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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 17/4959 Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen Vorbemerkung der Fragesteller UmgebungslärmkannbeidenBetroffenenerheblichegesundheitlicheEinschränkungenmitsichbringenunderhöhtdasRisikovonHerz-Kreislauf-ErkrankungenundandererlebensbedrohlichenKrankheitennachweislich.Auch wirktsichdauerhaftelärmbelastungaufdenwertvongrundstückensowie ImmobilienausundbeeinflusstdieLebensqualitätderBetroffenenmaßgeblichnegativ.BesondersStraßenverkehrslärmstehthierimFokus,daderVerkehrquantitativstarkzunimmtundsomitauchdieAnzahldervonVerkehrslärmbelastetenBürgerinnenundBürger.DasvonderBundesregierung 2007verabschiedeteNationaleVerkehrslärmschutzpaketIIsiehteineHerabsetzungderAuslösewertefüreineLärmsanierungum3dB(A)anBundesfernstraßenbzw.dieAngleichungderGrenzwertefürStraßendesBestandesan diewesentlichstrengerenvorsorgegrenzwertefüraus-undneubaumaßnahmenvor.fürdielärmvorsorgenachderverkehrslärmschutzverordnungliegen die Immissionsgrenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete mit 59/49dB(A)tags/nachtsum11dB(A)niedrigeralsdieentsprechenden,auf haushaltsrechtlichergrundlageberuhendenauslösewertefürdielärmsanierung. BeiderEuropäischenRichtlinie2002/49/EGüberdieBewertungundBekämpfungvonUmgebungslärmwurdenleiderkeinegesetzlichenVorgaben füreinheitlicheauslösewertefestgeschrieben.dieentscheidungwurdeden Mitgliedstaatenüberlassen.ImVermittlungsverfahrenzwischenBundund LändernbeiderUmsetzungderRichtlinieinnationalesRechtkonntekeine EinigungüberAuslösewerteerzieltwerden.SomitistdieMöglichkeitvertan worden,bürgerinnenundbürgernrechtssicherheitinbezugaufeineneffektivenschutzvorumgebungslärmzugewähren.dieinderrichtliniefürden VerkehrslärmschutzanBundesfernstraßen (VLärmSchR97)existierenden GrenzwertelegenzwardenAuslösewertfüreineLärmsanierungfest,diese MaßnahmenstehenaberimmeruntereinemFinanzierungsvorbehaltundmüssendaheralsfreiwilligeMaßnahmendesBaulastträgersbetrachtetwerden.Im NationalenVerkehrslärmschutzpaketIIvonAugust2009warerneutangekün- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 14. März 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode digtworden,ineinemerstenschrittdiesanierungsgrenzwerteum3db(a)zu senkenunddafürdiehaushaltsrechtlichenvoraussetzungenzuschaffen.dies bedeutetentsprechendeinvestitionenvonbiszu1,5mrd.euro.dieabsenkungderauslösegrenzwertefürlärmsanierunganbundesfernstraßenistmit demhaushalt2010beschlossenworden.diedifferenzzwischendengrenzwertenderlärmvorsorgeunddenauslösewertenbeiderlärmsanierungbeträgt jedoch noch immer 8 db(a). AufgrundderverschiedenenImmissionswerteundLärmberechnungsmethodenistesbeiUm-undAusbauarbeitenanBundesfernstraßenfürdievon StraßenverkehrslärmbetroffenenBürgerinnenundBürgernichtnachvollziehbar,wannImmissionsgrenzwerteerreichtoderüberschrittenwerden.Die kompliziertenberechnungsmethodenerschwereneineeinschätzung,obsich dieleistungsfähigkeiteinerbundesfernstraßenacheinemumbauerhöhthat und damit Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen bestünden. 