Steuerbefreiungen des Umsatzsteuergesetzes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Steuerbefreiungen des Umsatzsteuergesetzes"

Transkript

1 Umsatzsteuer - Lehrgang 3. Abend Dr. Karl Kittinger Steuerbefreiungen des Umsatzsteuergesetzes echte USt-Befreiungen (Ausfuhrlieferung, IG-Lieferung, Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr, Personen- und Güterbeförderungsleistungen.) unechte USt-Befreiungen (Grundstücksumsätze, Vermietung von Grundstücken, Kleinunternehmerregelung, Ärzte, Banken, Versicherungen usw.) 2 1

2 Verbringung ins Drittland keine steuerbare Ausfuhrlieferung, wenn Verbringung zum Zweck einer Veräußerung im Ausland, zum Zweck der Ausstellung auf einer Messe, zur Verwendung in einer ausländischen Betriebsstätte, für eine Montagelieferung im Drittland, für eine Werklieferung im Drittland, für eine Vermietung im Drittland erfolgt. 3 Ausfuhrlieferungen ( 7 Abs. 1 UStG) echte Steuerbefreiung (Recht auf Vorsteuerabzug bleibt erhalten). Zu unterscheiden sind die Fälle der Beförderung oder Versendung von den Abholfällen. Bei den Abholfällen sind wieder diejenige durch Unternehmer und die von Privat (=Touristenexport) zu unterscheiden. 4 2

3 Ausfuhrlieferungen - Versendung 3 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit: 1.) Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes in den Drittstaat, 2.) Ausfuhrnachweis 3.) Buchnachweis Ein ausländischer Abnehmer ist in diesem Fall nicht erforderlich. 5 Ausfuhrlieferungen Abholfall durch Unternehmer 4 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit: 1.) Ausländischer Abnehmer (keinen Wohnsitz/Sitz im Inland, ausländische Zweigniederlassung eines inländischen Unternehmers, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen hat) 2.) der Abnehmer holt den Gegenstand selbst oder durch Beauftragte ab und verbringt diesen in den Drittstaat, 2.) Ausfuhrnachweis 3.) Buchnachweis 6 3

4 Ausfuhrlieferungen Touristenexport (Abholfall von Privat) 5 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit: 1.) Kunde ist Private(r) aus Drittstaat (keine Ansässigkeit bzw. kein Aufenthaltstitel in der EU), 2.) der Gegenstand wird binnen 3 Monaten im persönlichen Reisegepäck in das Drittland exportiert, 3.) Rechnungsbetrag mehr als 75,00, 4.) Ausfuhrnachweis (U 34), 5.) Buchnachweis. 7 Ausfuhrlieferung - Ausfuhrnachweis materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit, muss grundsätzlich im Zeitpunkt der Geltendmachung der Steuerfreiheit (Abgabe der UVA) vorhanden sein. Unternehmer kann gem. 7 UStG bereits vor Erbringung des Ausfuhrnachweises die Steuerfreiheit in Anspruch nehmen kann, wenn dieser Nachweis innerhalb von sechs Monaten nach Bewirkung der Lieferung erbracht wird. Berichtigung ex tunc im Fall der Nichterbringung. 8 4

5 Ausfuhrlieferung - Ausfuhrnachweis Nimmt der Unternehmer im Falle des Touristenexports die Steuerfreiheit stets erst nach Vorliegen des Ausfuhrnachweises in Anspruch, so kann die zunächst vorgenommene Versteuerung des Ausfuhrumsatzes in der UVA für jenen UVA-Zeitraum rückgängig gemacht werden, in dem der Ausfuhrnachweis beim Unternehmer einlangt (ex nunc). Dies erfolgt in der Jahreserklärung unter der Kennziffer Ausfuhrnachweis im Versendungsfall durch Versendungsbelege zu erbringen: - Frachtbriefe, - Postaufgabebescheinigungen, - Konnossement Ausfuhrbescheinigung eines im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Spediteurs oder die schriftliche Anmeldung in der Ausfuhr, die mit der zollamtlichen Ausgangsbestätigung versehen ist oder durch eine Ausfuhranzeige (e-zoll). 10 5

6 Ausfuhrnachweis im Versendungsfall Die schriftliche Anmeldung in der Ausfuhr und die zollamtliche Bestätigung regelt das Zollrecht regelmäßig das Exemplar 3 des Einheitspapiers Za 58 zu verstehen. Ausnahmen: beim vereinfachten Anmeldeverfahren (Gesamtwert bis 1.000,00) sowie beim Anschreibeverfahren werden auch Handelsdokumente (Rechnung, Lieferschein) als schriftliche Anmeldung anerkannt. 11 Ausfuhrnachweis im Versendungsfall bei elektronischer Abwicklung des Ausfuhrverfahrens in e-zoll Bestätigung des Austritts der Waren mittels Ausfuhranzeige Austrittsbestätigung vom e-zoll System im Feld 44 des Exemplars Nr. 3 eingedruckt. 12 6

7 Ausfuhrnachweis e-zoll In Österreich werden Zollanmeldungen in der Ausfuhr ausschließlich elektronisch mittels e-zoll abgegeben. nach der elektronischen Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle (Zollstelle am Ort des Ausführers) erfolgt auch die Bestätigung des Austritts durch die Ausgangszollstelle in elektronischer Form. Austrittsbestätigung: Ergebnisnachricht (IE 518) wird der Zollstelle (Ausfuhrzollstelle) übermittelt, bei der die Zollanmeldung abgegeben wurde. Die Ausfuhrzollstelle übersendet daraufhin dem Anmelder die Ausfuhranzeige (EX 431) elektronisch als pdf-datei. Diese tritt nunmehr an Stelle des bestätigten Blatt 3 der Zollanmeldung als einer der möglichen Ausfuhrnachweise für Umsatzsteuerzwecke im Sinn 7 UStG 1994 wenn sie im Feld 44 folgenden Vermerk trägt: Ausfuhranzeige gem. Artikel 796e ZK-DVO, VO (EWG) Nr. 2454/1993 Die zur Ausfuhr überlassene Sendung hat am [Ausfuhrdatum] beim Zollamt [Kenn-Nummer des Zollamts] das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen. 13 Ausfuhrnachweis im Versendungsfall Ausgangsbestätigung wird grundsätzlich von der Ausgangszollstelle erteilt. Dies ist die letzte Zollstelle vor dem Ausgang aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft. 14 7

8 Ausfuhrnachweis bei Beförderung = eine mit der zollamtlichen Ausgangsbestätigung versehene schriftliche Anmeldung in der Ausfuhr oder eine Ausfuhranzeige, oder eine vom liefernden Unternehmer ausgestellte und mit der zollamtlichen Ausgangsbestätigung versehene Ausfuhrbescheinigung, wenn eine schriftliche oder elektronische Anmeldung nach den zollrechtlichen Vorschriften nicht erforderlich ist. 15 Ausfuhrnachweis im Touristenexport Ausfuhrbescheinigung ist das Formular U 34, ist auch eine Rechnung, die den Inhaltserfordernissen des 11 UStG 1994 (abgesehen von dem auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag) entspricht und die mit der zollamtlichen Ausgangsbestätigung versehen wurde. 16 8

