Folgen von Datensicherheits- und Datenschutzverstößen für den Geschäftsführer sowie strafrechtliche Verantwortung im IP & IT

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1 Folgen von Datensicherheits- und Datenschutzverstößen für den Geschäftsführer sowie strafrechtliche Verantwortung im IP & IT Fachtagung Datensicherheit für den Mittelstand 23. Januar 2014 IHK zu Dortmund

2 Dr. Sami Bdeiwi Und das bin ich! Rechtsanwalt in der IP/IT-Kanzlei Tätigkeitsschwerpunkte: Informationstechnologierecht & Gewerblicher Rechtsschutz - EDV-Recht - Wettbewerbsrecht - Softwarerecht - Markenrecht - Datenschutzrecht - Patentrecht - Recht der Sozialen Medien - Designrecht

3 Gliederung A. Folgen von Datensicherheits- und Datenschutzverstößen für den Geschäftsführer B. Strafrechtliche Verantwortung im IP & IT I. Urheberrecht II. Markenrecht III. Wettbewerbsrecht IV. Telekommunikationsrecht V. Patentrecht C. Fazit

4 A. Folgen von Datensicherheits- und Datenschutzverstößen für den Geschäftsführer Aktuelle Datenschutzskandale: April 2013: Hamburger Datenschutzbeauftragter verhängt Bußgeld i.h.v. 145t EUR gegen Google wegen Street View (WLAN Mitschnitte) Juni 2013: offener -Verteiler eines Münchener Unternehmens über CC = hohes Bußgeld durch Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

5 A. Folgen von Datensicherheits- und Datenschutzverstößen für den Geschäftsführer Aktuelle Datenschutzskandale: Dezember 2013: Krankenakten von Mitarbeitern des BMI eingescannt und im Intranet zugänglich Januar 2014: hunderttausende Kundendaten durch xt:commerce-lücke geklaut Januar 2014: Sicherheitsexperten entdecken 16 Millionen gestohlene adressen und Passwörter in Botnetzen

6 A. Folgen von Datensicherheits- und Datenschutzverstößen für den Geschäftsführer Ihr Unternehmen erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten, ohne gesetzliche Erlaubnis oder Einwilligung!

7 A. Folgen von Datensicherheits- und Datenschutzverstößen für den Geschäftsführer I. Imageschäden sowie Ansprüche und Rechte Betroffener 1. Imageschäden negative Presse / Shitstorm / Streisand-Effekt 2. Ansprüche und Rechte Betroffener Recht auf Auskunft Recht auf Datenkorrektur Berichtigung; Löschung; Sperrung; Gegendarstellung Schadensersatz Beweislast zur Enthaftung beim Verletzer

8 A. Folgen von Datensicherheits- und Datenschutzverstößen für den Geschäftsführer II. Bußgelder und Strafen 1. Bußgelder es drohen empfindliche Bußgelder BDSG: bis 50t bzw. 300t EUR! Bußgeld kann erhöht werden, wenn die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil des Täters nicht übersteigt! 2. Strafen Ihr Unternehmen handelt gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht: Freiheitsstrafe bis zwei Jahre oder Geldstrafe

9 A. Folgen von Datensicherheits- und Datenschutzverstößen für den Geschäftsführer III. Haftung der Unternehmensleitung bei Datenschutzverstößen durch ein Unternehmen droht bei Verantwortlichkeit (V/F) oder Organisationsverschulden (Sorgfalt) zivilrechtliche und strafrechtliche Eigenhaftung der Unternehmensleitung gegenüber Betroffen sowie auch intern gegenüber der Gesellschaft

10 A. Folgen von Datensicherheits- und Datenschutzverstößen für den Geschäftsführer IV. Wettbewerbsrecht nach jüngerer Rspr. können Datenschutzverstöße auch wettbewerbswidrig sein Insbesondere droht Unterlassung!

