LVZ Fliesenarbeiten Seite 25 INHALTSVERZEICHNIS. Projektbeteiligtenliste. Lageplanskizze als Luftbild. Baubeschreibung.
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- Ute Geisler
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1 LVZ Fliesenarbeiten Seite 25 INHALTSVERZEICHNIS Projektbeteiligtenliste Lageplanskizze als Luftbild Baubeschreibung Terminplan Vorbemerkungen Leistungsverzeichnis Gesamtzusammenstellung Planunterlagen und Fotos
2 LVZ Fliesenarbeiten Seite 26 Pr o j e k t b e t e i l i g t e n l i s t e Bauherr : Landkreis Esslingen Tel. : / Amt für Kreisschulen und Immobilien Pulverwiesen Esslingen a. N. Architekt: Mueller, Benzing und Partner Tel.: / Freie Architekten Fax: / Alleenstraße 39 Mail: mbp@muellerbenzing.de Esslingen Herr Berg Tel.: / Fax: / Mail: berg@muellerbenzing.de Planung Haustechnik : Paul+Gampe+Partner GmbH Tel. : / Beratende Ingenieure Fax : / Zeppelinstr Esslingen Frau Röhl Sanitär Tel. : / Fax : / Mail : roehl@pgp-ingenieure.de Sigeko: Bosch+Partner Tel.: / Architektur Fax: / Sigeko Dreikönigsweg Göppingen Herr Hoeflinger
3 LVZ Fliesenarbeiten Seite 27 B a u b e s c h r e i b u n g Ort der Baumaßnahme : Berufsschulzentrum Esslingen-Zell Steinbeisstr Esslingen Es handelt sich bei der geplanten Baumaßnahme um die Sanierung der WC-Anlagen und Putzräume Kern A/B im EG und 1. OG. Im Erdgeschoss 2x WC-Damen, 2 Putzräume mit Personal-WC Im Obergeschoss 2x WC-Damen, 1x WC-Herren, 1x Personal WC und Behinderten-WC.. Dabei werden die kompletten Installationen, Einrichtung, Türen, Decken sowie Wand- und Bodenfliesen vollständig ausgebaut, ensorgt und erneuert. Eine Behinderung des Schulbetriebs durch Schmutz, Lärm und Materialtransport ist absolut zu vermeiden. Es ist strengstens untersagt Materialien über Fenster im OG zu entsorgen. Sämtliches Demontagematerial ist über das von der Bauleitung zugewiesene Treppenhaus zu transportieren. Bau-WC wird bauseitig zur Verfügung gestellt. Die Benutzung der im Schulgebäude befindlichen WC-Anlagen ist untersagt! Vom AN sind ausschließlich von folgenden Personen Anweisungen anzunehmen: Bauherrenvertreter: Herr Erath, Herr Hohbach (Amt für Kreisschulen und Immobilien) Bauleitung: Herr Berg (AB Mueller, Benzing und Partner, Freie Architekten) Frau Röhl (IB Paul+Gampe+Partner) Für alle Folgen, die daraus entstehen, dass der AN Anweisungen von anderen Personen außer den oben genannten annimmt, haftet einzig und allein der AN. Dies beinhaltet auch etwaige Folgekosten bei anderen Gewerken oder Kosten aus Terminverschiebung. Das Gebäude mit Zufahrt und Freiflächen muß vor Angebotsabgabe besichtigt werden. Nachträgliche Forderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit und der Verhältnisse werden nicht anerkannt! Arbeitszeiten: Das Schulgebäude ist in der Regel zu folgenden Zeiten geöffnet : Während des Schuljahres : Mo-Fr Uhr Während der Schulferien: Mo-Fr Uhr Die Termine sind der Anlage Terminplan zu entnehmen. Der Hauptteil der Arbeiten wird in den Schulferien stattfinden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung der Arbeiten auf andere Zeiten nur begrenzt möglich ist, wenn der Terminplan das so vorsieht. Während der Schulzeit sind Arbeiten die Lärm verursachen und eine Querung des normalen Schulbetriebs bedingen, ausschliesslich am Mittag möglich