9 Buchnachweis = materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit Zweck des Buchnachweises ist es, der Abgabenbehörde eine Überprüfung der Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen zu ermöglichen und zu erleichtern. Die dem buchmäßigen Nachweis dienenden Bücher oder Aufzeichnungen sind im Inland zu führen und mit den dazugehörigen Unterlagen (zb Ausfuhrnachweise im Original) im Inland aufzubewahren. Seit 2016 kann der Buchnachweis auch im Ausland geführt werden. 17 Buchnachweis Zeitpunkt des Vorliegens Die erforderlichen Aufzeichnungen sind unmittelbar nach Ausführung des Umsatzgeschäftes vorzunehmen (vgl VwGH vom , 84/15/0043). Berichtigung einzelner Angaben innerhalb des Buchnachweises möglich (zb um die im Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bekannte UID des Abnehmers). Buchnachweis muss zu Beginn einer USt-Nachschau oder einer Betriebsprüfung vorliegen Nachfristsetzung (von ca. 1 Monat) zur Nachbringung einzelner fehlende Teile des buchmäßigen Nachweises möglich. 18 9

10 Sonderfall: Gegenstände zur Ausrüstung und Versorgung eines Beförderungsmittels in Abholfällen ist die Steuerfreiheit grundsätzlich auf jene Fälle eingeschränkt, in denen ein ausländischer Abnehmer vorliegt und das Beförderungsmittel unternehmerischen Zwecken des Abnehmers dient. Keine Steuerfreiheit im Touristenexport. 19 Gegenstände zur Ausrüstung eines KFZ Dazu gehören Kfz-Bestandteile (Ersatzteile) und KFZ-Zubehörteile einschließlich Sonderausstattungen. Unter Bestandteile fallen nicht: Hilfsstoffe, Kleinmaterial oder Betriebsstoffe (zb Dichtungen, Ölfilter, Zündkerzen, Scheibenwischerblätter, Motoröl, Bremsflüssigkeit usw)

11 Versorgung eines KFZ Keine Steuerfreiheit für zb Treibstoffe, die sich bei der Ausfuhr im Hauptbehälter oder Reservekanister des Fahrzeuges befinden, Motoröle, Bremsflüssigkeiten, Frostschutzmittel usw., die vor der Ausfuhr in das KFZ eingefüllt worden sind. 21 Werklieferungen 22 fallen nicht unter die gegenständliche Einschränkung sind also bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen steuerfrei. Die Reparatur eines KFZ ist als Werklieferung anzusehen, wenn der auf die Bestandteile entfallende Entgeltsteil mehr als 50 % des Gesamtentgelts beträgt. Im umgekehrten Fall ist zwingend von einer Werkleistung auszugehen. Bei der Aufteilung des Entgelts müssen die im Unternehmen üblichen Entgelte angesetzt werden. Nicht im Rahmen einer Werklieferung erfolgende Lieferungen liegen vor, wenn keine Be- oder Verarbeitungsleistung des liefernden Unternehmers erbracht wird (zb bloßes Anschrauben des Ausrüstungsgegenstandes oder Montage nicht durch den Lieferer). 11

12 Feste Verbindung bzw. bestimmungsgemäße Verwendung Keine Steuerbefreiung steht für die gelieferten Ausrüstungsgegenstände zu wenn sie bereits vor der Ausfuhr mit dem Fahrzeug fest verbunden werden (zb Montage der Reifen, der Stoßstange, der Zusatzscheinwerfer usw) oder wenn es sich um Gegenstände handelt, die nicht zur festen Verbindung mit dem KFZ bestimmt sind (zb Schonbezüge, Warnblinkleuchte, Reservereifen usw), und diese Gegenstände im Zeitpunkt der Ausfuhr schon im KFZ bestimmungsgemäß verwendet werden. Steuerfreiheit steht zu: wenn sich die Gegenstände noch in der Originalverpackung oder in einer Verpackung des liefernden Unternehmers befinden oder noch nicht in eine vorgesehene Halterung des Fahrzeuges eingefügt worden sind (zb Reservereifen). 23 Entscheidungsbaum - Lieferung von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Fahrzeuges an Nichtunternehmer in Abholfällen 24 12

13 Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr ( 8 UStG) = steuerfrei wenn der Auftraggeber den Gegenstand zum Zweck der Lohnveredlung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt oder zu diesem Zweck im Gemeinschaftsgebiet erworben hat. Der Zweck der Lohnveredlung muss zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Einfuhr bereits gegeben sein 25 Einfuhr oder Erwerb zum Zweck der Lohnveredlung Einfuhr eines Gegenstandes zum Zweck seiner Bearbeitung oder Verarbeitung kann zb als erfüllt angesehen werden, wenn eine zollrechtliche Bewilligung über die aktive Lohnveredlung vorliegt. Wird zb ein Fahrzeug eines ausländischen Touristen während eines Aufenthaltes im Inland reparaturbedürftig, kann die Steuerbefreiung aufgrund der Lohnveredlung nicht zur Anwendung kommen 26 13

14 Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr ( 8 UStG) Sonstige Voraussetzungen: Abholfall: wird der Gegenstand vom Auftraggeber befördert oder versendet, darf dieser keinen Wohnsitz (Sitz) im Inland haben. Ausfuhrnachweis und Buchnachweis: die für Ausfuhrlieferungen maßgebenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. 27 Innergemeinschaftliche Lieferung Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Steuerbare Lieferung eines Unternehmers. Der Gegenstand der Lieferung muss in einen anderen Mitgliedstaat befördert oder versendet werden (Warenbewegung). Der Abnehmer ist ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat, oder eine juristische Person. Der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung ist beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar (Erwerbsbesteuerung). Die genannten Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen werden (Buchnachweis)

15 Innergemeinschaftliche Lieferung steuerbare Lieferung Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt nur bei einer steuerbaren Lieferung im Sinne des 1 Abs. 1 UStG 1994 vor. unechte Kleinunternehmerbefreiung geht ebenfalls den echten Befreiungen des 7 UStG 1994 und des Art. 7 BMR vor (außer neue Fahrzeuge). Pauschalierte Land- und Forstwirte können die Steuerfreiheit nicht in Anspruch nehmen. Der Landwirt muss daher für innergemeinschaftliche Lieferungen USt in Rechnung stellen (Vorsteuererstattung für Erwerber). 29 Innergemeinschaftliche Lieferung Warenbewegung der gelieferte Gegenstand muss von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat gelangen, - es kommt für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht darauf an, wer den Gegenstand befördert oder versendet (auch Abholfälle). Be- oder Verarbeitung des Gegenstandes der Lieferung durch Beauftragte des Abnehmers vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ist unschädlich

16 Innergemeinschaftliche Lieferung Erwerber Ob ein Gegenstand für das Unternehmen des Abnehmers bestimmt ist, richtet sich nach den Vorschriften des Bestimmungslandes ausländischer Abnehmer ist im Abholfall nicht erforderlich Erfordernis der Erwerbsteuerbarkeit (siehe Art. 7 Rz 3993 USt-RL) bewirkt, dass Lieferungen an Schwellenerwerber, die unter der Erwerbsschwelle liegen nicht steuerfrei sind. 31 Innergemeinschaftliche Lieferung Erwerbsteuerbarkeit Die Steuerbarkeit des Erwerbes ist nach den Vorschriften des Staates des Erwerbes zu beurteilen. Es genügt, wenn der Erwerb im anderen Mitgliedstaat steuerbar ist, Steuerpflicht ist nicht erforderlich. Den Nachweis der Erwerbsteuerbarkeit erbringt der Unternehmer durch die UID des Abnehmers

17 Innergemeinschaftliche Lieferung Nachweispflichten Wie der Unternehmer den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis zu führen hat, regelt die Verordnung des BMF über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, BGBl. Nr. 401/ Buchnachweis ( 1 der VO-BGBl. Nr. 401/1996) Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art. 7 UStG 1994) muss der Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat

18 Nachweis bei Beförderung durch den Unternehmer oder Kunden 35 1.) durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung ( 11, Art. 11 UStG 1994), 2.) durch einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt, insbesondere Lieferschein, und 3.) durch eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder 4.) im Abholfall eine Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten (Verbringungserklärung), dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird. Nachweis bei Versendung durch Unternehmer oder Abnehmer 1.) durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung ( 11, Art. 11 UStG 1994) und 2.) durch einen Versendungsbeleg im Sinne des 7 Abs. 5 UStG 1994, insbesondere Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente und dergleichen oder deren Doppelstücke

19 Be- oder Verarbeitung durch einen Beauftragten vor Export in das übrige Gemeinschaftsgebiet. Unternehmer hat die Versendung oder Beförderung nachzuweisen. Zusätzlich dazu hat der Unternehmer auf einem Beleg festzuhalten: 1.) den Namen und die Anschrift des Beauftragten, 2.) die handelsübliche Bezeichnung und die Menge des an den Beauftragten übergebenen oder versendeten Gegenstandes, 3.) den Ort und den Tag der Entgegennahme des Gegenstandes durch den Beauftragten und 4.) die Bezeichnung des Auftrages und der vom Beauftragten vorgenommenen Bearbeitung oder Verarbeitung. 37 Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers buchmäßig nachweisen. Die Voraussetzungen müssen leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein

20 Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Der Unternehmer hat folgendes aufzuzeichnen: 1.) den Namen, die Anschrift und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers, 2.) den Namen und die Anschrift des Beauftragten des Abnehmers in Abholfällen, 3.) die handelsübliche Bezeichnung und die Menge des Gegenstandes der Lieferung, 4.) den Tag der Lieferung, 5.) das vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung, 6.) die Art und den Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet (Art. 7 Abs. 1 letzter Unterabsatz UStG 1994), 7.) die Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet 8.) den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet. 39 Buchnachweis - Abholfälle In Abholfällen hat der liefernde Unternehmer gemäß Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 die Identität des Abholenden festzuhalten. Wie die Identität des Abholenden festgehalten wird, bleibt dem Unternehmer überlassen. Zweckmäßigerweise wird er sich einen geeigneten Ausweis (Reisepass, Führerschein) vom Abholenden zeigen lassen und dann die maßgebenden Daten schriftlich festhalten (Kopie)

21 Zeitpunkt zur Führung des Buchnachweises bei IG-Lieferungen für den buchmäßigen Nachweis erforderliche Aufzeichnungen sind grundsätzlich unmittelbar nach Ausführung des Umsatzes vorzunehmen; Berichtigungen und Ergänzungen (zb um die im Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bekannte UID), vor einer Prüfungsmaßnahme möglich. Dem Unternehmer ist jedoch nach Beginn einer Umsatzsteuernachschau oder einer Betriebsprüfung unter Setzung einer Nachfrist von ca. einem Monat die Möglichkeit einzuräumen, einzelne fehlende Teile des buchmäßigen Nachweises nachzubringen (RZ USt-RL) 41 Mangelhafte Beförderungsnachweise bei IG-Lieferungen Sind die im Rahmen einer Betriebsprüfung vorgelegten Beförderungsnachweise isd 2 der VO, BGBl. Nr. 401/1996, mangelhaft (zb Fehlen der original unterschriebenen Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten bzw. in Abholfällen Fehlen einer original unterschriebenen Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird), so ist die Steuerfreiheit zu versagen. Ausnahme: Wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vorliegen (siehe hierzu auch Rz 2584). Entscheidend ist, dass dem liefernden Unternehmer der Nachweis gelingt, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen 42 21

22 Vertrauensschutzregelung (Art. 7 Abs. 4 UStG 1994) Unternehmer bleibt bei einer IG-Lieferung die Steuerbefreiung trotz fehlender Voraussetzung belassen, wenn er bei Beachtung der einem ordentlichen Kaufmann obliegenden Sorgfalt die unrichtigen Angaben des Abnehmers nicht erkennen konnte. objektiver Sorgfaltsmaßstab, das Verhalten eines ordentlichen, gewissenhaften Kaufmannes, der nach Geschäftszweigen differieren kann. Liegen die Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung vor, schuldet der Abnehmer die entgangene (österreichische) Steuer. Bemessungsgrundlage ist der in der Rechnung über die Lieferung ausgewiesene Betrag. 43 Bestätigungsverfahren (Art. 28 Abs. 2 UStG 1994) Inanspruchnahme des Bestätigungsverfahrens ist bei ständigen Geschäftsbeziehungen nur in Zweifelsfällen erforderlich. Holt ein dem Unternehmer unbekannter Abnehmer aus einem anderen Mitgliedstaat unter Ausweis einer UID Waren ab, wird hingegen regelmäßig eine Abfrage nach Stufe zwei des Bestätigungsverfahrens erforderlich sein

23 Rechnungen bei IG-Lieferungen Bei IG-Lieferung ist der Unternehmer zur Ausstellung einer Rechnung im Sinne des 11 Abs. 1 UStG 1994 verpflichtet Anstelle des Steuerbetrages bzw. des Steuersatzes ist in der Rechnung ausdrücklich auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung hinzuweisen. Vereinfachungsbestimmungen für Kleinbetragsrechnungen gelten nicht für Rechnungen über IG-Lieferungen. 45 Innergemeinschaftliches Verbringen (Sonderfall der Lieferung und des Erwerbes) Als IG-Lieferung bzw. IG-Erwerb gilt auch das unternehmensinterne Verbringen eines Gegenstandes. Voraussetzung ist, dass es sich um einen nach Art. 3 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 einer Lieferung gleichgestellten Vorgang handelt. Ein Verbringen zur bloß vorübergehenden Verwendung erfüllt nicht den Tatbestand der (fiktiven) Lieferung

24 Innergemeinschaftliches Verbringen Vorübergehende Verwendung (Art. 3 Abs. 1 BMR) Eine vorübergehende Verwendung liegt vor, wenn der Unternehmer den Gegenstand verwendet: a) zur Ausführung einer Werklieferung oder einer Lieferung, bei der sich der Lieferort nach Art. 3 Abs. 3 bestimmt; b) zur Ausführung einer Lieferung, deren Lieferort sich nach 3 Abs. 11 bestimmt; c) zur Ausführung einer steuerfreien Lieferung im Sinne des 7 oder Art. 7; d) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 756/1996) e) damit an dem Gegenstand durch einen anderen Unternehmer eine sonstige Leistung erbracht wird, sofern der Gegenstand nach Erbringung der sonstigen Leistung wieder zur Verfügung des Auftraggebers in den Mitgliedstaat gelangt, von dem aus der Gegenstand versendet oder befördert worden ist; f) vorübergehend zur Ausführung einer sonstigen Leistung und der Unternehmer im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat; g) während höchstens 24 Monaten in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats, in dem für die Einfuhr des gleichen Gegenstands aus einem Drittland im Hinblick auf eine vorübergehende Verwendung die Regelung über die vollständige Befreiung von Eingangsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr gelten würde; h) zur Ausführung einer Lieferung von Gas über das Erdgasverteilungsnetz oder von Elektrizität, wenn sich der Ort dieser Lieferungen nach 3 Abs. 13 oder 14 bestimmt. Bei Wegfall der unter lit. a bis g genannten Bedingungen gilt die Verbringung in diesem Zeitpunkt als erfolgt. 47 Steuerbarkeit grenzüberschreitender Güterbeförderungen in/von Drittstatten Zur Gänze steuerbar wenn Leistungsempfänger inländische Unternehmen (B2B Empfängerort ) Sind die Leistungsempfänger Nichtunternehmer, dann ist die Güterbeförderung von oder ins Drittland aufzuteilen. Der auf das Inland entfallende Teil ist steuerbar

