Informationen für Studienbewerber/innen Anrechnung vor dem Studium erworbener Kompetenzen

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1 Informationen für Studienbewerber/innen Anrechnung vor dem Studium erworbener Kompetenzen I Hintergrund und Ziele Die Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht ist ein Institut der staatlich anerkannten privaten Steinbeis-Hochschule Berlin (SHB), an der lebenslanges Lernen im Sinne des Bolognaprozesses besonders gefördert wird. Wir gehören zu den ersten Hochschulen, die den Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium und die Forderung des Deutschen Industrie und Handelskammertages sowie der Hochschulrektorenkonferenz umsetzen. Unsere Zielgruppe sind ausschließlich beruflich Qualifizierte, denen wir die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Studiums unter Anrechnung bereits erbrachter Leistungen eröffnen. Damit fördern wir die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen dem Hochschulsystem und dem System der beruflichen Ausund Weiterbildung in besonderem Maße und genießen den Zulauf von Studierenden aus dem gesamten Bundesgebiet. Wir öffnen unsere Türen für Berufstätige, die studieren möchten und erkennen an, was unsere Bewerber neben und während ihrer bisherigen Erwerbsbiographie erlernt haben. Damit verfolgen wir diese Ziele: Umfassende Qualifizierungsmöglichkeiten der Fachkräfte in der öffentlichen Verwaltung und im Non Profit-Bereich. Vermeidung der Mehrfachprüfung von bereits erworbenen und langjährig angewendeten Kenntnissen und Fähigkeiten im Rahmen der Berufstätigkeit. Erleichterung des Studiums durch verkürzte Studienzeiten und geringere Studiengebühren. Deckung des künftigen Bedarfs an akademisch ausgebildeten Fachkräften und Förderung neuer Potentiale. Steigerung der Qualität in der beruflichen Weiterbildung durch Kooperation mit Trägern der Erwachsenenbildung. Die Rahmenprüfungsordnung der SHB vom ermöglicht die Anerkennung von bereits erworbenen Kompetenzen auf unsere Studiengänge: Leistungsnachweise aus bereits absolvierten Studien- bzw. Ausbildungsgängen sowie Weiterbildungsmaßnahmen und Projektarbeit können auf schriftlichen Antrag des Studierenden im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bis zu maximal der Hälfte des für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte anerkannt werden, soweit die Gleichwertigkeit mit dem Studienmodul des vorliegenden Studiengangs vom PAS festgestellt wurde. Diese Leistungsnachweise dürfen nur einmal angerechnet werden. (RPO 3 (4)) Es gibt zwei Anrechnungsverfahren: 1. Pauschale Anrechnung von Bildungsgängen der Kooperationspartner (Kommunales Bildungswerk e.v., dbb akademie, Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden, Südwestfälisches Studieninstituts und Verwaltungsakademie für Westfalen, Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Südsachsen, IKOME Leipzig, Weinsberger Forum, Betreuer/innen Weiterbildung Münster) sowie von an anderen Instituten der Steinbeis-Hochschule erbrachten Leistungen. 2. Individuelle Anrechnung von Leistungen je nach Portfolio des Anrechnungsaspiranten.

2 Laut KMK-Strukturvorgaben setzen weiterbildende Masterstudiengänge einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraus. Dieses Kriterium ist für die AOEV aus Gründen der Akkreditierung unabdingbar. Unsere Studiengänge ermöglichen es, bis zu 50% des Studienumfangs durch außerhochschulisch erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten zu ersetzen bzw. anzurechnen. Der Prüfungsausschuss prüft, ob die angerechneten Kenntnisse und Fähigkeiten dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll; d.h. sie müssen ein angemessenes wissenschaftliches Niveau und einen entsprechenden inhaltlichen Bezug zum Studium aufweisen. Außerdem achtet der Prüfungsausschuss darauf, dass es sich um einschlägig qualifizierende Berufserfahrungen bzw. Kompetenzen handelt, da die enge Verzahnung von Studieninhalten und berufspraktischer Erfahrung ein wichtiges curriculares Element in weiterbildenden Studiengängen darstellt. Gemäß der Vorgaben der Akkreditierung gehen wir davon aus, dass im Bereich der Bachelorstudiengänge tendenziell eher ein geringerer Umfang des Studienvolumens als 50% als ersetzbar erachtet werden, z.b. je nach Berufserfahrung bis zu ca. einem Drittel für Meister und Techniker/ Fachwirte und entsprechend weniger für Facharbeiter/Fachangestellte. II Das Verfahren 2.1 Was kann mit der Anrechnung erreicht werden? Im Falle einer Anerkennung Ihres Antrags auf Erlass eines oder mehrerer Studienmodule durch den zuständigen Prüfungsausschuss wird Ihnen die entsprechende Modulprüfung erlassen. Der Besuch der Lehrveranstaltungen des entsprechenden Moduls ist damit hinfällig. Daraus ergibt sich für Sie eine Verringerung Ihres studentischen Workloads (Arbeitszeit). Eine Verkürzung der Studiendauer im Sinne der Einsparung ganzer Semester wird dadurch nicht zwingend erreicht. Es ist auch möglich, dass Ihnen der Besuch der Module erlassen wird, Sie jedoch den/die entsprechende/n Leistungsnachweis/e erbringen müssen. Angerechnet werden kann nur das, was nicht bereits Zulassungsvoraussetzung ist. Prüfen Sie deshalb bitte vorher, ob das, was Sie sich anrechnen lassen wollen, auch über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinausgeht. 2.2 Akteure im Anrechnungsverfahren Der Anrechnungsprozess ist durch eine arbeitsteilige Struktur gekennzeichnet, d.h., dass an unterschiedlichen Stellen im Verfahren verschiedene Akteure mit der Bearbeitung und Begutachtung Ihres Antrages und schließlich auch mit der Beschlussfassung darüber befasst sind. Dies sind der zuständige Prüfungsausschuss, die zuständige Studiengangsleitung und die Fachbeauftragten (Lehrkräfte) der Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht.