4 LVZ Fliesenarbeiten Seite 28 T e c h n i s c h e V o r b e m e r k u n g e n 1. Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel einschl. erforderlicher Stemmarbeiten, Transport und der Kosten für Löhne und Geräte. 2. Ausführungs- und Gütebestimmungen (neueste Fassung) Soweit in den Vertragsbedingungen und Vorbemerkungen oder nachstehend nichts anderes bestimmt, gelten die ATV/VOB dieses Gewerkes sowie Maßgebend für die nachstehend ausgeschriebenen Fliesenarbeiten sind: VOB-DIN Fliesen- und Plattenarbeiten VOB-DIN Estricharbeiten sowie die Merkblätter des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes und die Prüfgrundsätze für die Aufnahme in die Bauregelliste. DIN EN Keramische Fliesen und Platten Begriffe, Klassifizierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung Anhang A (ehemals DIN-EN 121) Stranggepresste keramische Fliesen und Platten Wasseraufnahme E < = 3% - Gruppe A I Anhang G Trockengepresste keramische Fliesen und Platten mit niedriger Wasseraufnahme E <= 0,5% Gruppe B Ia Anhang H (ehemals DIN-EN 176) Trockengepresste keramische Fliesen und Platten mit niedriger Wasseraufnahme 0,5% < E <= 3% Gruppe B Ib Anhang J (ehemals DIN-EN 177) Trockengepresste keramische Fliesen und Platten Wasseraufnahme 3% < E <= 6% Gruppe B IIa Anhang K (ehemals DIN-EN 178) Trockengepresste keramische Fliesen und Platten Wasseraufnahme 6% < E < = 10% Gruppe B IIb Anhang H (ehemals DIN-EN 159) Trockengepresste keramische Fliesen und Platten mit hoher Wasseraufnahme E > 10% Gruppe B III DIN Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten DIN Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren DIN Abdichtungen DIN Estriche im Bauwesen DIN Putz DIN 4108 Wärmeschutz DIN 4109 Schallschutz Bauordnungen der Länder LBO Verarbeitungsrichtlinien und technische Vorschriften der Hersteller sowie alle in den genannten Vorschriften enthaltenen und aufgeführten DIN-Vorschriften weitere DIN-Hinweise siehe LV 3. Der Bieter hat die Lage der künftigen Baustelle, Zufahrtsmöglichkeiten Beschaffenheit und Belastbarkeit von Zufahrten, Ausmaß und Lage von Depotplätzen, sowie Arbeitsbedingugen zu besichtigen bzw. zu erkunden und dies bei Bildung der Einheitspreise entsprechend zu berücksichtigen. 4. Grundlage des LVs sind die Ausführungspläne, sie sind nach telefonischer Vereinbarung im Büro des Architekten einzusehen. 5. Anschlüsse zur Entnahme von Energie, Beschaffung und Verhaltung von allen benötigten Maschinen, Gerät, Gerüst, Bauhilfs-, Neben- und Betriebsstoffen, Unterkünften, sowie Liefern und Anbringen von Abschrankungen, Verwahrungen etc. sind Sache des Auftragnehmers. 6. Für jede der angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Lieferung, Leistungen und Nebenleistungen etc., welche sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht
5 LVZ Fliesenarbeiten Seite 29 ausdrücklich erwähnt, zur Gesamtherstellung jedoch erforderlich sind. 7. Material: Materialien einer Preisgruppe bezügl. Ton, Struktur, Dekor, Format oder Verbandsanordnung sind freibleibend nach Wahl der Bauleitung. Diesbezügl. Angaben im LV stellen somit nur allgemeine Qualitätsansprüche dar. Es darf nur erstklassiges Material verwendet werden und muß, soweit nichts anderes gesagt, der 1. Sortierung entsprechen. Soweit Fabrikate und Qualität benannt werden, sind diese der Kalkulation zugrunde zu legen. Werden dennoch andere Produkte angeboten, ist schriftlich unter Beifügung von Handmustern daraufhin zu weisen. 