Ziele der IG Metall. Einheitliche Arbeitsbewertung und und Entgeltlinie. Qualifizierung
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- Björn Ursler
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1 Einheitliche Arbeitsbewertung und und Entgeltlinie Gleiche Verdienstchancen bei bei gleicher bzw. bzw. vergleichbarer Leistung und und Belastung Ziele der IG Metall Vereinheitlichung der der Entgelte und und Leistungsbedingungen von von Arbeitern und und Angestellten Lei- Recht Recht auf auf Qualifizierung Beteiligung der der Beschäftigten und und kollektive Mitbestimmungsrechte Mitbe-
2 Systematische Grundentgelt- und und Leistungsentgeltfindung Kostenminimierung z.b. z.b. durch durch Abbau Abbau von von Schutzbestimmungen Ziele der Arbeitgeber Produktivitätsförderung Einbeziehung der der Mitarbeiter statt stattmitbe- stimmung Einfache betriebliche Handhabung
3 Grundsätze der Arbeitsbewertung - LGRTV I - NW/NB - ArbeiterInnen Bewertet werden alle übertragenen bzw. ausgeführten Arbeiten: - eine Einzelaufgabe - mehrere gleichartige Einzelaufgaben - mehrere verschiedenartige Einzelaufgaben - ein Aufgabenbereich - bes. Eingruppierungsbestimmungen NW/NB - Angestellte Bewertet wird auf der Grundlage der Tätigkeitsmerkmale in den tariflichen Gehaltsgruppenbeschreibungen.
4 Grundsätze der Arbeitsbewertung - LGRTV I - SW/HZ und SB - ArbeiterInnen Bewertet wird der übertragene bzw. ausgeführte Arbeitsbereich. SW/HZ und SB - Angestellte Bewertet wird die überwiegende Tätigkeit. Bei der Gehaltsbemessung sind die übrigen Tätigkeiten, soweit sie höherwertig sind, angemessen zu berücksichtigen.
5 NW/NB Grundsätze der Arbeitsbewertung - LGRTV I - Eingestuft werden die übertragenen bzw. ausgeführten Arbeitsaufgaben/Tätigkeiten. Eingruppiert werden die Beschäftigten durch den Arbeitgeber auf der Grundlage der Einstufung. Im ERA - TV für Baden-Württemberg: Einstufung der Arbeitsaufgabe u. tarifl. Verfahren d. Eingruppierung
6 Grundsätze der Arbeitsbewertung - LGRTV I - SW/HZ und SB - ArbeiterInnen Eingruppierung des Arbeitsbereichs ergibt die Lohngruppe der Beschäftigten. SW/HZ und SB - Angestellte Aufgrund der Eingruppierung der Arbeitsbereiche werden die Beschäftigten vom Arbeitgeber eingruppiert. Im ERA - TV für Baden-Württemberg: Einstufung der Arbeitsaufgabe u. tarifl. Verfahren d. Eingruppierung
7 3 Bezugsbasis 8 Vereinfachtes Einstufungsverfahren Der ERA - TV im Überblick Teil I Grundentgeltdifferenzierung 4 Grundsätze 9 Grundentgeltanspruch des Beschäftigten 5 Einstufung Reklamation 6 System der Bewertung 7 PaKo 11 Eingangs- u. Zusatzstufe Du lieber Gott!
8 Der ERA - TV Teil I Grundentgeltdifferenzierung - 3 Bezugsbasis- Bei der Bewertung der Höhe der Arbeitsanforderungen diesem Tarifvertrag ist ohne Beachtung von Geschlecht und Alter der Beschäftigten, die die jeweilige Arbeit ausführen, von Folgendem auszugehen: Es wird eine Leistungsbasis unterstellt, die bei menschengerechter Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung ohne gesteigerte Anstrengung zu erreichen ist.
9 Der ERA - TV Teil I Grundentgeltdifferenzierung 4 Grundsätze Grundlage für die Ermittlung des Entgeltanspruchs des/der Beschäftigten gemäß 9.1 ist die eingestufte Arbeitsaufgabe. Arbeitsaufgabe wird durch die Arbeitsorganisation bestimmt. Sie wird ganzheitlich betrachtet. Zu ihrer Einstufung werden alle übertragenen Teilaufgaben im Rahmen der folgenden Bestimmungen berücksichtigt.
10 Der ERA - TV Teil I Grundentgeltdifferenzierung 5 Einstufung (Auszug) Gegenstand der Bewertung und Einstufung sind die Anforderungen der entsprechend der betrieblichen Arbeitsorganisation übertragenen Arbeitsaufgabe. Bei der Bewertung der Arbeitsaufgabe sind alle Teilaufgaben zu berücksichtigen, soweit sie die Arbeitsaufgabe in ihrer Wertigkeit prägen.
