FAQ zum Zensus 2011 Stand: 06. Mai 2011
|
|
- Bärbel Kohler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FAQ zum Zensus 2011 Stand: 06. Mai Worum geht es? Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2009 aufgrund der EU-Verordnung vom 09. Juli 2008 mit dem Zensusgesetz 2011( eine Volkszählung beschlossen, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen erfolgt sind. Der Zensus 2011 unterscheidet sich in der Methode wesentlich von vorangegangen Volkszählungen, wie sie zuletzt 1987 auf dem früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen DDR stattgefunden haben. Anders als bei diesen traditionellen Volkszählungen, bei denen sämtliche Bürger befragt wurden, werden beim Zensus 2011 vor allem vorhandene Verwaltungsregister (Melderegister und Register der Bundesagentur für Arbeit) genutzt und nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Man spricht von einem sogenannten registergestützten Zensus. Derzeit geht man von etwa 17,5 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnraum sowie von 7,9 Millionen Personen im Rahmen der Haushaltebefragung aus. Da sich die beiden Gruppen überschneiden, wird etwa ein Drittel der Bevölkerung Auskunft geben müssen. Stichtag für den Zensus 2011 ist der 09. Mai An diesem Tag beginnen die Befragungen. Diese sollen einschließlich aller Rückfragen bis zum April 2012 abgeschlossen sein. 2. Wieso wurde ich ausgewählt? Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Wohnungen befragt. Es handelt sich also um eine Vollerhebung bei etwa 17,5 Millionen Menschen. Sie bekommen per Post einen Fragebogen zugeschickt, den sie ausfüllen müssen auf dem Papier oder online. Im Gegensatz dazu ist die Haushaltebefragung eine Stichprobenerhebung. Hierbei werden vom Statistischen Bundesamt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren Anschriften für die Stichprobe ausgewählt und alle Haushalte an diesen ausgewählten Anschriften befragt. Insgesamt sind rund zehn Prozent der Bevölkerung in Deutschland hierin einbezogen. In Hamburg als Stadtstaat werden ca. 4 %, dies sind Einwohner befragt werden. In Schleswig-Holstein sind es 10 % und damit etwa zufällig ausgewählte Bürger, die befragt werden. 3. Muss ich Auskunft erteilen? Ja, der Gesetzgeber hat im 18 des Zensusgesetzes 2011 für alle Datenerhebungen beim Zensus 2011 die Auskunftsverpflichtung festgelegt. Im Rahmen der Haushaltebefragung ist lediglich die Angabe des Bekenntnisses zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung freiwillig, soweit es sich nicht um die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft handelt. Auf die Freiwilligkeit wird im Zensusfragebogen (Frage 8) ausdrücklich hingewiesen.
2 4. Was geschieht, wenn ich keine Auskunft erteile? Wer eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden ( 23 BStatG). Außerdem kann im Fall einer Auskunftsverweigerung die Auskunftserteilung im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden. In diesem Fall werden so lange Zwangsgelder festgesetzt, bis die Auskunft erteilt wurde. Die Höhe der Zwangsgelder bewegt sich nach Angaben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig- Holstein bei Privatpersonen, die die Auskünfte verweigern, zwischen 300 und Muss ich im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung auch Auskunft über meine Mieter erteilen? Ja, 6 Abs. 3 ZensG 2011 verlangt, dass Namen und Vornamen von bis zu zwei Wohnungsnutzern je Wohnung angegeben werden müssen. Weitere Angaben zu den Mietern werden nicht erfragt. 6. Wer befragt mich? Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwalter von Häusern und Wohnungen die Befragungsunterlagen vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein [ per Post. Sie haben die Wahl, den Bogen auszufüllen oder die Angaben online [ zu machen. Im Rahmen der Haushaltebefragung werden die Bewohner der ausgewählten Haushalte durch Erhebungsbeauftragte befragt. Der Besuch wird einige Zeit vorher per Postkarte angekündigt. Sie können den Bogen aber auch selbst ausfüllen und an die zuständige Erhebungsstelle zurücksenden. Es besteht auch in diesem Fall die Möglichkeit, die Angaben online [ zu machen. 7. Werde ich beim Zensus 2011 öfter befragt? Mehrfachbefragungen sind möglich. Sollten Sie beispielsweise im Besitz eines Hauses oder einer Wohnung sein, können Sie während des Zensus 2011 zwei Mal befragt werden. Das geschieht zum Beispiel, wenn Ihre Anschrift auch für die Haushaltebefragung ausgewählt wurde. In diesem Fall sind sowohl für die Gebäude- und Wohnungszählung, als auch für die Haushaltebefragung Angaben zu machen. 8. Was ist eine Erhebungsstelle? In Hamburg wurde eine zentrale Erhebungsstelle eingerichtet, die für die Organisation und Durchführung der Befragungen im Rahmen der Haushaltebefragung und der Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen zuständig ist. Die Erhebungsstelle setzt für die Befragungen vor Ort speziell geschulte Interviewer, sogenannte Erhebungsbe-