8. Verlegung allgemein: Die Fugen aller Beläge müssen den Plattengrößen angemessen breit und vollständig gleichmäßig sein. Fugenbreiten, Plattenausgangsanordnung und -aufteilung sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung festzulegen. Die zu belegenden Flächen sind absolut fluchtgerecht, senkrecht oder waagerecht bzw. im erforderlichen Gefälle und ebenflächig auszuführen. Plattenbeläge, welche diesen Forderungen nicht entsprechen, sind auszuwechseln. Für das Belegen gerundeter Flächen aller Art wird kein Zuschlag vergütet. Sind Beläge im Gefälle zu verlegen, darf an keiner Stelle Wasser stehen bleiben. Ansatzmörtel und dergl. dürfen nur in hierfür geeigneten Behältern zubereitet werden, keinesfalls darf direkt auf Estrichböden etc. gemischt werden. 9. Sockelplatten: Der obere Fugenabschluß ist sorgfältigst zu verfugen. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß beim Verlegen der Sockelplatten keine Verbindung zu den Bodenbelägen durch Mörtelreste entstehen kann. (Trittschallübertragung vom schwimmenden Estrich). 10. Aufmaß: Aufgemessen werden nur die tatsächlich belegten Flächen. Bei Verwendung von Wand- und Bodenfliesen verschiedener Preisgruppen innerhalb einer zu verlegenden Fläche werden nur die nachfolgend vom Unternehmer eingesetzten Preise verrechnet. Die Angaben werden vom Architekten gegeben und beschränken sich auf kleinere Streifen bzw. Flächen. 11. Nebenleistungen: Nachstehende Arbeiten sind Nebenleistungen und somit Auftragsbestandteil. a. Prüfen des Untergrundes, Entfernen von Verunreinigungen, Graten,vorstehenden Mauermörtel oder Steinkanten, Ausgleichen von Löchern, Nestern, Unebenheiten bedingt durch das Mauerwerk und dergl., Leistungen darüber hinaus sind zuvor mit der Bauleitung abzuklären. b. Überspannen einzelner Holz- oder Stahlteile (nicht regelrechter Fachwerkwände), sowie Rohrleitungen. c. Verwahrungen mit Holz oder Folie, Schutzverklebungen usw. an Sichtbeton-, Mauerwerk, Fenster, Türen, Installationen, Einbaumöbeln, Vertäfelungen usw. d. Gutes Vornetzen stark saugender Untergründe. e. Beachten etwaiger Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen. f. Einfliesen aller Schlosser- und Installationsarbeiten bzw. Beiarbeiten an alle Schreiner- oder Glaserarbeiten und dergl. anschließen von Bodeneinläufen, einpassen von Winkeleisenrahmen usw. auch wenn dies nicht in einem Arbeitsgang mit den eigentlichen Plattenlegerarbeiten möglich ist. g. Herstellen von einwandfreien Öffnungen für Schalterdosen etc. h. Einleitung von Maßnahmen zum Schutze gegen Frosteinwirkungen, sowie Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Weiterarbeit bei Frost, samt Unterhaltung der hierfür erforderlichen Sondereinrichtungen, wenn anderenfalls die Terminvereinbarungen nicht eingehalten werden
