WKO: REACH Workshop, 12. Oktober 2012, Wien. Problematik: esdb für Gemische?
|
|
- Karl Alwin Scholz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Problematik: esdb für Gemische?
2 Bisher Standard: Risiko- und Expositionsbetrachtungen und -abschätzungen Identifikation Analyse Bewertung Steuerung (durch Anwendungsbedingungen und Minimierungsmaßnahmen)
3 Ergebnisse S D B Zum Beispiel: nicht versprühen oder Handschuhe
4 Neu: Expositionsszenarien unter REACH Der Hersteller eines gefährlichen Stoffes identifiziert sichere Verwendungen und dokumentiert diese als Expositionsszenarien im Stoffsicherheitsbericht (Art ). Der nachgeschaltete Anwender erhält diese Expositionsszenarien als Teil des erweiterten Sicherheitsdatenblatt (Art ). Der nachgeschaltete Anwender analysiert die Expositionsszenarien, um geeignete Risikominimierungsmaßnahmen zu ermitteln und anzuwenden (Art. 37.5) und diese ggf. im eigenen Sicherheitsdatenblatt aufzunehmen (Art ). Keine sichere Verwendung kein Markt!
5 Neu: Expositionsszenarien unter REACH Expositionsszenarien beschreiben wie etwaige Risiken, die bei der Verwendung eines gefährlichen Stoffes bestehen, beherrscht werden können. Aufbau und Umfang der erweiterten Sicherheitsdatenblätter sind heute noch sehr heterogen, und es bedarf noch erheblicher Anstrengungen auf allen Ebenen der Lieferkette bis daraus ein gut handhabbares Arbeitsinstrument wird.
6 Weitergabe der Informationen aus Expositionsszenaren von Rohstoffen Varianten: Alle Rohstoff-ES als Anhang Erstellung eines Gemisch-ES Integration der Informationen ins SDB
7 VCI-Praxisführer, Teil 3
8 1. Anhängen der Expositionsszenarien der Rohstoffe Ausnahme, wenn die Gefahr der Mischung nur von einer Komponenten bestimmt wird
9 2. Erstellung eines ES für das Gemisch Hinreichend kompliziert Erfordert Hilfe von Fachleuten, z. B. Toxikologen Beispiel Gemisch-ES
10 3. Konsolidierung der Angaben des ES im Hauptteil des Gemisch SDB Kundenfreundlichste Variante Expertenwissen erforderlich
11 Hilfestellung: DPD+ - Methode Gutes und einfaches Verfahren mit weitestgehend vorhandenen Informationen basierend auf Berechnung des Leitsubstanzindikators LSI (LSI = Konzentration in Mischung / Einstufungskonzentration)
12 DPD+ - Methode Grenzen der Methode: Wechselwirkungen, wie z.b. Neutralisationsreaktionen, müssen separat betrachtet werden. Physikalisch-chemische Gefahren, wie z.b. der Flammpunkt, müssen getrennt beurteilt werden. Aerosolexpositionen müssen gesondert behandelt werden. CMR-Stoffe Kat 1 und 2, Atemwegssensibilisierer, PBT und vpvb-stoffe, endokrine Stoffe und nicht abbaubare Stoffe müssen besonders beurteilt werden
13 DPD+ - Methode Aber überprüfen Sie immer, ob die Risikomanagementmaßnahmen und die Anwendungs-bedingungen der Leitsubstanzen auch für alle Bestandteile des Gemisches ausreichen. ob alle problematischen Eigenschaften der Rohstoffe und der Mischung berücksichtigt sind.
14 Wie geht es weiter? Sie übernehmen die überprüften Risikomanagementmaßnahmen der Leitsubstanzen in das SDB der Mischung Sie übernehmen die DNEL und PNEC der Leitsubstanzen und sonstiger relevanter Rohstoffe in das SDB Sie sind vermutlich schon in Ihrem heutigen Sicherheitsdatenblatt. So wie Sie das bisher schon mit den Arbeitsplatzgrenzwerten getan haben.