3 auftrage ein. Außerdem fungiert die Erhebungsstelle als Ansprechpartner für Anfragen der Auskunftspflichtigen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss die Erhebungsstelle als eigene Verwaltungseinheit so eingerichtet werden, dass sie räumlich, technisch und organisatorisch von anderen Verwaltungsstellen getrennt ist. Die Erhebungsstelle Hamburg befindet sich im Hause des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein am Standort Hamburg. In Schleswig-Holstein als Flächenland wurden in den Kreisen und den kreisfreien Städten eigene Erhebungsstellen eingerichtet. Diese sind besonders gesichert. Die Daten werden dort durch ausschließlich für die Abwicklung des Zensus 2011 zuständiges besonderes Personal verarbeitet. 9. Was ist ein Erhebungsbeauftragter? Die Erhebungsbeauftragten werden hauptsächlich im Rahmen der Haushaltebefragung tätig. Sie suchen die zu befragenden Haushalte auf und übergeben die Fragebögen oder füllen diese mit dem Auskunftspflichtigen aus. Die Erhebungsbeauftragten sind speziell für ihre Aufgabe geschult worden. Als Erhebungsbeauftragter darf niemand eingesetzt werden, bei dem insbesondere aus beruflichen Gründen die Gefahr eines Interessenkonflikts besteht (z.b. Mitarbeiter von Meldebehörden). Um zu vermeiden, dass Erhebungsbeauftragte zufällig persönliche Angaben von Bekannten erfahren, dürfen sie nicht in der Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden. Die Erhebungsbeauftragten werden besonders verpflichtet, das Statistikgeheimnis zu wahren und alle Tatsachen geheim zu halten, die ihnen im Zusammenhang mit der Erhebungstätigkeit bekannt werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. Erhebungsbeauftragtenausweis: Die Erhebungsbeauftragten weisen sich durch ein gesondertes Dokument aus. Sie können zusätzlich noch das Vorzeigen des Personalausweises verlangen, um die Identität zweifelsfrei festzustellen. 10. Muss ich den Erhebungsbeauftragten in meine Wohnung lassen? Nein, Erhebungsbeauftragte haben keine Zutrittsbefugnisse. Möchten Sie den Erhebungsbogen nicht zusammen mit dem Erhebungsbeauftragten in Ihrer Wohnung ausfüllen, können Sie sich die Unterlagen aushändigen lassen, diese selbst ausfüllen und an die Erhebungsstelle zurücksenden. Sie können die Auskünfte aber auch online erteilen. 11. Ist die Onlineverbindung sicher? Sie haben mit den Unterlagen auch ein Login und eine Kennung für den sog. IDEV- Zugang erhalten. IDEV steht für Internet DatenErhebung im Verbund. Wenn die Seite aufgerufen wird, wird eine sichere HTTPS-Verbindung aufgebaut. Alle Eingaben wer-
4 den vom heimischen Computer zum Server des Statistischen Amtes verschlüsselt übertragen. Die Adresse Ihres Rechners (Internet-Protokoll-Adresse) wird auf den Servern der Statistischen Ämter nur kurzfristig für technische Zwecke gespeichert und dann gelöscht. Eine Verknüpfung mit den von Ihnen online abgegebenen Daten erfolgt nicht. 12. Was sind sogenannte Hilfsmerkmale und Erhebungsmerkmale? Bei Statistiken wird gemäß 10 BStatG zwischen Erhebungs- und Hilfsmerkmalen unterschieden. Erhebungsmerkmale sind die Angaben über die Verhältnisse, die zur statistischen Verwendung bestimmt sind. Hilfsmerkmale sind Angaben, die der technischen Durchführung einer Statistik dienen (im wesentlichen Personengrunddaten wie Name, Vorname, Geburtsdatum). 13. Wofür werden meine personenbezogenen Daten (Hilfsmerkmale) benötigt? Das Statistische Amt und die Erhebungsstellen müssen wissen, welche Person die Fragebögen ausgefüllt hat, um evtl. festgestellte Unstimmigkeiten in den Antworten aufklären zu können. Für diesen Zweck dürfen der Familienname, frühere Namen und Vornamen, der Tag der Geburt (Tag ohne Monats- und Jahresangabe) sowie die Anschrift als Hilfsmerkmale erfragt werden ( 16 ZensG 2011). 14. Wann werden meine personenbezogenen Daten gelöscht? Die Hilfsmerkmale sind von den Erhebungsmerkmalen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu trennen und gesondert aufzubewahren. Sie sind zu löschen, sobald bei den statistischen Ämtern die Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit abgeschlossen ist. Das ZensG 2011 sieht vor, dass die Löschung spätestens 4 Jahre nach dem Berichtszeitpunkt zu erfolgen hat ( 19 Abs. 1 ZensG 2011). Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder werden darauf achten, dass die Daten frühestmöglich gelöscht und nicht etwa regelmäßig für die im Zensusgesetz genannte Maximalfrist von 4 Jahren aufbewahrt werden. 15. Sind meine personenbezogenen Daten sicher? Für den Zensus 2011 gilt das Statistikgeheimnis ( 16 BStatG), dem sämtliche Beteiligte verpflichtet sind. Von der statistischen Geheimhaltung werden sämtliche Einzeldaten erfasst. Ein Verstoß gegen das Statistikgeheimnis ist strafbar. Das Statistische Amt und die Erhebungsstellen müssen Vorkehrungen treffen, um Unbefugten den Zugang zu den Daten zu verwehren. Die Räumlichkeiten sind so zu gestalten, dass nur die unmittelbar mit dem Zensus beschäftigten Personen diese Räu-