6 LVZ Fliesenarbeiten Seite 30 können. i. Entfernen aller Schutzverkleidungen etc. und reinigen der durch die eigenen Arbeiten verschutzten Bauteile, Estrichböden etc. sind besenrein zu übergeben, der Schutt ist zu eigenen Lasten abzufahren. k. Sorgfältige Säuberung aller belegten Wände und Böden, Vornahme von Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung oder Beschädigung der Arbeiten durch Dritte (Verwahrungen mit Folien, Latten, Sägemehl usw.) Eine Beseitigung dieser Schutzeinrichtungen darf erst nach Aufforderung durch die örtl. Bauleitung erfolgen. l. Neubelegte Bodenflächen und Treppen sind grundsätzlich solange durch Sperrung zu schützen, bis eine Belastung ohne Schaden für die Beläge bleibt. Trittkanten sind vor Beschädigungen durch Verbretterung zu schützen. Vor dem Belegen vorhandener Abschrankungen, Geländer, Schutzgerüste etc. anderer Auftragnehmer sind nach Beendigung der eigenen Leistungen wieder anzubringen bzw. aufzustellen. 12. Abnahme Später verdeckt liegende Leistungen werden nur abgenommen, solange diese noch offen liegen. Die Bauleitung ist deshalb rechtzeitig zur Teilabnahme aufzufordern. Für abweichende Ausführungen ist der Auftragnehmer verantwortlich. 13. Reparaturfliesen Nach Beendigung seiner Leistungen hat der Auftragnehmer ca. 1 % vom zur Verwendung gekommenen Fliesen- und Plattenmaterial, nach Abnahme seiner Leistungen, dem Bauherrn für Reparaturzwecke ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung zu stellen. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Fliesenarbeiten 1. In allen Naßräumen werden bauseitig an Wänden und Böden Feuchtigkeitsabdichtungen abweichend zur DIN nach dem Merkblatt des ZDB Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für Innenbereiche oder entsprechend der Bauregelliste durch den Auftragnehmer angebracht. Stoffe für Abdichtungen nach diesem Merkblatt müssen den Anforderungen des Merkblattes: Prüfung von Abdichtungsstoffen und Abdichtungssystemen für die Abdichtung... des ZDB entsprechen. Dies ist auf Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage eines Prüfzeugnisses einer anerkannten Prüfstelle nachzuweisen. Ansprüche auf den geeigneten Untergrund sind rechtzeitig schriftlich geltend zu machen.2.alle für den späteren einwandfreien Wasserablauf erforderlichen Gefälle sind durch einen entsprechenden Gefälle-Estrich herzustellen. 3. Die lot- und waagerechten Bewegungsfugen dürfen nicht durch den Fliesenbelag ge-schloßen werden und sind bis auf die Ansetzfläche von Mörtel freizuhalten. 4. Die von Fremdhandwerkern lose angebrachten Dosen oder Installationsteile sind vom Fliesenleger auf Fugenkreuz oder Fugenmitte einzuarbeiten. Der Fliesenleger ist ver-pflichtet, dies in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Handwerker durchzuführen. 5. Für die Mischungsverhältnisse der Mörtel und die Kornabstufung der Zuschlagstoffe gilt DIN Es dürfen nur genormte Zemente Verwendung finden. Der zur Verwendung kommende Sand muß rein, d.h. frei von Lehm, Ton und anderen Stoffen sein, die den Abbindeprozeß oder die Endfestigkeit ungünstig beeinflussen können. Die Mörtel sind maschinell gut durchzumischen. Für Fliesenkleber und Fertigmörtel gilt die DIN EN Für die Beschaffenheit der Zuschlagstoffe gilt sinngemäß DIN Wenn nicht anders gefordert, sind die Mischungsverhältnisse für den Verlegemörtel wie folgt einzuhalten: a) für Bodenbeläge aus Fliesen nach DIN-EN 14411, etwa 1:5-1:6 nach RT b) für Wandbeläge aus Fliesen nach DIN-EN etwa 1:4-1:5 nach RT. Das Anmachwasser ist ausschließlich der örtlichen Wasserversorgung zu entnehmen. 6. Ein vor dem Ansetzen der Fliesen anzubringender Zementspritzbewurf ist vom Auftragnehmer herzustellen und im Einheitspreis einzukalkulieren. 