Allgemeine Geschäftsbedingungen der PonyTruppe Dresden. Geschäftsführung Nicolett Menge

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1 der PonyTruppe Dresden Dresden: Geschäftsführung Nicolett Menge 1. Die PonyTruppe Dresden hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen ab einem Alter von 3 Jahren das Reithobby näher zu bringen. Hierbei wird als Dienstleistung eine Lehrstunde von 60 Minuten versprochen. 2. Die Inhalte der Lehrstunde werden auf das Alter, sowie auf die körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Kinder zugeschnitten und individuell gestaltet. Dabei gibt es keine Zeitvorgaben, was die Aufteilung betrifft. Es wird von Seiten der Reitlehrer eine 30 minütige Reitzeit angestrebt. Diese darf nach Ermessen des Reitlehrers gekürzt werden, wenn beispielsweise erhöhte Verletzungsgefahr durch Ermüden des Kindes droht. 3. Die Reitstunden finden immer und bei jedem Wetter statt. Die PonyTruppe Dresden arbeitet im Vorzug unter freiem Himmel. Es steht eine kleine Reithalle zur Verfügung, welche im Ermessen der Reitlehrer genutzt wird. 4. Die Kinder stehen während der Stunde unter der Aufsicht des Reitlehrers. Die PonyTruppe Dresden bietet Reitunterricht von Gruppen bis zu 4 Personen je Reitlehrer oder Einzelunterricht an. 5. Das Kind wird belehrt während der Reitstunde, den Anweisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. 6. Das Kind ist nicht verpflichtet Reitbekleidung zu tragen. Eine Ausnahme bilden Reithelm und festes Schuhwerk. Testreitstunden dürfen mit Fahrradhelmen absolviert werden. Die PonyTruppe Dresden weist darauf hin, dass nicht alle Radhelme von der hauseigenen Betriebshaftpflichtversicherung akzeptiert werden und dies auch auf die private Unfallversicherung des Kunden zutreffen könnte. Der Kund handelt hier auf eigene Gefahr. info@

2 7. Kinder, die ohne Helm und mit ungeeigneten Schuhen (Ballerina, Sandalen, Schlappen o.ä.) erscheinen, dürfen wenn kein sicherer Ersatz aufzutreiben ist, vom Reitunterricht ausgeschlossen werden. Der Unkostenbeitrag für die Reitstunde wird fällig. 5er oder 10er Karten werden abgestrichen. Es ist vom Tragen von Röcken oder Kleidern bei Mädchen abzusehen. Das Tragen von Schmuck geschieht auf eigene Gefahr. Es wird darum gebeten, lange Haare zum Zopf zu binden. 8. Die PonyTruppe Dresden vergibt Reitstunden nach Termin. Termine können, ohne Angabe von Gründen bis 24h vor der Zeit abgesagt werden. Wird der Termin kurzfristig abgesagt, wird der Unkostenbeitrag für die Reitstunde fällig. 5er oder 10er Karten werden abgestrichen. 9. Die Reitstunde wird am Ende abgerechnet. Der Betrag ist bar zu zahlen oder es wird auf der 5er/10er Karte abgestrichen. Wird die Karte nicht mitgebracht, ist keine Rabattierung möglich. Es wird der rabattfreie Betrag der Reitstunde berechnet. 10. Das Zuteilen der Pferde erfolgt nach Ermessen des Reitlehrers. Es gibt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Pferd. Ausnahmen bilden sogenannte Reitbeteiligungen. 11. Der Reitlehrer wird nach Dienstplan eingesetzt. Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Reitlehrer. 12. Familienmitglieder, die das Kind zum Reitunterricht begleiten, werden gebeten, sich einen Zuschauerplatz zu suchen oder das Kind beim Reitlehrer abzugeben. Gern können Sie auch Ihr Kind bei der Pflege der Ponys unterstützen. Für Reitschüler ohne Reiterfahrung gilt es, eine Aufsichtsperson zur Unterstützung und zum Führen der Pferde mitzubringen. 13. Das Mitbringen eigener Hund geschieht auf eigene Gefahr. Die betriebseigenen Hunde genießen das Hausrecht. 14. Eltern sind verpflichtet, Kinderwägen, Geschwister und andere Schutzbefohlene aus dem Reitbetrieb heraus zu halten und zu sichern. So ist es nicht gestattet, einen Kinderwagen in die Reitbahn zu schieben oder in der Nähe des Putzplatzes

3 abzustellen. Ihre kleinen Zuschauer, die nicht reiten, bleiben bitte in den Zuschauerbereichen. 15. Das Betreten des Stalles ist Besuchern untersagt. Ausnahme ist in Begleitung von Reitlehrern. 16. Das Füttern der Pferde findet nur in Absprache mit den Reitlehrern statt. 17. Die AGB der PonyTruppe Dresden sind für Sie online nachlesbar. Sie Sind auch Teil der Onlinebuchung. Mit Antritt jeder Reitstunde gelten die AGB als akzeptiert. 18. Lehrangebot Ablaufbeispiel: a. Reitunterricht für 3-5 Jährige/Reitanfänger, die keinen Einzelunterricht gebucht haben: Der Reitschüler ist in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Reitunterricht heranzuführen. Der Erziehungsberechtigte wird involviert und unterstützt den Reitlehrer. Schwerpunkt der Unterrichts liegt auf der Verbesserung der Motorik, Balanceübungen und Vertrauen schaffen b. Reitunterricht für Fortgeschrittene, die mindestens das 5. Lebensjahr erreicht haben: Es wird die Reitlehrer so altersgerecht wie möglich, jedoch mit dem Tempo vermittelt, auf welches sich das Kind einlassen kann. In Einzelfällen kann die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten noch von Nöten sein. c. Reitunterricht für Fortgeschrittene älter als 9 Jahre: Es wird die Reitlehrer so altersgerecht wie möglich, jedoch mit dem Tempo vermittelt, auf welches sich der Reitschüler einlassen kann. Erwachsenen wird geraten mit Einzelunterricht zu beginnen. 19. Die Reitanlage finden Sie auf der in. Bitte folgen Sie der grünen Linie der Abbildung. Dresden: An unserem Standort haben wir 5 Parkplätze für Sie reserviert, (4 Gruppenplätze, 1 Einzelunterricht). Bitte haben Sie Verständnis info@

4 und nutzen Sie die Parkmöglichkeiten auf der Niedersedlitzer Straße, wenn diese belegt sind. Zusätzlich weisen wir Sie auf den folgenden Teil unserer AGB besonders hin: Auf dem gesamten Grundstück gilt die StVO. Eine Höchgeschwindigkeit von 20km/h ist einzuhalten. LKW und Schwerlasttransporten ist im Bedarfsfall Vorfahrt zu gewähren. Das Begehen und Befahren des Betriebsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung des Vermieters und auch der PonyTruppe wird ausgeschlossen. Minderjährige betreten die Freifläche nur im Beisein und/oder in Verantwortung von Aufsichtsbevollmächtigten. Das Betreten des umliegenden Betriebsgeländes ist strengstens untersagt

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