5 me betreten können. Durch geeignete Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass zu vernichtende Unterlagen sicher entsorgt werden. 16. Werden Zensusdaten an die Verwaltungsbehörden zurück übermittelt? Für den Zensus 2011 gilt das vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983 aufgestellte sogenannte Rückspielverbot. Danach müssen die statistischen Einzelangaben streng geheim gehalten werden (Statistikgeheimnis) und dürfen den abgeschotteten Bereich der Statistik nicht verlassen. Sie dürfen weder an Private noch an Verwaltungsbehörden herausgegeben werden. 17. Findet auch eine telefonische Befragung statt? Nein, es findet keine telefonische Befragung statt. Sollten Sie Anrufe erhalten, bei denen sich Personen als Mitarbeiter von Statistischen Ämtern oder anderen Behörden ausgeben, geben Sie keinesfalls Auskunft! Notieren Sie sich nach Möglichkeit die Rufnummer und den Zeitpunkt des Anrufes und informieren Sie das Statistische Amt unter der Telefon-Nr Wo kann ich weitere Informationen über den Zensus 2011 finden? Wer kann mir weitere Fragen beantworten? Für Anfragen zum Zensus 2011 können Sie uns unter oder Tel. 040/ erreichen. Umfassende Informationen des Statistischen Bundesamtes zum Zensus 2011 finden Sie unter Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen, können Sie auch die FAQ der dortigen Datenschutzbehörde lesen. Entsprechende Links zu diesen Seiten finden Sie unter
Info ZENSUS Informationen zum Ablauf der Befragungen
Info ZENSUS 2011 Informationen zum Ablauf der Befragungen Information zum Zensus 2011 Nutzen und Ziele des Zensus 2011 Die Ergebnisse des Zensus 2011 sind Grundlage für vielfältige Analysen, Planungen
MehrHessisches Statistisches Landesamt
Hessisches Statistisches Landesamt Stichwort Zensus 2011 Zensus 2011 Die Europäische Union hat für 2011 eine gemeinschaftsweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung den Zensus 2011 angeordnet. Auch die
MehrZensus Thilo Weichert, Leiter des ULD Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein SPD-Kreisausschuss
Zensus 2011 Thilo Weichert, Leiter des ULD Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein SPD-Kreisausschuss 26.01.2011, Kiel Inhalt Volkszählungen 1983/1987 Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts
MehrBevölkerung Gemeinde Krauchenwies am 9. Mai 2011
Bevölkerung Gemeinde Krauchenwies am 9. Mai 2011 Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen
MehrBevölkerung Die neue Volkszählung. Strukturerhebung. Registererhebung. Omnibus. Erhebungen. Neuchâtel, 2011
01 Bevölkerung 1132-1101-05 Die neue Volkszählung Omnibus Strukturerhebung Thematische Erhebungen Strukturerhebung Neuchâtel, 2011 Die neue Volkszählung Von 1850 bis 2000 lieferte die Volkszählung alle
MehrErhebung über die Stromeinspeisung bei Netzbetreibern für das Jahr 2015
Erhebung über die bei Netzbetreibern für das Jahr 015 Rücksendung bitte bis 31. Mai 016 Ansprechpartner /-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Telefon oder E-Mail: Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
MehrWohnungsantrag. Bitte genau ausfüllen, möglichst in. Druckschrift! Nicht zutreffendes streichen! telefonisch erreichbar unter
Wohnungsantrag Bitte genau ausfüllen, möglichst in Druckschrift! Nicht zutreffendes streichen! Antragssteller: Name: Vorname: geb. am Familienstand (verh., gesch., ledig., verw., etc.) seit telefonisch
MehrDurchführung Zensus 2011 und danach - Aufgaben der Kommunen bei der Zensusdurchführung
Durchführung Zensus 2011 und danach - Aufgaben der Kommunen bei der Zensusdurchführung Referent: Klaus Kosack, Bonn Volkszählungen in Deutschland seit 1871 25 20 15 10 5 1871/1875 Alle wieviel Jahre fanden
MehrBevölkerung Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur. Neuchâtel, 2014
01 Bevölkerung 1368-1400 Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur Neuchâtel, 2014 Wozu eine Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur? Seit jeher ist die Schweiz durch eine sprachliche und religiöse Vielfalt
MehrHessisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011 Vom 23. Juni 2010 *) Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 07.07.2010 bis 31.12.
