Steuerersparnisrechner BasisRente

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1 Steuerersparnisrechner BasisRente Für Herrn Dr. Martin Mustermann und Frau Maria Mustermann

2 Steuerersparnisrechner BasisRente Inhaltsverzeichnis 1. Ihre persönlichen Daten 2. Ihre aktuelle Einkommens- und Steuersituation 3. Ihre Steuerersparnis mit der BasisRente Anlagen: - Allgemeine Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Informationen - Erläuterungen zur Berechnung

3 1. Ihre persönlichen Daten Vielen Dank, dass Sie uns die folgenden Angaben zur Analyse überlassen haben. Sollten die Angaben fehlerhaft sein, informieren Sie uns bitte darüber, damit wir diese umgehend berichtigen können. Kunde Partnerin Titel Dr. Vorname Martin Maria Nachname Mustermann Mustermann Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Bundesland Nordrhein-Westfalen Status Arbeitnehmer (vers.pflichtig im Vers.werk) Arbeitnehmer (DRV-pflichtig) Kinder Kind Geburtsjahr Kind Kind Weitere Angaben zu Steuer und Sozialversicherung Kunde Partnerin Steuerliche Veranlagung Splittingtabelle Kirchensteuerpflichtig Ja Ja Kranken- und Pflegeversicherung privat privat Monatlicher Beitrag Krankenversicherung 500,00 500,00 Davon Beitragsanteil gesetzlicher Leistungsumfang 360,00 360, Seite 3

4 Kunde Partnerin Monatlicher Beitrag Pflegeversicherung 20,00 20, Seite 4

5 2. Ihre aktuelle Einkommens- und Steuersituation Einkommen Kunde Brutto-Jahresgehalt ,00 Partnerin ,00 abzüglich Werbungskosten 1.000, ,00 Einkünfte aus: - nichtselbstständiger Arbeit: , ,00 Summe der gemeinsamen Einkünfte ,00 Vorsorgeaufwendungen und übrige Sonderausgaben Kunde Partnerin Aufwendungen zur Basisvorsorge Beiträge zur allg. deutschen Rentenversicherung ,60 Beiträge zur privaten Basisvorsorge ,00 0,00 Unbegrenzt absetzbare Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge 1.440, ,00 Sonstige Vorsorgeaufwendungen Beiträge zu Lebens-/Rentenversicherung (Beginn vor 2005) Begrenzt absetzbare Krankenversicherungsbeiträge , , ,00 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung 1.071, ,00 Beiträge zu weiteren Versicherungen 500, Seite 5

6 3. Ihre Steuerersparnis mit der BasisRente Die gesetzliche Rente reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Eigene Vorsorgemaßnahmen sind daher unerlässlich. In der zum neu eingeführten Basisvorsorge können Sie bis zu ,00 (Ledige) bzw ,00 (Verheiratete/ eingetragene Lebenspartnerschaften) jährlich für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen. In der nachfolgenden Berechnung wird der maximal steuerlich noch ansetzbare Beitrag in eine BasisRente unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Vorsorgeaufwendungen bzw. des Kürzungsbetrages ermittelt. Maximal steuerlich geförderter Beitrag im Jahr 2014 Höchstbetrag für eine BasisRente Bereits verbraucht bzw. Kürzung Maximal ansetzbar sind , , ,00 Nachfolgend haben wir für Sie eine individuelle Berechnung Ihrer möglichen persönlichen Steuerersparnis aus einer BasisRente erstellt. Dazu haben Sie uns folgende Daten genannt: Wunschbeitrag Zahlungsweise ,00 jährlich Rentenbeginn mit Seite 6

7 Das Alterseinkünftegesetz sieht vor, dass die steuerlichen Vorteile aus einer BasisRente bis zum Jahre 2025 von Jahr zu Jahr wachsen. Dadurch reduziert sich in den Folgejahren die von Ihnen aufzubringende Liquidität für Ihre persönliche BasisRente. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht diese Entwicklung. Jahr Jahresbeitrag Steuerersparnis Nettoaufwand Ersparnis , , ,32 37,5 % , , ,66 38,5 % , , ,00 39,4 % , , ,63 40,4 % , , ,97 41,4 % , , ,31 42,3 % , , ,65 43,3 % , , ,28 44,2 % , , ,62 45,2 % , , ,25 46,2 % , , ,59 47,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % Seite 7

8 Jahr Jahresbeitrag Steuerersparnis Nettoaufwand Ersparnis , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,22 48,1 % , , ,22 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % , , ,93 48,1 % Summe , , ,32 46,2 % Die Berechnungen basieren auf den Steuer- und Sozialversicherungsdaten des Jahres 2014 und den von Ihnen gemachten Angaben Seite 8

