Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 349. Sitzung des Senats am 14. Oktober 2015 verabschiedet.

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1 Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 349. Sitzung des Senats am 14. Oktober 2015 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium und Lehre Senatsentscheid vom Seite 0 von 6

2 Satzung für das Auswahlverfahren in dem Studiengang Hotel- und Restaurantmanagement (HM) der Hochschule Heilbronn vom Aufgrund der 58, 60 und 63 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden- Württemberg (LHG) vom 1. Januar 2005 (GBl. Ba-Wü 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2014, der 6, 11 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) vom 15. September 2005 (GBl. Ba-Wü 2005, S. 630), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 1. April 2014 (GBl. S. 99, 168) sowie 10 der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) vom 13. Januar 2003 (GBl. Ba-Wü 2003, S. 63), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Juni 2015 (GBl. Ba-Wü 2015, S. 396), hat der Senat der Hochschule Heilbronn Technik, Wirtschaft, Informatik am die nachstehende Satzung beschlossen. Senatsentscheid vom Seite 1 von 6

3 1 Verfahren (1) In dem Studiengang Hotel- und Restaurantmanagement werden nach dem Vorwegabzug nach 9 Abs. 1 HVVO 90 von Hundert der Studienplätze nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Die übrigen 10 von Hundert werden nach Wartezeit vergeben ( 11 HVVO) (2) Für die Teilnahme am Auswahlverfahren gilt 3 Abs. 3 Satz 1 HVVO. Die im Zulassungsantrag an zweiter und dritter Stelle genannten Studiengänge gelten ergänzend zum Zulassungsantrag gestellt (Hilfsantrag). 2 Auswahlkommission (1) Zur Vorbereitung der Auswahlentscheidung wird eine Auswahlkommission eingesetzt. Die Auswahlkommission besteht aus zwei hauptberuflichen Professoren/innen des Studiengangs. Die Mitglieder werden vom jeweiligen Fakultätsrat bestellt. Die Auswahlkommission teilt der Leitung der Hochschule die Rangliste gemäß 4 für die Auswahlentscheidung mit. Die Entscheidung über die Auswahl trifft das für die Lehre zuständige Mitglied des Rektorats oder ein Stellvertreter aufgrund der Empfehlung der Auswahlkommission. (2) Die Auswahlkommission berichtet der Leitung der Hochschule und dem jeweiligen Fakultätsvorstand nach Abschluss des Vergabeverfahrens über die Erfahrung mit dem Auswahlverfahren. 3 Auswahlkriterien (1) Die Auswahl erfolgt aufgrund einer gemäß 4 zu bildenden Rangliste nach den in Absatz 2 und 3 genannten Kriterien (2) Für die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens sind nachfolgende Fächer zu berücksichtigen: 1. Mathematik 2. Deutsch 3. Bestbenotete fortgeführte Fremdsprache. (3) Zusätzlich wird die Auswahl nach folgenden Kriterien getroffen Senatsentscheid vom Seite 2 von 6

4 1. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung 2. Berufsausbildung 3. Interkulturelle Erfahrungen, die dem Studium förderlich sind Grundlage der Bewertung nach Nr. 3 ist ein Glaubhaftmachen anhand geeigneter schriftlicher Dokumente. 4 Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung (1) Aus den Kriterien nach 3 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und Absatz 3 Nr. 1 bis 3 wird eine Rangliste nach einer Wertzahl wie folgt ermittelt: 1. Durchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung Note 1,0 ergibt 20 Punkte, je 1 Zehntel 1 Punkt Abzug, damit ergibt die Note 3,0 1 Punkt Maximal mögliche Punktzahl 20 Gewichtung 3-fach Kernfächer Mathematik, Deutsch und bestbenotete fortgeführte Fremdsprache Note 1,0 ergibt 20 Punkte, je 1 Zehntel 1 Punkt Abzug, damit ergibt die Note 3,0 1 Punkt Maximal mögliche Punktzahl 20 Gewichtung 1-fach Berufsausbildung Eine fachbezogene Ausbildung in einem Unternehmen der Hotel-, Gastronomie- oder Tourismus-Branche: 20 Punkte Eine kaufmännische Lehre (inkl. Banklehre): 10 Punkte Maximal mögliche Punktzahl 20 Gewichtung 2-fach Interkulturelle Erfahrung / Praktische Tätigkeit Berufliche oder schulische Auslandserfahrung im fremdsprachigen Ausland bzw. Ausübung einer fachbezogenen (vorrangig im Bereich des Tourismus, der Hotellerie/Beherbergung oder Gastronomie) praktischen Tätigkeit (kann auch im Inland absolviert worden sein) mit einer Dauer von mindestens 3 Monaten: pro Land und pro praktische Tätigkeit: 5 Punkte, maximal jedoch insgesamt 10 Punkte Maximal mögliche Punktzahl 10 Gewichtung 2-fach 20 Senatsentscheid vom Seite 3 von 6

5 (2) Bei der Studienplatzvergabe nach 1 Abs. 1 S. 1 werden die Bewerber/-innen mit der höchsten Wertzahl vorrangig berücksichtigt. (3) Bei Ranggleichheit bestimmt sich die Rangfolge nach 16 HVVO. 5 Bewerbungsunterlagen und Zulassungsantrag Zur Bewerbung um einen Studienplatz im Studiengang Hotel- und Restaurantmanagement ist ein besonderer Zulassungsantrag einzureichen. Diesem sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. Beglaubigte Kopien der Originaldokumente zu einer studiengangbezogenen Berufsausbildung nach 3 Abs. 3 Nr Eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung sowie die weiteren, gem. der 3 5 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Hochschule Heilbronn, notwendigen Unterlagen. Im Übrigen gelten die Regelungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Hochschule Heilbronn vom in der jeweils gültigen Fassung. 6 Bewerbungsfrist Eine Zulassung ist abhängig von den in der Kapazitätsverordnung (KapVO) des Wissenschaftsministeriums definierten Regelungen, wie etwa der Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ZZVO- HAW). Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Sommersemester ist der 15. Januar. Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Wintersemester ist der 15 Juli. Der Zulassungsantrag einschließlich aller erforderlichen Unterlagen muss bis zu diesem Zeitpunkt bei der Hochschule Heilbronn eingegangen sein (Ausschlussfrist). Senatsentscheid vom Seite 4 von 6

6 7 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren für das Wintersemester 2016/17. Gleichzeitig tritt die Satzung für das Eignungsfeststellungsverfahren in dem Studiengang Hotel- und Restaurantmanagement vom außer Kraft. Heilbronn, den Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder - Rektor - Die Satzung wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 08. Dezember 2010, öffentlich bekannt gemacht. Heilbronn, 26. Oktober 2015 Leitung Akademische Abteilung Senatsentscheid vom Seite 5 von 6

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