1.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassesgesetzlicherRegelungen bedarf,mittelsdererdiebürgerinnenundbürgerihrrechtauflärmschutz anhandverbindlichergrenzwertejuristischdurchsetzenkönnen (bittemit Begründung)? 2.WannistmitsolchengesetzlichenRegelungenzurechnen,undwasunternimmtdieBundesregierungdafür,dasssolcheRegelungengeschaffen werden? DieFragen1und2werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. MitdemBundes-Immissionsschutzgesetz ( 41ff.)sowiemitderVerkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV)undderVerkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24.BImSchV)sindRegelungenvorhanden,die einenausreichendenschutzvorverkehrslärmbeimneu-undausbauvonverkehrswegen sicherstellen. InFällenvonLärmbetroffenheit,beidenenderVerkehrswegnichtbaulichgeändertwird,betreibtderBundalsBaulastträgerfürdieBundesfernstraßenseit 1978 Lärmsanierung und hat dafür bis heute etwa 870 Mio. Euro investiert. BereitsimJahr1980istesnacheinerGesetzesinitiativedesBundesnichtgelungen,einVerkehrslärmschutzgesetzzuverabschieden,nachdemimBundesraterheblicherWiderstandausGründenderFinanzierungvonLärmsanierungsmaßnahmenseitensderLänderundKommunenaufkam.Auchaktuellistmit BlickaufdenKonsolidierungsbedarfderöffentlichenHaushaltenichtzuerwarten,dasseineneuerlicheInitiativezurgesetzlichenRegelungderLärmsanierung für alle Baulastträger Erfolg haben würde. 3.WarumexistierteinUnterschiedvonbiszu8dB(A)beiAuslösewerten, dielärmschutzmaßnahmenrechtfertigen,zwischenneu-undausbaustreckenundbeistreckendesbestandes,undwierechtfertigtdiebundesregierungdieseoffensichtlicheungleichbehandlunginzusammenhang mit dem Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger? SoweitüberhaupteinefreiwilligeLärmsanierunggewährtwird,istderBaulastträgerinderFestlegungderAuslösewertefrei.ImJahr2010sinddieAuslösewertefürLärmsanierungsmaßnahmenanBundesfernstraßeninderBaulastdes Bundesum3dB(A)abgesenktworden;derentsprechendeSanierungsbedarf wirdindennächstenjahrenabzuarbeitensein.dasnationaleverkehrslärm-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5077 schutzpaketii (NVPII)siehtvor,dieBelästigungdurchVerkehrslärmum 50 Prozent bei der Schiene und um 30 Prozent bei der Straße zu senken. 4.WelcheinderAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfrageder FraktionDIELINKE.aufBundestagsdrucksache16/12971,Antwortzu Frage1,erwähntenabernichtnäherspezifiziertenGegebenheitenstehen einereinheitlichenfestlegungaufeu-lärmgrenzwertefüreinesanierung entgegen? EinereinheitlichenFestlegungvonImmissionsgrenzwertenfürdieLärmsanierungaufeuropäischerEbenestehtnebendenausderAntwortzudenFragen1 und2ersichtlichenerwägungenentgegen,dassbelästigungendurchverkehrslärmindeneinzelnenmitgliedstaatenmitblickaufunterschiedlichewirtschaftlichegegebenheitenundsoziokulturellehintergründesehrunterschiedlichwahrgenommenwerden.dieeuropäischerechtsetzungverfolgtfüreine VerbesserungderUmgebungslärmsituationdahernebenderEmissionsbegrenzungnachdemStandderTechnikanStraßenfahrzeugeneinensogenannten Management-Ansatz,deraufverbindlicheImmissionsgrenzwerteverzichtet undimrahmenderumgebungslärmrichtlinieauftransparenzdurchlärmkartierungundaufregelungderlärmproblemeundlärmauswirkungendurch Lärmaktionsplanung vor Ort setzt. 