Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Güster

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1 Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Güster 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Das Gemeindegebiet der Gemeinde Güster wird von der nördlich verlaufenden BAB 24 geringfügig berührt. 1.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Gemeinde Güster Bürgermeister Wilhelm Burmester Dorfstr. 9, Güster Tel.: / Rechtlicher Hintergrund Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gem. 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. 1.4 Geltende Grenzwerte Geltende nationale Grenzwerte sind in Anlage 2 zusammengefasst. 2. Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen L DEN db(a) Belastete Menschen L Night db(a) Belastete Menschen Straßenlärm über 55 bis 60 über 50 bis 55 über 60 bis 65 über 55 bis 60 über 65 bis 70 über 60 bis 65 über 70 bis 75 über 65 bis 70 über 75 über 70 Straßenlärm Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Fläche und Wohnungen L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen db(a) L DEN db(a) L DEN über 75 db(a) L DEN 1/3

2 2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Im Gebiet der Gemeinde Güster sind auf der Grundlage der Lärmkartierung keine relevanten Lärmbelästigungen festzustellen. 2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Im Gebiet der Gemeinde Güster wurden auf der Grundlage der Lärmkartierung keine Lärmprobleme und keine verbesserungsbedürftige Situation festgestellt. 3. Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Im Gebiet der Gemeinde Güster wurden bislang keine lärmmindernden Maßnahmen umgesetzt. 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Da zurzeit keine relevanten Lärmbelästigungen auf der Grundlage der Lärmkartierung festzustellen sind, werden keine Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten Jahre geplant. 3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Als ruhige Gebiete die vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind, ist der zurzeit bebaute Ortsbereich der Gemeinde Güster festgesetzt. Bauleitplanung in nördlicher Richtung zur BAB 24 wird nicht erfolgen. 3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Einer langfristigen Strategie bedarf es nicht, da nach der Auswertung der Lärmkartierung keine Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen vorliegen und der Schutz ruhiger Gebiete ausreichend gewährleistet ist. 3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen 4. Formelle und finanzielle Informationen 4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans April Datum des Abschlusses des Aktionsplans April /3

3 4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörungen Dieser Plan sowie die dazugehörige Kartierung wird für die Zeit vom bis öffentlich ausgelegt und ist zudem im Internet für Jedermann einsehbar. 4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47 Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen oder Lärmsituationen, ansonsten jedoch nach fünf Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplanes werden dabei ermittelt und bewertet. 4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans keine 4.6 Weitere finanzielle Informationen entfällt 4.7 Link zum Aktionsplan im Internet Ort, Datum Güster, den DS Unterschrift Bgm. Wilhelm Burmester 3/3

4 Güster DTK5 Blatt 32610_5934 Gemeindeübersicht und DTK5-Blattschnitt (Quadranten) 32608_ _ _ _ _ _ _ _ _5932 Straßenlärm - 24 Stunden-Pegel LDEN in db(a) Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr* Berechnungshöhe: 4 m über Gelände Berechnungsraster: 10 m x 10 m Berechnungsprogramm: IMMI *und einzelne hochbelastete zusätzliche Strecken > 75 db(a) Gebäude > db(a) Landesgrenze > db(a) Gemeindegrenze > db(a) Lärmschutzwand > db(a) Hauptverkehrsstraße Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein Meter Koordinatensystem: ETRS UTM Zone 32N 8stellig Erstellungsdatum: Auftraggeber: Schleswig-Holstein Hamburger Chaussee 25 D Flintbek Auftragnehmer: LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13b Hamburg Unterauftragnehmer: Wölfel Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG Max-Planck-Straße Höchberg RMK Breite Straße Celle GeoBasis-DE/LVermGEO SH (

5 Güster DTK5 Blatt 32610_5934 Gemeindeübersicht und DTK5-Blattschnitt (Quadranten) 32608_ _ _ _ _ _ _ _ _5932 Straßenlärm - LNight in db(a) Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr* Berechnungshöhe: 4 m über Gelände Berechnungsraster: 10 m x 10 m Berechnungsprogramm: IMMI *und einzelne hochbelastete zusätzliche Strecken > 70 db(a) Gebäude > db(a) Landesgrenze > db(a) Gemeindegrenze > db(a) Lärmschutzwand > db(a) Hauptverkehrsstraße Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein Meter Koordinatensystem: ETRS UTM Zone 32N 8stellig Erstellungsdatum: Auftraggeber: Schleswig-Holstein Hamburger Chaussee 25 D Flintbek Auftragnehmer: LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13b Hamburg Unterauftragnehmer: Wölfel Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG Max-Planck-Straße Höchberg RMK Breite Straße Celle GeoBasis-DE/LVermGEO SH (

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