7. Das Anarbeiten der Beläge an Installationsdurchführungen, aufgehende Bauteile, Bewegungsfugen u.ä. ist im EP einzukalkulieren. 8. Das Verfugen der Wand- und Bodenbeläge hat so zu erfolgen, daß eine einwandfreie Verbindung des Fugenmörtels mit dem Verlegemörtel gewährleistet ist. Wird von der Bauleitung die Zugabe eines Mörtelzusatzmittels vorgeschrieben oder wird ein hydrau-lischer Fertigfugmörtel verarbeitet, sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellerwerkes zu beachten. 9. Die Grundreinigung bzw. ggfl. erforderliches Absäuern der Wand- und Bodenbeläge ist im EP einzukalkulieren
7 LVZ Fliesenarbeiten Seite 31 B a u s t e l l e n e i n r i c h t u n g Alle Baustelleneinrichtungen sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen und von dieser zu genehmigen. Für die ordnungsgemäße Mitbenutzung bauseitiger Baustelleneinrichtungen ist der AN selbst verantwortlich. Beschädigungen oder Verunreinigungen durch unsachgemäße Nutzung gehen zu Lasten des AN. Die Herstellung bzw. zur Verfügungsstellung der für die Arbeiten des AN notwendigen Hilfskonstruktionen, zusätzliche Arbeitswege, Absperrungen von Gefahrenbereichen, Hebezeugen und deren Unterhaltung ist Sache des AN. Diese Arbeiten gelten als Nebenleistungen. Für die Baustelleneinrichtungen und Materiallagerungen steht auf der Baustelle nur beschränkt Platz zur Verfügung. Räume zur Tagesunterkunft stehen nicht zur Verfügung, dies ist Sache des Auftragnehmers. Die angebotenen Einheitspreise beinhalten stets das Errichten der Baustelle mit sämtlichen Baugeräten, Werkzeugen, Tagesunterkünften komplett und funktionsfähig, nach den einschlägigen Vorschriften. Es sind ausschliesslich die von der Bauleitung vorgegebenen Verkehrsflächen zu benutzen. Aus dem OG ist sämtliches Material über den Treppenweg zu entsorgen. Das Herabwerfen von Material durch Fensteröffnungen ist untersagt. Ver- und Entsorgungsleitungen Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber bereitgestellten Anschlüsse zählt zur Baustelleneinrichtung Flächen und Lagerungen Die Baustelleneinrichtungsfläche ist so gering wie möglich zu halten. Für den Verschluß von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Alle Dämm- und Dichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu lagern und einzubauen. Baureinigung und Entsorgung Die Reinhaltung der Baustelle gehört zur Schutz- und Erhaltungspflicht des Auftragnehmers. Eigener Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle und Verunreinigungen sind vom Auftragnehmer laufend, jedoch mindestens täglich zu beseitigen. Anfallender Schutt und Müll es AN ist durch diesen auf eigene Kosten zu entsorgen. Vom Bauherrn werden keine Container zur Verfügung gestellt. Kommt der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen trotz EINMALIGER Aufforderung durch die Bauleitung des AG nicht unverzüglich nach, so werden diese Arbeiten auf Kosten des AN durch Reinigungsfirmen durchgeführt. Sonstige Entsorgungskosten sind in die Leistungspositionen einzurechnen. Sicherheitsmaßnahmen Alle erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind solange vor- und instandzuhalten, bis die Baumaßnahme beendet ist. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Örtlichkeit Einrichtungen und Materialbeförderung, sowie Wegelängen, Erschwernisse, usw. aufgrund der örtlichen Situation sind einzurechnen. Es ist ausschließlich der ausgewiesene Baustellenzugang zu benutzen! Fahrzeuge dürfen das Schulgelände nur zum Be- und Entladen befahren. Lärmbelästigungen sind so gering wie möglich zu halten und zeitlich mit der Bauleitung des AG VORHER abzustimmen. Das Gebäude mit Zufahrt und Freiflächen muß vor Angebotsabgabe besichtigt werden. Nachträgliche Forderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit und der Verhältnissse werden nicht anerkannt. Baumaterial, Geräte etc sowie demontierte Elemente zur Entsorgung bzw. zur Wiederverwendung sind zu sichern und durch eine Bauzaunabtrennung vor Zugriffen des Schulbetriebes zu schützen. Sämtliche aus dieser Beschreibung resultierenden Leistungen des AN werden nicht gesondert vergütet
8 LVZ Fliesenarbeiten Seite 32 Position Beschreibung Menge Einh. E-Preis G-Preis 1 F L I E S E N V E R L E G E A R B E I T E N 1.1 B o d e n f l i e s e n Reinigungsschliff auf vorhandenem Zementestrich nach bauseitigem Ausbau der alten Bodenfliesen. Klebereste vollständig beseitigen und Reinigungsschliff (mechanisch, Stahlbürste), Staub und Reste entfernen, nur Geräte mit integrierter Staubabsaugung! Als Vorbereitung für die Oberflächenbehandlung. 175 m² Vollflächige Spachtelung des Untergrundes aus Zementestrich mit einer hochwertigen lösungsmittelfreien, kunstharzvergüteten, Zementspachtelmasse, einschl. Ausgleichen von Unebenheiten 6-10 mm Anschließend feinschleifen nach Erfordernis und absaugen (nicht abkehren!) Nach 24 Stunden trocken und verlegereif Auf Materialverträglichkeit ist zu achten! 175 m² Bodenfliesen 30 x 30 cm, R 10/A eben Untergrund: schwimmender Zementestrich, vollflächig gespachtelt, liefern und fachgerecht verlegen wie folgt beschrieben: Keramische Fliesen DIN EN , Gruppe BIa, unglasiert (UGL), 1. Sorte, Feinsteinzeugfliesen Richtqualität: Villeroy & Boch Unit Three GT 50 (Grafite) angebotenes Fabrikat:... Nennmaß: 30 x 30 cm Herstellmaß: 296 x 296 x 8,2 mm Oberfläche: vilbostone plus, eben Rutschhemmung: R10 / A Belastungsgruppe: 3 schriftlich dem Angebot beizulegen sind: - Die schriftliche Bestätigung des Fliesenherstellers über die Möglichkeit der Materialnachbestellung innerhalb der kommenden 5 Jahre - die schriftliche Bestätigung, dass die Fliesengrößen sich innerhalb der zulässigen Maßtoleranzen der geltenden Normen bewegen. - die schriftlichwe Bestätigung, dass alle Fliesen aus der selben Charge stammen und die Farbgenauigkeit der eingebauten Fliesen gewährleistet ist. Liegen dem Angebot die o.g. schriftlichen Bestätigungen nicht bei wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen! Verlegung im Dünnbettverfahren nach DIN mit Hilfe eines hydraulischen kunststoffvergüteten Dünnbettmörtels einschl. Herstellung von Löchern, aller Anarbeitungen und Verlegung im Fugenschnitt, Im Dünnbett gemäß DIN Richtqualität: Ardex Ardurit X7G plus, angebotenes Fabrikat :... Verfugung des Belages mit einem hydraulischen Übertrag:
9 LVZ Fliesenarbeiten Seite 33 Position Beschreibung Menge Einh. E-Preis G-Preis kunststoffvergüteten Fertigfugmörtel, Farbe: grau Übertrag: Richtqualität: Ardex Flexfuge FL, angebotenes Fabrikat :... Verschnitt, Anarbeitungen an angrenzende Bauteile und Gefälle-Anschluss ca. 1-3% im Fliesenraster, Fugenschnitt zu Sockel und Wandbelag sind einzukalkulieren. 175 m² Bodenbelagsabschlußschiene aus Aluminium, liefern und im Türbereich versetzen, Länge bis ca. 100 cm 5 m 1.1 B o d e n f l i e s e n