25 Steuerfreiheit grenzüberschreitender Güterbeförderungen in/von Drittstatten 49 Durch diese Bestimmung werden alle Beförderungen von Gegenständen im grenzüber schreitenden Beförderungsverkehr und im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr samt Nebenleistungen von der Umsatzsteuer freigestellt. Der Beginn oder das Ende der Beförderung muss im Drittland liegen. Es ist gleichgültig, um welche Beförderungsmittel es sich handelt. Es können KFZ, Luft fahrzeuge, Eisenbahnen, Schiffe usw. sein Steuerfreiheit grenzüberschreitender Güterbeförderungen von Drittstatten ins Inland 50 Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der leistende Unternehmer buchmäßig nachweist, dass die Kosten für die Leistung in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalten sind. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen von einem Drittland in das Gemeinschaftsgebiet werden die Kosten für die Beförderung der eingeführten Gegenstände bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet in die Bemessungsgrundlage für die EUSt einbezogen ( 5 Abs. 4 Z 3 UStG 1994 Kein Buchnachweis erforderlich, wenn das Entgelt für die einzelne Leistung weniger als 110 Euro beträgt, wenn keine berechtigte Zweifel, das Kosten in der EUSt- Bemessungsgrundlage enthalten. 25

26 Grenzüberschreitende Personenbeförderung 51 Befreit ist die grenzüberschreitende Beförderung von Personen mit Schiffen und Luftfahrzeugen ( 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994) Ausnahme: Personenbeförderung auf dem Bodensee. Auch die grenzüberschreitende Beförderung von kranken oder verletzten Personen mit Schiffen und Luftfahrzeugen (zb die Rückholung von Verletzten aus dem Ausland mittels Flugzeug) ist begünstigt Andere echte Steuerbefreiungen Vermittlung von echt steuerfreien Umsatzen ( 6 Abs. 1 Z. 5 UStG) Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt ( 9 UStG 1994) Leistungen an diplomatische und konsularische Einrichtungen, an internationale Organisationen im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates sowie an NATO-Streitkräfte Lieferung von Kraftfahrzeugen und die Vermietung von Grundstücken an diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder Lieferung von Gold an Zentralbanken Leistungen der Eisenbahnunternehmer für ausländische Eisenbahnen 52 26

27 Unechte Steuerbefreiungen 53 Folgende Lieferungen und sonstige Leistungen sind ohne Recht auf Vorsteuerabzug steuerfrei : Umsätze der Sozialversicherungsträger Bestimmte Geld- und Bankumsätze Umsätze, die anderen Verkehrssteuern unterliegen: Grundstücksumsätze (wegen der Grunderwerbsteuer) Aufsichtsratsvergütungen (wegen früherer Aufsichtsratsabgabe) Umsätze aus Versicherungsverhältnissen Umsätze der Blinden, Postwesenumsätze der Post AG und aller Universaldienstleiser, Umsätzevon privaten Schulen und Privatlehrern Umsätze von Volksbildungsvereinen (VHS) Umsätze der Bausparkassen- und Versicherungsvertreter Umsätze von gemeinnützigen Sportvereinen Umsätze der Tagesmütter oder Pflegeeltern Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu Geschäftszwecken Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften zur Verwaltung ihrer Liegenschaften Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten von KÖR Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (zb Ärzte, Zahntechni ker, usw.) Umsätze aus Krankenbeförderungen und Verletztentransporten Umsätze aus Betreuungsleistungen der Jugendheime, Kindergärten) von KÖR Umsätze aus Theater- und Musikaufführungen und Museen von Gebietskörperschaften Lieferung und Entnahme von Gegenständen, die ausschließlich für unecht befreite Tätigkeiten verwendet wurden Umsätze der Kleinunternehmer Geld- und Bankumsätze ( 6 Abs. 1 Z 8 UStG) Gewährung und Vermittlung von Krediten Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr Wertpapierumsätze Umsätze mit Gesellschaftsanteile 54 Nicht befreit: Umsätze, die mit der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Zusammenhang stehen, wenn sich der Leistungsort im Inland befindet (zb Erstellung von Depotauszügen, Bearbeitung von Verlustfällen), aus der Vermietung von Schließfächern, Wohn- und Geschäftsräumen und Werbeflächen, aus dem Verkauf von Formularen und Drucksorten. 27

28 Grundstücksumsätze ( 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG) Unter die unechte Steuerbefreiung fallen Umsätze aus der Veräußerung und dem (Entnahme-) Eigenverbrauch von Grundstücken im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes. Dazu zählen sowohl unbebaute als auch bebaute Grundstücke (Grund und Gebäude) samt Zugehör (zb Bäume), Bauten auf fremdem Grund und Boden, sowie die Einräumung oder Übertragung eines Baurechtes. Auch Teile von Grundstücken (zb Wohnung) fallen unter diese Bestimmung. Die Befreiung erstreckt sich nicht auf Betriebsvorrichtungen, wie zb Maschinen, Silos oder Straßen, auch wenn sie Bestandteil des Grundstücks sind 55 Verzicht auf die Steuerbefreiung (Optionsmöglichkeit gemäß 6 Abs. 2 UStG) Der Veräußerer kann eine unecht steuerbefreite Grundstückslieferung oder den Entnahmeeigenverbrauch als steuerpflichtig behandeln. Optiert der Veräußerer (bei Eigenverbrauch der Entnehmer) zur Steuerpflicht (20%), dann kommt es zu keiner Vorsteuerberichtigung. Die Option wird in Anspruch genommen, indem der Umsatz in der Umsatzsteuervoranmeldung als steuerpflichtig aufgenommen wird. Die Entscheidung zur Option kann für jeden einzelnen Umsatz extra getroffen werden

29 Gewerbliche Vermietung von Grundstücken ( 6 Abs. 1 Z 16 UStG) Unecht befreit ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (zb Geschäftsraummiete), die nicht unter die nachfolgend angeführten Zwecke erfolgt. Nicht befreit ist die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke (Steuersatz 10%), die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Steuersatz 20%), die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen (Steuersatz 13%), die Vermietung von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art (Steuersatz 20%) und die Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke (Steuersatz 13%). 57 Option zur Steuerpflicht bei der gewerblichen Grundstücksvermietung 58 Für Mietverträge (pro Wohneinheit) ab ist eine Option zur Steuerpflicht nur mehr möglich, wenn der Mieter fast ausschließlich (mindestens zu 95%) Umsätze tätigt, die diesen zum Vorsteuerabzug berechtigen. Ein einmaliges Unterschreiten der 95%-Grenze auf bis zu 92,5% innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ist unbeachtlich. Bei Geschäftsraummieten an Mieter ohne Vorsteuerabzug (zb Ärzte, Banken, Versicherungen, Kleinunternehmer, öffentliche Hand) ist eine Optionsmöglichkeit nicht gegeben. Diese Vermietungen sind zwingend umsatzsteuerfrei. Jeder Mieterwechsel führt somit zur Neubeurteilung. Steuerfreie Hilfsgeschäfte, wie zb die Veräußerung einer Liegenschaft, werden nicht in diese Grenze miteingerechnet. 29

