WESTFÄLISCHER TENNIS-VERBAND Bezirk Ruhr-Lippe

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1 WESTFÄLISCHER TENNIS-VERBAND Bezirk Ruhr-Lippe Durchführungsbestimmungen zur WO-WTV ( 6, Ziffer 5, WO-WTV) für den Bezirk Ruhr-Lippe Freiluftsaison Mannschaftsmeldungen 1 Alle Meldetermine werden rechtzeitig vor Beginn jeder Saison im Wettspielportal theleague (vgl. Internet-Seite bekannt gegeben. 2 Terminwünsche (schriftlich bis zum an die Geschäftsstelle) werden nach Möglichkeit berücksichtigt. 3 Vereine können die Einstufung von neu gebildeten Mannschaften auf Bezirksebene bis zum eines jeden Jahres beantragen (schriftlich an die Geschäftsstelle). Der Sportausschuss überprüft den Antrag nach bestimmten Leistungskriterien und entscheidet danach endgültig. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: (1) Bei 6-er Mannschaften müssen 4 der ersten 8 Spieler (bei 4-er 3 der ersten 6) der neu gebildeten Mannschaft mindestens 2 Jahre Mitglied des den Antrag stellenden Vereins gewesen sein und dürfen in den letzten 2 Jahren nicht für einen anderen Verein im DTB an Mannschaftsspielen teilgenommen haben. Die Mannschaft darf sich aus Spielern verschiedener Altersklassen zusammensetzen. (2) Erscheinen die im Antrag aufgeführten Spieler nicht auf der endgültigen Mannschaftsaufstellung, gilt die Mannschaft als erster Absteiger in der in der neuen Saison ausgelosten Gruppe. (3) Die namentliche Mannschaftsaufstellung der neuen Mannschaft an den Positionen 1 bis 6 ist mit den LK der abgelaufenen Saison (Stichtag: LK-Berechnung im Oktober des vorangehenden Jahres) dem Antrag beizufügen. In der Vorsaison abgestiegene Mannschaften können keinen Antrag auf Einstufung stellen. 4 Für jede gemeldete Mannschaft wird ein Mannschaftsgeld erhoben in Höhe von 20,00 im Erwachsenen-Bereich, und zwar sowohl im Sommer wie im Winter Gruppeneinteilung Im Bereich Ruhr-Lippe-Liga spielen 14 Mannschaften (2 Gruppen zu je 7 Mannschaften) bezirksübergreifend. In der Bezirksliga spielen 28 Mannschaften in 4 Gruppen, ebenfalls bezirksübergreifend. Darunter spielen in den Kreisen Lippe und Ruhr auf allen Ebenen 24 Mannschaften in 4 Gruppen mit je 6 Teams. Ausnahmen beschließt der Sportausschuss.

2 - 3 - Auslosung 1 Die Auslosung erfolgt vor der Wettkampfsaison und wird vom Sportausschuss durchgeführt. Sie wird Anfang März im Wettspielportal theleague (vgl. Internet-Seite veröffentlicht. 2 Die Zusammensetzung der Gruppen wird durch die Auslosungs-Software (zurzeit das Programm TOP) bestimmt. Nach Möglichkeit sollen sowohl die Aufsteiger als auch die Absteiger verschiedenen Gruppen zugelost werden. Eine Überbelegung von Platzanlagen wird durch die Software weitgehend verhindert; dazu ist es notwendig, dass von den Vereinen die Anzahl der Plätze auf der Internetseite immer auf dem neuesten Stand gehalten werden Zahl der Plätze Für jedes Mannschaftsspiel müssen mindestens zwei Plätze vom Beginn der Spiele an bis zum Einbruch der Dunkelheit zur Verfügung stehen. Spielen mehrere Mannschaften am selben Tag auf einer Anlage, haben die Mannschaften höherer Spielklassen Vorrang Spielbeginn, Durchführung der Wettkämpfe 1 Spielbeginn ist an Werktagen Uhr, an Sonn- und Feiertagen Uhr. Die Mannschaften müssen 15 Minuten vor Spielbeginn auf der Tennisanlage sein (siehe auch 10 WO-WTV). Auch bei verspätetem Eintreffen einer Mannschaft ist die Begegnung bis 30 Minuten nach dem für die Abgabe der Mannschaftsaufstellung festgesetzten Zeitpunkt (im Regelfall also Uhr bzw Uhr) durchzuführen. Die Verspätung ist im Spielbericht festzuhalten; für die verspätete Mannschaft wird ein Ordnungsgeld gem. 15, Ziff. 3. dieser Durchführungsbestimmungen fällig. 