Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen
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- Theresa Giese
- vor 6 Jahren
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1 Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen Energetische Sanierung: Fortschritt für beides
2 Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension und Herausforderungen
3 Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension und Herausforderungen Gebäude in Deutschland Wohngebäude: 18,2 Mio. Ein- und Zweifamilienhäuser: 15,1 Mio. Mehrfamilienhäuser: 3,1 Mio. Nichtwohngebäude: 1,8 Mio.
4 Die Energiewende im Gebäudesektor Die Klimaschutzziele der Bundesregierung Energie- und klimapolitische Ziele Reduktion THG-Emissionen -40% -80% bis -95% (-55% bis 2030, -70% bis 2040) Reduktion Wärmebedarf -20% Reduktion Primärenergieverbrauch -80% Verdopplung der Sanierungsrate von ca.1% auf 2% Die Szenarien belegen, die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist der zentrale Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele. Aus dem Energiekonzept der Bundesregierung vom
5 Artenschutzrecht und Gebäudesanierung
6 Artenschutz nach dem BNatSchG 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (1)Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-,Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
7 Artenschutz nach dem BNatSchG 67 Befreiungen (2) Von den Verboten des 33 Absatz 1 Satz 1 und des 44 sowie von Geboten und Verboten im Sinne des 32 Absatz 3 kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Im Fall des Verbringens von Tieren oder Pflanzen aus dem Ausland wird die Befreiung vom Bundesamt für Naturschutz gewährt. (3) Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. 15 Absatz 1 bis 4 und Absatz 6 sowie 17 Absatz 5 und 7 finden auch dann Anwendung, wenn kein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des 14 vorliegt.
8 Was bedeuten die Bestimmungen des 44 BNatSchG konkret für Sanierungsvorhaben? Vögel Keine Schädigung von Tieren oder Eiern Keine Störung brütender Vögel, die zur Behinderung, Aufgabe oder Absterben der Brut oder zur dauerhaften Aufgabe des Brutplatzes führen können Sanierungsarbeiten an Gebäuden mit Brutvogelvorkommen nur außerhalb der Brutzeit, also von August / September bis März Keine Beschädigung, Zerstörung, Entfernung periodisch wiedergenutzter Vogelnester - weder während noch außerhalb der Brutzeit ( Mauersegler, Mehlschwalben und Haussperlinge)
9 Was bedeuten die Bestimmungen des 44 BNatSchG konkret für Sanierungsvorhaben? Fledermäuse Keine Zerstörung, Beschädigung, Entfernung oder Verbauung von Fledermausquartieren (z. B. Wochenstuben, Winterquartiere) - weder während noch außerhalb der Nutzungszeiten durch Fledermäuse Keine Störung der Winterruhe der Fledermäusen in ihren Winterquartieren Keine Störung der Wochenstuben, die zur Aufgabe des Quartiers führen können
10 Artenschutzrecht und Energierecht Nach dem BNatSchG wäre die (energetische) Sanierung an Gebäuden bei Vorhandensein von Vögeln oder Fledermäusen praktisch nicht möglich! BNatSchG verweist nicht auf das Energierecht (Energieeinspargesetz EnEG und Energieeinsparverordnung EnEV) Energierecht verweist nicht auf das BNatSchG Fazit: Hauseigentümer, Architekten, Planer, Energieberater, Handwerker etc. wissen oft nichts von den Artenschutzbestimmungen!
11 Klima- und Artenschutz voran bringen Energetische Sanierung: Fortschritt für beides Ob Klima- oder Artenschutz, Planung ist das A und O!!! Klimaschutz Nur wer weiß, wo sein Gebäude energetisch steht, kann wissen, wo es mittel- und langfristig energetisch hin soll! gebäude-individuellen Sanierungsfahrplan erstellen Artenschutz Nur wer weiß, ob Vögel oder Fledermäuse im/am Gebäude wohnen, kann ihren Lebensraum schützen oder Ersatz schaffen! Vogel- und Fledermausbestände professionell erfassen Berlin, 25. Mai 2012
12 Klima- und Artenschutz voran bringen Energetische Sanierung: Fortschritt für beides Verknüpfung von professioneller Energieberatung und Artenschutz Bezüge in Gesetzen und Verordnungen zum Energie- und Artenschutzrecht herstellen Aufklärung des Vorhabenträgers über Artenschutzbelange betreiben durch professionelle Erfassung der Bestände, Beratung etc. Investoren, Hauseigentümer, Planer, Architekten, Handwerker aufklären Der Erhalt von Lebensraum an Gebäuden geht vor Wiederherstellung und Ersatz!
13 Energetische Sanierung Fortschritt für Klimaschutz und Artenschutz Broschürenbezug unter: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Natur- und Ressourcenschutz Abteilung Naturschutz Stadthausbrücke Hamburg
14 Wohnen für alle Handwerk für Mensch und Natur Projekt des NABU LV Hamburg in Kooperation mit der Handwerkskammer Hamburg Infos unter
15 LBV München: Gemeinsam unter einem Dach maus-k.pdf
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18 SenStadt Berlin: Tiere als Nachbarn Artenschutz an Gebäuden
19 BUND Hannover: Wärmesanierung und Artenschutz an Gebäuden
20 Gut beraten sanieren Regionale Beratungs- und Sanierungsnetzwerke
21 Gut beraten sanieren Regionale Beratungs- und Sanierungsnetzwerke Aufbau regionaler Beratungs- und Sanierungsnetzwerke Beratungsoffensive als Anreize für Hauseigentümer zur Inanspruchnahme einer Vor-Ort-Beratung Beratungs- und Sanierungsnetzwerke bieten aufeinander abgestimmte Bausteine aus Erst- und Initialberatung, einer konzeptorientierten Beratung, qualitätsgesicherter Planung, Ausführung und Evaluierung sowie der Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen und Akteure Bundesweit allgemeingültige Standards, um eine verlässliche Umsetzung der bereits gesetzlich verankerten Artenschutzanforderungen bei der Gebäudesanierung besser als in der Vergangenheit gewährleisten zu können
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Infos unter Für Fragen: Till Hopf Referent für Natur- und Artenschutz oder Tel XX Referent für Energieeffizienz und Gebäudesanierung Ulf.Sieberg@NABU.de oder Tel NABU Naturschutzbund Deutschland
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