15 Wo gehört was hin im SDB? Sie übernehmen die überprüften Risikomanagementmaßnah men der Leitsubstanzen in das SDB der Mischung sie sind vermutlich schon in Ihrem heutigen Sicherheitsdatenblatt. Sie übernehmen die DNEL und PNEC der Leitsubstanzen und sonstiger relevanter Rohstoffe in das SDB So wie Sie das bisher schon mit den Arbeitsplatzgrenzwerten getan haben.
16 Wo gehört was hin im SDB? Die Antwort finden Sie auch sehr detailliert im Anhang III des
17 Weitere Hilfestellung: Generische Expositionsszenarien Projekte der Anwenderverbände auf meist europäischer Ebene
18 Basis: Umgang und Gebrauch von typischen Mischungen erfordert meist typische Anwendungsbedingungen und Risikominimierungsmaßnahmen
19 Bisher: Beschrieben in SDB und technischen Datenblättern Bewährt als richtig und sicher
20 Konzept: Vergleich mit den entsprechenden Informationen aus den ES der Rohstoffe Kann Einarbeitung in SDB ersetzen oder belegen
21 Modell Klebstoffindustrie Manuelle Klebstoffanwendungen für industriellen und professionellen Einsatz Zehn Klebstoff-Anwendungsbeschreibungen Zusammenführung zu drei Gruppenanwendungsbeschreibungen ES für diese Gruppen entwickelt Damit Abdeckung aller Anwendungen
22 Reinigungsmittel Projekt gestartet von AISE Erstes Beispiel: Brushing professional cleaning und maintenance product,. floor cleaner, purpose cleaner, kitchen cleaner Beispiel GES
23 Problematik: esdb für Gemische? Erfordert Expertenwissen Mehraufwand Aber: lösbar!!
Arbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH
Arbeitsschutz Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH REACH-Verordnung EG-Binnenmarktrecht gestützt auf Artikel
MehrREACH Pflichten der Mitglieder des FBDi
REACH Workshop REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi Dr. Bettina Enderle / Dr. Simone Reul REACH-Pflichten der Mitglieder des FBDi: Überblick REACH Rollen unter REACH Pflichten unter REACH Zeitplan 1.
MehrÜbersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien
Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Dortmund, 24.10.2011 Ziele der REACH-Verordnung Vereinheitlichung der Regelungen für Alt- und Neustoffe Verbesserung
MehrEin Empfänger eines erweiterten SDS hat folgende Pflichten:
Anhang IV Arbeitsschutz - Checkliste zur Prüfung der sicheren Verwendung von Rohstoffen im Betrieb. Sind eigene Verwendungen in Expositionsszenarien (ES) abgedeckt? Das Sicherheitsdatenblatt enthält wichtige
MehrDAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG
DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS INHALTSÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsbericht
MehrKommunikation über Verwendungen in der Lieferkette
Einführung Warum ist eine Kommunikation in der Lieferkette über die jetzt nötig? Kommunikation über en in der Lieferkette 13. November 2009 Handwerkskammer Hamburg Olaf Wirth, Ökopol GmbH 1 REACH-HH -
MehrFRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH
FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die Buchstaben und ergänzen
MehrFRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH
Formatted: Normal FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die
MehrREACH: Definitionen, Begriffe
REACH: Definitionen, Begriffe REACH Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien Produzent, Importeur, Alleinvertreter Hersteller oder Importeur von Chemikalien in der EU, für Registrierung und