juris-abkürzung: ZensG2011AG HE Ausfertigungsdatum: 23.06.2010 Gültig ab: 07.07.2010 Gültig bis: 312015 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVBl. I 2010, 178 Gliederungs- 300-44 Nr: Hessisches Ausführungsgesetz
MehrDer Zensus 2011 in Deutschland
Der Zensus 2011 in Deutschland Dr. Sabine Bechtold, Johann Szenzenstein, Wolfgang Riege-Wcislo, Michael Neutze Statistisches Bundesamt Journalistenworkshops in Frankfurt/Main, Hamburg, Berlin, München,
MehrDer Zensus Methoden und Potenziale des Zensus 2011 Was wird beim Zensus 2011 hochgerechnet? Statistik-Tage Bamberg-Fürth
Methoden und Potenziale des Zensus 2011 Was wird beim Zensus 2011 hochgerechnet? Der Zensus 2011. 6. Februar 2009 Statistik-Tage Bamberg-Fürth 2012 1 Gliederung 1. Modell des registergestützten Zensus
MehrMUSTER. Erhebung über Biotreibstoffe für das Jahr Beachten Sie folgende Hinweise: A Art und Kapazität der Anlage im Jahr 2015
Erhebung über Biotreibstoffe für das Jahr 2015 Rücksendung bitte bis Ansprechpartner /-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Falls Anschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf Seite
MehrGesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Brandenburg (Brandenburgisches Zensusausführungsgesetz - ZensusAGBbg) Vom 22.
Amtliche Abkürzung: ZensusAGBbg Ausfertigungsdatum: 209.2010 Gültig ab: 23.09.2010 Gültig bis: 312015 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Gliederungs- Nr: GVBl. I 2010, Nr. 29 29-2 Gesetz zur Ausführung
MehrErhebung über Biotreibstoffe für das Jahr 2015
Erhebung über Biotreibstoffe für das Jahr 2015 Ansprechpartner /-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Telefon oder E-Mail: Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der Seite
MehrBefragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher
Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,
MehrBachelorseminar: Ausgwählte Aspekte der Wirtschaft- und Sozialstatistik Sommersemester 2015 Referat: Stichprobenplan des Zensus
Bachelorseminar: Ausgwählte Aspekte der Wirtschaft- und Sozialstatistik Sommersemester 2015 Referat: Stichprobenplan des Zensus Prof. Dr. Thomas Augustin, Eva Endres Institut für Statistik, LMU 19.06.15
MehrFragebogen für die Bewerberinnen und Bewerber zum. Freiwilligen Polizeidienst
Stadt Geisenheim Fragebogen für die Bewerberinnen und Bewerber zum Freiwilligen Polizeidienst Füllen Sie bitte den Fragebogen vollständig in Druckschrift oder mit Schreibmaschine aus. Beantworten Sie die
MehrStatistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt Wiesbaden, 9. Mai 2011 Pressekonferenz Zensus 2011 heute ist Zensusstichtag am 9. Mai 2011 in Berlin Statement von Präsident Roderich Egeler Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte
Mehr(2) Die Statistikstelle im Büro des Oberbürgermeisters hat insbesondere folgende Aufgaben:
Satzung über die Einrichtung einer Statistikstelle für Kommunalstatistiken in der Stadt Aschaffenburg (Statistiksatzung - StatS) Vom 12.02.2010 (amtlich bekannt gemacht am 12.02.2010) Die Stadt Aschaffenburg
MehrVorbemerkungen 3. Erläuterungen Bevölkerung nach demografischen Grundmerkmalen und Geschlecht 6
Weinböhla Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 5 Tabellen 1. Bevölkerung nach demografischen Grundmerkmalen und Geschlecht 6 2. Bevölkerung nach demografischen Grundmerkmalen, Altersgruppen und Geschlecht
MehrGesetz über den Aufbau und die Führung eines Statistikregisters (Statistikregistergesetz - StatRegG)
Gesetz über den Aufbau und die Führung eines Statistikregisters (Statistikregistergesetz - StatRegG) StatRegG Ausfertigungsdatum: 16.06.1998 Vollzitat: "Statistikregistergesetz vom 16. Juni 1998 (BGBl.