30 Gemischte Verträge 59 Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn er sowohl die Merkmale einer Vermietung als auch die Merkmale anderer Leistungen aufweist, ohne dass ein so starkes Zurücktreten der Merkmale der einen oder anderen Gruppe gegeben ist, dass sie umsatzsteuerrechtlich nicht mehr zu beachten wären (VwGH , 90/15/0081; VwGH , 90/15/0043). Bei einem gemischten Vertrag ist das Entgelt in einen auf die Grundstücksvermietung und einen auf die Leistungen anderer Art entfallenden Teil - erforderlichenfalls durch Schätzung - aufzugliedern (Campingplätze VwGH , 85/15/0370; Messestandplätze VwGH , 2379/64; Tennisplatzvermietung VwGH , 84/15/0148). Gemischte Verträge 60 Bei Umsätzen von Tennisplätzen, Golfplätzen, Minigolfanlagen und anderen Sport- und Spielanlagen kann keine auf die Grundstücksvermietung entfallende, unecht steuerfreie Umsatzkomponente angesetzt werden, wenn vom leistenden Unternehmer außer der bloß "passiven" Zurverfügungstellung des Grundstückes (samt Anlagen) noch geschäftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sportoder Spielanlage, wie zb Aufsicht, Verwaltung, ständige Unterhaltung, erbracht werden (EuGH , Rs C- 150/99) dann alles 20%. Jedoch Aufteilung wenn die gesamte Tennisplatz-, Golfplatzanlage und dgl. "passiv" zb einem Verein oder einer Gesellschaft, der/die die Anlage in der Folge betreibt, zur Nutzung überlassen werden. 30

31 Wohnungseigentumsgemeinschaften ( 6 Abs. 1 Z 17 UStG) 61 Steuerfrei sind die Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften. Ausnahme: Wohnzwecke (10%) und Garagen/Abstellplätzen (20% ab ) Gemäß 6 Abs. 2 UStG 1994 hat die Wohnungseigentumsgemeinschaft die Möglichkeit zur Steuerpflicht (20%)zu optieren. Die Wohnungseigentumsgemeinschaft bei Erwerben ab von der Option ( 6 Abs. 2 UStG) nur Gebrauch machen, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück/die Wohneinheit nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Ärzte usw. Befreit sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Dentist, Psychotherapeut, freiberuflich tätige Krankenpfleger, Hebamme freiberuflich Tätige im gehobenen medizinisch-technischen Diensten (Laboratoriumsdienst, radiologisch-technischer Dienst, Diätdienst, ernährungsmedizinische Beratungsdienst, ergotherapeutische Dienst, logopädisch-phoniatrischaudiologische Dienst und orthopädischer Dienst). freiberuflich tätige Heilmasseure Unter die ärztlichen Umsätze fällt nicht die Tätigkeit der Tierärzte. Diese Umsätze unterliegen dem Normalsteuersatz

32 Steuerpflichtige Umsätze der Ärzte schriftstellerische Tätigkeit oder Chefredaktionstätigkeit die Lehrtätigkeit oder Vortragstätigkeit Lieferung von Medikamenten aus einer Hausapotheke, die Erstellung von Gutachten, die nicht in Verbindung mit einer Heilbehandlung stehen - Gutachten für straf- oder zivilrechtliche Haftungsprozesse bzw. im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung (zb auch über ärztliche Kunstfehler) bzw, für gesetzliche Sozialversicherungsträger, Vaterschaftstests, psychologische Tauglichkeitstests für die Berufsfindung, Anzeige von Berufskrankheiten, Verletzungsanzeigen an die Sicherheitsbehörden. 63 Kleinunternehmer ( 6 Abs. 1 Z 27 UStG ab ) 64 Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland sein Unternehmen betreibt und dessen Umsätze nach 1 Abs. 1 Z 1 und 2 im Veranlagungszeitraum Euro (netto) nicht übersteigen. Bei dieser Umsatzgrenze bleiben Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerungen sowie unecht steuerfreie Umsätze (nach 6 Abs. 1 Z 8 lit. d und j, Z 9 lit. b und d, Z 10 bis 15, Z 17 bis 26 und Z 28) außer Ansatz. Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15% innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich (Toleranzregel). 32

33 Verzicht auf die Steuerbefreiung (Optionsmöglichkeit) Ein Kleinunternehmer kann bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides auf die u echte Steuerbefreiung verzichten und dem Finanzamt gegenüber erklären, dass er seine Umsätze nach den allgemeinen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes versteuern will (Regelbesteuerungsantrag - Formular U 12). Ein solcher Verzicht bindet den Unternehmer für mindestens fünf Jahre. 65 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und gute Heimfahrt!!! 66 33

C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten)

C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) Mitja Wolf Inhaltsverzeichnis Einleitung Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen - Ausfuhrlieferungen - Innergemeinschaftliche

Mehr

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung

Mehr

Leseprobe aus "Die Umsatzsteuer für Spediteure und Frachtführer"

Leseprobe aus Die Umsatzsteuer für Spediteure und Frachtführer Kap 1 Einleitung Die Umsatzsteuer ist besonders im Transportbereich durch komplexe Regelungen zum Ort der Leistung und zu den Steuerbefreiungen geprägt. Die Finanzverwaltung verlangt die korrekte Abbildung

Mehr

innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I

innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I (BFG 4. 8. 2017, RV/5100898/2012) innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I Eine GmbH hat bei einem deutschen Autohändler einen gebrauchten Audi (Erstzulassung 22.11.2006; Kilometerstand

Mehr

17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungsund Versendungsfällen

17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungsund Versendungsfällen Dok.-Nr.: 9119880 Gesetzgeber Verordnung (Gesamttext) Stand: 25.03.2013 Letzte Bekanntmachung: 21.02.2005 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) (gültig ab 01.10.2013) Zu 4 Nr. 1 Buchstabe b und

Mehr

Exporte in Nicht-EU-Länder

Exporte in Nicht-EU-Länder Exporte in Nicht-EU-Länder Warenlieferungen ins Drittland Warenlieferungen in ein Drittland sind unter folgenden Voraussetzungen umsatzsteuerfrei: der Gegenstand wird entweder durch den Lieferanten oder

Mehr

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen Teil A Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer Kap 2 Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen 2.1 Ort der Leistung Seit 1. Jänner 2010 wird zwischen Dienstleistungen an Unternehmer isd

Mehr

M e r k b l a t t K f z H a n d e l i n D r i t t l ä n d e r

M e r k b l a t t K f z H a n d e l i n D r i t t l ä n d e r M e r k b l a t t K f z H a n d e l i n D r i t t l ä n d e r 1. Verkauf eines fahrbereiten Kfz (Neu- Gebrauchtfahrzeug) in ein Drittland Käufer ist. Rechnung des deutschen Kfz- a) Belegnachweise Beförderung

Mehr

11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen

11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen UStG 1994 - Umsatzsteuergesetz 1994 Berücksichtigter Stand

Mehr

3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer

3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer Kap 3 Lieferungen 3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer Eine Ausfuhrlieferung ist steuerfrei ( 7 Abs 1 UStG), wenn der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung ins Drittland befördert oder versendet

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort Hinweise zum Buch Übersicht Beispiele Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort Hinweise zum Buch Übersicht Beispiele Abkürzungsverzeichnis... Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Vorwort... 6 Hinweise zum Buch... 7 Übersicht Beispiele... 15 Abkürzungsverzeichnis... 25 Allgemeiner Teil... 29 A.1. Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis... 29 A.1.1.

