1.FC Köln Fanclub Em Pittermännche. Satzung

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1 1.FC Köln Fanclub Em Pittermännche gegründet am 28. Juli Name und Sitz 1. Der Fanclub führt den Namen Satzung - 1. FC Köln Fanclub Em Pittermännche Er hat seinen Sitz in Bergheim, Derigsgasse Der 1. FC Köln Fanclub Em Pittermännche ist ein völlig gewaltfreier Fan-Club. 2 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Fanclubs kann jeder werden, der sich mit den satzungsgemäßen Zielen identifiziert und auch gewillt ist, diese zu unterstützen. Die Mitglieder entscheiden nach drei Monatiger Probezeit über den Aufnahmeantrag des Mitglieds. Der Vorstand beschließt über eine Ehrenmitgliedschaft im Fanclub. 2. Der Mitgliedsantrag ist schriftlich zu stellen. 3. Jugendliche unter 16 werden nur in Verbindung mit einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten aufgenommen. 4. Der Ausschluss aus dem Fanclub ist bei folgenden Sachverhalten möglich: a) Der Mitgliedsbeitrag ist drei Monate lang nicht bezahlt worden. b) Das Mitglied verstößt gegen die Interessen und/oder die Satzung des Fanclubs. c) Das Mitglied erhält Lokalverbot in einer der beiden Gaststätten Em Pittermännche oder Pittermännche Für den Ausschluss ist der Vorstand zuständig. Dem Auszuschließenden ist persönlich oder schriftlich die Möglichkeit zur Äußerung zu geben. Die Entscheidung des Vorstandes ist dem auszuschließenden Mitglied mitzuteilen. Innerhalb eines Monats kann das Mitglied Einspruch einlegen. Über den - 1 -

2 Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Dies ist nicht möglich bei Punkt 4c. 6. Handelt es sich bei dem auszuschließenden Mitglied um ein Vorstandsmitglied ist dieses vorher von den Verpflichtungen des Vorstandsamtes zu entbinden. Hierzu bedarf es einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. 7. Jedes Mitglied hat bis zur monatlichen Mitgliederversammlung seinen Beitrag zu entrichten. Die Höhe des monatlichen Beitrages beträgt 10. Für Kinder (freiwillig), Jugendliche, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende 5 pro Monat. Ein Nachweis ist gegebenenfalls vorzulegen. Beitragsfreie Kinder erhalten keinerlei Leistungen oder Vergünstigungen aus der Clubkasse. Entrichtet ein Mitglied unentschuldigt den Mitgliedsbeitrag drei Monate nicht, wird es vom Fanclub ausgeschlossen. Die Ehrenmitgliedschaft ist Betragsfrei. 3 Pflichten der Mitglieder 1. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Fanclub in der Erreichung seiner Ziele mit Rat und Tat zu unterstützen. Sie haben die Satzung einzuhalten und die im Rahmen der Satzung getroffenen Entscheidung und Beschlüsse anzuerkennen und zu befolgen. 2. Kann ein Mitglied an einer Mitgliederversammlung nicht teilnehmen, wir vom Fanclub erwartet, dass eine persönliche oder telefonische Absage (entweder an ein teilnehmendes Mitglied oder bei der Gaststätte Em Pittermännche ), ggf. ohne Angabe von Gründen, erfolgt. Ist am Tag der Versammlung dem Fanclub keine Absage bekannt, wird ein Strafgeld von 5,- erhoben. 4 Rechte der Mitglieder 1. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Kein Mitglied hat oder erhält Sonderrechte. 2. Die Mitglieder und Ehrenmitglieder sind berechtigt an den Versammlungen des Fanclubs teilzunehmen, Anträge an die Versammlung und den Vorstand zu stellen, an Beschlüssen der Versammlung und den Wahlen zum Vorstand mitzuwirken (siehe auch 6 Nr. 6), sowie an allen Aktivitäten des Fanclubs teilzunehmen. 3. Die Mitgliederrechte ruhen bei nicht ordnungsgemäßer Beitragszahlung und während eines Verfahrens auf Ausschluss aus dem Fanclub. 4. Die Mitgliedschaft endet, wenn ein Mitglied aus dem Fanclub ausscheidet (dies ist in Schriftform dem Fanclub mitzuteilen), ausgeschlossen wird, stirbt oder seine uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit verliert

