Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand. Wirksam seit 1.
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- Elizabeth Bieber
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1 Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand Wirksam seit 1. Oktober 2012 vom Bundesministerium
2 Inhalt 1. Förderziele 2. Förderungsberechtigt 3. Förderungstatbestände 3.1. Einzelmaßnahmen Einzelmaßnahmen - Anforderungen 3.2. Systemische Optimierung 4. Förderungsvoraussetzung 5. Antragsstellung Systemische Optimierung Anforderungen 5.1. Antragsstellung Bestandteile 5.2. Antragsstellung Inhalte 6. Verwendungsnachweisverfahren 7. Bescheid 8. Auszahlung 9. Was sind Nebenkosten Folie 2
3 Inhalt 10. Förderungshöhe Einzelmaßnahmen Systemische Optimierung 11. Externe Energieberatung 12. Energieeinsparkonzept 13. Beispiele - Systemische Optimierung 14. Beispiel - Systemische Optimierung Standort und Kapazität 15. Kommulierbarkeit 16. Investitionsmehrkosten 17. Empfehlungen Folie 3
4 1. Förderziele Energieeffizienz-Ziel im Rahmen der Energiewende : Senkung des Primärenergieverbrauchs bis 2020 um 20 % und bis 2050 um 50 % gegenüber 2008 Senkung des Stromverbrauchs bis 2020 um 10 % und bis 2050 um 25 % gegenüber 2008 Insbesondere Industrie und Gewerbe, verantwortlich für knapp ein Drittel des jährlichen Energieverbrauchs, bieten hohe Potentiale für Energieeffizienzmaßnahmen Durch Senkung der Amortisationszeiten, Anreize schaffen, um Investitionen in energieeffiziente Technologien zu fördern Schnellere Marktdurchdringung hocheffizienter Querschnittstechnologien Folie 4
5 2. Förderungsberechtigt Kleine Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte Jahresumsatz oder Jahresumsatzbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro Mittlere Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte Jahresumsatz 50 Mio. Euro oder Jahresumsatzbilanzsumme 43 Mio. Euro Sonstige Unternehmen bis zu 500 Beschäftigte Jahresumsatz 100 Mio. Euro nicht als KMU im Sinne des Anhangs 1 der AGVO eingestuft Folie 5
6 2. Förderungsberechtigt Energiedienstleister - Contracting Mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz 100 Mio. Euro, die die in dieser Richtlinie genannten Energieeffizienzmaßnahmen sowie andere Energiedienstleistungen bei einem Antragsberechtigten Unternehmen erbringen oder durchführen und dabei in gewissem Umfang das finanzielle Risiko tragen. Das Entgelt für die erbrachten Leistungen richtet sich ganz oder teilweise nach der Erzielung von Energieeffizienzverbesserungen und der Erfüllung der anderen vereinbarten Leistungskriterien. Folie 6
7 3. Fördertatbestände Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten Querschnittstechnologien Ersatzinvestitionen komplexe Optimierung von Systemen oder Teilsystemen Folie 7
8 3. Fördertatbestände 1. Einzelmaßnahmen 2. Systemische Optimierung Es ist möglich, erst eine Zuwendung für eine Einzelmaßnahme und dann für eine Systemische Optimierung zu beantragen. Folie 8
9 3. Fördertatbestände Nicht Fördertatbestände Maßnahmen aus gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung gebrauchte Anlagen oder neue Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E) Energiemanagementsysteme (EMS) Eigenleistungen des Antragstellers bereits begonnene Projekte Folie 9
10 3.1. Einzelmaßnahmen Ersatzinvestitionen keine Erst- oder Errichtungsinvestitionen Technische Effizienzkriterien der jeweiligen Technologien müssen erfüllt sein Kombination von Technologien möglich Netto-Investitionsvolumen von Euro bis zu max Euro je Antragsteller Folie 10
11 3.1. Einzelmaßnahmen Elektrische Motoren und Antriebe - Einsatz hocheffizienter Elektromotoren und antriebe - Drehzahlregelung bei elektrischen Motoren und Antrieben Pumpen - Einsatz hocheffizienter Nassläufer-Pumpen - Einsatz hocheffizienter Trockenläufer-Pumpen - Einsatz hocheffizienter Kreiselpumpen zum Pumpen von sauberem Wasser - Drehzahlregelung bei Trockenläufer-Pumpen Abbildung 1 Abbildung 2 Raumlufttechnische Anlagen - Einsatz hocheffizienter Ventilatoren in lufttechnischen Anlagen - Drehzahlregelung bei raumlufttechnischen Anlagen Abbildung 3 Folie 11