11 Grundsätze der Arbeitsbewertung Betrachtung der Arbeitsaufgabe: Ganzheitlich (d.h. alle Teilaufgaben): Montagelinie CNC-Drehmaschine Bohrwerk Bewertung der Arbeitsaufgabe: Wertigkeitsprägende Elemente CNC-Drehmaschine
12 Beispiel 1 Grundsätze der Arbeitsbewertung Techn. Arbeitsaufgabe, bei der i. d. R. eine Technikerausbildung erforderlich ist. Das auch regelmäßige Bedienen eines Kopierers ist in diesem Fall nicht wertigkeitsprägend. D. h. diese abgeforderte Qualifikation geht in der Bewertung Technikerausbildung unter! Einfache Arbeitsaufgabe in der Verwaltung, bei der eine Anlernzeit vorausgesetzt wird. Das Bedienen eines Kopierers, auch wenn es nur ab u. zu notwendig ist, ist in diesem Fall wertigkeitsprägend. D. h. diese abgeforderte Qualifikation geht in die Anlernzeit mit ein!
13 Beispiel 2 Grundsätze der Arbeitsbewertung Kaufm. Arbeitsaufgabe, bei der i. d. R. eine Fachhochschulausbildung erforderlich ist. Das Erstellen einer Jahresbilanz, wenn dies auch nur einmal im Jahr, ist in diesem Fall wertigkeitsprägend. D. h. diese abgeforderte Qualifikation wird bei der Bewertung berücksichtigt!
14 Grundsätze der Arbeitsbewertung Bewertung der Arbeitsaufgabe auf der Grundlage von Niveaubeschreibungen Tätigkeitsbeschreibung --Arbeiter -- + Tätigkeitsbeispiele --Angestellte -- Zusammenführung von = Niveaubeschreibung
15 MA-Führung Kommunikation Wissen u. Können -Anlernen Bewertungsmerkmale Verantw./ Der ERA - TV im Überblick Anlage 1 Das Stufenwertzahlverfahren Wissen u. Können -Ausbildung -Erfahrung Denken Jetzetle! Das ist also einfach!
16 1. Das Stufenwertzahlverfahren Differenzierung der Arbeitsaufgaben durch eine analytische Betrachtung den Bewertungsmerkmalen: Wissen und und Können --Anlernen // Erfahrung; Übung Übung --Ausbildung --Erfahrung Denken Verantwortung/ Kommunikation Mitarbeiterführung
17 Beispiel: 1. Das Stufenwertzahlverfahren Differenzierung der Arbeitsaufgaben durch summarisch beschriebene Stufen je Bewertungsmerkmal // Verantwortung Verantwortung Stufe Stufe Beschreibung Beschreibung 1 1 Anweisungen. Anweisungen. Anweisungen Anweisungen mit mit geringem geringem 2 2 bei bei einzelnen einzelnen Arbeitsverrichtungen Arbeitsverrichtungen (einzelne (einzelne Arbeitsstufen Arbeitsstufen innerhalb innerhalb einer einer Teilaufgabe). Teilaufgabe). Anweisungen Anweisungen mit mit 3 3 bei bei einzelnen einzelnen Teilaufgaben Teilaufgaben (Teil (Teil eines eines Gesamtauftrages Gesamtauftrages oder oder Arbeitsablaufes). Arbeitsablaufes). Anweisungen Anweisungen mit mit 4 4 innerhalb innerhalb der der Arbeitsaufgabe. Arbeitsaufgabe. allgemeinen allgemeinen Anweisungen Anweisungen 5 5 mit mit erweitertem erweitertem innerhalb innerhalb der der Arbeitsaufgabe. Arbeitsaufgabe. Alternative Alternative Handlungswege Handlungswege bzw. bzw. Möglichkeiten Möglichkeiten sind sind gegeben. gegeben. usw.
18 Merkmale 1. Das Stufenwertzahlverfahren Differenzierung (Gewichtung) der Merkmale untereinander und innerhalb durch die Festlegung von Wertzahlen (Punkte / Arbeitswerte) Beispiel: Wissen und Können max. P-zahl - Anlernen / Erfahrung; Übung 39 - Ausbildung - Erfahrung Denken 20 Verantwortung/ 17 Kommunikation 13 Mitarbeiterführung 7 3. / Verantwortung Stufe Beschreibung Punkte 1 Anweisungen. 1 Anweisungen mit geringem 2 bei einzelnen Arbeitsverrichtungen 3 (einzelne Arbeitsstufen innerhalb einer Teilaufgabe). Anweisungen mit 3 bei einzelnen Teilaufgaben (Teil eines 5 Gesamtauftrages oder Arbeitsablaufes). Anweisungen mit 7 4 innerhalb der Arbeitsaufgabe. allgemeinen Anweisungen 5 mit erweitertem innerhalb der Arbeitsaufgabe. 9 Alternative Handlungswege bzw. Möglichkeiten sind gegeben. usw.
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