MehrHaushaltebefragung und Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
Zensus 2011 Haushaltebefragung und Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen Von Simone Maier In diesem Jahr erfolgt europaweit ee Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Der Zensus 2011 fdet Deutschland
Mehr8 Staatsangehörigkeit (en) deutsch andere: 9 Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort; freiwillig: /web) Telefon-Nr.
9 Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort; ) 11 Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter (Name, Vorname) (nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständigen
MehrStatistisches Bundesamt. Qualitätsbericht. Statistik über die Empfänger von Pflegegeldleistungen. Stand: August 2007
Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Statistik über die Empfänger von Pflegegeldleistungen Stand: August 2007 Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen
MehrMantelbogen Erhebung der Studierenden im semester 20
Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik 87 Mantelbogen Erhebung der Studierenden im semester 0 Stempel oder Name der Hochschule X Zutreffendes bitte ankreuzen! Anzahl der
MehrMUSTER. Haushalte Heute. Ergänzender Aktualisierungsfragebogen für den Haushalt. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Haushalte Heute Ergänzender Aktualisierungsfragebogen für den Haushalt Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der Seite 4 des Fragebogens. Haushaltsnummer
MehrNachfolgend abgedruckt das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 ZensG 2011) vom 8. Juli 2009
Stand 16. Juli 2009 ZensG 2011 51 a Nachfolgend abgedruckt das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 ZensG 2011) vom 8. Juli 2009 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
MehrFaktencheck zum umstellungsbedingten, einmaligen Meldedatenabgleich
Faktencheck zum umstellungsbedingten, einmaligen Meldedatenabgleich 1. Behauptung: Der Beitragsservice ist eine regelrechte Datenkrake und kann auf alle meine Daten zugreifen. Fakt ist: Der Beitragsservice
MehrBevölkerung Gemeinde Werben (Elbe), Hansestadt am 9. Mai 2011
Bevölkerung Gemeinde Werben (Elbe), Hansestadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren
Mehrin Datenschutz und Datensicherheit,
28 Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin Brandenburg 6/2011 Zensus 2011: Datenschutz und Datensicherheit Rechtlicher Rahmen für die amtliche Statistik Statistikgeheimnis Das Bundesverfassungsgericht
MehrOnline ERS. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Abfallentsorgung Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Abfallentsorgung 2015 Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ERS Rücksendung bitte bis 04..2016 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Referat 24 P Behlertstr.
MehrUmgang mit Zensusdaten in den Kommunen und kleinräumige Auswertungspotenziale
Landeshauptstadt Stuttgart Statistisches Amt Lucas Jacobi 12. Juni 2014 1 Umgang mit Zensusdaten in den Kommunen und kleinräumige Auswertungspotenziale 6. Dresdner Flächennutzungssymposium 12. Juni 2014
MehrPolizeipräsidium Frankfurt am Main - Luftsicherheitsbehörde -
Polizeipräsidium Frankfurt am Main - Luftsicherheitsbehörde - Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß 7 Luftsicherheitsgesetz Wichtige Information zur Antragstellung 1. Allgemeine Hinweise Die Luftsicherheitsbehörden
MehrPolizeipräsidium Frankfurt am Main - Luftsicherheitsbehörde -
Polizeipräsidium Frankfurt am Main - Luftsicherheitsbehörde - Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß 7 Luftsicherheitsgesetz Wichtige Information zur Antragstellung 1. Allgemeine Hinweise Die Luftsicherheitsbehörden
MehrNutzung geografischer Gitter durch die amtliche Statistik
Nutzung geografischer Gitter durch die amtliche Statistik Nationale Rechtsgrundlage, internationale Standards, aktuelle Produkte Dr. Holger Heidrich-Riske, Statistisches Bundesamt Informationsveranstaltung
Mehr066K. Monatsbericht über die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung der Stromerzeugungsanlagen für die allgemeine Versorgung
Monatsbericht über die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung der Stromerzeugungsanlagen für die allgemeine Versorgung Rücksendung bitte bis 20. des Folgemonats Ansprechpartner /-in für Rückfragen ( freiwillige
