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1 FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die Buchstaben und ergänzen Sie ein Wort mit ähnlicher Bedeutung! R! E! A! CH 2. Wer ist unter REACH dafür verantwortlich, dass eine Chemikalie nur in sicheren Anwendungen eingesetzt wird?! Der Hersteller der Chemikalie.! Der Anwender der Chemikalie.! Der Hersteller gemeinsam mit dem Anwender der Chemikalie.! Die zuständigen Behörden. 3. Was versteht man unter dem nachgeschalteten Anwender (Downstream user) eines Stoffes?! Verwender von Erzeugnissen, die diesen Stoff enthalten.! Verbraucher, die ein Produkt privat benutzen.! Alle Akteure, die einen Stoff in industriellen oder professionellen Prozessen verwenden.! Reine Händler sind ebenfalls nachgeschaltete Anwender. 4. Welches Ziel soll mit den Maßnahmen zur Risikominderung von Chemikalien erreicht werden?! Die sichere Verwendung von Chemikalien für Mensch und Umwelt gewährleisten.! Die günstigsten Maßnahmen für den Arbeitsschutz identifizieren.! Emissionen von Chemikalien in die Umwelt ausschließen. 1

2 5. Was muss zukünftig unter REACH registriert werden?! Alle chemischen Stoffe und Zubereitungen.! Alle Stoffe, die in Mengen 1 Tonne / Jahr und Hersteller oder Importeur in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden.! Alle gefährlichen Chemikalien, die in Mengen 10 Tonnen / Jahr in die EU importiert werden.! Alle gefährlichen Chemikalien in Erzeugnissen. 6. Welche Informationen sind für die Registrierung von Stoffen vom Registranten zu erbringen?! Angaben, mit wem er nicht im Konsortium registrieren will.! Informationen über die inhärenten Eigenschaften des Stoffes.! Informationen über die Verwendungen, in denen der Stoff eingesetzt wird.! Angaben über die Mengen in der der Stoff hergestellt/importiert wird.! Identifizierte Verwendungen.! Alle Verwendungen. 7. Bis wann müssen Phase-In-Stoffe (keine CMRs) unter 100 t/a registriert werden?! Bis zum 1. Dezember 2010.! Bis zum 1. Juni 2013.! Bis zum 1. Juni 2018.! 11 Jahre nach In-Kraft-Treten von REACH. 8. Welche der folgenden Angaben sind korrekt?! Jeder Registrant muss sein eigenes Registrierungsdossier für alle Stoffe, die er in Mengen 1 t/a herstellt oder importiert, einreichen.! Alle Hersteller/Importeure eines Stoffes müssen ihren Stoff, nach dem Prinzip Ein Stoff eine Registrierung im Konsortium registrieren. Davon gibt es keine Ausnahme, um Doppelarbeiten zu vermeiden.! Das SIEF zielt darauf ab, die Datenteilung in der Registrierung zu unterstützen.! Alle Hersteller/Importeure sollen nach Möglichkeit ein gemeinsames Registrierungsdossier einreichen, das die gesamten Informationen über die inhärenten Eigenschaften des Stoffes, die angegebenen Verwendungen und die entsprechenden Risikomanagementmaßnahmen enthält. 2

3 9. Welche der genannten Stoffe sind von der Registrierung ausgenommen?! Vitamin A.! Stoffe in Abfällen.! Monomere.! Polymere.! Neustoffe, die im ELINCS-Verzeichnis enthalten sind.! Lebensmittelzusatzstoffe. 10. Für welche auf dem Markt befindlichen Stoffe wird ein Sicherheitsdatenblatt gefordert?! Stoffe, die nach der Richtlinie 67/548/EEC eingestuft sind.! Stoffe, die auf dem Anhang XVII gelistet sind.! PBT-Stoffe.! CMR-Stoffe.! Alle Stoffe der Kandidatenliste nach Anhang XIV.! Alle Stoffe. 11. Für welche Stoffe ist ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt zu erwarten?! Für alle Stoffe.! Für alle als gefährlich eingestuften Stoffe.! Für alle Stoffe, für die ein Chemikaliensicherheitsbericht erstellt wurde.! Für alle Stoffe, für die ein Chemikaliensicherheitsbericht einschließlich Expositionsbewertung erstellt wurde. 12. In welchem Fall muss der nachgeschaltete Anwender ein Expositionsszenario erstellen?! Nie.! Wenn er einen gefährlichen Stoff in Mengen unter 10 t/a aus dem nicht EU-Ausland importiert und der Nicht-EU-Hersteller den Stoff nicht registrieren will.! Wenn die Expositionsszenarien des Zulieferers nicht den Anwendungsbedingungen des nachgeschalteten Anwenders entsprechen, der Anwender den Zulieferer darüber nicht informieren will und er den Stoff/die Zubereitung in Mengen 1t/a verwendet. 3