5.WievieleMittelwurdenzumheutigenZeitpunktfürMaßnahmenzur Lärmsanierungausgegeben (bitteaufschlüsselnnacheinzelnenprojekten nachbundesländernundjahrenmitdenjeweiligenmaßnahmenund Kosten)? DiejährlichenAusgabendesBundesfürdieLärmsanierunganBundesfernstraßenbis2009sindnachLänderngetrenntderbeigefügtenAnlagezuentnehmen. DieTabelleistdervomBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS)herausgegebenen StatistikdesLärmschutzesanBundesfernstraßen 2009 entnommen. 6.WievielGeldistzumjetzigenZeitpunktbereitsfürzukünftigeMaßnahmenzurLärmsanierungverplant (bitteaufschlüsselnnacheinzelnenprojektennachbundesländernmitdenjeweiligenmaßnahmenundkalkulierten Kosten)? DerBundhatdeneinzelnenLändernfürdasJahr2011folgendeFinanzmittel (inmio.euro)fürlärmsanierungsmaßnahmenanbundesfernstraßenzugewiesen: BWBYBEBBHBHHHE MV NINWRPSLSNSTSHTH 13,02,90,11,60,00,64,10,22,714,93,80,41,91,70,21,1 DieLänderkönnendieseMittelfürzukünftigeMaßnahmenin2011verplanen. DieAuswahldereinzelnenProjekte,derjeweiligenMaßnahmenunddieKalkulation der Kosten obliegt dem einzelnen Land. NebendenimBundeshaushaltausgewiesenenMittelnbeseitigtderBundbestehendeLärmbelastungenimRahmeneinesStreckenausbaus (dannlärmvorsorge) oder durch den Bau von Ortsumgehungen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WievieleMittelausdenbeidenKonjunkturpaketensindfürzusätzliche MittelfürdenLärmschutzverplantbzw.schonausgegebenworden (bitte aufschlüsselnnacheinzelnenprojektennachbundesländernundjahren mit den jeweiligen Maßnahmen und Kosten)? MitdemZukunftsinvestitionsgesetzalsTeildesKonjunkturpaketsIIhatder BunddenLändernundKommunenFinanzhilfenzurErfüllungeigenerAufgaben zur Verfügung gestellt. MittelfürLärmschutzmaßnahmenanBundesstraßeninderBaulastdesBundes ergeben sich aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz nicht. 8.WievieleLärm-Konflikt-Gebiete,beidenendieImmissionsgrenzwerte lautvlärmschr97überschrittenwerden,gibtesanbundesfernstraßen momentan (bitteaufschlüsselnnacheinzelnengebietenundbundesländern)? 9.WiehochistdermomentanbestehendeLärmschutz-Sanierungsbedarfan Bundesstraßen (bitteaufschlüsselnnacheinzelnenprojektenundbundesländern)? DieFragen8und9werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. BelastbareZahlen,inwievielenGebietenundBundesländerndiefürdieLärmsanierunganBundesfernstraßenseit2010maßgeblichen,abgesenktenAuslösewerteüberschrittenwerden,könnenschonaufgrunddersichständigändernden tatsächlichenverhältnisse (beispielsweisedieausweisungneuerbau-odergewerbegebiete) nicht vorgehalten werden. 