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan Korte, Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/256 18. Wahlperiode 07.01.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan Korte, Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der
MehrSchuldenstatistik (GF2) und Statistik des öffentlichen Finanzvermögens (FV) 2016 der kommunalen Haushalte
LSN Postfach 91 07 64 30427 Hannover Gemäß Verteiler Sie erreichen uns am besten: Montag Donnerstag: 8-16 Uhr Freitag und vor Feiertagen: 8-13 Uhr sowie nach Vereinbarung Bearbeitet von Herrn Kachel E-Mail:
MehrErklärung zum Datenschutz und zur absoluten Vertraulichkeit Ihrer Angaben
Erklärung zum Datenschutz und zur absoluten Vertraulichkeit Ihrer Angaben Die Haushaltsbefragung Mobilität in Karlsruhe und Region ist ein Projekt der Stadt Karlsruhe, des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
MehrMigration-Mobility Survey Umfrage zum Leben als Migrant / in in der Schweiz
Migration-Mobility Survey Umfrage zum Leben als Migrant / in in der Schweiz nccrotm Migration-Mobility Survey Flyer 148x210 DE Final.indd 1 26.09.16 14:40 National Center of Competence in Research The
MehrAuswertungskonzept Zensus 2011
Auswertungskonzept Zensus 2011 Fachausschuss Regionalstatistik 29./30. Juni 2010 Agenda Aufbau und Ablauf des Zensus 2011 Veröffentlichung der Zensusergebnisse Auswertungsdatenbank Datenquader Printveröffentlichungen
MehrBevölkerung nach Erwerbsstatus
80.219.695 Personen 50,2 2,7 47,1 68,5 29,4 2,1 83,0 5,0 4,7 6,3 1,0 MÄNNER 39.153.540 Männer 54,8 3,0 42,2 55,6 41,8 2,6 80,2 5,3 6,6 7,3 0,7 FRAUEN 41.066.140 Frauen 45,8 2,4 51,8 83,3 15,3 1,4 86,2
MehrZENSUS 2011: Durchführung der Wiederholungsbefragung
Beiträge aus der Statistik 501 ZENSUS 2011: Durchführung der Wiederholungsbefragung Regina Schreiber M.A., Dipl.-Geogr. Katharina Dworzak Im Rahmen des Zensus 2011 wurde vom Bayerischen Landesamt für Statistik
MehrBevölkerung Kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt am 9. Mai 2011
Bevölkerung Kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren
MehrBevölkerung Gemeinde Oranienburg, Stadt am 9. Mai 2011
Bevölkerung Gemeinde Oranienburg, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen
MehrBevölkerung Gemeinde Grimmen, Stadt am 9. Mai 2011
Bevölkerung Gemeinde Grimmen, Stadt am 9. Mai 2011 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen Strukturmerkmalen
MehrBevölkerung Kreisfreie Stadt Bonn, Stadt am 9. Mai 2011
Bevölkerung Kreisfreie Stadt Bonn, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen
MehrBevölkerung Kreisfreie Stadt Remscheid, Stadt am 9. Mai 2011
Bevölkerung Kreisfreie Stadt Remscheid, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren
MehrBevölkerung Gemeinde Castrop-Rauxel, Stadt am 9. Mai 2011
Bevölkerung Gemeinde Castrop-Rauxel, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren
Mehrauf Eintragung in das Stimmberechtigtenverzeichnis Erstausfertigung
Antrag auf Eintragung in das Stimmberechtigtenverzeichnis Erstausfertigung Anlage 4 (zu 23 Abs. 2) Bitte füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift aus, trennen Sie
MehrZensus Ausgewählte Ergebnisse zu Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen
Zensus 2011 - Ausgewählte Ergebnisse zu Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen 5. Dresdner Flächennutzungssymposium Gabriele Köster Referatsleiterin Dresden, 6. Juni 2013 Agenda 1. Amtliche Einwohnerzahl 2.
MehrRothenburg/O.L., Stadt
Rothenburg/O.L., Stadt Inhalt Vorbemerkungen 3 Seite Tabellen 1. Bevölkerung, Haushalte, Familien sowie Gebäude und Wohnungen am 9. Mai 2011 nach Gemeindeteilen 5 2. Kennzahlen zur Bevölkerung, Haushalten
MehrAntrag auf Eintragung in das Immobiliardarlehensvermittlerregister gemäß 11 a GewO
Firma / IHK-Kundennummer IHK Reutlingen IDV Hindenburgstraße 54 72762 Reutlingen Antrag auf Eintragung in das Immobiliardarlehensvermittlerregister gemäß 11 a GewO für juristische Personen (z. B. GmbH,
MehrRichtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer
Richtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer Der Senat der Hochschule Emden/Leer hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 die nachstehende Fassung der Richtlinie
MehrRechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO)
Datenschutzverordnung DSV-O 711 Rechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 12. September 2016 KABl.
