Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung inkl. Sozialregress. Referent: Patrick Bauer Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht
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- Hannelore Seidel
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1 Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung inkl. Sozialregress Referent: Patrick Bauer Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht
2 Vorsorgen Ausgangslage: Man kommt in die Situation, in der man eigene Entscheidungen nicht mehr treffen kann. Warum jetzt vorsorgen? Heute können Sie noch für sich bestimmen! Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet das Betreuungsgericht über Sie SBP - Rechtsanwälte 2
3 Vorsorgevollmacht Rechtlich sind Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu unterscheiden. Sie kann formfrei erstellt werden. Ausnahme: Bei Grundstücksangelegenheiten ist die notarielle Form erforderlich. Die Vollmacht kann hinterlegt werden (Zentrales Vorsorgeregister) SBP - Rechtsanwälte 3
4 Vorsorgevollmacht Vollmacht: Sie ermächtigen einen Dritten zur Teilnahme am Rechtsverkehr in Ihrem Namen. Regelungsbereiche: - Gesundheitssorge - Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten - Vermögenssorge - Behördenangelegenheiten - Post- und Fernmeldeverkehr - Unterhaltvollmacht SBP - Rechtsanwälte 4
5 Vorsorgevollmacht Keine Kontrolle des Betreuungsgerichts über die Vermögenssorge. Tipp: Bestimmen Sie einen Kontrollbevollmächtigen bei größeren Vermögenswerten. Genehmigung durch das Betreuungsgericht bei: - Freiheitsentziehenden Maßnahmen - Freiheitsentziehender Unterbringung - Gefährlicher Heilbehandlung SBP - Rechtsanwälte 5
6 Rechtliche Grundlagen Die Grundlage des Betreuungsrecht sind die 1896 ff. BGB. Die Vollmacht ist in den 164 ff. BGB geregelt. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten wird als Auftrag bezeichnet. Der Auftrag findet seine Grundlage in den 662 ff. BGB. Wichtig: Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen, aktualisiert und/oder angepasst werden SBP - Rechtsanwälte 6
7 Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung ist in den 1896, 1897 BGB geregelt. Das Betreuungsgericht hat bei der Auswahl eines Betreuers die Vorschläge des Betreuten zu berücksichtigen, 1897 Abs. 4 BGB. Keine Geschäftsfähigkeit notwendig. Wichtig: Kenntnis des Gerichts von der Betreuungsverfügung Kontrolle der Betreuung durch das Gericht Die Einsetzung des Betreuers erfolgt nur, wenn es erforderlich ist. Achtung: Die Vorsorgevollmacht gilt immer im Außenverhältnis! SBP - Rechtsanwälte 7
8 Auf was sollten Sie achten? Ehepartner und nahe Verwandte treten nicht automatisch in die Rechte und Pflichten des Geschäftsunfähigen ein. Für die Bevollmächtigung ist ein absolutes Vertrauensverhältnis wichtig. Auf das Alter und die Erfahrung der zu bevollmächtigten Person ist zu achten. Geltungsdauer: Die Vorsorgevollmacht endet mit dem Tod (str.). Deswegen: Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus SBP - Rechtsanwälte 8
9 Kontrollbetreuung Der Kontrollbetreuer überwacht den Aufgabenkreis eines Bevollmächtigten/Betreuers. Die Kontrollbetreuung ist parallel zu einer Vorsorgevollmacht angeordnet. Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung schließen sich gegenseitig nicht aus. Geregelt in 1896 Abs. 3 BGB. Erforderlich, wenn der durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht besteht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird SBP - Rechtsanwälte 9
10 Sozialregress Verwandte in gerader Linie schulden sich Unterhalt, 1601 BGB. Neben dem Kindes- und Ehegattenunterhalt gibt es den Elternunterhalt. Unterhaltsansprüche gehen in Höhe der Leistungsgewährung auf den Sozialhilfeträger über, 94 SGB XII. Allgemein auch als Sozialregress bezeichnet SBP - Rechtsanwälte 10
11 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! Referent: Patrick Bauer Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Kanzlei: SBP Rechtsanwälte
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