ASYL UND INTEGRATION IM LANDKREIS MAINZ-BINGEN. 1. Oktober 2017 Asyl und Integration im Landkreis Mainz-Bingen Seite 1
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1 ASYL UND INTEGRATION IM LANDKREIS MAINZ-BINGEN 1. Oktober 2017 Asyl und Integration im Landkreis Mainz-Bingen Seite 1
2 FACHBEREICH ASYL UND INTEGRATION Asylbegehrende werden nach dem sog. Königsteiner Schlüssel durch das Land (ADD) auf die Kreise verteilt Ab Zuweisung läuft eine Frist von derzeit ca. zwei Wochen, in welcher geeigneter Wohnraum gesucht, gefunden und ggf. ausgestattet werden muss Fachbereich Asyl und Integration zuständig für Asylbegehrende, die auf die Anerkennung warten sowie für abgelehnte Asylbegehrende bis zur Ausreise Ab der Anerkennung und bei Kontingentflüchtlingen* ist das Jobcenter zuständig * Schutzbedürftige aus Syrien und dessen Anrainerstaaten durch Anordnung des Bundesinnenministeriums 1. Oktober 2017 Asyl und Integration im Landkreis Mainz-Bingen Seite 2
3 NEUZUWEISUNGEN IN DEN LANDKREIS = Personen 2016 = Pers = 122 Personen
4 Anzahl Asylbegehrende: 752 Anzahl Flüchtlinge im SGB II: Stand:
5 FÄLLE IM ASYLBEWERBERLEISTUNGSBEZUG Altfälle aus Jahr Anzahl vor abzgl. 157 ausreisepflichtige Personen im LK = Rest der Fälle noch in Bearbeitung durch BAMF Summe 752 Stand:
6 PERSONEN IM BEZUG VON ASYLBLG-LEISTUNGEN (im laufenden oder mit negativ abgeschlossenem Asyl-Verfahren) Jan Mrz Mai Jul Sep Nov Jan Mrz Mai Jul Sep Nov Jan Mrz Mai Jul
7 AUFTEILUNG NACH HERKUNFTSLÄNDERN (Personen im laufenden oder mit negativ abgeschlossenem Asyl-Verfahren) andere 20% Afghanistan 31% Aserbaidschan 6% Iran 6% Stand: Syrien 6% Somalia 9% Armenien 11% Pakistan 11%
8 KOSTEN FÜR DEN LANDKREIS IM BEREICH DES ASYLBLG Jahr * Aufwendungen Erträge Kosten: *: Haushaltsplanung (noch) ohne zusätzliche Erträge von Bund/Land wie im Jahr 2015/2016
9 KOSTEN FÜR DEN LANDKREIS IM BEREICH DES ASYLBLG Kosten pro Person/Monat in der Regel (bei Alleinstehenden): Geldbetrag zur Deckung des notwendigen Bedarfs: 354 Euro + Miete u. Nebenkosten + ggf. Krankenbehandlungskosten Im Einzelfall können Abzüge erfolgen oder Mehrbedarfe vorliegen. Die Berechnung der Höhe der Hilfe erfolgt individuell für jede/n Asylbegehrende/n. 9
10 ASYLBLG-LEISTUNGEN Einzelne Aufgaben nach AsylbLG sind auf VGs, Städte und die verbandsfreie Gemeinde delegiert Kreis erstattet Kosten in tatsächlicher Höhe (Ausnahme: Personalkosten) Zudem zahlt der Landkreis den Kommunen einen freiwilligen Zuschuss von 50 EUR pro Kopf und Monat Das Land erstattet dem Kreis pauschal 848 EUR pro Asylbewerber/in pro Monat
11 ASYLBLG-LEISTUNGEN Ausnahmen von der pauschalen Erstattung Stationäre Krankenhausaufenthalte mit Kosten über EUR/Aufenthalt: 85 % Erstattung (durch Land) Behandlung einer schweren Dauererkrankung über EUR/Jahr: 85 % Erstattung (durch Land) Die Abrechnung erfolgt jährlich im Nachhinein
12 ASYLBEWERBER-LEISTUNGSGESETZ (ASYLBLG) 4 (1): Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren.
13 ASYLBEWERBERLEISTUNGS-GESETZ (ASYLBLG) 6 (1): Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind ( ) (2) Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis ( ) besitzen und die besondere Bedürfnisse haben, wie beispielsweise unbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wird die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt.