1.1 Spieltag für die Klasse 'Herren 40' (nur Ruhr-Lippe-Liga bis Kreisliga) ist Sonntag, Uhr. Wünschen auf Vorverlegung auf Samstag seitens der Gastgeber ist von den gegnerischen Mannschaften möglichst nachzukommen. 1.2 Spieltag für die Klasse 'Herren 65' und Herren 70 ist der Mittwoch, Spielbeginn Uhr. Auch bei Spielverlegungen ist auf Spieltage "unter der Woche" auszuweichen. 2 Zur Entzerrung von überlasteten Anlagen kann an Sonn- oder Feiertagen der Spielbeginn auf 9.00 Uhr oder Uhr verlegt werden. Diese Änderungen sind von der Gastmannschaft zu akzeptieren. Änderungswünsche sind der Gastmannschaft und dem Klassenleiter wenigstens eine Woche vor dem Spieltag schriftlich mitzuteilen. 3 Wird an den für Jugendliche geschützten Spielterminen von dem im Terminkalender benannten 'besonderen Ausweichterminen' Gebrauch gemacht, ist dies dem Gegner und dem Klassenleiter spätestens eine Woche vor dem Spieltermin schriftlich mitzuteilen. Der Termin bleibt auch dann gültig, wenn die Grundlage für die Verlegung entfallen ist, es sei denn, die Mannschaften einigen sich einvernehmlich.. 4 Die Einzel beginnen in der Reihenfolge Im Einvernehmen beider Mannschaften kann diese Reihenfolge auch geändert werden oder auf mehr als drei Plätzen begonnen werden. (Darauf sollte insbesondere bei überbelegten Anlagen Rücksicht genommen werden). 5 In den Spielklassen 'Damen 50', 'Damen 55', 'Herren 55', 'Herren 60', 'Herren 65' und 'Herren 70' wird anstelle des 3. Satzes ein Spiel nach der Match-Tiebreak-Regel (Tie-Break bis 10,

3 2 Punkte Vorsprung) gespielt. Im Spielbericht wird als Ergebnis des 3. Satzes 10:7, 3:10, 9:11 (Beispiele!) für den Sieger vermerkt. Gewertet wird der Satz mit 1:0 oder 0: Spielverlegungen 1 Ist wegen Überbelegung einer Platzanlage die ordnungsgemäße Abwicklung eines oder mehrerer Mannschaftsspiele nicht gewährleistet, so kann entweder der Spieltermin vorverlegt oder auf das Heimrecht verzichtet werden. Ausweichtermine dürfen hierfür nicht genommen werden. 2 Soll ein Mannschaftsspiel vorverlegt oder auf das Heimrecht verzichtet werden, so ist diese Änderung bis spätestens 2 Wochen vor dem festgesetzten Termin schriftlich zu vereinbaren (telefonische Absprachen sind unmaßgeblich).eine Durchschrift ist dem Klassenleiter zuzuleiten; die Verschiebung des Termins ist im Spielbericht in theleague anzuzeigen. 3 Bei Verzicht auf das Heimrecht gehen alle Pflichten und Rechte auf den neuen Gastgeber über. Das gilt insbesondere für die Bereitstellung der Bälle sowie für das Ausfüllen des Spielberichtes. Die Pflicht zur Eingabe ins Internet und die Aufbewahrung des Spielberichtes verbleiben dagegen beim ursprünglichen Gastgeber. 4 Bei nicht begonnenen oder unterbrochenen Wettkämpfen ist der nächste Ausweichtermin verbindlich. Steht ein solcher nicht oder nicht mehr zur Verfügung, ist der vom Spielleiter festgesetzte Termin verbindlich. 5 Der Spielleiter hat das Recht, das Heimrecht zu vertauschen Wertung Für den Stand in der Tabelle einer Gruppe werden die Mannschaftsspiele wie folgt gewertet: 1 Jeder gewonnene Wettkampf zählt einen Pluspunkt, jeder verlorene einen Minuspunkt. 