10 LVZ Fliesenarbeiten Seite 34 Position Beschreibung Menge Einh. E-Preis G-Preis 1.2 W a n d f l i e s e n Grundposition Gruppe 1 Wandfliesen 30 x 30 cm Untergrund: Zementputz, liefern und fachgerecht verlegen wie folgt beschrieben: Keramische Fliesen DIN EN , Gruppe BIb, glasiert, 1. Sorte, Steinzeugfliesen Richtqualität: Villeroy & Boch Unit One UT01 (weiß matt), angebotenes Fabrikat:... Nennmaß: Herstellmaß: Oberfläche: 30 x 30 cm 296 x 296 x 7 mm vilbostone plus, eben schriftlich dem Angebot beizulegen sind: - Die schriftliche Bestätigung des Fliesenherstellers über die Möglichkeit der Materialnachbestellung innerhalb der kommenden 5 Jahre - die schriftliche Bestätigung, dass die Fliesengrößen sich innerhalb der zulässigen Maßtoleranzen der geltenden Normen bewegen. - die schriftlichwe Bestätigung, dass alle Fliesen aus der selben Charge stammen und die Farbgenauigkeit der eingebauten Fliesen gewährleistet ist. Liegen dem Angebot die o.g. schriftlichen Bestätigungen nicht bei wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen! Verlegung im Dünnbettverfahren nach DIN mit Hilfe eines hydraulischen kunststoffvergüteten Dünnbettmörtels einschl. Herstellung von Löchern, aller Anarbeitungen und Verlegung im Fugenschnitt, Im Dünnbett gemäß DIN Richtqualität: Ardex Ardurit X7G plus, angebotenes Fabrikat :... Verfugung des Belages mit einem hydraulischen kunststoffvergüteten Fertigfugmörtel, Farbe: grau Richtqualität: Ardex Flexfuge FL, angebotenes Fabrikat :... Verschnitt, Anarbeitungen an angrenzende Bauteile Fugenschnitt zum Bodenbelag sowie an sichtbaren Wandund Leibungskanten und an Belagsabschlüssen sind mit einzukalkulieren. 475 m² Alternativposition Gruppe 1, Variante 1 Wandfliesen 15 x 15 cm sonst wie in vorheriger Position beschrieben Richtqualität: Villeroy & Boch Unit One UT01 (weiß matt), angebotenes Fabrikat: m² nur E-Preis Übertrag:
11 LVZ Fliesenarbeiten Seite 35 Position Beschreibung Menge Einh. E-Preis G-Preis Übertrag: Verbundabdichtung im Wandbereich liefern und einbringen. 10 m² Kantenschiene liefern und versetzen, Kunststoff weiss, Richtqualität: Fabr. Jolly, angebotenes Fabrikat : m Eventualposition Bestehende Wandfliesenfläche reinigen und haftgrundieren, Richtqualität Reinigungsmittel : R70 Richtqualität Grundierung : PCI m² nur E-Preis Eventualposition Überspachteln und Ausgleichen der alten Wand-Fliesenflächen mit Flexhaftkleber 175 m² nur E-Preis Einmauern von Duschwannen mit Porenbetonplatten, 2- seitig Bei Duschwannen ist zwischen Porenbetonplatte und Wanne ein 5 mm starker MF-Streifen einzulegen. Das Aussparen von Kontrolltürchen verschiedener Größe ist einzukalkulieren. Einzumauern sind 2 Seiten mit je ca. 80 cm, h= ca. 20 cm Die Gegenstände müssen geerdet sein. 1 St 1.2 W a n d f l i e s e n
