Social-Media-Konzept MWWK

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1 Social-Media-Konzept MWWK Inhaltsverzeichnis I Einleitung: Warum braucht das MWWK einen Social-Media-Auftritt? 2 II Datenschutzrechtlicher Rahmen und Vorgaben des 3 III Auftritt auf den Social-Media-Kanälen des MWWK 5 a) Facebook b) Twitter IV Vernetzung mit anderen Behörden / Einrichtungen 6 V Eingang von fachlichen Fragen 7 1

2 I Einleitung: Warum braucht das MWWK einen Social-Media-Auftritt? Das MWWK ist als Teil der Landesregierung und unterliegt als solcher der staatlichen Informationspflicht. Wie durch das Bundesverfassungsgericht 1977 konkretisiert, bedeutet dies nicht nur die Herausgabe von Informationen, wenn diese verlangt werden. Vielmehr beinhaltet die staatliche Informationspflicht das sich aktiv an die Öffentlichkeit Wenden der Regierung. Institutionalisiert hat sich in diesem Rahmen die klassische Pressemitteilung, die durch die Landesregierung und ihre Ministerien herausgegeben wird. Auch das Interview, das Pressegespräch oder die Pressekonferenz sind im Rahmen der institutionalisierten Öffentlichkeitsarbeit zu nennen. Inzwischen hat die Informationssuche über die sozialen Netzwerke stark zugenommen. Im Jahr 2016 haben die sozialen Netzwerke (31 %) die Zeitungen (29 %) als Nachrichtenquellen in Deutschland überholt. Damit liegen lediglich das Fernsehen (72 %) sowie das Radio (46 %) als regelmäßig genutzte Nachrichtenquellen über den sozialen Netzwerken. Damit sind die sozialen Medien in ihrer Wichtigkeit innerhalb eines Jahres um sechs Prozentpunkte gestiegen. Bei jungen Menschen bis 24 Jahre ergibt sich ein verschärfter Trend: Hier liegt das Fernsehen (69 %) zwar auch noch auf dem ersten Platz; verliert aber in gleichem Maße wie die gedruckten Zeitungen an Zuspruch (15 Prozentpunkte auf 36 %). Daneben geben 58 % der Nutzer_innen unter 24 Jahren an, dass sie ihre Informationen rein aus Onlinemedien beziehen. Um der staatlichen Informationspflicht nachzukommen, genügt es demnach nicht mehr, auf herkömmliche und institutionalisierte Öffentlichkeitsarbeit zurückzugreifen. Vielmehr bedarf es einer der neuen Mediennutzung angepassten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die den Strategien der PR folgt. Die neuen sozialen Netzwerke ermöglichen dem MWWK eine zielgruppengenaue Aussteuerung der Inhalte, schnelle Informationsweitergabe und direkte Kommunikation mit Meinungsführern und Pressevertreter_innen. 2