2 Sind zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet das direkte Ergebnis zwischen diesen Mannschaften über die Platzierung. 3 Sind mehr als zwei Mannschaften punktgleich, ergibt sich die Platzierung nur aus den Ergebnissen dieser Mannschaften untereinander, und zwar in folgender Reihenfolge: 3.1 aus der Differenz der Plus- und Minuspunkte, 3.2 aus der Differenz der gewonnenen und verlorenen Wettspiele, 3.3 aus der Differenz der gewonnenen und verlorenen Sätze, 3.4 aus der Differenz der gewonnenen und verlorenen Spiele (games). Ergibt sich bei einer der Wertungen 3.1 bis 3.4 ein Gleichstand zwischen zwei Mannschaften, entscheidet wiederum das direkte Ergebnis zwischen diesen beiden Mannschaften. 4 Eine Mannschaft, die nach 10 zu einem Mannschaftsspiel nicht angetreten ist, nimmt nach Bestimmung der Reihenfolge nach Ziffer 2 und 3 immer die unterste Position ein. Zur Wertung bei 4-er Teams (D55, H65, H70) vergleiche 9, Ziff Oberschiedsrichter - Schiedsrichter

4 1 Vor Beginn eines Mannschaftsspiels ist eine Vereinbarung über den Oberschiedsrichter zu treffen und dessen Name sogleich auf dem Spielbericht einzutragen. Ist vor dem Spiel keine Vereinbarung getroffen worden, so ist im Streitfall automatisch der Mannschaftsführer der Gäste Oberschiedsrichter (er darf kein Jugendlicher sein, vgl. 9, Ziff. 2 WO-WTV). Den Anordnungen des Oberschiedsrichters ist Folge zu leisten. Gegen Entscheidungen des Oberschiedsrichters kann Einspruch eingelegt werden nach 19 der WO-WTV. Über den Einspruch entscheidet der Sportausschuss des Bezirks Ruhr-Lippe. 2 Wird ein Wettspiel ohne Schiedsrichter ausgetragen, so gelten die Empfehlungen für das Spiel ohne Schiedsrichter (vgl. aktuelles DTB- und WTV-Jahrbuch) Mannschaftsmeldung, Mannschaftsaufstellung 1 Eine vom Sportausschuss auf endgültig gesetzte Mannschaftsmeldung kann nicht mehr geändert werden. Nur bei Änderung der offiziellen DTB- oder Verbandsranglisten muss die Reihenfolge entsprechend geändert werden. Dabei ist die Rangliste zum Stichtag des Vorjahres maßgeblich. 2 Im übrigen sind die Bestimmungen der 7 und 10 WO-WTV sowie 11 der Durchführungsbestimmungen zur WO WTV, Teil A (Spiele im Freien) zu beachten. 3 Regelungen für Damen 55, Herren 65 und Herren 70 (4-er Teams) 3.1 Die an Pos. 1 4 gemeldeten Spieler jeder Mannschaft sind Stammspieler. Befindet sich unter ihnen mehr als 1 Ausländer, sind die ersten 3 Spieler mit deutscher Staatangehörigkeit Stammspieler. Desweiteren gelten die Regelungen in 7 WO-WTV. 3.2 Sind zu dem Zeitpunkt, der für die Abgabe der Mannschaftaufstellung festgesetzt ist, keine 3 Einzel- bzw. Doppelspieler anwesend, so rücken die anwesenden Einzelspieler oder Doppelpaare auf. Der vollzähligen Mannschaft sind so viele Wettspiele (Matchpunkte) mit dem Ergebnis 6:0, 6:0 gutzuschreiben, wie der gegnerischen Mannschaft Einzelspieler oder Doppelpaare fehlen. 3.3 In einem Mannschaftsspiel (4 Einzel / 2 Doppel) ist für eine Mannschaft nur ein Spieler/in spielberechtigt, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat. 3.4 Eine Mannschaft gilt als angetreten, wenn sie zum Zeitpunkt der Abgabe der namentlichen Aufstellung der Einzelspieler mit mindestens 3 für die Mannschaft spielberechtigten Spielern anwesend ist. 3.5 Die Einzel beginnen in der Reihenfolge 2 4. Der Gastgeber kann aber auch bestimmen, dass alle 4 Einzel parallel stattfinden. 