14 KRANKENBEHANDLUNGSKOSTEN Krankenbehandlungskosten Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Häufigkeit der Arztbesuche und der Art der Erkrankungen. Gesamtkosten für alle Asylbegehrenden im Landkreis EUR EUR EUR EUR 2017 (bis ) EUR
15 JOBCENTER Zuständig für Kontingentflüchtlinge* sowie für Flüchtlinge nach Abschluss des Asylverfahrens nimmt die kommunalen Aufgaben und Bundesaufgaben nach dem SGB II wahr eigens eingerichtetes Büro für Flüchtlingsangelegenheiten Integrationskurse als Pflicht Ziel: schnelle und nachhaltige gesellschaftliche Integration und Vermittlung in Arbeit * Schutzbedürftige aus Syrien und dessen Anrainerstaaten durch Anordnung des Bundesinnenministeriums
16 SGB II NEUANTRÄGE VON FLÜCHTLINGEN (PERSONEN) Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Neuanträge 1. Jahreshälfte 2016 durchschnittlich pro Woche: 11,8 Neuanträge 2. Jahreshälfte 2016 durchschnittlich pro Woche: 23,6 Neuanträge durchschnittlich pro Woche 2017: 16,9 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 Sep 17
17 FLÜCHTLINGE IM SGB II LEISTUNGSBEZUG Dez Jan Okt Dez Jan Feb März Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb März Apr Mai Jun Jul Aug Sep Bedarfsgemeinschaften Personen 17
18 REGIONALE ÜBERSICHT Flüchtlinge im SGB II zum Stichtag Datenbestand: Delegationsnehmer BG s davon 1- Pers.-BG s Personen darunter Altersstruktur männlich weiblich 0-14 Jahre Jahre Jahre > 40 Jahre VG Rhein-Nahe Bacharach Breitscheid Manubach Münster-Sarmsheim Niederheimbach Oberdiebach Oberheimbach Trechtingshausen Waldalgesheim Weiler Rheindiebach Winzberg
19 REGIONALE ÜBERSICHT Flüchtlinge im SGB II zum Stichtag Datenbestand: darunter Altersstruktur Delegationsnehmer BG s davon 1- Personen Pers.-BG s männlich weiblich 0-14 Jahre Jahre Jahre > 40 Jahre Bingen VG Sprendlingen- Gensingen Aspisheim Badenheim Gensingen Grolsheim Horrweiler Sprendlingen St. Johann Welgesheim Wolfsheim Zotzenheim VG Gau-Algesheim Appenheim Bubenheim Engelstadt Gau-Algesheim Nieder-Hilbersheim Ober-Hilbersheim Ockenheim Schwabenheim
20 REGIONALE ÜBERSICHT Flüchtlinge im SGB II zum Stichtag Datenbestand: Delegationsnehmer BG s davon 1- darunter Altersstruktur Personen Pers.-BG s männlich weiblich 0-14 Jahre Jahre Jahre > 40 Jahre Ingelheim VG Heidesheim Heidesheim Wackernheim Budenheim VG Nieder-Olm Essenheim Jugenheim Klein-Winternheim Nieder-Olm Ober-Olm Sörgenloch Stadecken-Elsheim Zornheim VG Bodenheim Bodenheim Gau-Bischofsheim Harxheim Lörzweiler Nackenheim
21 REGIONALE ÜBERSICHT Flüchtlinge im SGB II zum Stichtag Datenbestand: Delegationsnehmer BG s davon 1-Pers.- darunter Altersstruktur Personen BG s männlich weiblich 0-14 Jahre Jahre Jahre > 40 Jahre VG Rhein-Selz Dalheim Dexheim Dienheim Dolgesheim Dorn-Dürkheim Eimsheim Friesenheim Guntersblum Hahnheim Hillesheim Köngernheim Ludwigshöhe Mommenheim Nierstein Oppenheim Selzen Uelversheim Undenheim Weinolsheim Wintersheim GESAMT Landkreis
