanung III WKA und die verbindliche Bauleitplanung 40 Bebauungsplanarten Qualifizierter Bebauungsplan: Mindestens Festsetzungen zu: Art und Maß der baulichen Nutzung Überbaubare Grundstücksfläche und Erschließung

Mehr

Öffentliches Baurecht Vorlesung im WS 2003/2004. Rechtsanwalt & Notar Prof. Dr. Bernhard Stüer Münster/Osnabrück

Öffentliches Baurecht Vorlesung im WS 2003/2004. Rechtsanwalt & Notar Prof. Dr. Bernhard Stüer Münster/Osnabrück Öffentliches Baurecht Vorlesung im WS 2003/2004 Rechtsanwalt & Notar Prof. Dr. Bernhard Stüer Münster/Osnabrück Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Materialien Gesetzestexte BauGB, BauNVO, Der Bebauungsplan

Mehr

Examensrepetitorium an der Universität Tübingen

Examensrepetitorium an der Universität Tübingen Examensrepetitorium an der Universität Tübingen Aktuelle Fälle aus der Praxis des Verwaltungsgerichts Sigmaringen Sommersemester 2012 Lösungsskizze zu Fall 7: Nachbarn und Äpfel VizePräsVG Hans-Joachim

Mehr

Vorlesung Baurecht Gliederung und Übungsfälle

Vorlesung Baurecht Gliederung und Übungsfälle Professor Dr. Reinhard Hendler WS 2007/08 Universität Trier Vorlesung Baurecht Gliederung und Übungsfälle ERSTES KAPITEL EINFÜHRUNG IN DAS RECHTSGEBIET A. Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht B. Gesetzgebungskompetenzen

Mehr

Stadt Rahden. Tipps für Bauwillige

Stadt Rahden. Tipps für Bauwillige Stadt Rahden Tipps für Bauwillige Sie suchen ein Baugrundstück, wollen ein Haus bauen, erweitern, umbauen, anders nutzen oder abbrechen? Dieses Infoblatt nennt Ihnen die formalen Bedingungen, die das aktuelle

Mehr

Tagung zur Konversion von Militär- und Eisenbahnflächen

Tagung zur Konversion von Militär- und Eisenbahnflächen Tagung zur Konversion von Militär- und Eisenbahnflächen Dr. Jürgen Busse Rechtsanwalt, Vizepräsident der Akademie ländlicher Raum München, den 16.11.2016 1. Zum Begriff Konversion Bahnflächen und militärische

Mehr

16. Überblick über die Zulassungstatbestände

16. Überblick über die Zulassungstatbestände 16. Überblick über die Zulassungstatbestände 1. Vorhaben: - bauliche Anlage mit bodenrechtlicher Relevanz (= Objekt) [ s. Folie Nr. 17] - Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung (= dynamische Veränderung)

Mehr

Windkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil. Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald

Windkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil. Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald Windkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald Zielsetzung der 10-H-Regelung Erhöhung der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbauten

Mehr

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Fachdialog Artenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die Bauleitplanung und die baurechtliche Zulassung von Vorhaben

Mehr

Bauleitplanung und Bürgerentscheid / Bürgerbegehren

Bauleitplanung und Bürgerentscheid / Bürgerbegehren Rechtsthema Bauleitplanung und Bürgerentscheid / Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein Rechtsgrundlage: 16 g Abs. 1 u. Abs. 2 Nr. 6 GO S-H 16 g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren (1) Die Gemeindevertretung

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl V XIII XV XIX A. Überblick zum allgemeinen Verwaltungsrecht 1 1 B. Grundlagen des Verwaltungsrechts 3 2 I. Die öffentliche

Mehr

Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v.

Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v. Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v. zu dem Empfehlungsverfahren Zulassung der Anlage nach Bundesrecht gegenüber der Clearingstelle EEG (Aktenzeichen 2014/27). 1. Unter welchen Voraussetzungen liegt

Mehr

Examensrepetitorium an der Universität Tübingen

Examensrepetitorium an der Universität Tübingen Examensrepetitorium an der Universität Tübingen Aktuelle Fälle aus der Praxis des Verwaltungsgerichts Sigmaringen Sommersemester 2012 Lösungsskizze zu Fall 11: Baunachbarstreit ums Wohnmobil RiLG Michael

Mehr

Vorlesung Baurecht. 5 Rechtsschutz

Vorlesung Baurecht. 5 Rechtsschutz 5 Rechtsschutz A. Baurecht als Instrument des Interessensausgleichs I. Zielsetzung des Baurechts: Lösung von Nutzungskonflikten; z.b. Trennung unvereinbarer Nutzungen, Sicherheitsanforderungen an Lage

Mehr

Rechtsschutz und Planerhaltung. www.krautzberger.info 1

Rechtsschutz und Planerhaltung. www.krautzberger.info 1 Rechtsschutz und Planerhaltung www.krautzberger.info 1 Rechtsschutzfragen 47 VwGO Rechtsschutz gegenüber gemeindlichen Planungen Inzidentkonttrolle z.b. gegen eine Baugenehmigung Auch bei Nachbarklage

Mehr

Aktualitätshinweis und Nachtrag

Aktualitätshinweis und Nachtrag Aktualitätshinweis und Nachtrag Sehr geehrte Leserinnen und Leser, nach Redaktionsschluss des Nachdrucks ist das Baugesetzbuch (BauGB) in 2014 noch zweimal geändert worden: 1. durch das Gesetz zur Einführung