3.6 Wertung Bei 4-er Teams gilt zur Tabellen-Ermittlung die Regelung im 14 WO-WTV: Jeder gewonnene Wettkampf zählt 2 Pluspunkte, jedes Remis (3:3) 1 Pluspunkt Sind zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet das direkte Ergebnis zwischen diesen Mannschaften über die Platzierung Sind mehr als 2 Mannschaften punktgleich, gilt die Wertung nach 7, Ziff Antreten und Nichtantreten

5 Kann eine Mannschaft zu einem Mannschaftsspiel nicht antreten, so müssen der Sportwart oder Mannschaftsführer des Gegners und der zuständige Klassenleiter schriftlich oder per benachrichtigt werden (telefonische Absagen sind unmaßgeblich). Die Absage muss spätestens drei Tage vor dem Termin des Spiels beim Gegner und dem Klassenleiter vorliegen. Bei Nichteinhaltung wird ein Ordnungsgeld nach 15, Ziffer 2. dieser Durchführungsbestimmungen erhoben. Im Übrigen wird auf den 11 der WO-WTV verwiesen Verstöße gegen die WO-WTV und Durchführungsbestimmungen Werden dem Sportausschuss Verstöße gegen die WO-WTV oder gegen diese Durchführungsbestimmungen bekannt, so kann er von sich aus tätig werden Endrunden und Abstieg (Ruhr-Lippe-Liga und Bezirksliga) 1 An den im Terminkalender angegebenen Terminen spielen die Gruppensieger der Ruhr- Lippe-Liga um die Bezirksmeisterschaft, Heimrecht hat der Gruppensieger der Staffel A. Beide Gruppensieger steigen in die Verbandsliga auf. Die Gruppenletzten und Gruppenvorletzten steigen in die Bezirksliga ab, (in 8-er Gruppen auch der Drittletzte). 2 Die Gruppenersten der Bezirksliga steigen in die Ruhr-Lippe-Liga auf. Die vier Gruppenletzten und Gruppenvorletzten steigen in die Kreisliga ab, (in 8-er Gruppen auch der Drittletzte). 3 Wird die festgelegte Zahl der Mannschaften (vgl. 2) überschritten - z.bsp. durch Verbandsliga-Absteiger oder AK-Wechsel -, so steigen zusätzlich der oder die schlechtestplatzierten Gruppenvorletzten bzw. Drittletzten ab. 4 Wird die festgelegte Zahl der Ruhr-Lippe-Liga-Mannschaften unterschritten, so steigen zusätzlich der oder die bestplatzierten Gruppenzweiten aus der Bezirksliga auf. Entsprechendes gilt für die Bezirksliga. 5 Die Platzierung der Gruppenvorletzten und Gruppenzweiten wird nach folgender Reihenfolge ge-wertet: (bei ungleichen Gruppenstärken gilt 13, Ziff. 4.1 und 4.2 analog) 5.1 Das Verhältnis der Siege und Niederlagen in ihren Gruppenspielen (Quotient) 5.2 Die Differenz der Spielergebnisse (Matchpunkte) 5.3 Die Differenz der gewonnenen und verlorenen Sätze 5.4 Die Differenz der gewonnenen und verlorenen Spiele 5.5 Die höhere Zahl der gewonnenen Sätze 5.6 Die höhere Zahl der gewonnenen Spiele Ergibt sich nach diesen Wertungen ein Gleichstand, so entscheidet das Los Auf- und Abstieg (Kreisliga und -klassen) 1 In allen Bereichen steigen die Gruppensieger auf und die Gruppenletzten ab. 2 Wird die festgelegte Zahl der Kreisliga/Kreisklassen-Mannschaften (vgl. 2) überschritten, so steigen zusätzlich der oder die schlechtestplatzierten Gruppenvorletzten in die nächstniedrigere Klasse ab. 3 Wird die festgelegte Zahl der Kreisliga/Kreisklassen-Mannschaften unterschritten, so steigen zu-sätzlich der oder die bestplatzierten Gruppenzweiten aus der nächstniedrigeren Klasse auf.