22 KOSTENBETEILIGUNG 46 SGB II: ALG II 100% Bund laufende KdU* (Miete / Nebenkosten) 45,4% 49,0% Bund 15,2% 8,8% Kommunen im LK 39,4% 42,2% Landkreis Annahme HH-Planung: lfd. Leistungen KdU für Flüchtlinge sind durch ergänzende Zuweisungen des Bundes ab 2017 kostenneutral einmalige KdU* 75 % Landkreis (Erstausstattung, Kaution) 25 % Kommunen im LK *KdU = Kosten der Unterkunft
23 BEISPIELHAFTE BEDARFSBERECHNUNG auf Grundlage des Mietspiegels Ingelheim ohne Erstausstattung ab Bedarfsgemeinschaft (Ingelheim) 1 Person 2 Personen 3 Personen (2 Erwachsene + 1 Kind 7 14 Jahre) 4 Personen (2 Erwachsene + 2 Kinder 7 14 Jahre) ALG II 100 % Bund Bruttokaltmiete* (Kaltmiete & Nebenkosten) 409,00 736, , ,00 461,00 539,20 705,60 813,80 Gesamt Bund 870, , , ,80 * in 2017 erhöhte Zuweisungen des Bundes: Wegfall kommunaler Mitfinanzierung
24 AUSGABEN FÜR KOSTEN DER UNTERKUNFT UND HEIZUNG Haushaltsj ahr Ausgaben Jahr abzgl. Zuweisung Bund abzgl. 25%- Anteil Gemeinde Anteil Landkreis Ergebnis vorläufig HH- Plan * für Asyl- und Kontingentflüchtlinge durch das Jobcenter * ab 2017 erhöhte Zuweisungen Bund / kostendeckend
25 KREISEIGENE GEBÄUDE Erwerb Bau, Unterhalt, Einrichtung Summe Bewohner Jugenheim Trollmühle 1,306 Mio ,744 Mio. 55 Oberdiebach Osterbergstraße Sparkasse Oppenheim
26 GESUNDHEITSAMT Aufgaben: Überwachung der Hygiene in großen Gemeinschaftseinrichtungen (Trinkwasser) Kontrolle von Infektionskrankheiten Impfungen und Impfberatung im Amt und der Afa Grundsätzlich bei allen ab 15 Jahren: TBC mit Röntgen, Blutbild auf Infektionskrankheiten, Inaugenscheinnahme (Parasiten, Infektionen) Kinder und Schwangere: TBC über Blut- oder Hauttest
27 GESUNDHEITSAMT Eingangsuntersuchung Begutachtung Tuberkulose 13 (44*) 29 (68*) 10 (19)* * Fälle insgesamt
28 AUSLÄNDERBEHÖRDE Aufgaben der Ausländerbehörde in der LEfAA* Identitätsklärung Rückkehrgespräche Aufenthaltsbeendende Maßnahmen Passbeschaffung Datenpflege im AZR Erfassung und Verwaltung der Personendaten Fahndungsausschreibung Entscheidung über Vollstreckungshindernisse *Landeseinrichtung für Asylbegehrende und Ausreisepflichtige
29 AUSLÄNDERBEHÖRDE 2016 LEfAA aus Kommunen Abschiebungen freiw. Ausreise Rückkehrgespräche ca. 268 ca LEfAA aus Kommunen Abschiebungen freiw. Ausreise Rückkehrgespräche ca. 85 ca. 189
30 KREISVOLKSHOCHSCHULE Integrationsangebot (Planung) Integrationskurs-Module Andere Deutsch-/Alpha-Kurse fortlaufende Sprach-förderkurse an Schulen Feriensprachkurse & Talentcampus 63 je nach Schulanfragen fortlaufende Kurse UmAs 5 5 Grundbildung/Schulabschlüsse 1 4 Gesamt 232 (194) 2016 je rund Euro von Land und Bund 2017 finanziert der Kreis erneut Euro, hinzu kommen Euro durch Spenden
31 ENTWICKLUNG DER UNTERRICHTSSTUNDEN
32 KITA UND SCHULEN Sprachförderung in der Kita in mehr als 60 Einrichtungen Sprachförderung wird in 15 Mainz-Binger Grundschulen angeboten Unterrichtsbegleitende Schülerkurse bietet die KVHS an weiterführenden Schulen mit jeweils 20 Ustd. pro Woche an Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe im gesamten Landkreis (Umfang Ustd.) Feriensprachkurse und TalentCAMPus für Migrantenkinder (2016 über 60 Kurse)