3 2.3 Ablauf Zur Antragstellung nutzen Sie ein von uns zur Verfügung gestelltes Formular, in das Sie Ihre bisher erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen eintragen. Das sich anschließende Anrechnungsverfahren stellt sich schematisch wie folgt dar: Identifikation des Moduls Formale Anrechnungsvoraussetzungen erfüllt? Vergleich der fachlichen Inhalte Vergleich der Leistungsnachweise (Prüfungsaufgaben) Vergleich der empfohlenen Literatur Feststellung von anrechenbaren Äquivalenzen keine Anrechnung NEU ab 2013: Auch informell erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können angerechnet werden. Die Prüfung erfolgt im Eignungstest.

4 III Die Antragstellung 3.1 Erfolgskriterien für Ihren Anrechnungsantrag Vollständigkeit der Informationen: Bitte beachten Sie, dass Sie für alle beantragten Module die entsprechenden Nachweise erbracht haben. Besonders zu beachten ist dabei, dass Sie für alle in den Modulen zu erzielenden Lernergebnisse Ihre entsprechende persönliche Befähigung nachvollziehbar, glaubhaft und überprüfbar belegen können. Wichtig: es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden! Gültigkeit von Kompetenzen: Aus dem Antrag muss erkennbar werden, dass der Antragsteller / die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über die zur Anrechnung eingebrachten Fähigkeiten verfügt. Das folgende Beispiel soll diese Aussage veranschaulichen. Beispiel für die Gültigkeit: Ein Zertifikat, welches zum Zeitpunkt der Ausstellung die Befähigung zu einer bestimmten Tätigkeit bescheinigt, beispielsweise ein Motorradführerschein, sagt nicht, dass man auch 20 Jahre nach Erhalt dieses Zertifikats noch über die darin bescheinigten Kompetenzen verfügt. Um beim Beispiel des Motorradführerscheins zu bleiben, wäre dies tendenziell eher nicht der Fall, wenn nach der bestandenen Prüfung über einen längeren Zeitraum beispielsweise einen Zeitraum von 20 Jahren - keine Fahrpraxis mehr erfolgt. Im Falle einer kontinuierlichen Fahrpraxis in einem entsprechenden Zeitraum wäre im Gegensatz dazu jedoch davon auszugehen, dass die hier erforderlichen Kompetenzen vorhanden wären, und darüber hinaus in diesem Zeitraum vermutlich stetig weiterentwickelt wurden. Bei Leistungsnachweisen, die älter als 20 Jahre sind, ist deshalb darauf zu achten, dass nach Erwerb des Nachweises die erworbenen Kompetenzen auch Einsatz fanden. Die Antragsdokumente finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt Bewerbung des jeweiligen Studiengangs. 3.2 Übersicht anzurechnender Leistungen kurze Erklärung der Spaltenüberschriften: "auszufüllen mit Bezug auf SPO der SHB : SPO SHB B.A. I Module: Angabe des Moduls, welches erlassen werden soll (z.b.: GL 4 Finanzen ) Inhalt: Angabe der Inhalte des zu erlassenen Moduls (siehe Schwerpunkte entsprechend der SPO, neben dem Name des Moduls) Workload: ebenfalls der SPO zu entnehmen LNW: Leistungsnachweise gemäß SPO (Klausur, TDR, Präsentation) "auszufüllen mit Bezug auf erbrachte Leistungen": Anzurechnende LNW: Studiengang (o.ä.) xy Module: Angabe der Leistungen, die bereits erbracht wurden und angerechnet werden sollen (z.b.: BWL-Studium > Seminar xy) Inhalt: Angabe der Schwerpunkte und Inhalte der erbrachten Leistungen Workload: Wird üblicherweise in Credit Points angegeben (1 CP = 30 Stunden). Wenn Credit Points nicht bekannt sind, sind die Stunden bzw. Tage anzugeben. LNW: Leistungsnachweise der der anzurechnenden Module, die erbracht wurden

5 3.3 Termine Der Antrag auf Anrechnung muss mind. 2 Monate vor Stattfinden des betreffenden Studienmoduls eingereicht werden. 3.4 Datenschutz Ihre Daten werden gemäß den Regelungen des Datenschutzes vertraulich behandelt. IV Auswirkungen der Anrechnung auf die Studiengebühr Bei Anrechnung werden von den Gesamtkosten je angerechnetem Credit Point (siehe SPO) jeweils 60 abgezogen. Hinzu kommt für das Anrechnungsverfahren eine einmalige Verwaltungsgebühr von 90. Der Leistungsnachweis TDR wird mit 2 CP berechnet. V Informationen Studienberatung Ramona Groneberg (M.A.) Telefon: 030 / Telefax: 030 / ramona.groneberg@stw.de Internet: Steinbeis-Hochschule Berlin Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht Gürtelstraße 29a/30, Berlin

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