6 4 Die Wertung für die Platzierungen der Gruppenvorletzten und der Gruppenzweiten erfolgt nach 12, Ziffer 5. Bei ungleichen Gruppenstärken gilt folgende Regelung: 4.1 Beim Aufstieg: Um einen Vergleich zu ermöglichen, wird in der größeren Gruppe das Ergebnis gegen den Tabellenletzten unberücksichtigt gelassen. 4.2 Beim Abstieg: Um einen Vergleich zu ermöglichen, wird in der größeren Gruppe das Ergebnis gegen den Tabellenletzten unberücksichtigt gelassen. 5 Ausnahmeregelungen, die den Auf- oder Abstieg betreffen, erfolgen durch den Sportausschuss bei der Auslosung Ergebnismeldungen 1 Der gastgebende Verein ist verpflichtet, das Spielergebnis, inklusive aller namentlichen Einzel- und Doppelergebnisse, bis spätestens Uhr des auf den Spieltag folgenden Werktages in das Wettspielportal theleague (siehe Internet-Seite einzugeben. Hierzu sind die vom WTV mitgeteilten Zugangsdaten, nämlich Benutzername (=7-stellige Vereinsnummer) und Passwort notwendig. Das gilt auch für verlegte bzw. unterbrochene Begegnungen. Bei einem Heimrechttausch gibt der Verein, der nach der Auslosung das Heimrecht gehabt hätte, diese Daten ein. 2 Die Spielberichte - Bezirk Ruhr-Lippe - müssen vollständig ausgefüllt werden und folgende Eintragungen enthalten: 2.1 Gruppen-Nr. 2.2 Spielklasse 2.3 Wettspielart 2.4 Datum des Spieltages 2.5 Sieger mit Ergebnis 2.6 Name und Unterschrift des Oberschiedsrichters. Das Original des Spielberichtes ist 12 Monate beim gastgebenden Verein aufzubewahren Ordnungsgelder 1 Zurückziehen bzw. zusätzliche Anmeldung von Mannschaften 50,00 nach dem Nichtantreten zu einem Mannschaftsspiel ohne rechtzeitige Absage 50,00 250,00 (s. 10 dieser Durchführungsbestimmungen) 3 Bis zu 30 Minuten verspätetes Antreten zu einem Wettspiel 30,00 4 Verspätete Zusendung der Einladungen in der Hallensaison 10,00 5 Fehler bei der Anmeldung, Abmeldung u. Bestätigung von Mannschaften, 25,00 bei den Anträgen von Altersklassenwechseln, Anträgen auf Einstufungen bzw. Eingabe der namentlichen Mannschaftsmeldungen in theleague 6 Nichteingabe der namentlichen Einzel- und Doppelergebnisse bzw. des 10,00 geänderten Termins nach einer Verlegung bzw. Unterbrechung in das Wettspielportal theleague bis spätestens Uhr des auf den Spieltag folgenden Werktages 7 Fehler bei der Eingabe der Spielberichte in das Wettspielportal theleague 10,00 Der Bezirk stellt den Vereinen die Ordnungsgelder in Rechnung und bucht die Beträge im Lastschriftverfahren ab. Bei Stornierung können die Ordnungsgelder verdoppelt werden. Auch können Mannschaften bei Nichtzahlung von Ordnungsgeldern vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

7 Generalklausel Bei nicht geregelten Fällen trifft der Sportausschuss eine verbindliche Entscheidung Änderungen und 'In Kraft treten' Diese Durchführungsbestimmungen treten am in Kraft. Änderungen beschließt der Sportausschuss mit einfacher Mehrheit.

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