Mehr

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Umsatzsteuer MMag. Dr. Thomas Ecker Doralt, Steuerrecht, 142 ff 1 Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer Verbrauchsteuer

Mehr

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Verlag Dashöfer GmbH Hamburg

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Verlag Dashöfer GmbH Hamburg Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Programmübersicht 1. Innergemeinschaftliche Lieferungen 2. Versandhandelsregelung 3. Innergemeinschaftliche Erwerbe 2 I.g. Lieferungen

Mehr

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Umsatzsteuer Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. Doralt, Steuerrecht, 142 ff Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer

Mehr

Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen

Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen (06. SEPTEMBER 2017) Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen Gebrochene Lieferungen hindern nicht die Steuerfreiheit Die Voraussetzungen für die

Mehr

Eine solche Ausfuhrlieferung ist nur unter folgenden Voraussetzungen umsatzsteuerfrei:

Eine solche Ausfuhrlieferung ist nur unter folgenden Voraussetzungen umsatzsteuerfrei: Umsatzsteuerliche Behandlung von Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen Grenzüberschreitende Lieferungen in Nicht-EU-Staaten (Ausfuhrlieferungen) und in Mitgliedstaaten der EU (innergemeinschaftliche

Mehr

Umsatzsteuertagung 2006

Umsatzsteuertagung 2006 Lieferungen ausländischer Unternehmer aus dem Drittland nach und in Österreich Linz, 29. November 2006 Übersicht > Grundlagen Einfuhrtatbestand Vorsteuerabzug > Sonderfragen EUSt-Abzug beim Reihengeschäft

Mehr

Die Bedeutung der UID-Nummer

Die Bedeutung der UID-Nummer 105 Die Bedeutung der UID-Nummer Art 28 UStG idf BudBG 2009, BGBl I 2009/52 vom 30.12.2009, Rz 4336-4361 UStR idf Wartungserlass 2009 Die Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer liegt insbesondere

Mehr

Jedoch müssen die Voraussetzungen hierfür vom leistenden Unternehmer nachgewiesen werden.

Jedoch müssen die Voraussetzungen hierfür vom leistenden Unternehmer nachgewiesen werden. Neuregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 1.1.2014 Innergemeinschaftliche Lieferungen sind umsatzsteuerfrei. Jedoch müssen die Voraussetzungen hierfür vom leistenden Unternehmer nachgewiesen

Mehr

Nach 6a UStG liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Nach 6a UStG liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: die unentgeltliche Lieferung von Mustern und Proben. Ist der Ausführer ein Unternehmer kann er die auf den ausgeführten Gegenstand entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Wird allerdings der ausgeführte

Mehr

"Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen", 4. Auflage. Inhaltsverzeichnis

Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen, 4. Auflage. Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Einleitung 1.1 Das österreichische Umsatzsteuerrecht... 15 1.1.1 Umsatzsteuergesetz 1994... 15 1.1.2 Verordnungen zum Umsatzsteuergesetz 1994... 15 1.1.3 Umsatzsteuerrichtlinien 2000...

Mehr

Ausfuhrnachweise. Welcher Ausfuhrnachweis muss erbracht werden?

Ausfuhrnachweise. Welcher Ausfuhrnachweis muss erbracht werden? Ausfuhrnachweise Sowohl Warenlieferungen ins Drittland als auch Warenlieferungen an Unternehmer in anderen Mitgliedsstaaten der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. In

Mehr

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer Steuern/Buchhaltung/Controlling Steuern Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashöfer Stand: Oktober 2009 Copyright 2009 Dashöfer Holding Ltd., Zypern & Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg. Alle Rechte, insbesondere

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Pernegger, Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis 3

Inhaltsverzeichnis VII. Pernegger, Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis 3 Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Übersicht Beispiele... XIX Hinweise zum Buch... XXXVII Teil A: Allgemeiner Teil 1. Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis... 5 1.1. Schnelle Entscheidungen... 5

Mehr

Nachweispflichten bei Lieferungen in deutsche Freihäfen

Nachweispflichten bei Lieferungen in deutsche Freihäfen Nachweispflichten bei Lieferungen in deutsche Freihäfen 1. Unter welchen Umständen sind Lieferungen in den Freihafen umsatzsteuerbefreit? 2. Wann kann die Umsatzsteuerbefreiung nicht in Anspruch genommen

Mehr

UMSATZSTEUER. für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter. Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH. 9/2017 Nr.: 51

UMSATZSTEUER. für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter. Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH. 9/2017 Nr.: 51 UMSATZSTEUER für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH 9/2017 Nr.: 51 UStG 1994 Umsatzsteuergesetz 1994 einschließlich Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG

Mehr

Steuerbefreiung gem. 6 Abs 1 Z 19 UStG

Steuerbefreiung gem. 6 Abs 1 Z 19 UStG Medizinische Berufe Spezialitäten in der Umsatzsteuer Mag. Christina Friedl Befreit sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt Zahnarzt, Dentist Psychotherapeut Gesundheitspsychologe, klinischer Psychologe

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1988 Ausgegeben am 30. Dezember Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1988 Ausgegeben am 30. Dezember Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1988 Ausgegeben am 30. Dezember 1988 273. Stück 725. Verordnung: Durchführung der Bestimmungen

Mehr

Warenverkauf in der EU

Warenverkauf in der EU Warenverkauf in der EU Innergemeinschaftliche Lieferungen Warenlieferungen zwischen Unternehmern innerhalb der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche (ig) Lieferungen von der

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII

Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII Erster Abschnitt: Grundlagen der Umsatzsteuer... 1 A. Rechtsquellen und Auslegungsbehelfe...1 I. Die

Mehr

1 von 5 18.02.2012 17:06 Ausfuhr Leicht. Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Edition 1/12 Rn 1-10 Ausfuhr 103 45 67 89 1.5.2011 Sachverzeichnis A. Allgemeines B. Begriffsbestimmungen C. Fallgruppen

Mehr

Der Frachtbrief als Versendungsbeleg im Umsatzsteuerrecht

Der Frachtbrief als Versendungsbeleg im Umsatzsteuerrecht Der Frachtbrief als Versendungsbeleg im Umsatzsteuerrecht Herbert Herzig Wirtschaftskammer Österreich Abteilung für Finanz- und Handelspolitik 05.10.2011 Haltung des BMF bzw. Empfehlung des bundesweiten

Mehr

Steuerakademie Thüringen e.v. A. Steuergegenstand Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9

Steuerakademie Thüringen e.v. A. Steuergegenstand Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9 A. Steuergegenstand 8 1. Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9 B. Unternehmer und Unternehmer 17 1. Bedeutung des Unternehmerbegriffs 17 2. Selbständigkeit

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII

Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII Erster Abschnitt: Grundlagen der Umsatzsteuer... 1 A. Rechtsquellen und Auslegungsbehelfe...1 I. Die

Mehr

Lieferungen ins Drittland (Ausfuhren)

Lieferungen ins Drittland (Ausfuhren) Lieferungen ins Drittland (Ausfuhren) Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Die Lieferungen von Waren eines Unternehmers mit Sitz in Deutschland ins Drittland (Ausfuhren bzw. Exportgeschäfte)

Mehr

12 UStG 1994 Vorsteuerabzug

12 UStG 1994 Vorsteuerabzug Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 12 UStG 1994 Vorsteuerabzug UStG 1994 - Umsatzsteuergesetz 1994 Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung:

Mehr

Die Fiskalvertretung

Die Fiskalvertretung Die Fiskalvertretung Darstellung des internationalen Warenverkehrs im Umsatzsteuerrecht von Dipl.-Finanzwirt Holger Wendland Steuerberater unter Mitarbeit von Dipl.-Finanzwirt Paul Eichmann RICHARD BOORBERG

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 10 GZ. RV/0509-S/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Rechtsanwalt als Masseverwalter im Konkurs von Vermieter, in Ort, vom 27. Juli

Mehr

Erfordernisse einer Rechnung

Erfordernisse einer Rechnung Erfordernisse einer Rechnung Wann muss ein Unternehmer Rechnungen ausstellen? Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmer

Mehr

Umsatzsteuer für digitale Publikationen

Umsatzsteuer für digitale Publikationen Umsatzsteuer für digitale Publikationen Recht in der Medienbearbeitung Weimar, 11. Nov. 2009 Dr. Harald Müller Sachverhalt: Bibliothek lizenziert Zugriff auf E-Journal oder Datenbank Anbieter hat Geschäftssitz/Server

Mehr

Nemačka evidencije PDV

Nemačka evidencije PDV Nemačka evidencije PDV Zakon o PDV član 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22 Aufzeichnungspflichten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen

Mehr

Sonderinfo April 2012

Sonderinfo April 2012 Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-730 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:

Mehr

Warenlieferungen ins Ausland Hierauf müssen Sie achten! - Mandanten-Info-Merkblätter

Warenlieferungen ins Ausland Hierauf müssen Sie achten! - Mandanten-Info-Merkblätter Warenlieferungen ins Ausland Hierauf müssen Sie achten! - Mandanten-Info-Merkblätter Der Online-Handel lässt die Grenzen zwischen In- und Ausland gedanklich verschwimmen. Im realen Warenverkehr ist diese

Mehr

Reihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg.

Reihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Reihengeschäfte ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS Copyright 2006 Verlag Dashöfer Michael Debus Inhalt 1 Allgemeines 1

Mehr

Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen

Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen Inhalt: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer durch ein Doppel der Rechnung sowie weitere nachweisen, dass er oder der Abnehmer

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Hoffmann i.v. Unterabteilungsleiter IV A POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder

Mehr

Innergemeinschaftliche Lieferung

Innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftliche Lieferung Voraussetzungen für Steuerfreiheit (Art 7 UStG) Beförderung oder Versendung in anderen EU-Staat (durch Lieferer oder Abnehmer) Erwerb durch Unternehmer für Unternehmen

Mehr

Kleinunternehmer und Umsatzsteuer. HR Mag Alexandra GRAF Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln

Kleinunternehmer und Umsatzsteuer. HR Mag Alexandra GRAF Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln Kleinunternehmer und Umsatzsteuer HR Mag Alexandra GRAF Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln Gesetzliche Grundlagen Art. 281-294 MwSt-RL 2006/112/EG 2 UStG 6 Abs. 1 Z 27 UStG 6 Abs. 3 UStG 11 UStG. 2

Mehr

18. Umsatzsteuer im Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)

18. Umsatzsteuer im Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 18. Umsatzsteuer im Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 1. Allgemeines, Grundprinzipien 2 1 Grundlagen Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung für

Mehr

Die Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Die Umsatzsteuer im Binnenmarkt Die Umsatzsteuer im Binnenmarkt Gesamtdarstellung in Fallbeispielen fur Praxis und Studium von Professor Dr. Hans Nieskens Fachhochschule fur Finanzen, Nordkirchen HI Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Heidelberg

Mehr

Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung (Grundregel)

Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung (Grundregel) 2.2.2. Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung (Grundregel) 2.2.2.4. Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung im Gemeinschaftsgebiet/Drittland Eingangsrechnung von Lieferanten aus dem Gemeinschaftsgebiet/Drittland

Mehr

Sparpaket Stabilitätsgesetz 2012 (BGBl I Nr 22/2012) Änderungen des UStG:

Sparpaket Stabilitätsgesetz 2012 (BGBl I Nr 22/2012) Änderungen des UStG: 1. Stabilitätsgesetz 2012 (BGBl I Nr 22/2012) Änderungen des UStG: 6 Abs 2 (ab 1.9.2012): Eingeschränkte Optionsmöglichkeit für Verzicht auf Steuerbefreiung bei Grundstücksvermietung 12 Abs 10 UStG (ab

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0314-F/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 2. Dezember

Mehr

Mandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen

Mandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Mandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 15.11.2012 ED Sehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin, seit Beginn des Binnenmarktes 1993 müssen Unternehmer

Mehr

I N F O F Ü R I M M O B I L I E N

I N F O F Ü R I M M O B I L I E N I N F O F Ü R I M M O B I L I E N S T I N G L - T O P A U D I T Wien, April 2012 VORSTEUERABZUG BEI VERMIETUNG AB ("KORRIGIERTE VERSION PER ") Der Gesetzgeber hat am letzten Tag vor Beschlussfassung betreffend

Mehr

2. Bei nicht ordnungsgemäßem Beleg- und Buchnachweis kommt auch kein Vertrauensschutz nach 6a Abs. 4 UStG in Betracht.

2. Bei nicht ordnungsgemäßem Beleg- und Buchnachweis kommt auch kein Vertrauensschutz nach 6a Abs. 4 UStG in Betracht. FG München, Urteil v. 24.09.2013 2 K 570/11 Titel: (Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferungen) Normenketten: 4 Nr 1 Buchst b UStG 2005 6a Abs 1 UStG 2005 6a Abs 3 UStG 2005 6a Abs

Mehr

Umsatzsteuer-Novelle HR Dr. Otto Sarnthein Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Novelle HR Dr. Otto Sarnthein Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Novelle 2004 HR Dr. Otto Sarnthein Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer Gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen BMF Standardvorlage EuGH Rs C-269/00 - Seeling Die

Mehr

Umsatzsteuer richtig gestalten

Umsatzsteuer richtig gestalten Beck-Rechtsberater im dtv 50679 Umsatzsteuer richtig gestalten Ein Ratgeber und Nachschlagewerk, um Gefahren und Kostenrisiken zu vermeiden von Stefan Mücke 1. Auflage Umsatzsteuer richtig gestalten Mücke

Mehr

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S St 174

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S St 174 Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S 7117-65 - St 174 Merkblatt Bestimmung des Ortes von sonstigen Leistungen, die durch im Ausland ansässige Unternehmer an inländische juristische

Mehr

Beschränkung der Option auf Umsatzsteuerpflicht ab Systematik Ver 2.0.

Beschränkung der Option auf Umsatzsteuerpflicht ab Systematik Ver 2.0. USTOPTION.DOC 04.03.2013 COPYRIGHT BY HACKL & CO, WIEN Beschränkung der Option auf Umsatzsteuerpflicht ab 1.9.2012 - Systematik Ver 2.0. 6 Abs 2 ivm 28 Abs 38 UStG idf 1. StabG 2012, Rz 899 ff UStR idf

Mehr

Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei innergemeinschaftlicher

Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei innergemeinschaftlicher Workshop: Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Kernpunkt: Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei innergemeinschaftlicher (i.g.) Weiterlieferung Anwendungsfälle:

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Berger, Fallbeispiele zur Umsatzsteuer, LexisNexis

Inhaltsverzeichnis VII. Berger, Fallbeispiele zur Umsatzsteuer, LexisNexis Vorwort...V 1. Grundsätze der Mehrwertsteuer... 1 2. Steuerbare Umsätze ( 1 UStG)... 2 2.1. Einzelfälle zum Leistungsaustausch ( 1 Abs 1 UStG)... 4 2.1.1. Leistungsaustausch allgemein... 4 2.1.2. Schadenersatz...

