Biogasanlagen. Betriebssicherheitsverordnung. Kompetenzzentrum Biogasanlagen
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- Brigitte Bader
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1 Betriebssicherheitsverordnung Kompetenzzentrum Biogasanlagen TÜV SÜD Industrie Service GmbH, IS-TAF-MUC Volker Schulz Seite 1
2 Die TI 4 Sicherheitsregeln für Biogasanlagen stellt die Nachfolge der AU 69 dar und hat diese abgelöst. Gemäß der TI 4 fallen auf Grund der Überwachungsbedürftigkeit im Sinne des Artikel 1 der Richtlinie 94/9/EG (ATEX) von Biogasanlagen diese auch ohne Beschäftigte unter die Betriebssicherheitsverordnung (s. Abschnitt 3) mit den entsprechenden Anforderungen. Europäische Richtlinien und nationale Gesetze und Verordnungen: Die Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Mindestvorschrift zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können wurde mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV im Jahr 2002 in nationales Recht umgesetzt. TÜV SÜD Industrie Service GmbH, IS-TAF-MUC Volker Schulz Seite 2
3 Prüfungen nach 14 und 15 der BetrSichV sind von einer befähigten Person durchgeführt. TÜV SÜD Industrie Service GmbH, IS-TAF-MUC Volker Schulz Seite 3
4 Die Betriebssicherheitsverordnung gilt hinsichtlich überwachungsbedürftiger Anlagen auch für Betriebe ohne Beschäftigte, wenn die Überwachungsbedürftigkeit gegeben ist. Bei Biogasanlagen ist dies in der Regel durch die Explosionsgefahren des Biogases gegeben. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind überwachungsbedürftig, wenn sie Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 94 / 9 / EG (ATEX) sind oder beinhalten. Abschnitt 3 der BetrSichV findet Anwendung auf allen Biogasanlagen, unabhängig der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Folglich unterliegen alle Biogasanlagen, unabhängig der Beschäftigung von Arbeitnehmern, der Prüfpflicht nach den 14 und 15 BetrSichV (Quelle TI 4). TÜV SÜD Industrie Service GmbH, IS-TAF-MUC Volker Schulz Seite 4
5 12 Absatz 1 BetrSichV sagt aus, dass überwachungsbedürftige Anlagen nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden müssen. Stand der Technik schließt auch die Anforderungen des Abschnitts 2 der BetrSichV zum Betrieb ein. Das heißt, es ist grundsätzlich ein Explosionsschutzdokument entsprechend 6 BetrSichV erforderlich. Der Betreiber hat Sorge zu tragen, dass bei Änderungen an der Anlage auch die Dokumentation wie z. B. Schaltpläne, die Betriebsanleitungen, das Explosionsschutzdokument aktualisiert werden. Die Anforderungen des Anhangs 4 Buchstabe A, insbesondere Ziffer 3.8, finden ebenfalls Anwendung auf alle Biogasanlagen. Der Anhang 4 Buchstabe B gilt nur für Biogasanlagen, die nach dem Inkrafttreten der BetrSichV in Betrieb genommen wurden. Hierbei sind die Anpassungen nach einer Änderung/wesentlichen Veränderung einer Biogasanlage zu beachten.). TÜV SÜD Industrie Service GmbH, IS-TAF-MUC Volker Schulz Seite 5
6 Die Verantwortung für den Betrieb und damit das Vorhalten der erforderlichen Dokumentation liegt beim Betreiber. Die Verantwortung für die sachgerechte Prüfung liegt beim Betreiber. Die Beauftragung externer befähigter Personen entlastet Ihn nicht. Allerdings greift hier das allgemeine Vertragsrecht. D.h. der Betreiber die entsprechende Qualifikation der befähigten Person sowie Prüfinhalt- und umfang abfordern. (Quelle: Leitfaden zur BetrSichV A3.3) TÜV SÜD Industrie Service GmbH, IS-TAF-MUC Volker Schulz Seite 6
7 TÜV SÜD Mehr Sicherheit. Mehr Wert. Ansprechpartner TÜV SÜD Industrie Service GmbH Kompetenzzentrum Biogasanlagen Ridlerstraße München Volker Schulz Telefon +49 (0) TÜV SÜD Industrie Service GmbH, IS-TAF-MUC Volker Schulz Seite 7
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