Jöhstädter Amtsblatt

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1 Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Amtsblatt vom 08. Januar 2018 Bekanntmachung Realsteuern Hebesatzsatzung der Stadt Jöhstadt Bekanntgabe von Beschlüssen Beschlüsse der 41. Sitzung des Stadtrates der Stadt Jöhstadt am 02. November 2017 Beschlüsse der 42. Sitzung des Stadtrates der Stadt Jöhstadt am 30. November 2017

2 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund und Gewerbesteuer (Realsteuern) in der Stadt Jöhstadt (Realsteuern Hebesatzsatzung) Aufgrund von 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBL. I S. 2074), 74 Absatz 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652), hat der Stadtrat der Stadt Jöhstadt am 04. Januar 2018 folgende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund und Gewerbesteuer (Realsteuern) der Stadt Jöhstadt beschlossen: 1 Hebesätze Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Jöhstadt wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.h. der Steuermessbeträge b) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf 390 v.h. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.h. der Steuermessbeträge 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Jöhstadt, den 05. Januar 2018 Der Bürgermeister Seite 2 von 12

3 Hinweise nach 4 Abs. 4 SächsGemO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften der SächsGemO beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Jöhstadt, den 05. Januar 2018 Der Bürgermeister Seite 3 von 12

4 Bekanntgabe der Beschlüsse der 41. Sitzung des Stadtrates am 02. November 2017 Der Stadtrat der Stadt Jöhstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02. November 2017 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 457: Der Stadtrat beschließt, nach mehrmaliger Diskussion im Stadtrat, Beratung in den Ausschüssen und öffentlicher Auslegung nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Abstimmungsergebnis: 10 Ja Stimmen 1 Stimmenenthaltungen Hinweis: Der Beschluss Nr. 457 wurde durch die Rechtsaufsicht beanstandet. Beschluss Nr. 458: Der Stadtrat beschließt, den Beschluss Nr. 429 Erstellung und Begleitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes an die Firma B & P Gesellschaft für kommunale Beratung mbh, zum Preisangebot i. H. v , der öffentlichen Stadtratssitzung vom aufzuheben. Abstimmungsergebnis: 10 Ja Stimmen 1 Stimmenenthaltungen Beschluss Nr. 459: Der Stadtrat beschließt, die Erstellung und Begleitung des Haushaltskonsolidierungsgutachtens an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, die Firma B & P Gesellschaft für kommunale Beratung mbh, Franklinstraße 22, Dresden, zum Preisangebot i. H. v ,, zu vergeben. Abstimmungsergebnis: 3 Ja Stimmen 2 Nein Stimmen 6 Stimmenenthaltung Seite 4 von 12

5 Beschluss Nr. 460: Der Stadtrat der Stadt Jöhstadt beschließt die Umrüstung der Feuerwehrfahrzeuge zur Einführung des BOS Digitalfunkes mit Gesamtkosten in Höhe von ,02 EURO (Eigenanteil: 8.384,01 EURO). Beschluss Nr. 461: Annahme der öffentlich benannten Geldzuwendungen der Spendengeber durch die Stadt Friseursalon Kathrin Klein, 20,00 KiTa Steinbach Stadt Jöhstadt Steinbach Dach Maler Baustoffe e.g., 250,00 Bambini Feuerwehr Stadt Jöhstadt OT Schönfeld Steinbach Köstler GmbH, 200,00 Seniorenveranstaltungen Stadt Jöhstadt Grumbach 2017 Seite 5 von 12

