Holger Malterer. das musst Du wissen
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- Heiko Grosse
- vor 6 Jahren
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1 Rente, das musst Du wissen
2 Die Flexi-Rente, das Rentenpaket ab 01. Juli 2014 insbesondere die Rente mit 63 ohne Abschläge sowie Grundlagen zum Thema Rente sind heute unser Thema
3 Wie berechnet sich meine Rente? Was kann ich erwarten?
4 Zunächst sind wir Sammler und Jäger wie unsere Vorfahren.
5 Wir sammeln Punkte genauer Rentenpunkte
6 Für unsere Arbeit erhalten wir Geld Jährlich meldet unser Arbeitgeber, was wir im Jahr verdient haben. Davon wurden Rentenversicherungsbeiträge gezahlt
7 2011 haben alle Beschäftigten in Deutschland uro im Durchschnitt verdient Wenn Du auch uro verdient hast, hast Du in 2011 genau 1,00 Rentenpunkt gesammelt. Wenn Du uro verdient hast, bekamst Du 1, Punkte. Wenn Du uro verdient hast, bekamst Du 0, Punkte. Also immer proportional zum Durchschnitt aller anderen.
8 So sammelst Du für jedes Jahr Deine Punkte. Jedes Jahr - Jahr für Jahr Wenn Du nun in Rente gehst multiplizierst Du alle gesa66mmelten Punkte mit dem aktuellen Rentenwert von derzeit 30,45 uro im Westen und 28,66 uro im Osten (Beitrittsgebiet) ab monatlich 31,03 Euro West/ 29,69 Euro Ost
9 Gibt es weitere Punkte? Holger Malterer
10 Für die Geburt eines Kindes erhalten Frauen bis 1991 je 1 Punkt (ab 01. Juli 2014 je 2 Punkte) und ab je 3 Punkte
11 Die berufliche Ausbildung ist beitragspflichtig mit geringeren Beiträgen und somit geringerer Rente aber der Ausbildungsaspekt wird zusätzlich mit dem Durchschnitt bewertet. Die Fachschule bringt 75% max. 0,0625 Punkte berechne über die Gesamtleistungsbewertung.
12 Also immer der DRV einreichen: Ausbildungszeugnisse, Diplome etc. Was fehlt abfordern bei Handwerkskammern, IHKn, Ärzteund Zahnärztekammern, RA Kammern. Anlage 3 Renteninformation prüfen, ob Mindestbewertung durchgeführt und Ausbildungsnachweise erbracht.
13 Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit können Punkte bringen, wenn Beiträge gezahlt wurde von bis hat die Bundesanstalt für Arbeit Beiträge eingezahlt Von bis gilt die Arbeitslosigkeit nur als Anrechnungszeit ab Bei Harz IV gilt: hat die Bundesanstalt für Arbeit Beiträge eingezahlt gemäß SGB VI berechnet nach 80% des eigenen Durchschnitts von bis gilt die Zeit als Beitragszeit (macht durchschnittl. jährlich 2 aus)
14 Nächste Woche willst Du in Rente wann lässt Du prüfen, oder prüfst Du ob alle Zeiten und Beiträge erfasst sind?
15 Wichtig: Zeiten und erfaßte Beiträge zeitnah überprüfen.
16 Renteninformation und Versicherungsverlauf über Versichertenberater anfordern oder via Internet Kontenklärung durchführen Dokumente nachreichen
17 Prüfe Summen aus Versicherungskarten oder Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung mit Summen im Versicherungsverlauf
18 Bitte zur Beratung mitbringen: 1. Personalausweis ggf. Vollmacht 2. Alle Geburtsurkunden/Familienstammbuch 3. Versichertennummer Rente und Krankenkasse 4. Letztes Schreiben vom Rentenversicherungsträger und Betriebsrententräger 5. Steuerliche Identifikationsnummer 6. IBAN und BIC (vom letzten Kontoauszug) 7. Letzter Versicherungsverlauf 8. Versicherungskarten oder Dokumente mit bisher nicht erfassten Beschäftigungszeiten 9. Haben Sie Auslandszeiten und Belege hierzu
19 Das Rentenpaket 2014: Was zählt zu den 45 Versicherungsjahren
20 Auf die 45 Jahren werden angerechnet: Holger Malterer Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Zeiten der geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung), Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit, Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung bzw. selbständigen Tätigkeit vorhanden sind, Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen, Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden, Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung, Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld, Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers), Ersatzzeiten (zum Beispiel politische Haft in der ehemaligen DDR).
21 Nicht berücksichtigt werden Holger Malterer bestimmte Anrechnungszeiten (zum Beispiel wegen eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs), Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, Zurechnungszeiten und zusätzliche Wartezeitmonate aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings. Freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nicht mitgezählt, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen nur mit, wenn diese Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind. Auch Pflichtbeitragszeiten vor dem 17 Lebensjahr werden mitgezählt
22 Was ändert sich mit der Flexi-Rente ab Juli 2017?:
23 Hinzuverdienste Ab dem 1. Juli 2017 können Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente 6300 Euro im Jahr ( Euro) anrechnungsfrei hinzuverdienen. Diese Regelung gilt dann einheitlich für die alten und neu en Bundesländer. Die bisher geltende monatliche Grenze von 450 Euro wird es nicht mehr geben. Der über den Betrag von 6300 Euro hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet, wie jetzt bereits bei Witwenrenten. Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
24 Die Rente erhöhen durch Beiträge Bisher waren Rentner, die ihre vorgezogene Altersrente in voller Höhe erhielten und daneben noch arbeiteten, in ihrer Beschäftigung versicherungsfrei. Sie mussten also keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen, auch wenn sie ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hatten. Das ändert sich nun. Zukünftig besteht auch für solche Beschäftigungen Rentenversicherungspflicht. Durch die Beiträge erhöht sich regelmäßig der Rentenanspruch.