33 BERUFSBEZOGENE KURSE Deutsch für den Beruf (gemäß 45a DeuFöV) zur Unterstützung von Migranten beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Qualifizierung zur Berufsreife Erlangung des Hauptschulabschlusses Erlangung des Realschulabschlusses Schulabschluss-Projekt für junge Flüchtlinge mit Bleibeperspektive. Das Projekt wird in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft durchgeführt und beinhaltet einen Deutschkurs bis zum Sprachniveau B2+ (Beruf) sowie die Erlangung der Berufsreife einschließlich Praktika.
34 INTEGRATIONSANGEBOTE FÜR ERWACHSENE Deutschkurse auf unterschiedlichen Sprachniveaus für Flüchtlinge und Migranten in sämtlichen Verbandsgemeinden bzw. Gemeinde (ca Belegungen) 18 Integrationskurse an verschiedenen Kursorten: Nieder-Olm, Nierstein, Oppenheim und Ingelheim, Guntersblum Ergänzende Integrationskursbegleitende Maßnahmen am Nachmittag Stark gewachsenes Angebot an Alphabetisierungskursen (10 Kurse)
35 PROJEKTE DES LANDKREISES Neuanfang in Mainz-Bingen Modellprojekt zur Integration in den Arbeitsmarkt durch: Niedrigschwellige Sprachkurse Orientierungskurse für Frauen (mit Kinderbetreuung) Akquise und Betreuung von Arbeitsgelegenheiten nach 5 AsylbLG durch hauptamtlichen Koordinator Beschäftigungspilot Träger: Caritasverband Mainz Angebot für Asylbewerber zur Feststellung beruflicher Qualifikationen zwecks Eingliederung in den Arbeitsmarkt 35
36 PROJEKTE DES LANDKREISES Projekt NEO (Neuanfang, Entwicklung und Orientierung für junge Flüchtlinge) Träger: CJD (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands) Beratungsangebot für junge Asylbegehrende und Flüchtlinge (18 25 Jahre) mit Arbeitsmarkt- und Bewerberbüro Fit for Job Träger: IB (Internationaler Bund) Zielgruppe: unbegleitete junge Zuwanderer (16 25 Jahre) Angebote: Sozialpädagogische Betreuung, betriebliche Praktika, modulare Förderstruktur
37 PROJEKTE DES LANDKREISES Flüchtlinge helfen Flüchtlingen Zweimal im Monat beantwortet die syrische Mitarbeiterin Frau Nissan in ihrer Sprechstunde Alltagsfragen von Flüchtlingen Zentraler Ansprechpartner Niklas Wohlleben steht allen Flüchtlingen, ehrenamtlichen Integrationsbegleitern und Arbeitgebern als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung Energieberatung Das Umwelt- und Energieberatungszentrum (UEBZ) berät auch Flüchtlinge neutral und unabhängig bezüglich energiesparender Haushaltsgeräte etc. 37
38 Auflistung bestehender Maßnahmen ZEITSTRAHL DER VERMITTLUNG Sofortangebot: erste Unterstützung in der Integration, Hilfestellung bei der Anmeldung zum Integrationskurs Besuch eines Integrations-/Alpha-/ Jugendintegrationskurs in Kombination mit einer ergänzenden, tagesstrukturierenden Maßnahme Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: weiteres Sprachtraining, Stärken-/ Schwächeanalyse, Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Durchführung / Begleitung von Praktika etc. Übergang in eine Einstiegsqualifizierung, Ausbildung, oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