6 Beschluss Nr. 462: Annahme der öffentlich benannten Sachzuwendung des Spendengebers: Feinbäckerei Hertel, 180,00 Spendenlauf Stadt Jöhstadt Markus Hertel, Mildenau Mensch gegen Maschine Beschluss Nr. 463: Der Stadtrat beschließt, dass bei dem Grundstückskaufvertrag über das Flurstück 739 der Gemarkung Grumbach, Mildenauer Straße 21, Jöhstadt OT Neugrumbach, von Irene Gehrhardt, Großrückerswalde, Simone Radtke, Mildenau, Renato Radtke, Großrückerswalde OT Mauersberg, Chris Radtke, Marienberg, an Adriana Rossi und Thomas Jeschke, Thermalbad Wiesenbad OT Neundorf, ein Vorkaufsrecht nach allen öffentlich rechtlichen Vorschriften nicht ausgeübt werden kann. Beschluss Nr. 464: Der Stadtrat beschließt, dass bei dem Grundstückskaufvertrag über das Flurstück 103 b der Gemarkung Steinbach, Turnhallenberg 2, Jöhstadt OT Steinbach, von Kristina Tippmann, Jöhstadt OT Steinbach, an Maria Saul Dallinger und Marcel Dallinger, Scheibenberg, ein Vorkaufsrecht nach allen öffentlich rechtlichen Vorschriften nicht ausgeübt werden kann. Seite 6 von 12

7 Beschluss Nr. 465: Der Stadtrat beschließt, die Eintragung eines Vorkaufsrechts am Flurstück 387/1 Gemarkung Jöhstadt für den jeweiligen Eigentümer des Flurstücks 357/10 der Gemarkung Jöhstadt. Das Vorkaufsrecht gilt für den ersten Verkaufsfall. Die zur Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten werden vom Eigentümer des Flurstücks 357/10 der Gemarkung Jöhstadt (derzeit IG Preßnitztalbahn e.v. Jöhstadt) getragen. Beschluss Nr. 466: Der Stadtrat beschließt, nach den vorliegenden Kostenschätzungen, dem Antrag auf Flurstücksbildung für eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 80 m² des Flurstücks 16/7 der Gemarkung Schmalzgrube an das Vermessungsbüro Emmerich, Marienberg, zu stellen. Jöhstadt, den 05. Januar 2018 Olaf Oettel Bürgermeister Seite 7 von 12

8 Bekanntgabe der Beschlüsse der 42. Sitzung des Stadtrates am 30. November 2017 Der Stadtrat der Stadt Jöhstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. November 2017 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 467: Der Stadtrat beschließt, den Widerspruch gegen den Beschluss Nr. 398 für Herrn Rigo Baumann stattzugeben und für Herrn Rigo Baumann einen Ablehnungsgrund für die Fortführung der Tätigkeit als Stadtrat gemäß 18 Abs. 1 SächsGemO festzustellen. Der Beschluss Nr. 421 vom 07. September 2017 wird aufgehoben. 2 Stimmenenthaltungen Beschluss Nr. 468: Der Stadtrat beschließt, den Widerspruch gegen den Beschluss Nr. 399 für Herrn Thomas Schulze stattzugeben und für Herrn Thomas Schulze einen Ablehnungsgrund für die Fortführung der Tätigkeit als Stadtrat gemäß 18 Abs. 1 SächsGemO festzustellen. Der Beschluss Nr. 422 vom 07. September 2017 wird aufgehoben. 2 Stimmenenthaltungen Beschluss Nr. 469: Der Stadtrat beschließt, für eine Veräußerung des gesamten Flurstücks 329/4 der Gemarkung Jöhstadt bzw. die jeweiligen 3 separaten Grundstücksteile, mindestens zum ermittelten Marktwert, an die Maklerfirma HERSIEG GmbH, Annaberg Buchholz, den Auftrag zu erteilen. Seite 8 von 12

9 Beschluss Nr. 470: Der Stadtrat der Stadt Jöhstadt stimmt dem Antrag Erneuerung der Glocken und des Glockenwerkes der Ev. Luth. St. Margarethen Kirchgemeinde Grumbach, Hauptstraße 33 in Jöhstadt/OT Grumbach, vertreten durch Frau Pfarrerin Arne Mehnert, zu. Beschluss Nr. 471: Annahme der öffentlich benannten Geldzuwendungen der Spendengeber durch die Stadt Praxis für Podologie 50,00 KiTa Grumbach Stadt Jöhstadt Anett Bräuer, Grumbach Fleischerei Einenkel, 20,00 Weihnachtsmarkt Stadt Jöhstadt Jöhstadt Jöhstadt Beschluss Nr. 472: Annahme der öffentlich benannten Sachzuwendungen der Spendengeber durch die Stadt Steffen und Karin Wenzel, 83,70 Spendenlauf Stadt Jöhstadt Steinbach Mensch gegen Maschine Radsport Weinhold, 250,00 Spendenlauf Stadt Jöhstadt Marienberg Mensch gegen Maschine Seite 9 von 12