3 II Datenschutzrechtlicher Rahmen des Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Reinland-Pfalz Der Beauftragte für den Landesdatenschutz hat auf einer Unterseite der Homepage einen Handlungsrahmen sowie Vorgaben für die Nutzung von sozialen Medien für rheinland-pfälzische Verwaltungen definiert. Dazu gehören unter anderem: - Handlungsrahmen - Hinweise zum Socal-Media-Konzept - Muster Datenschutzerklärungen für Facebook und Twitter Die Datenschutzerklärungen sollten in angepasster Form auf den jeweils verwendeten Kanälen des MWWK bereitgestellt werden. Die Hinweise zum Social-Media-Konzept umfassen unter anderem folgende Aspekte: 1. Das Social-Media-Konzept muss seine Notwendigkeit erklären. 2. Das Social-Media-Konzept muss das Social-Media-Angebot der Behörde beschreiben. 3. Die redaktionellen Betreuungen sowie ein Impressum sind zu benennen. 4. Es sind Verantwortlichkeiten zu benennen und Verfahrensweisen festzulegen, für den Fall, dass Betroffene ihnen zustehende Rechte nach Landesdatenschutzgesetz ausüben möchten (Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung, Widerspruch, Unterlassung, Beseitigung). 5. Bei der inhaltlichen und funktionalen Gestaltung des Angebots ist zu prüfen, in welchem Umfang die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Konfiguration der genutzten Plattform oder den Verzicht auf Funktionalitäten reduziert werden kann. 6. Für das Social Media-Angebot ist eine an den Inhalten und Funktionen orientierte Datenschutzerklärung zu erstellen. 7. Es müssen Hinweise auf alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten gegeben werden. 8. Einmal im Halbjahr soll auf den jeweiligen Social-Media-Kanälen eine Sensibilisierung der Bürger_innen und Aufklärung auf das Recht über informationelle Selbstbestimmung stattfinden. 9. Das Social-MediaKonzept soll allgemein zugänglich gemacht und nach 7 Abs. 1 Nr. 6 TranspG soweit wie möglich veröffentlicht werden. Ein entsprechender Link ist in die Datenschutzerklärung aufzunehmen. 10. Das socal-media-konzept soll in einem angemessenen Zeitraum evaluiert werden. 11. Informationen dürfen nicht nur über Social-Media-Kanäle verfügbar sein. 12. Für die Bereitstellung bzw. den Bezug von konkreten Verwaltungsleistungen ist auf Social Media-Dienste zu verzichten, wenn dabei sensible Bereiche oder besondere personenbezogene Daten ( 3 Abs. 9 LDSG; Art. 9 Abs. 1 DSGVO) betroffen sind. Öffentlichkeitsarbeit und allgemeine Informationen zur Verwaltung (Aufgaben, Leistungen, Öffnungszeiten, Kontaktdaten, Ansprechpartner, Hinweise auf 3

4 Veranstaltungen etc.) unterfallen diesem Vorbehalt regelmäßig nicht. Die bestehenden oder noch zu schaffenden Möglichkeiten des E-Government können datenschutzgerecht genutzt werden. Die Datenschutzhinweise und Verlinkungen zur Homepage des Landesdatenschutzbeauftragten RLP sollten auf der Homepage des MWWK auf einer eigenen Seite verlinkt und ausgeführt werden. Das Konzept muss laut Richtlinien auf der Homepage und den Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden. 4

5 III Auftritt auf den Social-Media-Kanälen des MWWK Die Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur RLP bietet folgende Social- Media-Kanäle an (Stand ): a) Facebook b) Twitter Die Verantwortung im Sinne des Presserechtes liegt bei Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur RLP Der Minister Mittlere Bleiche Mainz 5

6 IV Vernetzung mit anderen Behörden / Einrichtungen Sowohl die Staatskanzlei als auch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz und das Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz haben eigene Facebook-Präsenzen. Die Staatskanzlei verfügt darüber hinaus über einen Twitter-Account; gleiches gilt für das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland- Pfalz. Daneben haben alle Universitäten und Hochschulen des Landes einen eigenen Facebook- Auftritt; lediglich die Universitätsmedizin hat noch keine eigene Präsenz erstellt. Viele Kultureinrichtungen und nahezu alle Weiterbildungseinrichtungen sind auf Facebook zu finden. Es bietet sich an, in eigenen Beiträgen immer möglichst viele andere Facebook-Präsenzen zu verlinken / zu markieren. Dies steigert die eigene Reichweite sowie die Interkationen mit der Facebook-Seite des MWWK. Auch gemeinsame Beiträge sind denkbar, müssen jedoch geplant und abgesprochen werden. 6

7 V Eingang von fachlichen Fragen Insbesondere Facebook aber auch Twitter bieten die Möglichkeit, dass Nutzer_innen der Medien Fragen an die Accounts des MWWK stellen. Diese sollten beantwortet werden, da das Medium sonst seinen eigentlichen Zweck der unkomplizierten Informierung von Bürger_innen verfehlt. Dabei empfiehlt sich folgendes Vorgehen: - Eingang von Anfrage wird bestätigt und auf eine baldige Antwort verwiesen. - Anfrage wird per Mail an die betreffende Abteilung gerichtet. - Antwort der Abteilung wird ggf. mit der Büroleitung rückgekoppelt. - Antwort wird versendet und auf weitere Anfragemöglichkeiten wie die wird hingewiesen. - Die Anfrage ausgedruckt; der Mailverkehr ebenfalls. Beides wird miteinander veraktet. 7

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