12 3.1. Einzelmaßnahmen Druckluftsysteme - Einsatz hocheffizienter Drucklufterzeuger - Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung zur Optimierung des Einsatzes mehrerer Kompressoren - Erstinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen (Leckage Messgerät) in Verbindung mit einer der genannten Maßnahmen bei Druckluftsystemen Abbildung 4 Folie 12
13 3.1. Einzelmaßnahmen Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärme Nutzung - Einsatz hocheffizienter Wärmeüberträger zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen (z.b. Kanalstromwärmetauscher) - Einsatz hocheffizienter Wärmeüberträger für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen Abbildung 5 Abbildung 6 Folie 13
14 3.1.1 Einzelmaßnahmen - Anforderungen Einsatz hocheffizienter Elektromotoren und antriebe Nennausgangsleistung < 0,75 kw: Nenn-Mindesteffizienz größer gleich 82,4 % Nennausgangsleistung > 0,75 kw und <375 kw: Effizienzklasse IE3, ab Effizienzklasse IE4 Nennausgangsleistung > 375 kw: Nenn-Mindesteffizienz größer 96 % haben Abbildung 7 Drehzahlregelung bei elektrischen Motoren und Antrieben Frequenzumrichter muss auf den Nennstrom des Motors ausgelegt sein Abbildung 8 Folie 14
15 3.1.1 Einzelmaßnahmen - Anforderungen Einsatz hocheffizienter elektrisch angetriebener Pumpen Nassläufer-Umwälzpumpen minimale hydraulische Leistung von 1 W, maximale hydraulische Leistung von W Energieeffizienzindex (EEI) 0,23 integrierter Frequenzumrichter Trockenläufer-Umwälzpumpen hocheffizienter Elektromotor mit Effizienzklasse IE3 elektrische Eingangsleistung 1 MW mindestens Elektromotor und Fördermodul; Einzelteile sind nicht förderfähig Kreiselpumpen zum Pumpen von sauberem Wasser Mindesteffizienzindex (MEI) 0,40 Abbildung 9 Folie 15
16 3.1.1 Einzelmaßnahmen - Anforderungen Einsatz hocheffizienter Ventilatoren in lufttechnischen Anlagen Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kw geforderten Mindesteffizienzwerte der zweiten Stufe der Verordnung (EG) Nr. 327/2011 mindestens Elektromotor, Drehflügel und Gehäuse; Einzelteile sind nicht förderfähig Drehzahlregelung bei Ventilatoren Frequenzumrichter muss auf den Nennstrom des Ventilators ausgelegt sein Abbildung 10 Folie 16
17 3.1.1 Einzelmaßnahmen - Anforderungen Einsatz hocheffizienter Drucklufterzeuger Schraubenkompressoren mit Drehzahlregelung Schraubenkompressoren ohne Drehzahlregelung, wenn der Kompressor permanent bei Nennlast betrieben wird Druckniveau im Bereich zwischen 3 und 15 bar Kompressor muss in Abhängigkeit des Druckniveaus eine Mindesteffizienz (maximale Leistungsaufnahme) bei der Drucklufterzeugung aufweisen Steuerung zur Optimierung des Einsatzes mehrerer Kompressoren Kaskadenregelung oder Druckbandsteuerung Leckagemessgerät Bis max. 500 Euro förderfähig Abbildung 11 Abbildung 12 Folie 17
18 3.1.1 Einzelmaßnahmen - Anforderungen Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärme Nutzung Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen Anforderungen der DIN EN Klasse H1 müssen erfüllt werden Rückwärmzahlen sind gemäß DIN EN 308 auszuweisen Volumenstrom muss mindestens m³/h betragen Abbildung 13 Öl-/Flüssigkeit-Wärmetauscher in Drucklufterzeugungsanlagen thermische Leistung muss mindestens 75 % der elektrischen Leistung des Kompressors (im Nennbetrieb) entsprechen. Folie 18
19 3.2. Systemische Optimierung Ersatz und Erneuerung von mindestens 2 Querschnittstechnologien sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind Ab Euro Netto-Investitionsvolumen einschließlich der dabei in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Nebenkosten inklusive der zur Energieverbrauchserfassung notwendigen Messtechnik Sie umfasst alle Anlagen und Anlagenteile des technischen Systems Bedingung: Endenergieeinsparung von mindestens 25 % Folie 19
