André Schild B-Einsatz

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2 Definitionen Biologische Arbeitsstoffe (BA) sind Mikroorganismen, einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen (GVM), Zellkulturen und humanpathogener Endoparasiten, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Gemäß BioStoffV gehört hierzu auch ein mit transmissibler, spongiformer Encephalopathie (TSE) assoziiertes Agens, das beim Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit verursachen kann (z. B. Bovine Spongiforme Encephalopathie BSE, Rinderwahnsinn; Creutzfeldt-Jakob-Krankheit CJK). Quelle: vfdb-rl 10/02 2

3 Einteilung Biologischer Arbeitsstoffe (BA) nach BioStoffV Risikogruppe 1 Risikogruppe 2 Risikogruppe 3** Risikogruppe 3 Risikogruppe 4 3

4 Risikogruppe 1 Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 1 sind solche, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sei beim Menschen Krankheiten verursachen. 4

5 Risikogruppe 2 Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 sind solche, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich. 5

6 Risikogruppe 3** Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3** sind bestimmte biologische Arbeitsstoffe, die im Anhang III der Richtlinie 90/679/EWG zwar in der Risikogruppe 3 eingestuft sind, aber mit zwei Sternchen (**) versehen sind. Bei diesen biologischen Arbeitsstoffen ist das Risiko begrenzt (geringer als bei Risikogruppe 3 ohne Doppelstern!), da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann. Legaleinstufung sind in den Richtlinien der Europäische Union zu entnehmen. 6

7 Risikogruppe 3 Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 sind solche, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich. 7

8 Risikogruppe 4 Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 4 sind solche, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftige darstellen; die Gefahr einer Verbreitung unter der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich. 8

9 Gefahrengruppen Gefahrengruppe IB (Risikogruppe 1) Gefahrengruppe IIB (Risikogruppe 2/3**) Gefahrengruppe IIIB (Risikogruppe 3/4) 9

10 Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz: IIB: umluftabhängig und -unabhängig IIIB: nur umluftunabhängig Körperschutz: IIB: mindestens Körperschutz Form 1 IIIB: Körperschutz Form 2 oder 3 Quelle: FwDV

11 Kennzeichnung- Warnzeichen 11

12 Kennzeichnung- Transport 1 12

13 Kennzeichnung- Transport * * * * * * * * = UN-Nr. UN 2814: Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen UN 2900: Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Tiere UN 3291: Klinischer Abfall, unspezifisch 90 * * * * * * * * = UN-Nr. UN 3245: Gentechnisch veränderte Organismen 13

14 Kennzeichnung- Gebäude IB IIB IIIB 14

15 Welche Einsätze sind bei uns möglich? Transportunfälle Tierseuchen Arztpraxen Anschläge 15

16 Und was machen wir dann? 16

17 GAMS-Regel Gefahr erkennen Absperren Menschenrettung Spezialkräfte alarmieren 17

18 Gefahren- und Absperrbereich 18

19 Beispiel Tierseuchen 1 Quelle: FF Backnang 19

20 Beispiel Tierseuchen 2 Wasserwanne mit Desinfektionslösung ggf. Aufenthaltszelt Pum p e Hochdruckreiniger REIN IBC UNREIN Pla ne Einpersonenduschkabine Pla ne Breitstrahlrohr Stehleiter B - Schlauch mit Wasser gefüllt (als Begrenzung) Wa ssersa ug e r Sc hla uc hb rüc ke n Verkehrsleitkegel 20

21 Beispiel Anschläge Quelle: FF Wuppertal 21

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