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 343. Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.07.2015 Nr.: 343 Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18 65197 Wiesbaden Redaktion: Abteilung
MehrBedeutung, Nutzen und Umsetzung des Zensus 2011
Agenda 1. Bedeutung, Nutzen und Umsetzung des Zensus 2011marlen.modler@ovgu.de 2. Einwohnerzahlen und Vergleiche 3. Bevölkerung nach ausgewählten Merkmalen 4. Gebäude- und Wohnungszählung 5. Zensusdatenbank
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt
MehrMuster ERS. Thüringer Landesamt für Statistik. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise. 16.
Thüringer Landesamt für Statistik Abfallentsorgung 2014 Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Thüringer Landesamt für Statistik, PF 30 02 51, 98502 Suhl Falls Anschrift oder Firmierung nicht
MehrDatenangebot der Landesstatistik (Zensus-Datenbank etc.)
Datenangebot der Landesstatistik (Zensus-Datenbank etc.) Praxisworkshop der Städtestatistik am 3./4. Februar 2015 in Düsseldorf Nach dem Zensus 2011: Wie können die Städte mit den Daten umgehen? Teil 2:
MehrLiebe Wohnungssuchende, lieber Wohnungssuchender, Ihre GSW - Geislinger Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH 1. Person: 2. Person:
Liebe Wohnungssuchende, lieber Wohnungssuchender, ein herzliches Willkommen bei uns und gleichzeitig vielen Dank für Ihr Interesse, eine Wohnung bei der Geislinger Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH anzumieten.
MehrNiedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912. Beschlussempfehlung. Kultusausschuss Hannover, den
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912 Beschlussempfehlung Kultusausschuss Hannover, den 16.11.2016 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Schulen für Gesundheitsfachberufe
MehrStatistisches Bundesamt. Qualitätsbericht
Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Statistik über ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) und Statistik über stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) Stand: August 2007 Fachliche Informationen
MehrBevölkerung Gemeinde Fulda, Stadt am 9. Mai 2011
Bevölkerung Gemeinde Fulda, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen
MehrNeue Ergebnisse des Mikrozensus in Schleswig-Holstein 2005 Frauenanteil an der Erwerbstätigkeit Schleswig-Holsteins gestiegen
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistik informiert... 15.11.6 Neue Ergebnisse des Mikrozensus in Schleswig-Holstein 5 anteil an der Schleswig-Holsteins gestiegen Das Statistikamt
MehrBevölkerung Gemeinde Wermelskirchen, Stadt am 9. Mai 2011
Bevölkerung Gemeinde Wermelskirchen, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren
MehrBevölkerung Gemeinde Kirchlengern am 9. Mai 2011
Bevölkerung Gemeinde Kirchlengern am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen
MehrHinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz Ihr Datenschutz ist unser Anliegen Was sind personenbezogene Daten? Grundsatz der anonymen Verarbeitung Wir begrüßen Sie auf unserer Webseite und freuen uns über Ihr Interesse.
Mehr1. Wie hoch war im Jahr 2015 die Geburtenrate pro Frau in Baden-Württemberg?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 468 25. 08. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Geburten in Baden-Württemberg
MehrProtokoll. zur Änderung des Abkommens vom 23. August zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. dem Großherzogtum Luxemburg
Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe
MehrKurzeinführung Meldung von Erzeugerpreisen für Dienstleistungen mit IDEV
Kurzeinführung Meldung von Erzeugerpreisen für Dienstleistungen mit IDEV Unter der Adresse https://www-idev.destatis.de/ finden Sie nachstehende Anmeldemaske, in die Sie bitte die von uns zugesandten Zugangsdaten
MehrAuftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener
MehrBetrifft: Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über statistische Erhebungen beim Bergbau
BALLHAUSPLATZ 2, A-1014 WIEN GZ BKA-817.237/0002-DSR/2013 TELEFON (+43 1) 53115/2527 FAX (+43 1) 53115/2702 E-MAIL DSRPOST@BKA.GV.AT DVR: 0000019 An das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
MehrDatenschutzerklärung. der. identity Trust Management AG
Datenschutzerklärung der identity Trust Management AG Index Erhebung, Verarbeitung personenbezogener Daten... 3 Datenschutz... 5 Löschfristen... 6 COOKIES... 7 VERWENDUNG VON etracker... 8 Weitergabe an
MehrPrävalenz angeborener Herzfehler bei Neugeborenen in Deutschland
Prävalenz angeborener Herzfehler bei Neugeborenen in Deutschland PAN-Studie Information für Eltern/Erziehungsberechtigte und Einwilligungserklärung zur Studie Information für Eltern/Sorgeberechtigte zur
MehrAn die Zensus-Ansprechpartner/-innen in den Meldebehörden aller nordrheinwestfälischen
Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik IT.NRW Postfach 10 11 05 40002 Düsseldorf 11.04.2011 An die Zensus-Ansprechpartner/-innen in den Meldebehörden aller nordrheinwestfälischen
MehrBitte innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt im Rückumschlag zurücksenden oder online ausfüllen. Muster. Ja... Nein...