10.WelchessinddieBallungsräume,HauptverkehrsstraßenundHaupteisenbahnstreckenzudenenderKommissionderEuropäischenGemeinschaft lautrichtlinie2002/49/egbiszum18.juli2008lärmkartenundlärmaktionspläne übermittelt wurden? DieEU-Umgebungslärmrichtlinie2002/49/EGsiehtindenArtikeln7und8vor, dassfürballungsräumemitmehrals250000einwohnernsowiefürhauptverkehrsstraßenmiteinemverkehrsaufkommenvonüber6millionenkraftfahrzeugenprojahr,haupteisenbahnstreckenmiteinemverkehrsaufkommenvon über60000zügenprojahrundgroßflughäfenbiszum30.juni2007strategischelärmkartenundbiszum18.juli2008fürorteindernähederhauptlärmquellensowiefürballungsräumelärmaktionspläneausgearbeitetwerden. InformationenausdenstrategischenLärmkartenundZusammenfassungender AktionsplänesindgemäßArtikel10Absatz2derRichtliniebinnensechs MonatennachdeninArtikel7bzw.Artikel8genanntenZeitpunktenderKommission zu übermitteln (Datenberichterstattung). BeideninsoweitrelevantenBallungsräumengehtesumAachen,Augsburg, Berlin,Bielefeld,Bochum,Bonn,Bremen,Dortmund,Dresden,Duisburg, Düsseldorf,Essen,FrankfurtamMain,Gelsenkirchen,Hamburg,Hannover, Karlsruhe,Kiel,Köln,Leipzig,Mannheim,Mönchengladbach,München, Nürnberg, Stuttgart, Wiesbaden, Wuppertal. BeideninsoweitrelevantenHauptverkehrsstraßenundHaupteisenbahnstrecken geht es um: 17000kmHauptverkehrsstraßen,unterteiltinca.31300Streckenabschnitte mit unterschiedlichen Fahrzeugzahlen,

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ kmHaupteisenbahnstrecken,unterteiltinca.1500Streckenabschnitte mit unterschiedlichen Zugzahlen. DieLärmkartierung2007konnteerstmitVerzögerungabgeschlossenwerden. ZumTeilwarenBerichtigungenderLärmkartennotwendig.DieKartierungder großenhaupteisenbahnstreckenwurdeerstimaugust2009abgeschlossen. MitteilungenandieKommission (Datenberichterstattung2007)mitaktualisiertenLärmkartenhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)inmehrenTeilenimZeitraumvonFebruar2008bisOktober 2009 vorgenommen. DieLärmaktionsplanung2008konntenurmitVerzögerungenbeginnen,dasie aufdenlärmkartenaufbaut.dasbmuhatimjanuar2009ersteinformationen ausderlärmaktionsplanungderkommissionmitgeteilt (Datenberichterstattung2009).EineletzteMitteilungmitaktualisiertenDatenerfolgteimJanuar 2011.DieLärmaktionsplanungistallerdingsnochnichtabgeschlossen,sodass auch die Datenberichterstattung insoweit fortgeführt werden muss. 11.WelcheUmbaumaßnahmenwerdenseitMitte2009anderAutobahn5 (A5)zwischenStraßenkilometer501,45und518,5durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Maßnahmen und Kosten)? DasAmtfürStraßen-undVerkehrswesen (ASV)Frankfurtplantdiegrundhafte ErneuerungallerFahrstreifeninbeidenFahrtrichtungenzwischenkm501,450 undkm503,900.kostenfürdiefahrtrichtungheidelberg:3,165mio.euro (inkl.ausstattung),fürdiefahrtrichtungfrankfurt:4,884mio.euro (inkl. Ausstattung). Das ASV Darmstadt plant folgende Maßnahmen: ErneuerungderFahrbahnimBereichderTank-undRastanlageGräfenhausen; Kosten: 7,155 Mio. Euro, ZwischenAnschlussstelle (AS)Weiterstadt (km515,800)undaslangen (km509,800)ertüchtigungdesstandstreifensbeiderfahrtrichtungen;kosten: 2,135 Mio. Euro, Zeppelinheim DarmstädterKreuz,SanierungvonmehrerenBauwerkenund DurchlässenimBereichTrennstreifenundderviertenFahrspur;Kosten: 1,812 Mio. Euro, InstandsetzungundErneuerungderFahrbahnzwischenASZeppelinheim und Darmstädter Kreuz km 503,9 bis 518,5; Kosten: 44,279 Mio. Euro. 12.InwiefernstimmtdieBundesregierungmitderBewertungüberein,dass derausbauderstandspuralstemporärnutzbarelkw-spuraufdera5 zwischenstraßenkilometer501,45und518,5zueinersteigerungderverkehrlichenleistungsfähigkeitdergenanntenstraßeführt (bittemitbegründung)? Eine Seitenstreifenfreigabe ist in diesem Bereich nicht geplant.