MehrStrategien für nachgeschaltete Anwender - Stoffsicherheitsbericht des NA - Scaling. Dr. Raimund Weiß Bundesstelle für Chemikalien
Strategien für nachgeschaltete Anwender - Stoffsicherheitsbericht des NA - Scaling Dr. Raimund Weiß Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Grundsätzliches Stoffsicherheitsbericht Registranten Nachgeschaltete
MehrREACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung
REACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung Olaf Wirth, Ökopol GmbH 01. November 2011 Inhalt Rollen und Pflichten in der Lieferkette Das Konzept einer Verwendung
MehrErweitertes Sicherheitsdatenblatt. Dr. Raimund Weiß
Erweitertes Sicherheitsdatenblatt Dr. Raimund Weiß Übersicht Kommunikation in der Lieferkette Aufgaben des nachgeschalteten Anwenders Aufbau von Expositionsszenarien Standardformat Kommunikation in der
MehrVerarbeitung des (erweiterten) Sicherheitsdatenblattes im Unternehmen BETRIEBLICHER ALLTAG UND INTERPRETATIONEN
Verarbeitung des (erweiterten) Sicherheitsdatenblattes im Unternehmen BETRIEBLICHER ALLTAG UND INTERPRETATIONEN Public Dr. Michael Hartmann Corporate Product Stewardship PS Data Systems 07.10.2012 2 Ausgangslage
MehrBegrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien
Begrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien Bereichsleiter Prof. Dr. med. B. Liebl Dienststelle München, Großer Hörsaal, Pfarrstr. 3 05. März
MehrVollzugserfahrungen zur Sicherheit in der Lieferkette
Vollzugserfahrungen zur Sicherheit in der Lieferkette Erfahrungsaustausch von VCI und RP Darmstadt zur Umsetzung der REACH-Verordnung in Hessen ARBEITSSCHUTZ IN HESSEN Dr. Holger Wode, Regierungspräsidium
MehrREACH AUS LIEFERANTENSICHT
REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in
MehrSicherheitsdatenblatt
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ressort Chemikalien und Arbeit Sicherheitsdatenblatt Regionaler Infoanlass BS und BL 31. Oktober
MehrSicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt Ruedi Schuler Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Inspektor Abteilung Chemikaliensicherheit 15:30-1545 Thema SDB Schutzmassnahmen Kennzeichnung Massnahmen im
MehrREACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten
REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590
MehrVerwendungs- und Expositionskategorien Tool zur Kommunikation in der Kette Gesellschaft für Dermopharmazie / BfR Berlin Simon Steinmeyer
Verwendungs- und Expositionskategorien Tool zur Kommunikation in der Kette Gesellschaft für Dermopharmazie / BfR Berlin 22.11.2007 Simon Steinmeyer 2007 CHEMETALL GMBH - Dieses Dokument und alle darin
MehrBeitrag zur Veranstaltung REACH für Anwender update der BauA, Berlin, 22. April 2010
Gemische und REACH Expositionsabschätzungen durch nachgeschaltete Anwender Beitrag zur Veranstaltung REACH für Anwender update der BauA, Berlin, 22. April 2010 PD Dr. Dirk Bunke, Rita Groß Öko-Institut
MehrNeues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015
Neues im Umweltrecht REACH Rechte und Pflichten der IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 REACH Verordnung (EG) 1907/2006 vom 18.12.2006 Europäische Verordnung zur Registrierung (Registration),
MehrRegistrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender
REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung
MehrBesser als der Konsultationsentwurf vom und als der Verordnungsentwurf vom , ABER.