Stand: 7.10.2010 Gebäude- und Wohnungszählung zum 9. Mai 2011 Bitte innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt im Rückumschlag zurücksenden oder online ausfüllen. Rücksendeanschrift Landesamt Anschrift des Auskunftspflichtigen
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
MehrLandratsamt Freudenstadt
Landratsamt Freudenstadt Amt Ordnung und Verkehr 11.14-102.161 Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Antragsteller/in Ich beantrage die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
MehrWohnungsbaugenossenschaft Frohes Leben eg Fuchsberge 51, Jüterbog Tel.-Nr.:
Wohnungsbaugenossenschaft Frohes Leben eg Fuchsberge 51, 14913 Jüterbog Tel.-Nr.: 03372 405293 Sprechzeiten: Montag und Donnerstag: Donnerstag: 7.00 9.00 Uhr 14.00 18.00 Uhr Freiwillige Selbstauskunft
MehrBayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 30.01.2008 Hintergrundgespräch Der Zensus 2011 in Deutschland am 30. Januar 2008 in Berlin Organisation und Durchführung des Zensus 2011 in Bund,
MehrDatenschutz im personellen Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft
Datenschutz im personellen Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft Personeller Geheimschutz soll Sorge tragen, dass Informationen, deren Bekanntwerden den Bestand oder lebenswichtige Interessen, die
MehrCookie Cookie Name Zweck Ablaufzeitpunkt
Datenschutz Online-Datenschutzprinzipien der BASF BASF freut sich über Ihren Besuch auf unserer Website und Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Das Thema Datenschutz hat bei BASF höchste Priorität. Daher
MehrDeutschland-Stipendium
Deutschland-Stipendium Bewerbungsantrag für Studierende, die sich im WS 2015/16 im 2. oder höheren Fachsemester befinden Bitte achten Sie darauf, dass der Bewerbungsantrag möglichst vollständig ausgefüllt
MehrBevölkerung und Haushalte. Gemeinde Münster-Sarmsheim am 9. Mai 2011
Bevölkerung und Haushalte Gemeinde Münster-Sarmsheim am 9. Mai 2011 Ergebnisse des Zensus 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 5 Tabellen 1.1 Bevölkerung
MehrMUSTER. Gebäude- und Wohnungszählung zum 9. Mai 2011. Allgemeine Angaben. www.zensus2011.de. Objektanschrift
Gebäude- und Wohnungszählung zum 9. Mai 2011 Bitte innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt im Rückumschlag zurücksenden oder online ausfüllen. online Zweck der Erhebung Mit dieser Erhebung werden Daten zur
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung (GewO)
Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung (GewO) Angaben zum Antragssteller bzw. des Vertreters der juristischen Person Name, Vorname, Geburtsdatum
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig
Amtliches Bekanntmachungsblatt der 27. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 06. August 2001 Nummer 5 Amtsblatt für den Bereich der Herausgeber und Verleger: der, Bürgerzentrum und Rathaus, Postfach 1163,
MehrDatenschutz ist Persönlichkeitsschutz
Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was
MehrHochwasser Antrag auf Unterstützung aus Spendenmitteln
An den/die Landkreis/Stadt/Markt/Gemeinde Hochwasser 2013 Antrag auf Unterstützung aus Spendenmitteln 1. Persönliche Angaben: Name Vorname Geburtsdatum Beruf Antragsteller Ehegatte/Lebenspartner/ Kind(er)/Mitbewohner
MehrEin sicheres Zensusverfahren
Ein sicheres Zensusverfahren Gesellschaft mit beschränkter Information? Möglichkeiten und Grenzen des Zensus 2011 DAGStat-Symposium Berlin, 8. Sabine Bechtold Was ist der Zensus 2011? Gemeint damit ist
MehrCENATURIO Seelenhunde e.v.
Liebe Adoptanten CENATURIO hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, für Tiere aus dem Inund Ausland die richtige Familie zu finden. Um uns vorab ein besseres Bild von Ihnen machen zu können, bitten wir
MehrStatistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Handreichung Grundbefragung Fonds, Einrichtungen, Unternehmen (FEU)
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt - 1 - Handreichung Grundbefragung Handreichung für die Online-Datenlieferung zur Grundbefragung der Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) -Befragung zur Abgrenzung
MehrHessisches Sozialministerium. Information für Gaststätten. Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG)
Hessisches Sozialministerium Information für Gaststätten Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) Die Regelungen des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes für Gaststätten gültig ab 1. Oktober 2007
MehrDatenschutzerklärung:
Datenschutzerklärung: Datenschutz Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen
MehrRechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)
1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG
DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend möchten wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten
Mehr