Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ...
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- Gudrun Steinmann
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1 An das Sozialgericht Lübeck Eschenburgstr Lübeck Tel.: , Fax: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Name Vorname Geburtsname. geboren am wohnhaft:..... Straße u. Hausnummer Postleitzahl Wohnort Telefonnummer Faxnummer - Antragsteller/-in zu 1 -. Name Vorname Geburtsname. geboren am wohnhaft:..... Straße u. Hausnummer Postleitzahl Wohnort Telefonnummer gegen Faxnummer - Antragsteller/-in zu 2 - Bezeichnung d. Antragsgegners/ -in Anschrift d. Antragsgegners/ -in dortiges Aktenzeichen - Antragsgegner/-in - 1
2 Ich/Wir beantrage/n: 1. d. Antragsgegner/-in im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten Angaben des Begehrens/ Antrag sowie 2. d. Antragsgegners/-in die außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen. Begründung und Beweismittel: Ich/Wir habe/n am. Widerspruch gegen den Bescheid vom.. d. Antragsgegners/-in erhoben. Ich/Wir habe/n am. Klage gegen den Bescheid vom. in der Form des Widerspruches vom. d. Antragsgegners/-in erhoben. Es liegt folgender Sachverhalt vor: 2
3 Die Angelegenheit ist eilbedürftig, da (Unterschrift d. Antragstellers/ -in zu 1) (Unterschrift d. Antragstellers/ -in zu 2) 3
4 Optional: Meinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das obige Verfahren füge ich als gesonderten Antrag bei. Hinweise zur Einstweiligen Anordnung 86b SGG Einstweilige Maßnahmen (1) Das Gericht der Hauptsache kann auf Antrag 1. in den Fällen, in denen Widerspruch oder Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben, die sofortige Vollziehung ganz oder teilweise anordnen 2. in den Fällen, in denen Widerspruch oder Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen, 3. in den Fällen des 86a Abs. 3 die sofortige Vollziehung ganz oder teilweise wiederherstellen. Ist der Verwaltungsakt im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollzogen oder befolgt worden, kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung oder die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann mit Auflagen versehen oder befristet werden. Das Gericht der Hauptsache kann auf Antrag die Maßnahmen jederzeit ändern oder aufheben. (2) Soweit ein Fall des Absatzes 1 nicht vorliegt, kann das Gericht der Hauptsache auf Antrag eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. Das Gericht der Hauptsache ist das Gericht des ersten Rechtszugs und, wenn die Hauptsache im Berufungsverfahren anhängig ist, das Berufungsgericht. Die 920, 921, 923, 926, 928, 929 Absatz 1 und 3, die 930 bis 932, 938, 939 und 945 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. (3) Die Anträge nach den Absätzen 1 und 2 sind schon vor Klageerhebung zulässig. (4) Das Gericht entscheidet durch Beschluss. Worauf kommt es an? Formales: Der Antragsteller und der Antragsgegner (Jobcenter, Krankenkasse, etc.) müssen benannt werden. Wie beim Widerspruch auch sollten alle Personen der Bedarfsgemeinschaft genannt werden, die betroffen sind und alle unterschreiben (bzw. Eltern auch für ihre Kinder). Es sollte klar werden, auf welche Entscheidung des Antragsgegners sich der Antrag bezieht (Bescheid angeben und in Kopie beilegen). Zudem sollte ein konkreter Antrag formuliert werden, also benannt werden, was man erreichen will. Z.B.: Hiermit beantrage ich den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, mir vorläufig Arbeitslosengeld II in ungekürzter Höhe zu zahlen. oder ggf. auch Hiermit beantrage ich den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vor Entscheidung über meinen Widerspruch das Krankengeld weiter zu zahlen. Sachverhalt darstellen: Oftmals sind Bescheide des Antragsgegners deshalb falsch, weil sie von falschen Tatsachen ausgehen. Es wird beispielsweise (immer noch) ein Einkommen angerechnet, das es in dieser Höhe nicht (mehr) gibt. Deshalb sollte man sich etwas Mühe machen, den eigenen Fall darzustellen: Wie sind die Fakten? Was ist wann passiert? Wie ist die derzeitige Sachlage? In diesem Fall ist es ratsam die entsprechenden Unterlagen dem Antrag beizufügen. 4
5 Anschließend kann begründet werden, warum die Entscheidung des Amtes für rechtswidrig oder unzutreffend gehalten wird. Dabei kommt es nicht auf juristisch korrekte Formulierungen an und auch nicht darauf, entsprechende Paragrafen oder Gerichtsentscheidungen zitieren zu können. Hinweis: Den Sachverhalt und die Eilbedürftigkeit (siehe unten) sollte man, wenn nötig, ausführlich darlegen. Die rechtliche Wertung welche Paragrafen sind anzuwenden und welche Rechtsprechung ist zu berücksichtigen? ist nicht Aufgabe des Antragsstellers sondern obliegt dem Gericht. Eilbedürftigkeit darlegen: Für die Erfolgsaussichten eines Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz ist die Eilbedürftigkeit der Sache der entscheidende Punkt. Daher sollte darlegt werden, welche erheblichen, negativen Folgen die Entscheidung des Antragsgegners hat und aus welchem Grund die Entscheidung des Antragsgegners zügig und dringend korrigiert werden muss (Unmöglichkeit, die Miete zu zahlen, Unmöglichkeit, den Lebensunterhalt zu bestreiten, Ersparnisse sind aufgebraucht, gesundheitliche Schäden sind zu erwarten, usw.). Leider sind die Rechtsauffassungen zur Eilbedürftigkeit uneinheitlich. Als Faustregel zur Orientierung kann gelten: Eilbedürftigkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ( Existenzminimum ) strittig sind, der strittige Geldbetrag nicht unwesentlich ist bei laufenden Leistungen etwa ab 10 Prozent des Regelbedarfs, und weder Schonvermögen (2.600,00 ) noch anrechnungsfreies Einkommen zur Bedarfsdeckung vorhanden sind. Eilbedürftigkeit ist auch gegeben, wenn es um anlass- und terminbezogene Leistungen geht wie etwa die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt oder ein Darlehen für einen neuen Kühlschrank. 5
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