3 5 Organe des Fanclubs 1. Organe des Fanclubs sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. 6 Mitgliederversammlung Mindestens einmal im Kalenderjahr findet eine Hauptversammlung am Sitz des Fanclubs statt, sofern kein anderer Tagungsort bestimmt wird. Zu dieser wird immer schriftlich unter einer Ladungsfrist von 7 Tagen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. 1. Die Hauptversammlung ist oberstes Organ des Fanclubs. Sie ist für folgende Angelegenheiten zuständig: a) Wahl des Vorstandes b) Wahl der beiden Kassenprüfer c) Abnahme des Jahresberichts und Entlastung des Vorstandes 2. Die monatliche Versammlung findet in der Regel an einem Dienstag statt. Der genaue Termin, bzw. Terminänderungen werden rechtzeitig durch einen Aushang bekannt gegeben. 3. In der monatlichen Mitgliederversammlung sind nur Mitglieder stimmberechtigt, die ihrer Beitragspflicht nachgekommen sind. 4. Die Tagesordnung wird zu Beginn einer monatlichen Mitgliederversammlung verlesen. Änderungen oder Ergänzungen können eingebracht werden. 5. Die monatliche Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder in allen Punkten der Tagesordnung beschlussfähig. 6. Für folgende Fälle ist aber eine 2/3 Mehrheit aller Fanclubmitglieder erforderlich: a) Änderung der Satzung b) Amtsenthebung von Mitgliedern des Vorstands c) Ausschluss von Vorstandsmitgliedern d) Auflösung des Fanclubs 7. Sollte eine 2/3 Mehrheit nicht zustande kommen, wird die Abstimmung vertagt. Der Vorstand beruft daraufhin eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein. Im Einladungsschreiben ist darauf hinzuweisen, dass über den vertagten Antrag erneut abgestimmt wird und die 2/3 Mehrheit aller anwesenden Stimmberechtigten ausreicht. 8. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag ist geheim abzustimmen

4 9. Es genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Ausnahme Punkt 6). Stimmenthaltungen zählen bei den abgegebenen Stimmen nicht mit. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 10. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Fanclubs geleitet. Im Falle seiner Verhinderung von seinem Vertreter. 11. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterschreiben. 7 Vorstand 1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: a) dem Vorsitzenden b) dem stellvertretenden Vorsitzenden c) den zwei Kassieren d) dem Schriftführer 2. Der Fanclubvorstand wird von den Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Zur Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder genügt eine einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit erfolgt ein weiterer Wahlgang. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. 3. Für ein Vorstandsamt können sich nur stimmberechtigte Mitglieder Bewerben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und uneingeschränkt geschäftsfähig sind. Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft gekündigt haben bzw. gegen die ein Ausschlussverfahren läuft können sich nicht um ein Vorstandsamt bewerben. 4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 5. Der Vorstand leitet den Fanclub in eigener Verantwortung, nach den Bestimmungen der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Vorstandsitzungen werden vom Vorsitzenden bei Bedarf einberufen, sowie wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder dies verlangen. 6. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Wahltermin ist mindestens zwei Wochen vor dem Ende der Amtsdauer, schriftlich, bekannt zu geben. Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Wahlberechtigt ist derjenige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat

5 7. Die Amtsdauer beginnt mit der Annahme der Wahl. Eine Pflicht zur Annahme besteht nicht. Der Gewählte hat sich sofort über die Annahme zu äußern. Das Amt des alten Vorstandsmitgliedes endet, wenn das neu gewählte Vorstandsmitglied die Wahl angenommen hat. Es endet vorzeitig, wenn ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub ausscheidet, ausgeschlossen wird, stirbt, sein Amt niederlegt oder seine uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit verliert. In diesen Fällen kann die Mitgliederversammlung eine Person benennen, die das Amt bis zur nächsten Hauptversammlung kommissarisch übernimmt. 8. Der Vorstand fungiert als Repräsentant des Fanclubs. Die Aufgaben des Vorstands sind identisch mit den Aufgaben des 1. Vorsitzenden. Der 2. Vorsitzende vertritt bei Ausfall des 1. Vorsitzenden dessen Position. 9. Der Schriftführer ist zuständig für den Schriftwechsel und die Mitgliederverwaltung innerhalb des Fanclubs. Er führt Protokoll bei den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. 10. Die Kassierer verwalten die Mitgliedesbeiträge und das Vermögen des Fanclubs und führen das Konto. Sie verwalten außerdem alle Einnahmen und Ausgaben die Satzungsgebunden sind. Sie sind berechtigt, Verwaltungs- und Sachkosten bis 100,- pro Monat ohne vorherige Rücksprache mit den übrigen Vorstandsmitgliedern aus der Fanclubkasse zu decken. 13. Die beiden Kassenprüfer haben die Aufgabe, im Vorfeld der Hauptversammlung, die Kasse des Fanclubs auf ihre Ordnungsgemäße Führung hin zu prüfen. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. 14. Der Vorstand muss einmal pro Jahr auf der Hauptversammlung entlastet werden. Die Entlastung des Vorstandes wird durch die Kassenprüfer beantragt, die zuvor die Fanclubkasse geprüft haben. 8 Auflösung des Fanclubs 1. Die Auflösung des Fanclubs kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, deren einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung ist. 9 Gültigkeit Diese Satzung wurde auf der Hauptversammlung des Fanclubs am 04. November 2015 beschlossen und ist gültig. Bergheim, den 04. November

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