Vertrag über Lieferung, Implementierung und Einführung eines IT-Systems (Projektvertrag)
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- Daniela Zimmermann
- vor 8 Jahren
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1 Vertrag über Lieferung, Implementierung und Einführung eines IT-Systems (Projektvertrag) Version Juli (Okt. 98) Seite 1 von 5
2 Vertragsparteien Dieser Vertrag über die Lieferung, Implementierung und Einführung eines IT-Systems wird gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Republik Österreich für die Lieferung, Implementierung und Einführung eines IT-Systems, Version 1.00, abgeschlossen zwischen Republik Österreich / Land... /... vertreten durch <Adresse> im folgenden mit "Auftraggeber" bezeichnet, und... <Firma>... <Adresse> im folgenden mit "Auftragnehmer" bezeichnet, vertreten durch... Vertragszweck und Funktionalität... <Zweck des IT-Gesamtsystems>... Der Auftragnehmer hat sich über alle für die Leistungserbringung notwendigen Umstände ausreichend informiert. Vertragsgegenstand Für den oben genannten Zweck wird der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen: < Anforderungsanalyse Pflichtenhefterstellung Lieferung und Installation der Hardware und Systemsoftware Anpassung, Lieferung und Installation der Anwendungssoftware Einführung der Anwendungssoftware im Hause des Auftraggebers Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstdatenerfassung... Die Anwendungssoftware wird ausschließlich in der/den Programmiersprache(n)... erstellt. Die Anwendungssoftware wird im Maschinencode [und im Sourcecode] geliefert. [Der Sourcecode wird...<wo>... hinterlegt.] [Technische Dokumentation ist mitzuliefern/ zu hinterlegen.] > Version Juli (Okt. 98) Seite 2 von 5
3 Vereinbarter Umfang der Nutzungsrechte an Standardsoftware... Spezifikationen Verfügbarkeit Zeitverhalten (Antwortzeiten) Datenmengen Schnittstellen... Dokumentation Die schriftliche Dokumentation ist in...<zahl>... Stück zu liefern. Schulung Zu schulen sind folgende Personengruppen...<Tabelle Personengruppen, Anzahl der zu schulenden Personen, Art der Schulung(en)>... Zusätzliche Qualitätsanforderungen... < AVB hinausgehend >... Installationsort/Lieferort/Aufstellungsort... <zb Räume des Auftraggebers in Wien,...-Straße>... Erfüllungsort... <zb Räume des Auftraggebers in Wien,...-Straße>... Tag der Betriebsbereitschaft Das beauftragte IT-System muß spätestens am... betriebsbereit sein. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers... <zb zur Verfügung Stellung von Räumen, Telefon für Inland/Ausland, Datenleitungen, IT-Komponenten, Personal,...> Entgelt für Hardware und Systemsoftware Der Kaufpreis für die IT-Komponenten beträgt... Die IT-Komponenten werden gemietet, wobei... Version Juli (Okt. 98) Seite 3 von 5
4 Die IT-Komponenten werden geleast, wobei auf Basis des Kaufpreisäquivalents von ATS... [und des derzeitigen VIBOR von...%]/[des fixen Bankzinssatzes] 1 und des Leasingfaktors... folgendes monatliches Leasingentgelt vereinbart wird: ATS... Das Leasingentgelt ist [fix]/[variabel]. Entgelt für Software Das Entgelt für die Anwendungssoftware beträgt... Zeit-, Phasen- und Zahlungsplan... Besondere Regelungen betreffend das Projektmanagement Abweichend von den AVB Projekt wird vereinbart,... - Frist für Bekanntgabe von Änderungswünschen:... - Frist für Bekanntgabe von Aufstellungsvoraussetzungen und/oder Mitwirkungspflichten:... - Projektplanungs-Software des Auftraggebers:... - Textverarbeitungssystem des Auftraggebers:... - Elektronischer Kommunikationsstandard des Auftraggebers: Abnahmetest Leistungstest Dauertest ja/nein ja/nein Garantiefrist Während der Garantiefrist von...<anzahl>... Monaten wird der Auftragnehmer die IT- Komponenten gemäß den Regelungen in den AVB Wartung ohne Berechnung eines gesonderten Entgelts warten und betriebsbereit halten. Besondere Zusagen betreffend die Verfügbarkeit von Wartungsdienstleistungen... < über AVB hinausgehend > Besondere Sicherheitsstandards für vertrauliche Dokumente... < über AVB hinausgehend > 1 Bei Entscheidung zwischen fixem und variablem Zinssatz ist die voraussichtliche Entwicklung des Zinssatzes über die Laufzeit des Vertrages zu beachten. Version Juli (Okt. 98) Seite 4 von 5
5 Sonstiges... Priorität der Dokumente Für diesen Vertrag gelten folgende Dokumente in fallender Reihenfolge ihrer Priorität < a) dieser Vertrag b) in diesem Vertrag erwähnte Allgemeine Vertragsbedingungen der Republik Österreich c) das Angebot des Auftragnehmers vom... d) die Ausschreibung des Auftraggebers vom... > Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL-Kaufrechtsübereinkommen) ist ausgeschlossen. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte in Wien vereinbart. Ort: Datum: Ort: Datum: rechtsgültige Unterschrift rechtsgültige Unterschrift des Auftraggebers des Auftragnehmers Version Juli (Okt. 98) Seite 5 von 5
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