Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen Aufgaben aus Sicht des UBA

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1 Für Mensch & Umwelt AGVU bvse BDE Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 6. Dezember 2017 Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen Aufgaben aus Sicht des UBA Anja Gerdung, LL.M. Fachgebiet III 1.2 Rechtsangelegenheiten, Vollzug ElektroG und BattG

2 Gliederung I. PRODUKTVERANTWORTUNG BEI DER VERPACKUNGSHERSTELLUNG II. MINDESTSTANDARD ZUR BEMESSUNG DER RECYCLINGFÄHIGKEIT 1. VORGABE UND BEDEUTUNG 2. UBA-TÄTIGKEIT IM RAHMEN DER ENTWICKLUNG UND VERÖFFENTLICHUNG 3. ANSÄTZE UND KRITERIEN AUS SICHT DES UBA 4. ENTWICKLUNGSPROZESS, BEGLEITENDE FORSCHUNG Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 2

3 Instrument der Produktverantwortung Produktverantwortung im Rahmen der Verpackungsherstellung Bei Gestaltung und Herstellung von Verpackungen die Umweltauswirkungen über deren Lebensweg und v.a. auch bei der Entsorgung berücksichtigen (BT-Drs. 18/11274, S. 107) Konkretisierung in 21 Abs. 1 VerpackG: Recyclingfähigkeit von Verpackungen ( 21 Abs. 1 Nr. 1 VerpackG) Verwendung von Rezyklaten und nawaro ( 21 Abs. 1 Nr. 2 VerpackG) Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 3

4 Auftrag Recyclingfähigkeit von Verpackungen 21 Abs. 1 Nr. 1 VerpackG (1) Systeme sind verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen 1. die Verwendung von Materialien und Materialkombinationen zu fördern, die unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 4

5 UBA-Tätigkeiten mit Bezug zu 21 Abs. 1 Nr. 1 VerpackG Gesetzliche Aufgaben: Einvernehmensstelle für Veröffentlichung der Berichte der Systeme über Umsetzung des 21 Abs. 1 VerpackG Einvernehmensstelle für einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit Tätigkeiten zur Erfüllung dieser Aufgaben: Bearbeitung technisch-fachlicher Fragestellungen Begleitende Forschung Kommunikation Einvernehmensprüfung und -erteilung Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 5

6 Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit 21 Abs. 3 VerpackG: Die Zentrale Stelle veröffentlicht im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unter Berücksichtigung der einzelnen Verwertungswege und der jeweiligen Materialart. Zweck und Bedeutung: Den Systemen einen einheitlichen Rahmen für die Bemessung der Recyclingfähigkeit im Sinne von 21 Absatz 1 Nummer 1 vorgeben. (BT-Drs. 18/11274, S. 108) verbindlich zu beachten Mindestvorgabe nicht zu unterschreiten einheitlicher Bemessungsrahmen, nicht nur rudimentäre Vorgaben Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 6

7 Erstellung und Veröffentlichung des Mindeststandards Hauptschritte Institutionalisierte Anhörung im EK III Empfehlung an ZS Erstellung eines Entwurfs durch ZS, Anhörung Prüfung des Entwurfs durch UBA Bei Einvernehmen mit dem UBA Veröffentlichung durch ZS Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 7

8 Entwicklung und Veröffentlichung des Mindeststandards UBA-Einbindung Wissenschaftliche Beratung im EK III Einbringen von Fachwissen; ergebnisoffen keine Teilnahme an Beschlussfassungen Einvernehmenserteilung (Vollzugskompetenz) VerpackG rechtlich starke Position eingeräumt: Mitverantwortung für Entscheidung über den Mindeststandard umfassende Prüfung des Entwurfs der ZS Einvernehmenserteilung oder ggf. Vorschläge zur Änderung Entscheidung durch andere UBA-Mitarbeiter als die im EK III wissenschaftlich beratend teilnehmenden Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 8

9 UBA-Tätigkeiten zur Herstellung des Einvernehmens Einvernehmen als Zustimmung (nicht nur Stellungnahme) Mitentscheidung über den Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit Ggw. Abstimmung von Prozessen und grundlegenden Anforderungen zur Herstellung des Einvernehmens zum Mindeststandard mit der ZS Fortlaufende inhaltliche Beratung und Abstimmung mit der ZS bei der Entwicklung von Mindeststandards für die (jährliche) Prüfung und Erörterung des Mindeststandard-Entwurfs unter Berücksichtigung der Praxis und der Berichte Bei Einverständnis Einvernehmen zur Veröffentlichung Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 9

10 Bemessung der Recyclingfähigkeit Ansätze aus UBA-Sicht bezogen auf Verpackung graduelle Bemessung, nicht binäre recyclingfähiger Anteil der Verpackung quantitative und qualitative Betrachtung werkstoffliche Verwertbarkeit nicht nur theoretisch mögliches, sondern praktisch erwartbares Recycling unter den Gegebenheiten der Praxis der Sortierung und Verwertung Quelle: G. Kotschik (FG III 1.6) Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 10

11 Bemessung der Recyclingfähigkeit Zu berücksichtigende Kriterien, u.a.: Materialarten und -kombinationen Verwertungswege (Praxis der Sortierung u. Verwertung) (hochwertiges) Recycling Quelle: G. Kotschik (III 1.6) Zu beantwortende Fragen, u.a.: Wie hoch ist der recyclingfähige Anteil einer Verpackung? Wie gut lässt sich eine Verpackung sortieren und recyceln? Stören Materialkombinationen die Sortierung und Verwertung, sodass wesentliche Bestandteile aus anderen Materialien dem Recycling verloren gehen? (s. z.b. BT-Drs. 18/11274, S. 108) Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 11

12 Bemessung der Recyclingfähigkeit Entwicklungsprozess Kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung des Mindeststandards Berücksichtigung der Berichte der Systeme über Umsetzung Berücksichtigung der Fortentwicklung der Technik und der Praxis Einarbeitung weiterer sichtbar gewordener Aspekte mit Auswirkung im Sortier- und Recyclingprozess auswirken Revisionsvorbehalt in 21 Abs. 4 VerpackG für weiter gehende Anforderungen Quelle: digitalstock / Fotolia.com Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 12

13 Begleitende Forschung Themen, u.a.: Zu berücksichtigende Kriterien Praxis der Sortierung und Verwertung Projekte: 2017 SVT-Gutachten Recherche zur Konkretisierung wesentlicher Begriffe des 21 VerpackG ReFoPlan-Vorhaben Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte gemäß 21 VerpackG, inbesondere Konkretisierung der Bemessung der Recyclingfähigkeit und des hochwertigen Recyclings sowie Entwicklung der Methodik zur Erfassung der Praxis der Sortierung und Verwertung Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 13

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Anja Gerdung, LL.M. III 1.2 Rechtsangelegenheiten, Vollzug ElektroG/BattG Bei der Erstellung der Folien wurde auch auf Material anderer Beschäftigter des UBA zurückgegriffen Seminar für Verwaltungsangehörige der Ukraine

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