9 Nähere Einzelheiten zur Berechnung, zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen, sowie die Informationen zum Produkt stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung Seite 9

10 Allianz Steuerersparnisrechner BasisRente Allgemeine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Informationen BasisRente Die Beiträge für eine private BasisRenten-Versicherung sind aus individuell versteuertem Einkommen zu erbringen. Der Altersvorsorgeaufwand kann steuerlich als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von ,00 (Single) bzw ,00 (Verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaften) abgezogen werden. Der Höchstbeitrag reduziert sich bei bestimmten Personengruppen (z.b. Beamte, GGf, Vorstände, etc.) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Neben den privaten BasisRenten-Beiträgen rechnen hier auch der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk, etc. dazu. Die verpflichtenden und privaten Basisbeiträge sind zusammen auf die oben genannten Höchstbeiträge maximiert. Die Beiträge sind in der Zeit zwischen dem Jahr 2005 und 2024 abziehbar mit zunächst 60% in 2005 und sodann jährlich ansteigend um 2%. Im Jahr 2025 können schließlich 100% abgezogen werden. In einem Übergangszeitraum bis zum Jahre 2019 wird geprüft, ob der Abzug der BasisRenten-Beiträge nach den Höchstbeträgen gemäß 10 Abs. 3 EStG des Jahres 2004 mit einem ab dem Jahr 2011 jährlich verminderten Vorwegabzug günstiger ist. Der günstigere Wert wird sodann steuerlich berücksichtigt (Günstiger- Prüfung). Erst im Versorgungsfall sind die Renten nach einer Übergangsphase voll zu versteuern. In der Übergangsphase sind beginnend mit dem Jahr 2005 zunächst 50% der Renten anzusetzen. Diese erhöhen sich jährlich um 2% bis zum Jahr 2020, anschließend um 1% und erreichen im Jahr 2040 schließlich 100%. Der für jeden Rentnerjahrgang maßgebliche steuerfreie Anteil der Rente wird auf Dauer als Freibetrag festgeschrieben künftige Rentenerhöhungen unterliegen in vollem Umfang der Steuerpflicht. Leistungen aus der BasisRente sind sozialversicherungsfrei Seite 10

11 Allianz Steuerersparnisrechner BasisRente Erläuterung zur Berechnung BasisRente Steuer und Sozialversicherung Die Darstellung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen basiert auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2014, erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit in allen steuerlichen Belangen. Das angewendete Steuerschätzverfahren unterstellt, dass die heutigen Gegebenheiten (z.b. der Steuertarif und die Sozialversicherungsdaten) auch in der Zukunft gültig sind, simuliert eine für den Ruhestand typische Situation und leitet daraus die steuerliche Gegebenheiten ab. Bei Ehegatten bzw. eingetragenen Partnern wird diese Einkunftssituation für beide Partner unterstellt. Liegt der Eintritt in den Ruhestand zeitlich auseinander, so ergibt sich für die Phase bis zum gemeinsamen Ruhestand tatsächlich eine andere steuerliche Situation. Ergebnisberechnung Der Rechner stellt die finanziellen Vorteile einer privaten BasisRente in der Beitragsphase dar. Für die Berechnung der Steuerersparnis aus Beiträgen zur BasisRente werden zwei vollständige Berechnungen von Einkommensteuer, ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag durchgeführt. Die erste Berechnung berücksichtigt dabei den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen im Rechtsstand bis 2004, also vor Inkrafttreten des AltEinkG. Die zweite Berechnung berücksichtigt den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen im Rechtsstand des AltEinkG inkl. der sog. Günstigerprüfung, also der im Gesetz eingebauten Übergangsphase von altem zu neuem Recht. Die Differenz aus beiden Werten ergibt die Steuerersparnis aus sog. Basisvorsorgebeiträgen. Die Berechnung wird für jedes Jahr bis zum Rentenalter durchgeführt. Die aufgezeigte Steuerersparnis kann erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung im Folgejahr realisiert werden. Für die Berechnung wurde angenommen, dass Kunde und ggf. Partner durchgängig berufstätig sind. Die ausgewiesene Steuerersparnis aus den Beiträgen zur vorhandenen Basisvorsorge stellt die Auswirkungen der steigenden Absetzbarkeit dieser Beiträge aufgrund des Alterseinkünftegesetzes ohne die Auswirkungen der Abschmelzung des Altersentlastungsbetrages dar Seite 11

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