25 Später in Rente Wenn Sie Ihre Regelaltersrente erst später in Anspruch nehmen und noch eine Zeit lang weiter arbeiten, heiß das für jeden Monat, den Sie über Ihre Regelaltersgrenze arbeiten und keine Rente beziehen, es gibt es einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Wenn Sie Ihre Rente also um ein Jahr hinausschieben, bekommen Sie allein dafür einen Zuschlag von 6 Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente noch durch die laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung.
26 Durch Sonderzahlung Rentenabschläge ausgleichen Wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze bereits eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, müssen Sie für jeden Monat, den Sie die Rente früher beziehen, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Sie können diese Abschläge durch eine Sonderzahlung aber ganz oder teilweise ausgleichen. Bisher war das vom 55. Lebensjahr an möglich. Vom 1. Juli 2017 an können Sie diese Sonderzahlung bereits ab dem 50. Lebensjahr leisten. Nach unseren ersten Berechnungen lohnt sich das nicht. Sie wollen wissen, welchen Betrag Sie aufwenden müssten, um Ihre Rentenabschläge auszugleichen? Dann beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine spezielle Rentenauskunft.
27 Prävention Arbeiten Sie schon länger in Ihrem Beruf? Führen einseitige Bewegungsabläufe oder Besonderheiten in Ihrem beruflichen Umfeld zu gesundheitlichen Belastungen? Die Rentenversicherung bietet in Zusammenarbeit etwa mit Betrieben und Betriebsärzten Präventionsleistungen für Erwerbstätige an. Informationen erhält Ihr Arbeitgeber über den Firmenservice der Rentenversicherungsträger unter firmenservice.drv.info im Internet.
28 Arbeiten als Rentner Vom 1. Januar 2017 an haben Sie die Wahl: Grundsätzlich sind Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Zukünftig können Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Zum 01. Juli des Folgejahres erhöht sich dann Ihre Rente durch die von Ihnen und vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge.
29 Wann kann ich in Rente gehen?
30 1. Regelrente: Rentenbeginn mit 67 Wartezeit 5 Jahre (Jahrgänge 1947 bis 1963 früher Siehe Liste)
31 2. Holger Malterer Als besonders langjährig Versicherter mit 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren (ohne Abschlägen) ab Juli 2014 mit 63 ohne Abschläge für Jahrgang 1953 Jahrgang 1953 mit 63 und 2 Monaten Jahrgang 1954 mit 63 und 4 Monaten usw.
32 3. Als langjährig Versicherter mit 35 Versicherungsjahren mit 67 Jahren (Jahrgänge 1947 bis 1963 früher Siehe Liste) Ab 63 mit Abschlägen (Siehe Liste)
33 4. Schwerbehinderte (ab 50%) abschlagsfrei mit 65 Jahren und ab 62 mit Abschlägen Jahrgänge bis 1952 ab 60 mit Abschlägen und 63 Abschlagsfrei Wartezeit 35 Jahre
34 5. Holger Malterer Frauen bis einschließlich Jahrgang 1951 abschlagsfrei mit 65 und ab 60 Jahren mit Abschlägen wenn nach Vollendung des 40. Lebensjahres 10 Jahre Pflichtbeiträge (121 Monate) für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit geleistet wurden Wartezeit 15 Jahre
35 6. Holger Malterer Renten wegen Arbeitslosigkeit und nach ATZ (mindestens 24 Monate) nur Jahrgänge bis 1951 Abschlagsfrei mit 65 früher möglich - Beratung erforderlich Wartezeit 15 Jahre
36 Rentenantrag Renten gibt es nur auf Antrag der spätestens drei Monate vorher gestellt werden sollte Hier helfen die Versichertenberater/Innen
37 Weitere Renten und Absicherungen: Holger Malterer
38 Witwen- /Witwerrenten kleine: unter 48 Jahre (bzw. 45plus ab Todesjahr 2012) alt beträgt 25% große: über 47 (bzw. 45plus ab Todesjahr 2012) Jahre alt beträgt 55% 60% wenn Ehe vor 2002 begründet und ein Ehepartner vor dem geboren ist. große auch bei Kindererziehung oder Erwerbsminderung Wartezeit: 5 Jahre Mindestehezeit 1. Jahr
39 Erwerbsminderungsrente teilweise (3 bis 6 Stunden) oder volle zugerechnet bis 60igstes Lebensjahr (ab 1. Juli 2014 bis 62igstes Lebensjahr) Wartezeit: 5. Jahre In den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge Vertrauensschutz für vor geborende (Berufsunfähigkeit)
40 Es gibt fast für alle Themen Broschüren die über das Internet kostenlos die über das Internet kostenlos bestellbar sind.
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