Professionelles Handeln bei Verdacht sexueller Gewalt

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1 Professionelles Handeln bei Verdacht sexueller Gewalt Kati Dutsch Dipl. Sozialpädagogin (BA) Gisela Göldner Dipl. Sozialpädagogin 1

2 handlungsorientierungen- intervention-bei-sexuellem- missbrauch.pdf Broschüre der Stadt Hamburg: Handlungsorientierung für die Intervention bei sexuellem Missbrauch- Empfehlungen für die Praxis der Jugendhilfe Stand Januar

3 Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft: sichert Qualität des Verfahrens o Moderation und Coaching o Fachberatung o Prozessbegleitung o Qualifizierte Beratung bei der Einschätzung der Gefahrenlage für Kind/ Jugendlichen o Mitwirkung an der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für das betroffene Kind unterstützt und begleitet die fallverantwortlichen Fachkraft bei der Kooperation mit anderen Institutionen dokumentiert den Prozesses der Kooperation vermittelt spezialisierte Fachkräfte, zur ggf. Inanspruch- nahme einer spezialisierten Expertise vgl. Wiesner: SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Kommentar 5.Aufl., Seite 178; Beck 3

4 Kriterien zur Klärung eines Verdachtes auf sexuelle Gewalt Was ist die Absicht der Handlung? Wem nützt die Handlung, wer zieht Gewinn daraus? Von wem geht die Handlung aus? Kann das Mädchen oder der Junge ohne Mühe ablehnen, NEIN sagen? Gibt es einen Zwang zur Geheimhaltung? Welche Gefühle habe ich demgegenüber? Schlupfwinkel und Sorgentelefon Gera e.v. Lobensteiner Str.49 Tel. 0800/ (kostenlos) 0365 ( ) Fax 0365 ( ) 4

5 Sexuelle Übergriffe unter Kindern Sexuelle Übergriffe unter Kindern sind eine Form der sexuellen Gewalt, die einer spezifischen pädagogischen / therapeutischen Intervention bedürfen. Die Interventionen beziehen sich auf das übergriffige Kind und das betroffene Kind. Übergriffige Kinder werden nicht als Täter bezeichnet! 5

6 Nach den Kriterien zur Einschätzung des sexuellen Verhaltens, deuten folgende Punkte auf einen sexuellen Übergriff zwischen Kindern/ Jugendlichen hin: sexuelle Aktivitäten zwischen Kindern/ Jugendlichen mit deutlichen Alters- & Entwicklungsunterschieden fehlende Freiwilligkeit bei sexuellen Handlungen Handlungen unter Kindern, die über kindliches Erkunden hinausgehen & Erwachsenensexualität entsprechen 6

7 mit Geschenken & Versprechungen verleiten / überreden betroffene Kinder/ Jugendliche mit Gewalt, Drohungen oder Erpressung zwingen Versuch der Geheimhaltung Kinder/ Jugendliche nehmen Grenzsetzungen Erwachsener nicht ernst körperliche Verletzungen durch die Handlungen 7

8 Interventionen bei sexueller Gewalt an Kindern 8

9 Ziele der Intervention den Verdacht des sexuellen Missbrauchs möglichst schnell zu klären, wenn sich der Verdacht bestätigt hat, den Missbrauch zu beenden das Opfer nachhaltig zu schützen Schutz durch Trennung von Täter und Opfer allen Beteiligten angemessene Hilfen und Unterstützung anbieten. 9

10 Interventionswege Strafrechtliche Intervention Sozialpädagogische Intervention 1666 Bürgerliches Gesetzbuch 4 Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 8a Sozialgesetzbuch VIII 55a Thüringer Schulgesetz 10

11 Strafrechtliche Intervention z. B. nach Strafgesetzbuch (StGB) 176 Sexueller Missbrauch von Kindern Der sexuelle Missbrauch ist ein Offizialdelikt, das heißt jeder kann Anzeige erstatten und die Strafverfolgungsbehörden müssen den Fall verfolgen. Eine Rücknahme der Anzeige ist nicht möglich. Keiner ist zu einer Anzeige verpflichtet! 11