Mehr

An die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde. Bezeichnung des Baugrundstücks

An die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde. Bezeichnung des Baugrundstücks An die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Abteilung 6 - Bauamt Bremen-Nord - Referat 30 - Bauordnungsamt Bremerhaven Antrag auf Baugenehmigung nach 64 BremLBO

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

Fall 3: Verfahren gegen Bebauungsplan

Fall 3: Verfahren gegen Bebauungsplan Fall 3: Verfahren gegen Bebauungsplan E ist Eigentümer und Bewohner eines Hauses in der Innenstadt von G in NRW. Sein Grundstück grenzt unmittelbar an einen kleinen Park an. Diese stadteigene Grünfläche

Mehr

2. Benennen Sie die verfassungsrechtliche Grundlage der Planungshoheit der Gemeinden. Art. 28 II GG und Art. 46 LV

2. Benennen Sie die verfassungsrechtliche Grundlage der Planungshoheit der Gemeinden. Art. 28 II GG und Art. 46 LV FALL 1 - VERTIEFUNGSFRAGEN 1. Nennen Sie die Genehmigungsarten der LBO! Im wesentlichen sind dies (vgl. dazu Übersicht 1 und 2): Baugenehmigung, 73 LBO Bauvorbescheid, 66 LBO Teilbaugenehmigung, 74 LBO

Mehr

AG VerwR Teil 1 / Woche 2

AG VerwR Teil 1 / Woche 2 AG VerwR Teil 1 / Woche 2 Einführung: Prüfung der Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage (Aufbauschema) Entscheidungskompetenz des Gerichts - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 VwGO - Zuständigkeit

Mehr

Fälle zum öffentlichen Baurecht

Fälle zum öffentlichen Baurecht Schriftenreihe der Juristischen Schulung/ Fälle mit Lösungen 26 Fälle zum öffentlichen Baurecht von Dr. Manfred Gubelt, Prof. Dr. Stefan Muckel, Dr. Thomas Stemmler 7., neu bearbeitete Auflage Fälle zum

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

Amtsblatt Stadt Halberstadt

Amtsblatt Stadt Halberstadt Inhalt Amtsblatt Stadt Halberstadt 3. Neufassung der Hauptsatzung Jahrgang 12 Halberstadt, den 14.02.2011 Nummer 1 / 2011 Inhalt Jahresrechnung 2009 der Stadt Halberstadt Bebauungsplan Nr. 62 Braunschweiger

Mehr

Der normale Weg über das Bebauungsplanverfahren sowie der anschließenden Baugenehmigung, der wesentlich zeitaufwändiger ist, wird somit umgangen.

Der normale Weg über das Bebauungsplanverfahren sowie der anschließenden Baugenehmigung, der wesentlich zeitaufwändiger ist, wird somit umgangen. 1 Vorhaben bezogener Bebauungsplan Der Vorhaben bezogene Bebauungsplan ist als eine Sonderform des Bebauungsplans anzusehen, der immer dann Anwendung findet, wenn ein exakt geplantes Bauprojekt von einem

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung vom 06. Juni 2000 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 5. September 2011

Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung vom 06. Juni 2000 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 5. September 2011 Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung vom 06. Juni 2000 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 5. September 2011 (Anlage gemäß 1 der Bauaufsichtsgebührensatzung) I n h a l t s ü b e r

Mehr

Jura Online - Fall: Der Autohandel - Lösung

Jura Online - Fall: Der Autohandel - Lösung Jura Online - Fall: Der Autohandel - Lösung Dem A wird zu einem gerichtlichen Vorgehen zu raten sein, wenn ein solches Erfolg verspricht, das heißt, ein entsprechender Antrag zulässig und begründet wäre.

Mehr

Bundesverwaltungsgericht Urteil vom C 9/92

Bundesverwaltungsgericht Urteil vom C 9/92 Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 27.04.1993 1 C 9/92 Ein aus drei gewerberechtlich selbständigen Spielhallen bestehender Komplex kann eine betriebliche Einheit sein und als solche einen baurechtlich

Mehr

Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen

Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen Dr. Torsten van Jeger Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt am Main, 4.11.2013 1. Grundproblem: Warum sterben Nahversorger

Mehr

Baurecht Baden-Württemberg. Autor: RA Frank Hofmann

Baurecht Baden-Württemberg. Autor: RA Frank Hofmann Baurecht Baden-Württemberg Autor: RA Frank Hofmann Repetitorium Hofmann Alte Gießerei 1 79098 Freiburg 3. Auflage Stand: April 2014 Inhaltsverzeichnis A. Rechtsquellen des Baurechts 3 B. Bauleitplanung

Mehr

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

Genehmigungsrechtliche Anforderungen an den Bau von Biogasanlagen

Genehmigungsrechtliche Anforderungen an den Bau von Biogasanlagen Genehmigungsrechtliche Anforderungen an den Bau von Biogasanlagen von RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht 30.03.2006 1 0. Gliederung 1. Einführung 2. Genehmigungsverfahren 3. Materielle Genehmigungsvoraussetzungen

Mehr

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden. Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 73/2016 Befreiungsantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren hier: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Ligetistr. 8 Überschreitung

Mehr

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380-21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und

Mehr