11 B. Strafrechtliche Verantwortung im IP & IT

12 B. Strafrechtliche Verantwortung im IP & IT I. Urheberrecht Ihr Unternehmen verwendet bspw. Software, ohne dass Sie die erforderlichen Lizenzen haben! Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe; Versuch ist strafbar Ihr Unternehmen täuscht bspw. über die Originalität eines Vervielfältigungsstücks! Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe; Versuch ist strafbar

13 B. Strafrechtliche Verantwortung im IP & IT I. Urheberrecht Ihr Unternehmen veröffentlicht bspw. ohne Einwilligung des Berechtigten Lichtbilder auf der Unternehmensinternetseite! Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe; Versuch ist strafbar Ihr Unternehmen handelt gewerbsmäßig bzgl. der o.g. Verstöße! Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe; Versuch ist strafbar

14 B. Strafrechtliche Verantwortung im IP & IT I. Urheberrecht Ihr Unternehmen umgeht in unerlaubter Weise die technische Schutzmaßnahme eines Werkes! Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe; Versuch ist strafbar Gewerbsmäßigkeit: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

15 B. Strafrechtliche Verantwortung im IP & IT I. Urheberrecht Ihrem Unternehmen droht bei o.g. Verstößen: Einziehung der Gegenstände und Bekanntgabe der Verurteilung! Ihr Unternehmen verkauft bspw. Vorrichtungen bzgl. der Umgehung des Schutzes technischer Maßnahmen! Bußgelder bis 10t bzw. 50t EUR

16 B. Strafrechtliche Verantwortung im IP & IT II. Markenrecht Ihr Unternehmen verletzt bspw. bei der Softwarebezeichnung die Marken oder Unternehmenskennzeichen eines Dritten! Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe; Versuch ist strafbar Gewerbsmäßigkeit: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe; Versuch ist strafbar Bekanntgabe der Verurteilung möglich!

17 B. Strafrechtliche Verantwortung im IP & IT III. Wettbewerbsrecht Ihr Unternehmen wirbt absichtlich durch unwahre Angaben irreführend! Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe Ihr Unternehmen verrät Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse! Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldbuße; Versuch ist strafbar besonders schwerer Fall (gewerbsmäßig etc.): Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe

18 B. Strafrechtliche Verantwortung im IP & IT III. Wettbewerbsrecht Ihr Unternehmen begeht vorsätzlich oder fahrlässig unzulässige Cold Calls! Bußgelder bis 300t EUR

19 B. Strafrechtliche Verantwortung im IP & IT IV. Telekommunikationsrecht Ihr Unternehmen hört bspw. in unzulässigerweise Nachrichten ab! Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe Fahrlässigkeit: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe diverse TKG-Verstöße: Bußgelder bis 500t EUR Bußgeld kann erhöht werden, wenn die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil des Täters nicht übersteigt!

20 A. Strafrechtliche Verantwortung im IP & IT V. Patentrecht Ihr Unternehmen stellt bspw. ohne die erforderliche Zustimmung des Patentinhabers ein Erzeugnis her, das Gegenstand des Patents ist! Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe Gewerbsmäßigkeit: Freiheitsstrafe bis fünf Jahre oder Geldstrafe

21 C. Fazit

22 C. Fazit Haftungspotential für ein Unternehmen sowie auch bei Verantwortlichkeit oder Organisationsverschulden für die Unternehmensleitung ist immens es drohen hohe Strafen und empfindliche Bußgelder

23 C. Fazit Compliance zwingend erforderlich! Schulungen und Sensibilisierungen der leitenden Angestellten und Mitarbeiter strikte Regelungen und Instruktionen von Verantwortlichkeiten Erlangung von und Einweisung in einschlägige Zertifikate sonst Vorwurf des Organisationsverschuldens! direkte Inanspruchnahme durch Verletzen sowie Gesellschaft droht

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kanzlei Parkstraße Lünen T +49 (0) F +49 (0) info@volke2-0.de

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