Besser als der Konsultationsentwurf vom 07.05.2003 und als der Verordnungsentwurf vom 29.10.2003, ABER. Forderungen der IG BCE und Umsetzung in der Verordnung (1): Einfachere und praktikable Verfahren,
MehrREACH Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten UBA/BDI Fachworkshop Kommunikation von Verwendungen und Exposition unter REACH Dr. Angelika Praxisführer-Projekt:
MehrSICHERE VERWENDUNG IN ENDANWENDUNGEN DIE ROLLE DES FORMULIERERS JULI 2014, DR. TORSTEN FUNK SIKA SERVICES AG
SICHERE VERWENDUNG IN ENDANWENDUNGEN DIE ROLLE DES FORMULIERERS JULI 2014, DR. TORSTEN FUNK SIKA SERVICES AG INHALT Sika Formulierungen REACH Anforderungen Eingehende erweiterte Sicherheitsdatenblätter
MehrFragen und Antworten zu Titel V, Artikel 37, 38, 39 der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) Pflichten des nachgeschalteten Anwenders
Fragen und Antworten zu Titel V, Artikel 37, 38, 39 der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) Pflichten des nachgeschalteten Anwenders Berlin, 01.06. 2017 Haftungsausschluss Das vorliegende Dokument Fragen
MehrREACH. Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik
REACH Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Oldenburg, 2. September 2010 1 Wer sind wir? Unser Sitz ist Hannover Wir vertreten
MehrSicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß
Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991
MehrAnforderungen an die. Informationsweitergabe in der industriellen Lieferkette
Anforderungen an die Informationsweitergabe in der industriellen Lieferkette aus Sicht des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Kooperationsstelle Hamburg Projekt NanoCap www.nanocap.eu h.wriedt@kooperationsstelle-hh.de
MehrVerfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid
Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche
MehrBPUVZ. Zeitschrift für betriebliche Prävention und Unfallversicherung. Gefahrstoffmanagement. Schwerpunkt
11. 15 Lizenziert für Frau Dr. Sarah Osterwald. 127. hrgang November 2015 Seiten 469 520 A 8833 www.bpuvzdigital.de BPUVZ Zeitschrift für betriebliche Prävention und Unfallversicherung Schwerpunkt Gefahrstoffmanagement
MehrArbeitsschutzrecht und REACH - Wie bekommen wir die Schnittstelle in den Griff? Arbeitsschutz und REACH aus Sicht der Landesbehörden Berlin, 9.5.
Arbeitsschutzrecht und REACH - Wie bekommen wir die Schnittstelle in den Griff? Arbeitsschutz und REACH aus Sicht der Landesbehörden Berlin, 9.5.2017 1. These: Schnittstelle vs. Schnittmenge Eine Frage
MehrSicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien
ECHA-11-FS-02.1-DE Wichtige Informationen für nachgeschaltete Anwender Wenn Sie gefährliche Stoffe verwenden, die gemäß REACH registriert sind, müssen Ihnen Ihre Lieferanten in den meisten Fällen jetzt
MehrWorkshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe
Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe Wesentliche Inhalte der REACH-Verordnung Walter Adebahr Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg
MehrDas Chemikalienrecht eine Übersicht
Das eine Übersicht Olivier Depallens Bundesamt für Gesundheit, Bern Olivier.depallens@bag.admin.ch, Olten, Zweck Das soll das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen
MehrExpositionsszenarien aus Sicht der DU
Leiter REACH-Implementierung, F&E Produktsicherheit Überblick Bevor wir beginnen Einige grundlegende Dinge in REACH Expositionsszenarien (ES) Struktur von ES Wichtige Dinge über ES Überprüfung von Expositionsszenarien
MehrREACH Anforderungen an die Downstream User
REACH Anforderungen an die Downstream User Dr. Frank Wangemann GD BfR Symposium Berlin 12. Oktober 2006 corporate operations - REACH Definition Use Art. 3, 23. Verwendung Verarbeiten Formulieren Verbrauchen
MehrSICHERHEITSDATENBLATT R404A
Schick Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und 453/2010 Seite 1 von 16 Produkt: Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht den Richtlinien und gesetzlichen Anforderungen Deutschlands
MehrINFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid
Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur
MehrA BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD.
A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. REACH heute Erfahrungen eines nachgeschalteten Anwenders Die Firma Firmensitz: Wels (OÖ) Hersteller von Beschichtungsstoffen Pulverlacke Farben & Lacke für DIY ca.
MehrNachgeschalteter Anwender (NA)
Nachgeschaltete Anwender Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)5 90 900 4393 Nachgeschalteter Anwender (NA) Sind nachgeschaltete Anwender nur Zuseher?
MehrREACH Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten Teil III: REACH und Gemische
REACH Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten Teil III: REACH und Gemische Mai 2010 Copyright Copyright bei CEFIC (AISBL) und VCI e.v. Vervielfältigung ist erlaubt,
MehrDas Sicherheitsdatenblatt Expositionsszenarien. Dr. Thea Hammerschmidt
Das Sicherheitsdatenblatt Expositionsszenarien Dr. Thea Hammerschmidt Überblick - Neues im Sicherheitsdatenblatt - Use Descriptor System - Expositionsszenarien - Konsolidierung von SDBs für Gemische -
MehrREACH: Der Countdown läuft noch wenige Tage!