4 13. Welche Stoffe in Erzeugnissen können registrierungspflichtig sein?! Stoffe, die aus Erzeugnissen beabsichtigt freigesetzt werden und in diesen in Mengen 1 t/a und Akteur enthalten sind.! CMR- und PBT-Stoffe in Erzeugnissen, soweit sie 1 t/a und Akteur überschreiten.! Alle Stoffe in Erzeugnissen, soweit sie 1 t/a und Akteur überschreiten. 14. Für welche Stoffe ist im Rahmen einer Registrierung ein Chemikaliensicherheitsbericht einzureichen?! Für alle Stoffe.! Für alle gefährlichen Stoffe.! Für alle Stoffe über 10 t/a pro Hersteller/Importeur.! Für alle gefährlichen Stoffe über 10 t/a pro Hersteller/Importeur. 15. Welche Hauptelemente beinhaltet der Registrierungsprozess?! Das Technisches Dossier, das an die Agentur geliefert wird.! Die genaue Überprüfung der Technischen Dossiers durch die Agentur.! Den Stoffsicherheitsbericht, wenn der Stoff in Mengen 10 t/a hergestellt/importiert wird.! Expositionsszenarien als Teil des Sicherheitsberichtes, wenn die Stoffe gefährlich sind oder als PBT/vPvB identifiziert wurden. 16. Was sind die Ziele in der Bewertung?! Die Überprüfung, ob alle Registranten ein vollständiges Registrierungsdossier eingereicht haben.! Die Kontrolle der Technischen Dossiers bezüglich Vollständigkeit und Richtigkeit (gute Qualität der Daten).! Die Kontrolle, ob alle Chemikalien in der EU unter sicheren Anwendungsbedingungen verwendet werden! Die Überprüfung, ob alle Tests als GLP-Test durchgeführt wurden. 4

5 17. Welche Stoffe dürfen in bestimmten Verwendungen erst nach einer Zulassung verwendet werden?! Alle Stoffe, die auf Anhang XIV der Verordnung gelistet sind.! Alle Stoffe, die gegenwärtig unter die Richtlinie 76/769/EEG (Vermarktungs- und Verwendungsbeschränkung) fallen.! Alle Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften wie zum Beispiel CMRs oder PBTs.! Alle Stoffe, die in Mengen über t/a pro Hersteller/Importeur produziert werden. 18. Welche Anforderugnen müssen Händler erfüllen?! Händler müssen alle Produkte, die sie importieren oder exportieren registrieren.! Ein Händler ist auch ein Downstream User und hat daher die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen.! Ein Händler muss die Informationen zu Stoffen die Lieferkette hinauf und hinunter weitergeben.! Ein Händler muss die sicheren Anwendungsbedingungen für Stoffe umsetzen und die Informationen in der Lieferkette kommunizieren. 19. Wie gehen Sie vor, um zu entscheiden welche Rollen Sie unter REACH haben? 20. Wer prüft die Registrierungsdossier auf Vollständigkeit? Wer prüft die Registrierungsdossier auf Qualität? 21. Was sind die 2 Funktionen eines Expositionsszenarios? 22. Welche Fragen beantwortet das Expositionsszenario im Anhang des Sicherheitsdatenblattes hinsichtlich der Anwendung von Stoffen und Zubereitungen? Wie wird es erstellt? (Stichworte) 23. Wann wird die Industrie alle phase-in Stoffe registriert haben? 24. Was sind aus Ihrer Sicht die grundlegenden Änderungen unter REACH im Chemikalienrecht? 5

6 25. Warum ist es wichtig die Vorregistrierungsphase von phase-in Stoffen nicht zu verpassen? 26. Was ändert sich unter REACH für nachgeschaltet Anwender? 6

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

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