Mehr

VO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber

VO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber VO Steuerrecht (19-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber 1 Rechnung ( 11 UStG) [1] Leistender Unternehmer hat Rechnung auszustellen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach 12 Abs 1 UStG ist eine Rechnung,

Mehr

Problembereich 3: Sonstige Leistungen im Umsatzsteuerrecht

Problembereich 3: Sonstige Leistungen im Umsatzsteuerrecht 78 in der Schweiz ausgeführt ist, kann sich nur nach dem Umsatzsteuergesetz der Schweiz bestimmen. Im Regelfall wird eine Umsatzsteuer aber bei drittlandsgrenzüberschreitenden Lieferungen im Bestimmungsland

Mehr

Steuerakademie Thüringen e.v. Refresher Umsatzsteuer

Steuerakademie Thüringen e.v. Refresher Umsatzsteuer Inhaltsverzeichnis A. Umsatzsteuerliche Grundlagen 1. 6 2. Überblick über die Prüfung umsatzsteuerlicher Vorgänge 8 3. Gliederung des UStG für die Steuerberechnung 8 B. Lieferungen und Leistungen - Grundsätze

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT MRin Himsel Vertreterin Unterabteilungsleiter

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 3. Auflage p> Verlag Neue Wirtschafts-Briefe &j Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort

Mehr

Lieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Österreich. Miriam Hofer Michael Tumpel

Lieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Österreich. Miriam Hofer Michael Tumpel Lieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Miriam Hofer Michael Tumpel Überblick Innergemeinschaftliche Erwerbe in Innergemeinschaftliche Reihenlieferungen Werklieferungen innergemeinschaftlicher

Mehr

Grundsätzliches zur Nachweisführung zur Erlangung einer (Einfuhr)-Umsatzsteuerfreiheit. Dr. Walter Summersberger 5.10.2011

Grundsätzliches zur Nachweisführung zur Erlangung einer (Einfuhr)-Umsatzsteuerfreiheit. Dr. Walter Summersberger 5.10.2011 Grundsätzliches zur Nachweisführung zur Erlangung einer (Einfuhr)-Umsatzsteuerfreiheit Dr. Walter Summersberger 5.10.2011 1 Einführung A. Vorbemerkungen/Praxisbeispiel B. Grundsätzliches zu EUSt-Befreiungen

Mehr

UMSATZSTEUER. Gerhard KOLLMANN. 8/2016 Nr.: 152

UMSATZSTEUER. Gerhard KOLLMANN. 8/2016 Nr.: 152 UMSATZSTEUER Gerhard KOLLMANN 8/2016 Nr.: 152 - 1 - UMSATZSTEUER Schulungsunterlage Stand August 2016, zusammengestellt von HR Inhaltsverzeichnis: 1. ALLGEMEINES UND PRINZIPIEN... 6 2. DIE SYSTEMATIK DES

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Besteuerung von Leistungsumsätzen. Inhaltsverzeichnis Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen 5. Seite

Inhaltsverzeichnis. Besteuerung von Leistungsumsätzen. Inhaltsverzeichnis Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen 5. Seite Inhaltsverzeichnis Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen 5 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Einleitung 1,1 Das österreichische Umsatzsteuerrecht... 13 1,1.1 Umsatzsteuergesetz 1994... 13 1,1.2 Verordnungen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/1962-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der IGmbH., 1000Wien, B.g., vertreten durch Schmitt & Schmitt Wirtschaftstreuhandges.m.b.H.,

Mehr

Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren

Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren Merkblatt Inhalt 1 Vorbemerkung 2 Innergemeinschaftliche Lieferungen 2.1 Nachweis bei Beförderungsfällen 2.2 Nachweis bei

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem

Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem 01.01.2010 Seit dem 01.01.2010 ist es für die Bestimmung des Leistungsorts bei Güterbeförderungen nicht mehr entscheidend,

Mehr

Die UID-Nummer und ihre Bedeutung im Leistungsaustausch

Die UID-Nummer und ihre Bedeutung im Leistungsaustausch Uid2014 15.03.2014 Die UID-Nummer und ihre Bedeutung im Leistungsaustausch Lieferungen und sonstige Leistungen Leistungsaustausch im INLAND dh von Ö-Unternehmer an Ö-Unternehmer Leistender Unternehmer,

Mehr

Europa-Forum Bayern. Steuerfallen bei EU-Exporten. Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR München

Europa-Forum Bayern. Steuerfallen bei EU-Exporten. Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR München Europa-Forum Bayern Steuerfallen bei EU-Exporten Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR München Voraussetzungen für Steuerbefreiung Lieferant Rechnung Kunde Waren Voraussetzungen nach 6a Abs.

Mehr

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mehr

Innergemeinschaftlicher Warenverkehr und grenzüberschreitende Handwerksleistungen

Innergemeinschaftlicher Warenverkehr und grenzüberschreitende Handwerksleistungen Innergemeinschaftlicher Warenverkehr und grenzüberschreitende Handwerksleistungen -Informationsveranstaltung für das Handwerk am 21.06.2012- Helmfried Schmitt Finanzamt Trier, 13.06.2012 Informationen

Mehr

Umsatzsteuer; Auswirkungen durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union IV A 2 - S /06

Umsatzsteuer; Auswirkungen durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union IV A 2 - S /06 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Jörg Kraeusel Unterabteilungsleiter IV A POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Vorwort... V 1. Grundsätze der Mehrwertsteuer... 1 2. Steuerbare Umsätze ( 1 UStG)... 2 2.1. Einzelfälle zum Leistungsaustausch ( 1 Abs 1 UStG)... 4 2.1.1. Leistungsaustausch allgemein... 4 2.1.2. Schadenersatz...

Mehr

Frage: Liegt eine Lieferung oder sonstige Leistung vor? Wie hoch ist jeweils die Bemessungsgrundlage?

Frage: Liegt eine Lieferung oder sonstige Leistung vor? Wie hoch ist jeweils die Bemessungsgrundlage? Sommersemester 1 Fall 1 Der Möbelhändler M verkauft antike Möbel an einen unternehmerischen Abnehmer A in der Schweiz, der die Möbel vor Ort an Endverbraucher veräußert. M übergibt die Ware einem Spediteur,

Mehr

Lieferungen und sonstige Leistungen an Diplomaten und internationale Organisationen

Lieferungen und sonstige Leistungen an Diplomaten und internationale Organisationen Lieferungen und sonstige Leistungen an Diplomaten und internationale Organisationen Alles auf einen Blick! Generell ist zu beachten, dass Lieferungen und sonstige Leistungen an Diplomaten nicht von vornherein

Mehr

475 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP. Bericht. des Finanzausschusses

475 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP. Bericht. des Finanzausschusses 475 der Beilagen XX. GP - Volltext 1 von 11 475 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (396 der Beilagen): Bundesgesetz,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Hinweise für den Leser

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Hinweise für den Leser Inhaltsverzeichnis Vorwort Hinweise für den Leser I III Teil 1 - Einleitung 1 1. Fiskalische Aspekte des Umsatzsteuersystems 1 1.1 Die Vorläufer der heutigen Umsatzsteuer 1 1.2 Die Umsatzsteuer als öffentlich-rechtliche

Mehr

Erfordernisse einer Rechnung

Erfordernisse einer Rechnung Erfordernisse einer Rechnung Grundsätzliches Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet, Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmer für deren Unternehmen oder an juristische

Mehr

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Reihengeschäft? Unter einem Reihengeschäft versteht man folgenden Sachverhalt: mehrere Unternehmer schließen über den selben Gegenstand

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 - POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18

Mehr

Umsatzsteuergesetz. Begründet von. Helga Schlosser-Zeuner. Niedersächsischen Finanzgerichts a. D.

Umsatzsteuergesetz. Begründet von. Helga Schlosser-Zeuner. Niedersächsischen Finanzgerichts a. D. Umsatzsteuergesetz Begründet von Dr. Johann Bunjes Vors. Richter am Niedersächsischen Finanzgericht Reinhold Geist Steuerberater in Stuttgart Helga Schlosser-Zeuner Niedersächsischen Finanzgerichts a.

Mehr

Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2017 (Begutachtungsentwurf) Sebastian Pfeiffer

Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2017 (Begutachtungsentwurf) Sebastian Pfeiffer Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2017 (Begutachtungsentwurf) Sebastian Pfeiffer Inhaltsverzeichnis Highlights aus dem UStR-Wartungserlass - Vorbehaltsfruchtgenuss Substanzabgeltung - Reprographie-

Mehr

1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet?

1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet? 1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet? Der Umsatzsteuer unterliegen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Sie sind Unternehmer,

Mehr