REACH: Der Countdown läuft noch wenige Tage! Spielregeln & Vorbereitung REACH-Roadshow 2008 Fachverband d. chemischen Industrie Regeln im Überblick 1. Juni 2008 Stoffe 1. Juni 2007 > 1 t/a Registrierung
MehrAnhang VIII CLP. (Meldung an die Giftinformationszentren)
Anhang VIII CLP (Meldung an die Giftinformationszentren) 26.04.2017 21.04.2016 04.11.2015 10.10.2017 1 CLP-Verordnung (EG 1272/2008), Art. 45 1. Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Stellen,
MehrREACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz
Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 36 Techn. Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen
MehrSicherheitsdatenblatt nach REACH: Handlungsbedarf für Unternehmen
Sicherheitsdatenblatt nach REACH: Handlungsbedarf für Unternehmen Schweizer Gefahrguttag 18. September 2015, Verkehrshaus Luzern Dr. Karina Urmann BMG Engineering AG Inhalt Rechtliche Grundlagen für das
MehrWie gehen wir mit DNEL um? Reinhold Rühl, BG BAU, Frankfurt
Wie gehen wir mit DNEL um? Reinhold Rühl, BG BAU, Frankfurt Sankt Augustiner Expertentreff 2010 DNEL? REACH-Verordnung: Derived No Effect Level Abgeleitete Null-Effekt-Konzentration DNEL geben die aus
MehrNeue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU
Neue Gefahreneinstufung von Klebstoffen Umsetzung der CLP in der EU EU-CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (CLP: Classification, Labeling and Packaging)
MehrGefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt
Gefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt GEFAHRENKOMMUNIKATION ELEMENTE Gefahrenkommunikation Sicherheitsdatenblatt vom Lieferanten bereitgestellt Kennzeichnungsetikett
MehrInhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Inhaltsverzeichnis 1 Der Erste Gefahrstoffcheck... 1 1.1 Einführung... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften... 4 1.2.1 Gefahrstoffe... 6 1.2.2 Gefahrgut... 12 1.3 Aufgaben für die Praxis... 14 Literatur...
MehrInhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
1 Der Erste Gefahrstoffcheck............................... 1 1.1 Einführung...................................... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften......................... 4 1.2.1 Gefahrstoffe.................................
MehrLegale Rollenspiele Hersteller, Importeur, Nachgeschalteter Anwender, Arbeitgeber - verschiedene Rollen unter REACH, CLP, GefStoffV, etc.
1. Der Rechtsrahmen und welche Rollen es gibt 2. Klebstoffhersteller Klebstoffanwender: Welche Rechtsvorschriften sie verbindet 3. Inverkehrbringen vs. Arbeitsschutz Inverkehrbringen: REACH und seine Rollen
MehrDas Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument. Dr. Thea Hammerschmidt
Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument Dr. Thea Hammerschmidt Überblick - Hintergrundinformationen - Informationspflichten - Expositionsszenarien - Auswirkungen der Verordnung (EU)
MehrREACH Bedeutung in der unternehmerischen Praxis
REACH Bedeutung in der unternehmerischen Praxis The Chemical Company 1 Worum geht es bei REACH? REACH steht für R egistration, E valuation, A uthorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung,
MehrZulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß
Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhaltsangabe Ausnahmen Dokumente Zulassungserteilung 27.03.2013 2 Ausnahmen Sind Zwischenprodukte von
Mehr: Sikafloor -3 QuartzTop
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
MehrSicherheitsdatenblätter unter REACH. Dr. Anja Knietsch, BAuA. Siegburg, 1. Juli 2015
Sicherheitsdatenblätter unter REACH Dr. Anja Knietsch, BAuA Siegburg, 1. Juli 2015 Übersicht Leitfäden und Hilfestellungen Gesetzliche Regelung / Aktuelles Alte Fragen und neue Fragen zum Sicherheitsdatenblatt
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrREACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu
Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich
MehrGesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO
Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 LOCTITE SF 7850 known as Loctite 7850 *new* 400ml En/De Seite 1 von 5 SDB-Nr. : 486043 V001.0 überarbeitet am: 25.06.2015 Druckdatum: 26.06.2015
MehrGrundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe
Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe Fachworkshop des REACH Hamburg Kompetenznetzwerkes 27. Juni 2008 Norddeutsche Affinerie AG, Hamburg 1 Fachworkshop Mechanismen Registration Registrierung
MehrAnwendertraining REACH EXCEL TOOL
Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu 3. ANWENDUNG REACH Excel Tool Beispielhafte gemeinsame interaktive Anwendung
MehrVCI-Leitfaden zur Informationsweitergabe in der industriellen Lieferkette bei Nanomaterialien
VCI-Leitfaden zur Informationsweitergabe in der industriellen Lieferkette bei Nanomaterialien Verband der Chemischen Industrie e. V. Frankfurt/Main, 05. März 2008 Ausgangslage für den vorliegenden Leitfaden
MehrDurchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung Nutzen von REACH-Informationen aus der Registrierung und dem Sicherheitsdatenblatt Inhalt Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
MehrREACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien
Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 26.07.2013 Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
Mehr: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname Stoffname : : ALT Rn. 2901a 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
MehrEG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 453/2010
Seite : 1/5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: fit Spülmittel Original Verwendung des Stoffes/Zubereitung: Handgeschirrspülmittel Firma: fit GmbH, Hirschfelde Am Werk 9 D-02788
MehrInhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen)
Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Anja Lennigk, Regierungspräsidium
MehrREACH Dossier- & Stoffbewertung
1 REACH Dossier- & Stoffbewertung Christian Gründling REACH 2012, REACH Evaluierung (Bewertung) Geert Dancet: Zusammenfassung 2 REACH Evaluierung (Bewertung) Claudio Carlon Bewertung - Evaluierung Stoffbewertung
MehrDie sozioökonomische Analyse (SEA)
Die sozioökonomische Analyse (SEA) 2. REACH-Symposium der Gesellschaft für Dermopharmazie und des Bundesinstituts für Risikobewertung Berlin, 22. November 2007 Antje Freriks, LL.M. Umweltbundesamt, Dessau
MehrWer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es?
Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Tabea Henzler, Regierungspräsidium
MehrVertiefung Registrierung Workshop REACH-Registrierung Teil 1
CREATING TOMORROW`S SOLUTIONS Vertiefung Registrierung Workshop REACH-Registrierung Teil 1 Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG 0 von 46 Überblick Technisches Dossier Aufbau und Inhalt Datenanforderungen
MehrREACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien
REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien Heike Lüskow, Ökopol GmbH 15. April 2008, Lüneburg 1 REACH - Das neue Chemikalienrecht Überblick Wie funktioniert REACH? Kernmechanismen Welche Rollen gibt
MehrSICHERHEITSDATENBLATT
Seite: 1 Erstellungsdatum: 19.11.2012 Revisionsdatum: 10.06.2015 Revisionsnummer: 3 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktbezeichnung:
MehrSicherheitsdatenblatt - Intrinsische Eigenschaften Dr. Sabine Darschnik, BAuA
FOX Sicherheitsdatenblatt - Intrinsische Eigenschaften Dr. Sabine Darschnik, BAuA Seminar 2014 Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Intrinsisch bedeutet Intrinsische Eigenschaften gehören zum Gegenstand
MehrBetroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter
REACH Betroffenheitscheck: Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter IHK Hannover 2. September 2008 Vortrag: Dr. Hans-Bernhard
MehrZwischenstand bei REACH
Bayerischer Arbeitsschutztag 2008 Zwischenstand bei REACH Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit München, den 04.07.2008 Dr. Reinhard Zeitler Referat für Chemikaliensicherheit
Mehr1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
SICHERHEITSDATENBLATT Seite 1 / 5 1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktidentifikator 1.1.1 Handelsname 1.2 Relevante identifizierte Verwendungszwecke des Stoffs oder
MehrWas bedeutet REACh für den Arbeitsplatz?
Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Rechte und Pflichten Aufbau wer ist betroffen? ECHA Sitz in Helsinki Industrie Hersteller europaweit Importeur außerhalb EU Alleinvertreter weltweit Nachgeschaltete
MehrREACH. Auswirkungen für die Verpackungsindustrie. Dr. Hermann Onusseit Henkel AG & Co. KGaA
REACH Auswirkungen für die Verpackungsindustrie Dr. Hermann Onusseit Henkel AG & Co. KGaA EU-Chemikalienverordnung REACH 140 Paragrafen und 17 Anhänge auf mehr als 800 Seiten. Ca. 40 alte Verordnungen
MehrSind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?
Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung
MehrREACH. Kandidatenliste Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. NORWE verwendet keine besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste
-Verordnung (Registrieren, Evaluieren und Hersteller, Importeure und auch nachgeschaltete Anwender dürfen nur der Stoffe ist weitestgehend zwingend. Seit der ersten Veröffentlichung der Kandidatenliste
MehrAblauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen
Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen 2. REACH- Symposium Gesellschaft für Dermopharmazie/ Bundesinstitut für Risikobewertung 22. November 2007, Berlin Ass. jur. Krysia Klemme,
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -
Schleswig-Holstein Der echte Norden - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Einführung In Europa sollen nur sichere Produkte (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Waren) auf dem Markt angeboten
MehrREACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt
0 REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt Edith Ömler 28.04.2016 Agenda 1 Akteure beim Vollzug der REACH-Verordnung Durchführung und Kontrolle Überwachung
MehrDie neue REACh Verordnung. Chemikalienpolitik im Wandel
Die neue REACh Verordnung Chemikalienpolitik im Wandel Referent: Dr. Hans-Jürgen Dankert Was ist REACh? Die neue REACh = Verordnung Registrierung Evaluierung (Bewertung) Chemikalienpolitik im Wandel Autorisierung
MehrGute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA
Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative
MehrWas ist neu im Sicherheitsdatenblatt? Ein Spaziergang durch den neuen ECHA-Leitfaden
Was ist neu im Sicherheitsdatenblatt? Ein Spaziergang durch den neuen ECHA-Leitfaden Präsentation für Sicherheitsdatenblatt, Expositionsszenarien, Betriebsanweisungen Bundesanstalt für Arbeitsschutz, 24.10.2011
MehrREACH-Umsetzung/REACH-Review
3. Dezember 2012 REACH-Umsetzung/REACH-Review Dr. Gerd Romanowski REACH-Umsetzung: Wo stehen wir heute? Registrierung von Stoffen 1.000 t/a + bestimmte gefährliche Stoffe Meldung in das Einstufungs- und
MehrAuswirkungen der REACH und CLP Verordnung auf Produkte der CHEMETALL
Chemetall GmbH Trakehner Straße 3 D-60487 Frankfurt am Main An alle Kunden der CHEMETALL Kontakt Chemical Regulatory Compliance/ Product Stewardship Telephone: +49 69 7165-0 E-mail: reach@chemetall.com
MehrMSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten
MSC der ECHA Ausschuss der Mitgliedsstaaten REACH Artikel 76 (1) e Der Ausschuss der Mitgliedstaaten ist zuständig für die Klärung von möglichen Meinungsverschiedenheiten zu: Entscheidungsentwürfen, die
MehrRisikomanagement in anderen Rechtsmaterien Der ArbeitnehmerInnenschutz und REACH
Risikomanagement in anderen Rechtsmaterien Der ArbeitnehmerInnenschutz und REACH Norbert Neuwirth Wien, Juni 2013 norbert.neuwirth@auva.at Was erwartet Sie? Das Expositionsszenarium und das Verhältnis
MehrLehmann & Voss & Co. KG und REACH:
Lehmann & Voss & Co. KG und REACH: Kommunikation in der Lieferkette - Erfahrungsbericht- 13. 11. 2009 Lehmann & Voss & Co. KG Dr. Heiko Thoms, Leiter Sicherheit und Umweltschutz Schimmelmannstr. 103, 22043
Mehr