39 SANKTIONEN/LEISTUNGSKÜRZUNGEN Im Bereich SGB II (Jobcenter): Leistungsminderung erfolgt ebenfalls nach Anhörung, wenn kein wichtiger Grund dargelegt wird Gründe einer Sanktion: z. B. Verstöße gegen die Eingliederungsvereinbarung (Nichtantritt/Abbruch Integrationskurs), Meldeversäumnisse Meldeversäumnisse werden nach 32 SGB II mit 10 % sanktioniert Bei einer Minderung von mehr als 30 % kann das JC auf Antrag z. B. ergänzende Sachleistungen erbringen in Form von Lebensmittelgutscheinen Dauer: drei Monate
40 SANKTIONEN/LEISTUNGSKÜRZUNGEN Im Bereich SGB II (Jobcenter): Leistungsminderung erfolgt ebenfalls nach Anhörung, wenn kein wichtiger Grund dargelegt wird Gründe einer Sanktion: z. B. Verstöße gegen die Eingliederungsvereinbarung (Nichtantritt/Abbruch Integrationskurs), Meldeversäumnisse Meldeversäumnisse werden nach 32 SGB II mit 10 % sanktioniert Bei einer Minderung von mehr als 30 % kann das JC auf Antrag z. B. ergänzende Sachleistungen erbringen in Form von Lebensmittelgutscheinen Dauer: drei Monate
41 Sanktionen/Leistungskürzungen 31a SGB II Rechtsfolgen-Sanktionsstufen bei über 25-jährigen: Erste Pflichtverletzung Minderung der SGB II Leistungen um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs Erste wiederholte Pflichtverletzung Minderung der ALG II Leistungen um 60 % des maßgebenden Regelbedarfs Jede weitere wiederholte Pflichtverletzung (innerhalb eines Jahres) Vollständiger Wegfall der ALG II Leistungen Rechtsfolgen-Sanktionsstufen bei unter 25-jährigen: Erste Pflichtverletzung Beschränkung der ALG II Leistungen auf die Kosten der Unterkunft und Heizung Erste wiederholte Pflichtverletzung (innerhalb eines Jahres) Vollständiger Wegfall der ALG II Leistungen Beispiel: Verpflichtung Integrationskurs 41
42 PERSONAL Zusätzliche Stellen auf dem Gebiet Asyl/Integration: Abteilung / Fachbereich Gebäudemanagement: 3 2 0,5 Jugendamt: 6,26 5,65 0 Gesundheitsamt: 4, Ausländerbehörde: Jobcenter: ,05 Asyl und Integration 10,24 1,03 0 Gesamt: 33,63 29,68 9,55 In der Summe 72,86 neue Stellen in den Jahren 2015, 2016 und 2017.
43 PERSONALKOSTEN Geplante Personalkosten 2017: (einschließlich Gemeinkosten) ,93EUR./. Personalkostenerstattung: ,69EUR = Netto Personalkosten 2017: ,24 EUR Hinzu kommen erhöhter Platz- und Materialbedarf (Büros, EDV etc.)
44 GESAMTKOSTEN FÜR DEN KREIS Haushaltsjahr * AsylbLG Immobilienerwerb ,00 SGB II (Jobcenter) Personalkosten KVHS Deutschkurse KVHS Personal Integrationsbüro/Lehrer SUMME (gerundet) * Planung: Noch ohne zusätzliche Erträge von Land/Bund wie in 2015/16 **3 Mio. Euro eingestellt für sozialen Wohnungsbau allgemein
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