12 Sozialpädagogische Intervention 12

13 Methoden kollegiale Beratung / Teamarbeit Einbeziehung der insoweit erfahren Fachkraft Einbeziehung spezifischer Fachkompetenz / Supervision Abfrage bei Staatsanwaltschaft (nur durch Jugendamt möglich) Dokumentation Beteiligung betroffener Mädchen und Jungen Beteiligung der Eltern eigenständige Hilfsangebote für alle Betroffenen geschlechtsspezifische Beratungs- und Hilfsangebote Möglichkeit der muttersprachlichen Beratung vgl. S Handlungsorientierung für die Intervention bei sexuellem Missbrauch- Empfehlungen 13 für die Praxis der Jugendhilfe, Stand Januar 2014, Stadt Hamburg

14 Gespräche mit dem Kind Beziehungsaufbau Gefühle des Kindes beachten! Kinder sind in Gefühlsambivalenzen gegenüber ihren Eltern gefangen Unsicherheit / Angst vor Reaktionen [der Eltern] 14

15 Was brauchen Kinder? Sicherheit, dass ihren Aussagen geglaubt wird keine falschen Versprechungen Bestätigung, dass es richtig war, sich mitzuteilen keine Warum - Frage, aber W-Fragen (wer, wie, was wann ) kein Ausfragen, d.h. akzeptieren, wenn Kind nicht antwortet. Eher nachfragen, was Grund für das Nichtantworten ist (z.b. Angst oder Frage nicht verstanden) 15

16 Achtung! Gerade kleine Kinder sind suggestiv beeinflussbar! Keine geschlossene Fragen stellen. Kindern keine Versprechen geben, die unhaltbar sind (Bsp. Ich werde niemanden davon erzählen. ) 16

17 Gespräche mit Eltern 17

18 Vor Gespräch mit Eltern klären: Wie ist die Beziehung der einzelnen Familienmitglieder zu dem Verdächtigen? Wie ist die Beziehung zu dem betroffenen Kind oder Jugendlichen? Welche Abhängigkeiten bestehen untereinander? Gibt es Hinweise auf die Bereitschaft der Eltern / eines Elternteils, Bedürfnisse ihres Kindes wahrzunehmen? 18

19 Wie wird die Erziehungsfähigkeit der Eltern/ eines Elternteils eingeschätzt? Welche sonstigen Ressourcen und Risikofaktoren spielen eine Rolle? Wie wird die Bereitschaft außerfamiliäre Hilfen anzunehmen eingeschätzt? S. 16 Handlungsorientierung für die Intervention bei sexuellem Missbrauch- Empfehlungen für die Praxis der Jugendhilfe, Stand Januar 2014, Stadt Hamburg 19

20 Einbeziehung der Eltern in die Abklärung einer möglichen sexuellen Kindeswohlgefährdung: Eltern werden nicht mit vagen Verdachtsmomenten konfrontiert (siehe nächste Folie) mögliche Täter / Beschuldigte werden nicht in die Verdachtsklärung einbezogen mit Eltern können, z. B. Verhaltensauffälligkeiten des Kindes, die Anlass zur Sorge geben, besprochen werden mit der Frage, ob diese den Eltern bekannt sind und ob Ursachen für Verhalten bekannt ist mit Eltern kann vereinbart werden, das Kind in einer Erziehungsberatungsstelle, Psychologe, Kinder- und Jugendschutzdienst vorzustellen, um Ursachenforschung zu betreiben 20

21 Achtung! Konfrontationsgespräche zum Thema innerfamiliäre sexuelle Kindesmisshandlung oder schwerer Kindesmisshandlung sind nur nach vorherigem Schutz der Kinder und nach Absprache mit dem Jugendamt umzusetzen! 21