10 Beschluss Nr. 472: Annahme der öffentlich benannten Geldzuwendungen der Spendengeber durch die Stadt Praxis für Podologie 50,00 KiTa Grumbach Stadt Jöhstadt Anett Bräuer, Grumbach Fleischerei Einenkel, 20,00 Weihnachtsmarkt Stadt Jöhstadt Jöhstadt Jöhstadt Beschluss Nr. 473: Annahme der öffentlich benannten Geldzuwendungen der Spendengeber durch die Stadt Sanitärtechnik Andreas 200,00 Kindergarten Jöhstadt Stadt Jöhstadt Venohr, Jöhstadt SV 90 Jöhstadt 20,00 Weihnachtsmarkt Stadt Jöhstadt Jöhstadt Uwe Steinbach 50,00 Andreas Gegentrum Stolln Stadt Jöhstadt Falk Martin 50,00 Andreas Gegentrum Stolln Stadt Jöhstadt Eisenbahn Bau und 500,00 Andreas Gegentrum Stolln Stadt Jöhstadt Betriebsges. mbh Dr. Jens Uhlig 100,00 Andreas Gegentrum Stolln Stadt Jöhstadt Frank Schaarschmidt 20,00 Andreas Gegentrum Stolln Stadt Jöhstadt Frank Kaaden 75,00 Andreas Gegentrum Stolln Stadt Jöhstadt Madeleine Zimmermann 20,00 Andreas Gegentrum Stolln Stadt Jöhstadt Seite 10 von 12

11 Holger Schroot 50,00 Andreas Gegentrum Stolln Stadt Jöhstadt Martina Hirschböck 20,00 Andreas Gegentrum Stolln Stadt Jöhstadt Armin Schreiter 20,00 Andreas Gegentrum Stolln Stadt Jöhstadt FC Bayern Fanclub 400,00 Andreas Gegentrum Stolln Stadt Jöhstadt Preßnitztal Beschluss Nr. 474: Annahme der öffentlich benannten Geldzuwendung des Spendengebers durch die Stadt Auto Hofmann 50,00 KiTa Grumbach Stadt Jöhstadt Jöhstadt Abstimmungsergebnis: 12 Ja Stimmen 1 Befangenheit Beschluss Nr. 475: Annahme der öffentlich benannten Geldzuwendung des Spendengebers durch die Stadt André Zinn, 100,00 Andreas Gegentrum Stolln Stadt Jöhstadt Grumbach Abstimmungsergebnis: 12 Ja Stimmen 1 Befangenheit Seite 11 von 12

12 Beschluss Nr. 476: Annahme der öffentlich benannten Sachzuwendung des Spendengebers durch die Stadt S.O.B.I.G. Baumarkt 199,99 Andreas Gegentrum Stolln Stadt Jöhstadt Annaberg GmbH & Co. KG Beschluss Nr. 477: Der Stadtrat beschließt, dass bei dem Grundstückskaufvertrag über das Flurstück 790/2 der Gemarkung Grumbach, von Alexandra Flath, Jöhstadt OT Neugrumbach, und Adriana Flath, Dresden, an Sebastian und Yvonne Baudler, Jöhstadt OT Neugrumbach, ein Vorkaufsrecht nach allen öffentlich rechtlichen Vorschriften nicht ausgeübt werden kann. Abstimmungsergebnis: 12 Ja Stimmen 1 Befangenheit Jöhstadt, den 05. Januar 2018 Olaf Oettel Bürgermeister Impressum Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: Erscheinungsintervall: Stadt Jöhstadt, Markt 185, Jöhstadt Bürgermeister Olaf Oettel Stadtverwaltung Jöhstadt nach Erfordernis Seite 12 von 12

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