20 3.2. Systemische Optimierung Beleuchtungssysteme werden nur im Rahmen einer Systemischen Optimierung bezuschusst Abbildung 14 - Einsatz hocheffizienter Beleuchtungssystem (z.b. die Ausleuchtung von 40 m² mit 13,5 Watt) Folie 20
21 3.2.1 Systemische Optimierung - Anforderungen Aus den Einzelmaßnahmen bekannte Querschnittstechnologien Weitere Maßnahmen im Rahmen der systemischen Optimierung Abbildung 15 Abbildung 16 Beleuchtungssystem Isolation Folie 21
22 3.2.1 Systemische Optimierung - Anforderungen Erstellung eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzepts durch externen Energieberater Energieberater muss in KfW-Beraterbörse Energieberatung im Mittelstand gelistet sein alternativ: ein nach ISO oder DIN EN zertifiziertes Energiemanagementsystem Endenergieeinsparung von mindestens 25 % gegenüber dem Ist-Zustand mindestens zwei Querschnittstechnologien Netto-Investitionsvolumen > Euro Abbildung 17 Folie 22
23 4. Förderungsvoraussetzung Die Maßnahme auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland realisiert wird Die Anlage mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben wird Schriftlich eine eigene Kostendeckung des gesamten Eigenanteils an zuwendungsfähigen und nichtzuwendungsfähigen Ausgaben sowie der Folgekosten vorliegt Abbildung 21 Folie 23
24 5. Antragsstellung Antragstellung ab dem vor Beginn der Maßnahme Die M-VENA hilft bei der Erstellung des Förderantrags Der Förderantrag ist einzureichen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Antragsformulare sind über die Internetseite des BAFA und der M-VENA erhältlich Abbildung 21 Folie 24
25 5.1. Antragsstellung - Bestandteile Eine genaue Beschreibung des Vorhabens (erstellt die M-VENA Ihnen gern) Nachweis des Einsatzes hocheffizienter Querschnittstechnologien durch einen unabhängigen dritten (z.b. M-VENA) Finanzierungsplan (mit Unterstützung durch M-VENA) De-minimis -Bescheinigung über erhaltene staatliche Beihilfen der letzten drei Jahre Abbildung 21 Folie 25
26 5.2. Antragsstellung Inhalte Angaben zum Unternehmen Angaben zu Querschnittstechnologien, Bestätigung der Effizienzkriterien Investitionskosten, Nebenkosten Antragsstellung Zusätzliche Dokumente bei Einzelmaßnahmen Handelsregisterauszug Finanzierungsplan Antragsstellung Zusätzliche Dokumente bei der systemischen Optimierung Handelsregisterauszug Finanzierungsplan Energieeinsparkonzept Bei der AGVO Vorlage von zwei detaillierten Vergleichsangeboten mit dem Nachweis der Mehrkosten Abbildung 21 Folie 26
27 6. Verwendungsnachweisverfahren Eigentliche Prüfung erfolgt im Verwendungsnachweisverfahren Prüfung der technischen Effizienzkriterien erfolgt über Produktdatenblätter oder Prüfberichte von Sachverständigen Einzureichende Dokumente: Verwendungsnachweisformular und Fachunternehmererklärung Produktdatenblatt / technischer Prüfbericht De-minimis Erklärung über innerhalb der letzten drei Jahre erhaltene staatliche Beihilfen Kopie des Liefer- und Leistungsvertrages Nachweis der Kosten Nachweis der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage, Abnahmeprotokoll Erklärung über die Nicht-Inanspruchnahme sonstiger öffentlicher Mittel Nachweis der Endenergieeinsparung nach Investitionsdurchführung Abbildung 7 Folie 27
28 7. Bescheid Die Zuwendungsbescheide werden, getrennt nach den Maßnahmen, in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge bei der Bewilligungsbehörde erteilt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendungen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Abbildung 21 Folie 28
29 8. Auszahlung Die Auszahlung erfolgt unbar nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises Bargeldlos aufs Konto Bei Förderung nach De-minimis -Verordnung wird automatisch eine De-minimis -Bescheinigung ausgestellt Abbildung 21 Folie 29
