Qualifiziertes Clearing für unbegleitete minderjährige Ausländer (Flüchtlinge)
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- Mareke Förstner
- vor 6 Jahren
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1 Qualifiziertes Clearing für unbegleitete minderjährige Ausländer (Flüchtlinge) Auftraggeber : zuständige Jugendamt Aufgabeninhalte: Sicherstellung der pädagogischen Betreuung und Versorgung Klärung des gesundheitlichen, psychischen und geistigen Entwicklungsstandes Klärung der familiären Hintergründe Klärung des schulischen Bildungsstandes Klärung der ausländerrechtlichen Aufenthaltsperspektive Klärung eines jugendhilferechtlichen Bedarf Amt für Kinder, Jugend und Familie - 1
2 Aufgabenstellung an den Träger Sicherstellung der pädagogischen Betreuung und Versorgung Sicherstellung der Grundbedürfnisse ( Geregelte Einnahme von Mahlzeiten, Ernährung, Kleidung, eigner Wohnraum) Anleitung in lebenspraktischen Bereichen (Toilettennutzung, Körperpflege, Zahnprophylaxe, Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bedeutung von Geld, allgemeine Vermittlung von Normen und Gepflogenheiten in der hiesigen Gesellschaft Gestaltung und Strukturierung eines Alltags Vorgabe einer Tagesstruktur, Vermittlung und Einübung von Hausregeln, Einbeziehung der Interessen der Jugendlichen Angemessene Hinführung zur Freizeitgestaltung Fahrrad fahren, Schwimmen Schwimmkurs, verschiedenste Sportarten (insbesondere Fußball) ausüben, Erkundung der neuen Lebenswelt und des regionalen Umfeldes Amt für Kinder, Jugend und Familie 2
3 Aufgabenstellung an den Träger Familiäre und soziokulturelle Hintergründe erfassen, berücksichtigen und vermitteln Familiäre Hintergründen, Zusammenhänge und Verwandtschaftliche Beziehungen erschließen sich häufig erst im Laufe der Betreuung. Es sind Kontakte zu Verbindung zu Verwandten herzustellen und auch zu klären, in wieweit eine Familienzusammenführung sinnvoll und gewünscht ist. Hobbies, politische Orientierung, kulturelle Interessen, kulturelles Wertsystem Berücksichtigung spezifischer religiöser Feier- und Festtage; Vermittlung von Beachtung und Respekt vor anderen kulturellen Bräuchen- Einbindung in den hiesigen Alltag Begleitung zur gesundheitlichen Abklärung /Behandlung Abklärung von familiären Dispositionen, bekannte Vorerkrankungen, Fluchtbedingte Erkrankungen, Allgemeine Untersuchung, Impfstatus, Zahnstatus, Sehtest Amt für Kinder, Jugend und Familie - 3
4 Aufgabenstellung an den Träger Klärung des psychischen Zustandes und traumatischen Belastungen Erfahrungen aus dem Alltag und Verhalten des Jugendlichen dokumentieren Im Rahmen von 4-6 Gesprächen mit einem externen Psychologen zwecks Erhebung der biologischen Anamnese zur Klärung der persönlichen Hintergründe, der psychischen Befindlichkeit, diagnostischen Einschätzung. Ggfs. Hinzuziehung Kinder und Jugendpsychiater Begleitung der Jugendlichen zu Institutionen, Verbänden, Ärzten, Gerichte, Ämter etc. Amt für Kinder, Jugend und Familie - 4
5 Aufgabenstellung an den Träger Initiierung von Kursen und Tests bezgl. Schulstanderhebung und Sprachförderung Jeder Jugendliche geht binnen drei Tagen in einen Deutschsprachkurs über 3-6 Monaten, damit die Pädagogischen in der Lage sind erzieherisch auf die Jugendlichen einwirken zu können Erstabklärung ausländerrechtlichen Perspektive Begleitung zum Ausländeramt und Meldeamt zu Erfassung und Anmeldung. Unabhängige ausländerrechtliche Beratungsstelle mit dem Jugendlichen aufsuchen Erhebung und Klärung; Dokumente aus dem Herkunftsland, Zukunftsperspektive familiäre Verbindungen in Deutschland oder Europa Familienzusammenführung, Asylantragstellung oder Antrag auf Aufenthaltsrecht Feststellung eines jugendhilferechtlichen Bedarfs sozialpädagogische Diagnostik, psychologische Erkenntnisse,die pädagogische Entwicklung in der Zeit des Clearings sind die Grundlage für die Feststellung eines Jugendhilfebedarfs Amt für Kinder, Jugend und Familie - 5
6 Partizipation der Jugendlichen Das Jugendamt und auch der Träger des Clearing informiert die UMF s über rechtliche und und verwaltungstechnische Abläufe sowie die Rollen der verschiedenen verantwortlichen Akteure am Clearingsprozess. Die Rechte der jugendlichen Flüchtlinge werden entsprechend der Kinderrechtskonvention der UN gesichert. Kind und Jugendgerecht werden die weiteren Prozesse vermittelt. Amt für Kinder, Jugend und Familie - 6
7 Akteure während des Clearingverfahrens Jugendamtes Bezugsbetreuer, pädagogische Mitarbeiter Jugendamt Dolmetscher-und /oder Kulturvermittler Ehrenamtliche Mitarbeiter oder Unterstützer Amtsgericht- Familiengericht und Vormundschaftsgericht Amtsvormund, Vereinsvormund oder ehrenamtlicher Vormund Bezugsbetreuer Mitarbeiter des Ausländeramtes/ Meldeamtes Kinderärzte und Psychologen Lehrer und Sprachmittler Integrationslehrer Ausländerrechtliche Beratungsstellen (Flüchtlingsrat, Diakonie, Caritas) Amt für Kinder, Jugend und Familie - 7
8 Akteure beim Clearingverfahren Jugendamt Bezugsbetreuer päda. Mitarbeiter Amtsgericht Ausländeramt Vormund Kinderarzt ausländerrechtliche Beratungsstelle Psychologe Lehrer Dolmetscher Amt für Kinder, Jugend und Familie - 8
9 Die Aufgabe der Umgebung ist es nicht, das Kind zu formen, sondern ihm zu erlauben, sich zu offenbaren! Maria Montessori Amt für Kinder, Jugend und Familie - 9
Clearingverfahren. (soll 100 Tage nicht überschreiten!)
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