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.InwiefernstimmtdieBundesregierungmitderBewertungüberein,dass derbauvonnothaltebuchtenandera5zwischenstraßenkilometer 501,45und518,5einenerheblichenbaulichenEingriffdarstellt,dadiese MaßnahmeeinenotwendigeVoraussetzungfürdiezukünftigetemporäre Nutzung des Standstreifens als Lkw-Spur ist (bitte mit Begründung)? Nothaltebuchtenwurdentemporärfüreine4+2-Verkehrsführungwährendder Bauzeithergestellt.NachFertigstellungderBaumaßnahmewerdendiesewieder zurückgebaut. 14.InwieweitgehtdieBundesregierungdavonaus,dassbeieinemAnstieg derverkehrsdichte (Bundestagsdrucksache17/2031)LärmschutzmaßnahmenwestlichderA5zwischenderAnschlussstelleWeiterstadtund derraststättegräfenhausenaufgrunddererhöhungderumgebungslärmwerte gebaut werden müssen? LärmschutzmaßnahmenimRahmenderLärmsanierungsindnurmöglich,soweitdurchdenAnstiegderVerkehrsdichtedieentsprechenden,imBundeshaushalt festgelegten Auslösewerte überschritten werden. 15.WelcheErfahrungenliegenderBundesregierungbezüglichLärmschutzanlagenanBundesfernstraßenvor,diemitPhotovoltaikanlagenkombiniert sind? EineAbfragebeidenLändernergab,dassinsgesamtzwölfAnlagenmitPhotovoltaikanBundesfernstraßenvorhandensind.DieErfahrungenderLänder werdenderzeitevaluiert.dasbmvbsistbestrebt,deneinsatzvonphotovoltaikinkombinationmitlärmschutzanlagenanbundesfernstraßenzuverstärken.

7 Jährliche Ausgaben des Bundes für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen bis 2009 in Mio. Euro Land bis Gesamt Baden-Württemberg 76,5 0,5 1,1 0,4 0,3 1,2 0,2 0,4 0,8 3,8 9,1 94,3 Bayern 73,0 5,3 7,2 3,1 4,6 2,8 3,6 0,3 6,3 6,4 6,2 118,9 Berlin 18,9 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1 0,3 19,7 Brandenburg 3,7 0,1 0,2 0,1 0,1 0,3 0,3 0,1 0,9 0,5 6,3 Bremen 3,0 0,5 0,5 0,1 0,1 0,1 0,0 4,3 Hamburg 8,2 0,2 0,2 1,3 0,2 0,1 1,5 0,4 12,1 Hessen 56,0 1,2 1,3 1,8 1,7 3,4 0,5 0,4 2,4 3,4 3,7 75,8 Mecklenburg-Vorpommern 2,4 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 3,5 Niedersachsen 84,7 1,4 0,3 2,2 0,3 0,6 0,2 4,7 5,8 1,7 2,0 103,9 Nordrhein-Westfalen 198,8 1,7 2,5 2,0 1,3 2,3 4,5 6,5 5,3 5,7 15,6 246,2 Rheinland-Pfalz 46,7 1,1 1,2 4,6 1,1 1,0 3,0 2,2 3,0 1,4 1,9 67,1 Saarland 38,6 0,4 0,3 0,3 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 40,2 Sachsen 16,2 1,1 1,1 0,5 0,6 1,6 2,2 0,4 1,1 3,3 0,2 28,3 Sachsen-Anhalt 4,8 0,4 0,4 0,2 0,2 0,1 0,1 0,0 0,6 1,2 1,4 9,4 Schleswig-Holstein 20,5 0,6 0,3 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 22,1 Thüringen 5,7 0,4 0,3 0,2 0,3 0,3 0,4 0,3 0,4 0,8 1,5 10,5 Bundesgebiet 657,5 14,8 16,9 16,0 11,2 14,0 16,7 15,7 26,1 30,3 43,2 862,4 Anlage 1 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/5077

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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