22 Risikoabschätzung 22

23 bei Verdacht sexueller Gewalt Gibt es konkrete Aussagen des Kindes oder der Jugendlichen? In welchem Kontext wurden sie gemacht? (Dokumentation!) Welche anderen konkreten Hinweise liegen vor? Wer berichtet von dem Verdacht? Was sind eigene Beobachtungen, was haben andere beobachtet oder gehört? Was ist über die familiäre Situation und die sozialen Kontakte des Kindes bekannt? 23

24 Welche anderen Institutionen haben Kontakt zu der Familie? Welche anderen Gründe könnte es für die beobachteten Auffälligkeiten des Kindes geben? Wer hat einen stabilen Kontakt zum Kind? 24

25 Prävention 25

26 Präventionsthemen Dein Körper gehört dir Es gibt schöne und unangenehme Berührungen Vertraue deinem Gefühl Nein sagen ist erlaubt Gute und schlechte Geheimnisse Erzähle und suche Hilfe, wenn du sie brauchst 26

27 Meine Gefühle und ich- Gefühle erkennen, benennen, vertrauen Gefühle benennen können Gefühle wahrnehmen (eigene und die anderer) Gefühle lassen sich nicht nur verbal äußern sondern zeigen sich auch z.b. durch Mimik/ Körpersprache Unterscheidung schöne vs. blöde Gefühle, komische Gefühle Stärkung des Vertrauens in die eigenen Gefühle (Gefühle sind richtig und wichtig!) Kinder haben das Recht ihre Gefühle zu haben und sie zu äußern Kinder haben das Recht zu sagen, was sie denken 27

28 Mein Körper gehört mir- Berührungen, Körperwahrnehmung- Nein sagen Wahrnehmung des eigenen Körpers Selbstbewusstsein stärken angenehme und unangenehme Berührungen kindgerechte Umschreibung sexueller Misshandlung Verbot von sexueller Misshandlung, Erwachsene wissen das auch Nein sagen (Kinder aber aus der Verantwortung nehmen, sich nicht laut genug gewehrt zu haben) 28

29 Mein Körper gehört mir- Berührungen, Körperwahrnehmung- Nein sagen Hilfen zeigen Kinder haben das Recht ohne Angst und Gewalt aufzuwachsen Kinder haben das Recht über ihren Körper zu bestimmen Kinder haben das Recht Nein zu sagen Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung 29

30 Geheimnisse- heimlich ist unheimlich, Hilfe holen Unterscheidung gute/ schlechte Geheimnisse Bauchweh- Geheimnisse Hilfe holen ist bei schlechten Geheimnissen notwendig und ist kein Petzen Reaktionsweisen in bedrohlichen Situationen Kinder haben das Recht sich zu informieren Kinder haben das Recht sich Hilfe zu holen und geschützt zu werden 30

31 Regeln für grenzachtenden Umgang jedes Kind / Jugendlicher bestimmt selbst über Berührungen am eigenen Körper jeder wird mit seinen Gefühlen ernst genommen & respektiert Austausch von Zärtlichkeiten nur im gegenseitigen Einvernehmen / Freiwilligkeit keiner muss anderen zuliebe oder bei Spielen Berührungen gegen seinen Willen erdulden 31

32 Regeln für grenzachtenden Umgang keiner tut dem anderen weh Verbot der Ausübung von Druck auf andere (Zwang, Geheimhaltung, Bestechung) Benennen von Konsequenzen / Maßnahmen bei Nichteinhaltung Nein sagen ist erlaubt und muss respektiert werden Hilfe holen ist kein Petzen 32

33 Kinder- und Jugendschutzdienst Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche die von sexualisierter, körperlicher oder psychischer Gewalt, sowie von Vernachlässigung betroffen sind Beratungsangebote für Eltern, Angehörige und Bezugspersonen betroffener junger Menschen Beratung und Begleitung von Kindern/ Jugendlichen als Zeugen in Strafverfahren Präventionsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche Beratung in Kinderschutzfragen für Fachkräfte und Multiplikatoren Öffentlichkeitsarbeit Kooperation / Vernetzung 33

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