30 9. Was sind Nebenkosten? Nebenkosten Kosten für Planung Kosten für Installation Aufstellung Montage Anschluss an vorhandene Systeme Diese Nebenkosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme stehen. Die Nebenkosten dürfen nicht aus Eigenleistungen des KMU bzw. mittelständischen Unternehmens resultieren. Abbildung 21 Folie 30
31 10. Förderungshöhe Einzelmaßnahmen (nach De-minimis ) Nettoinvestitionsvolumen von Euro bis max Euro Nettoinvestitionskosten Minimum - Maximum kleine und mittlere Unternehmen Sonstige Unternehmen Euro Euro Nebenkosten max Euro Euro Zuwendungsfähig Gesamt Euro Euro Maximale nicht Rückzahlbare Zuwendung 30% = Euro 20% = Euro Folie 31
32 10.2. Systemische Optimierung (nach De-minimis ) mehr als 35% nachgewiesener Energieeinsparung Nettoinvestitionsvolumen ab ,00 Zuwendung maximal ,00 Nettoinvestitionsvolumen ,74 maximal 30% Nebenkosten ,00 maximal Zuwendungsfähige Gesamtkosten ,00 Nettoinvestitionskosten Minimum - Maximum kleine und mittlere Unternehmen Bis max Euro in Abhängigkeit der NK-Summe Sonstige Unternehmen Bis max Euro in Abhängigkeit der NK-Summe Nebenkosten max Euro Euro Zuwendungsfähig Gesamt Euro Euro Maximale nicht Rückzahlbare Zuwendung 30% = Euro 20 % = Euro Folie 32
33 10.2. Systemische Optimierung (nach De-minimis ) 25% bis zu 35% nachgewiesener Energieeinsparung Nettoinvestitionsvolumen ab ,00 Zuwendung maximal ,00 Nettoinvestitionsvolumen ,74 maximal 30% Nebenkosten ,00 maximal Zuwendungsfähige Gesamtkosten ,00 Nettoinvestitionskosten Minimum - Maximum kleine und mittlere Unternehmen Bis max Euro in Abhängigkeit der NK-Summe Sonstige Unternehmen Bis max Euro in Abhängigkeit der NK-Summe Nebenkosten max Euro Euro Zuwendungsfähig Gesamt Euro Euro Maximale nicht Rückzahlbare Zuwendung 20% = Euro 10 % = Euro Folie 33
34 11. Externe Energieberatung Förderung der Energieberatung in Höhe von 60 % möglich Aber auch: Förderung der Energieberatung kann alternativ über KfW im Rahmen des Programms Energieberatung im Mittelstand erfolgen -eine Kumulation der Förderungen ist nicht zulässig KfW-Förderung Initialberatung BAFA-Förderung Detailberatung Konzept Beratung Konzept Maßnahme Maßnahme Abbildung 20 Folie 34
35 11. Externe Energieberatung Energieeinsparkonzept für 2 Technologien - BAFA (bei systemischer Optimierung) Oder 60 % der förderfähigen Beratungskosten (5.000 Euro) maximal Euro ganzheitliches Energieeinsparkonzept - KfW (zweistufig: Initial- und danach Detailberatung) 63 % der förderfähigen Beratungskosten (9.600 Euro) maximal Euro Abbildung 20 Folie 35
36 12. Energieeinsparkonzept Systemische Optimierung Das Energieeinsparkonzept sollte mindestens folgende Punkte umfassen: Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens, Einteilung in Energieträger Systembeschreibung, Aufzeigen der Systemgrenzen sowie Erfassung und Darstellung des Ist-Zustands (Gebäude und Anlagentechnik), Anteil des Systemverbrauchs am Gesamtverbrauch des Unternehmens Aufzeigen der zu erfassenden Stoff-/Energieströme, Ermittlung/Erfassung der Betriebsstunden, verwendete Messtechnik bzw. Kennzahlen Geplante Maßnahmen für Systemoptimierung, Bewertung des Soll-Zustands Berechnung der eingesparten Energie Wirtschaftlichkeitsanalyse, Amortisationsdauer mit und ohne Förderung der betrachteten Systeme Folie 36
37 12. Energieeinsparkonzept Systemische Optimierung (1) Das zu betrachtende technische System (z.b.: Luftdrucksystem in Halle x, Lüftungsanlage in Halle x) (2) Maßnahme, Auflistung der Einzelmaßnahmen im System Ist-Zustand (Leistung kw, Betriebsstunden h/a, Verbrauch kwh/a) Soll-Zustand (Leistung kw, Betriebsstunden h/a, Verbrauch kwh/a) (3) Einsparung der Einzelmaßnahme (kwh/a) (4) Summe der Einsparungen der Maßnahmen (kwh/a) (5) Energieverbrauch des gesamten betrachteten Systems, Ist-Zustand (kwh/a) (6) Energieverbrauch des gesamten betrachteten Systems, Soll-Zustand (kwh/a) (1) System (2) Maßnahmen Ist-Zustand Soll-Zustand (3) Einsparung (4) Einsparung durch Maßnahmen [Σ 3] (5) Systemverbrauch Ist-Zustand (6) Systemverbrauch Soll-Zustand [5-4] [6/5 x 100] Folie 37
