Fahrtauglichkeit bei Anfällen?
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- Victor Zimmermann
- vor 6 Jahren
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1 Fahrtauglichkeit bei Anfällen? Bonn, Klinik für Epileptologie Universität Bonn
2 Fahrtauglichkeit Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung EPI3895/2
3 Fahrtauglichkeit Gruppe 1 A: Krafträder B: Kraftfahrzeuge bids 3,5 t zulässige Gesamtmasse Gruppe 2 C: Kraftfahrzeuge über 3,5, zulässige Gesamtmasse D: Kraftomnibusse D1:mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätze E: Kraftfahrzeuge der Klasse B, C, D mit Anhämger über 750 kg Gesamtmasse. EPI3895/3
4 Fahrtauglichkeit Gruppe 1 Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung Wer unter persistierenden Anfällen... leidet, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gerecht zu werden, solange ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven besteht. Gleiches gilt bei nicht-epileptischen Anfällen mit akuter Beeinträchtigung des Bewußtseins oder der Motorik... EPI3895/4
5 Fahrtauglichkeit Gruppe 1 Ausnahmen bei bestehenden Anfällen: einfach fokale Anfälle ohne motorische/sensorische, kognitive Behinderung nach einjähriger Verlaufsbeobachtung ausschließlich an den Schlaf gebundene Anfälle nach mind. dreijähriger Beobachtungszeit EPI3895/5
6 Fahrtauglichkeit, Gruppe 1 notwendiger anfallsfreier Beobachtungszeitraum: Ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven ist nicht anzunehmen... Einmaliger Anfall: wenn an bestimmte Bedingungen geknüpft (Gelegenheitsanfall) und diese nicht mehr gegeben sind neurologische Abklärung keine Hinweise auf beginnende idiopathische Epilepsie (EEG) oder morphologische Veränderung (MRT) notwendiger Beobachtungszeitraum: 3-6 Monate EPI3895/6
7 Fahrtauglichkeit, Gruppe 1 notwendiger anfallsfreier Beobachtungszeitraum: Anfälle, die kurze Zeit nach Hirnverletzungen oder -operationen auftreten: notwendiger Beobachtungszeitraum: 6 Monate EPI3895/7
8 Fahrtauglichkeit, Gruppe 1 notwendiger anfallsfreier Beobachtungszeitraum: Epilepsie: nicht lange bestehende Epilepsie notwendiger Beobachtungszeitraum: 12 Monate langjährige Epilepsie notwendiger Beobachtungszeitraum: 24 Monate EPI3895/8
9 Fahrtauglichkeit, Gruppe 1 empfohlener anfallsfreier Beobachtungszeitraum: Beendigung antikonvulsiver Medikation: für die Dauer des Reduzierens sowie die ersten drei Monate danach Anfallsrezidiv bei Beendigung antikonvulsiver Medikation: empfohlener Beobachtungszeitraum: 6 Monate Anfallsrezidiv nach langer anfallsfreier Zeit ohne antikonvulsiver Medikation empfohlener Beobachtungszeitraum: 6 Monate EPI3895/9
10 Zusätzliche Kriterien Relevant ist weiterhin: Fahrtauglichkeit, Gruppe 1 keine unerwünschten Nebenwirkungen, die eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit bzw. Fahrtauglichkeit ergeben. Keine anderweitige körperlichen oder psychischen Krankheiten und Störungen, die die Leistungsfähigkeit bzw. Fahrtauglichkeit ergeben. EPI3895/10
11 Fahrtauglichkeit Gruppe 2 EPI3895/11
12 Fahrtauglichkeit Gruppe 2 Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung Die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 bleibt nach mehr als zwei epileptischen Anfällen in der Regel ausgeschlossen. EPI3895/12
13 Fahrtauglichkeit Gruppe 2 Ausnahme Durch ärztliche Kontrolle nachgewiesene anfallsfreie Zeit von 5 Jahren ohne antikonvulsive Medikation. EPI3895/13
14 Fahrtauglichkeit, Gruppe 2 notwendiger anfallsfreier Beobachtungszeitraum: Einmaliger Anfall: wenn an bestimmte Bedingungen geknüpft (Gelegenheitsanfall) und diese nicht mehr gegeben sind notwendiger Beobachtungszeitraum: 6 Monate neurologische Abklärung keine Hinweise auf beginnende idiopathische Epilepsie (EEG) oder morphologische Veränderung (MRT) notwendiger Beobachtungszeitraum: 24 Monate EPI3895/14
15 Zusätzliche Kriterien Relevant ist weiterhin: Fahrtauglichkeit, Gruppe 1 keine unerwünschten Nebenwirkungen, die eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit bzw. Fahrtauglichkeit ergeben. Keine anderweitige körperlichen oder psychischen Krankheiten und Störungen, die die Leistungsfähigkeit bzw. Fahrtauglichkeit ergeben. EPI3895/15
16 Kontrolluntersuchungen Fahrtauglichkeit für beide Gruppen nach 1,2, und 4 Jahren Zusammenarbeit Patient-Arzt Ihr Arzt hat beratende, aufklärende und begutachtende Funktion es besteht kein Meldepflicht gute Zusammenarbeit ist eine Grundbasis für das Erlangen einer Fahrtauglichkeit EPI3895/16
17 Klinik für Epileptologie Universität Bonn
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