12 LVZ Fliesenarbeiten Seite 36 Position Beschreibung Menge Einh. E-Preis G-Preis 1.3 A b d i c h t u n g s a r b e i t e n Verbundabdichtung im Bodenbereich liefern und einbringen. 175 m² Verbundabdichtung im Wandbereich liefren und einbringen. 10 m² Dichtband im Wand- und Bodenbereich im Wand/Wand und Wand-/Bodenbereich liefern und einbringen. 185 m Dauerelastische Verfugung von Arbeits-, Dehnungs-, Bau- und Fertigteilfugen, Fugenbreite: 9-13 mm Farbe: grau, nach Wahl 1.Reinigung des Untergrundes 2.Überfütterung mit Moosgummi o.ä. 3.Haftanstrich (Primer) 4.2-Komponenten-Dichtungsmaterial angebotenes Produkt : m Schließen von Fugen im Estrich mit einem 2-Komponenten-Spezialharz und anschließendem Abstreuen mit Quarzsand, Körnung mm im Überschuß zur Gewährleistung einer guten Haftung der darauf zu verarbeitenden Materialien. Einschl. Verklammerung und Fixierung mit Ankerstiften. 20 m 1.3 A b d i c h t u n g s a r b e i t e n
13 LVZ Fliesenarbeiten Seite 37 Position Beschreibung Menge Einh. E-Preis G-Preis 1.4 S t u n d e n l o h n a r b e i t e n Mittellohn Der Stundenlohn-Verrechnungssatz ist als Mittellohn für sämtliche Lohngruppen zu kalkulieren und anzubieten. Anzubieten ist ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z. Bsp. Lohn- und Gehaltskosten (Tariflöhne einschl. etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksame Leistungen), die Lohn- und Gehaltskosten (z. Bsp. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitentschädigungen, Fahrtkostenerstattung), die Sozialkassenbeiträge, ggf. die Winter-Umlage, die Gemein - kostenanteile sowie Gewinn, jedoch ohne Umsatzsteuer. Zuschläge für etwaige Mehr-, Nacht-, Samstags-, und Feiertagsarbeiten sind ggf. gesondert nachzuweisen und werden nach den maßgeblichen Tarifen gesondert vergütet. In die Verrechnungssätze sind die Lohn- und Gehaltskosten für die An- und Abfahrtszeiten einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet. In den Stundenlohnzetteln sind deshalb nur die auf der Baustelle anfallenden Stunden mit Uhrzeitangabe, nicht aber die Zeiten für die An- und Abfahrt der Arbeitskräfte anzugeben. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen, Werkzeugen oder Geräte bis zu 410,00 netto Anschaffungswert sowie die Kosten für den Einsatz von Gerüsten, deren Arbeitsbühne bis zu 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sind in den Verrechnungssatz einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet. Zur Anrechnung der Stundenarbeiten hat der Auftragnehmer den Durchschlag der bescheinigten Stundenzettel der Rechnung beizufügen. Der Originalrapport muß nach Unterschrift dem Auftraggeber überlassen werden. Die Stundenzettel müssen, außer den Angaben nach 15, Nr. 3, VOB Teil B, das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen der Arbeitskräfte und die Art der Leistungen enthalten. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihren Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind ( 2 Nr. 10 VOB/B). 10 h 1.4 S t u n d e n l o h n a r b e i t e n 1 F L I E S E N V E R L E G E A R B E I T E N
14 LVZ Fliesenarbeiten Seite 38 ZUSAMMENSTELLUNG 1.1 B o d e n f l i e s e n 1.2 W a n d f l i e s e n 1.3 A b d i c h t u n g s a r b e i t e n 1.4 S t u n d e n l o h n a r b e i t e n 1 F L I E S E N V E R L E G E A R B E I T E N Summe zzgl. MwSt... % Gesamtsumme ==============
15 LVZ Fliesenarbeiten Seite 39 INHALTSVERZEICHNIS 1 F L I E S E N V E R L E G E A R B E I T E N B o d e n f l i e s e n W a n d f l i e s e n A b d i c h t u n g s a r b e i t e n S t u n d e n l o h n a r b e i t e n 37
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