38 13. Systemische Optimierung - Beispiele Abbildung QST: Beleuchtungssystem 2. QST: der Richtlinie Mindestens zwei Querschnittstechnologien Investitionsunterschied steht im Hintergrund, es zählt die Endenergieeinsparung min. 25 % gegenüber Ist-Zustand Folie 38
39 13. Systemische Optimierung - Beispiele klassischer Kreislaufverbund - Wärmerückgewinnung mit hocheffizienten Wärmetauschern und optionaler Nachheizung bzw. Nachkühlung über Plattenwärmetauscher Ventilatoren Pumpen Wärmetauscher System Abbildung 19 Folie 39
40 13. Systemische Optimierung - Beispiele Steuer & Regelung Verteilung Kälteanlage Wärmespeicher Folie 40
41 14. Systemische Optimierung - Beispiel Standort und Kapazität Ist-Zustand Standort 1 Standort 2 Durch Standortverlegung, deutliche wirtschaftliche und energetische Vorteile erzielen mittels Synergieeffekte Soll-Zustand Standort 1 Standort 2 Altanlage Neuanlage mit 30 m³ Kühlvolumen braucht kwh, mit 60 m³ Kühlvolumen braucht kwh, Einsparung spezifisch = 1-(30/60 x /30.000) = 0,333 also 33,3% Folie 41
42 15. Kommulierbarkeit allgemeine Förderhöchstgrenzen innerhalb von 3 Jahren Die Gesamtsumme aus diesem und anderen Förderprogrammen in dem betreffenden Steuerjahr sowie den zwei vorausgegangenen Steuerjahren darf maximal Euro betragen. Wird der Betrag bei Systemischer Optimierung überschritten, ist eine Förderung ausschließlich nach den Kriterien der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) möglich. Folie 42
43 16. Investitionsmehrkosten alles was über Euro innerhalb von 3 Jahren ist dann nur AGVO - Förderung und nur bei Systemischer Optimierung nur AGVO = wenn schon Euro De-minimis Zuwendungen und zusätzlich Euro beantragt werden, dann greift AGVO für den kompletten Antrag (d.h. nicht Euro De-minimis und Euro AGVO) kleine Unternehmen Netto-Investitionsmehrkosten hiervon 40% jedoch max. 15% der Gesamtinvestitionskosten Nebenmehrkosten maximal 30% der Netto- Investitionsmehrkosten (durch unabhängige Dritte) Abbildung 22 Folie 43
44 16. Investitionsmehrkosten AGVO Förderung nur bei Systemischer Optimierung mittlere Unternehmen Netto-Investitionsmehrkosten hiervon 30% jedoch max. 7,5% der Gesamtinvestitionskosten Nebenmehrkosten (durch unabhängige Dritte) maximal 30% der Netto- Investitionsmehrkosten Abbildung 22 Folie 44
45 16. Investitionsmehrkosten AGVO Förderung nur bei Systemische Optimierung sonstige Unternehmen Netto-Investitionsmehrkosten hiervon 20% jedoch max. 5% der Gesamtinvestitionskosten Nebenmehrkosten (durch unabhängige Dritte) maximal 30% der Netto- Investitionsmehrkosten Abbildung 22 Folie 45
46 17. Empfehlungen Nein Nein Nein Aber JA Nicht zuwendungsfähig sind Personalkosten; Umsatzsteuer, die der Vorhabensträger als Vorsteuer abziehen kann; Betriebskosten; Abgaben und Eigenleistungen. Kosten für Installation und Systemeinbindung bei Anträgen von Energiedienstleistern sind von den nicht zuwendungsfähigen Eigenleistungen ausgenommen. Keine Förderprogramme von Bund und Länder für die selbe Maßnahme Eine Kumulation der Beratungsförderung nach dieser Richtlinie mit der Energieberatung nach der Richtlinie der KfW über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand vom 10. Februar 2012 ist nicht zulässig Nur KfW-Mittel für die Inanspruchnahme einer ganzheitlichen Energieberatung nach der KfW-Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand ist erlaubt Folie 46
47 Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf! Telefon: Telefax: Den genauen Wortlaut der Richtlinie beziehen Sie unter: Folie 47
48 Quellenverzeichnis Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Abbildung 5 Abbildung 6 Abbildung 7 Abbildung 8 Abbildung 9 Abbildung 10 Abbildung 11 Abbildung 12 Abbildung 13 Abbildung 14 Abbildung 15 Abbildung 16 Abbildung 17 Abbildung 18 Abbildung 19 Abbildung 20 Abbildung 21 Abbildung 22 :GRUNDFOS GMBH :GRUNDFOS GMBH : : : : : : : : : : : : : : : : : : GG-Berlin / PIXELIO : Thommy Weiss / PIXELIO : GG-Berlin / PIXELIO Folie 48
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