Kooperation und Vernetzung im Kinderschutz
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- Insa Kästner
- vor 6 Jahren
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1 Kooperation und Vernetzung im Kinderschutz Kurzfassung des Projektes: Im Rahmen von Beratungs- und Vereinbarungsprozessen sollen unter Beteiligung des öffentlichen Trägers sowie frei-gemeinnütziger und ggf. der privat-gewerblicher Träger von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe in Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen exemplarisch bereits geschlossene und / oder in Vorbereitung befindliche Vereinbarungen gem. 8a SGB VIII evaluiert werden. Mit diesem Vorhaben wird die bereits 2011 begonnene Arbeit fortgesetzt. Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Modellprojekt des DKSB Kreisverbandes Unna finden Berücksichtigung. Mit dem Vorhaben des DKSB LV NRW e.v. geht es neben der Gestaltung der Schnittstellen Freier Träger Jugendamt auch um die damit einhergehende institutionsinterne Auseinandersetzung bisheriger Praxis im Kinderschutz. Diese Entwicklungen werden bezogen auf die jeweiligen Arbeitsfelder differenziert berücksichtigt (Kita, Offene Ganztagsgrundschulen, Träger ambulanter und stationärer Jugendhilfe, Jugendzentren und Verbandsarbeit, Beratungsstellen, usw.). Aufmerksamkeit sollen im Rahmen der Erhebung auch Regelungen und Erfahrungen zur Beteiligung der Eltern und der Kinder an der Risikoabschätzung erlangen, da nach bisherigen Erkenntnissen dieser gesetzlich vorgegebene Schritt ( 8a SGB VIII) sowohl in Vereinbarungen wie in der Praxis vernachlässigt wird. Es ist beabsichtigt, nicht nur die schriftlichen Kooperationsvereinbarungen, sondern auch die tatsächlich gelebte Praxis zu ermitteln. Erkenntnisse und Erfahrungen aus den unterschiedlichen Perspektiven werden als Empfehlungen für Nachhaltigkeit von Kooperationen im Kinderschutz dokumentiert. Sie bilden gleichsam die Basis für eine Handreichung, die der Initiierung und Fortschreibung der Kooperationen mit neuen Partnern auf Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes dienen soll. Fachliche Standards sollen vor diesem Hintergrund einen Orientierungsrahmen für diejenigen
2 aufzeigen, die Schritte zur Einrichtung und Pflege von interdisziplinären Kooperationen gehen und / oder über solche Schritte entscheiden. Die Handreichung soll Eckpunkte für fachliche Standards zur Kooperation und Vernetzung im Kinderschutz unter besonderer Berücksichtigung einer interinstitutionellen Zusammenarbeit liefern. Wenn Sie bzw. Ihr Träger Interesse an einer Teilnahme an dem Projekt haben, so melden Sie sich einfach bei uns! Wir freuen uns über eine rege Beteiligung an der Evaluation und bieten gleichzeitig unsere Fachkompetenz im Sinne einer Organisationsberatung bezogen auf die Entwicklung bzw. Anpassung/Überarbeitung von Vereinbarungen an. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite. Theoretischer Hintergrund des Projektes: Die Optimierung regionaler Kinderschutzkonzepte setzt ein Verständnis voraus, in dem bereits der Aushandlungsprozess von Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe als Qualitätsentwicklung im Kinderschutz verstanden wird. Ziel der Vereinbarung nach 8a SGB VIII war und sind verbindliche Absprachen, die eine Zusammenarbeit zwischen den im Kinderschutz relevanten Institutionen systematisieren und verlässlich gestalten. Für eine nachhaltige Absicherung der Standards und Abläufe muss die Handlungssicherheit der betroffenen Mitarbeiter/innen durch kontinuierliche Reflexion gewährleistet sein. Dazu gehören auch Anpassungsleistungen an aktuelle (rechtliche) Entwicklungen und Praxiserfahrungen (aus Fehlern lernen). Die Studie Kindeswohlgefährdung Ursachen, Erscheinungsformen und neue Ansätze der Prävention des MGFFI von 2010 weist auf die Notwendigkeit der Konkretisierung und Präzisierung der bestehenden Vereinbarungen hin (ebenda S. 200). Gleichzeitig findet sich auch die Aussage, dass Einblicke in die tatsächliche Umsetzung der Vereinbarungen in die Praxis fehlen. Festzustellen ist ferner, dass die Umsetzung regional sehr unterschiedlich ist. Gilt diese Feststellung schon für Vereinbarungen im Bereich der Kinder- und
3 Jugendhilfe, trifft sie umso mehr zu, wenn es nun um Vereinbarungen zwischen verschiedenen Systemen, Professionen und Aufgaben geht. Vorteile einer interdisziplinären Zusammenarbeit im Kinderschutz liegen dabei auf der Hand: Sie ebnet Wege, eröffnet neue Perspektiven, schafft Ordnung und Klarheit in der Frage der Zuständigkeit, strukturiert Vielfalt, öffnet Orte des Austausches, optimiert Hilfe und erzeugt Synergieeffekte. Diese Aspekte wurden auch von der Expertenkommission Kinderschutz in Nordrhein- Westfalen gesehen. Im Abschlussbericht vom fordert diese die Schaffung interdisziplinärer Netzwerke, die geeignet sind, den Kinderschutz vor Ort nachhaltig zu verbessern (ebenda Seite 51). In einer engen Vernetzung der Angebote von Jugendhilfe und Gesundheitshilfe sah die Kommission einen wesentlichen Ansatz für einen wirksamen Kinderschutz (ebenda Seite 51). Das neue Bundeskinderschutzgesetz greift ebenfalls die Bedeutung einer strukturellen Zusammenarbeit im Kinderschutz auf. So sollen die Länder für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz Sorge tragen ( 3[1]). 4 weist auf die Notwendigkeit einer Kooperation hin, denn nur auf dieser Grundlage ist zu erwarten, dass Ärztinnen oder Ärzte und andere Geheimnisträger zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung oder zur Klärung des Hilfebedarfs auch Beratung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch nehmen ( 4[1],[2]). Einerseits gibt es diesen berechtigten Anspruch, andererseits kommt die Studie zur Kindeswohlgefährdung (ebenda S. 126) zu dem Ergebnis, dass es zwischen Jugendämtern, Schulen und medinzinisch-therapeutischen Diensten eher fallbezogene Kooperationen gibt, während fallunabhängige Kooperationen nur wenig ausgeprägt sind bzw. nicht gut funktionieren. Und auch die Handlungssicherheit in der Kinder- und Jugendhilfe ist noch nicht flächendeckend erreicht. Handlungssicherheit, die sich möglicherweise darin zeigt, dass verschiedene Fachkräfte unabhängig voneinander bei einem Fall von Kindeswohlgefährdung annähernd zu einer ähnlichen Risikoeinschätzung und
4 Entscheidung kommen, scheint noch nicht gegeben. ( ) Fachkräften des Gesundheitssystems und der Schulen sind die Verfahrenswege und Methoden weniger vertraut und auch nicht vorgeschrieben. ( ) Hier zeigt sich die Schwierigkeit, wie sozialpädagogische Standards an fachfremde Personen herangetragen werden können und wie bedeutsam ein gegenseitiges Verstehen und Übernehmen dieser Zugänge und Sichtweisen ist. (ebenda S. 231) Vor dem Hintergrund eines (gemeinsamen) Verständnisses über Grundbedürfnisse von Kindern, Folgen unzureichender Befriedigung kindlicher Grundbedürfnisse, Erscheinungsformen von und gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdungen gilt es durch koordinierte Bemühungen aller Institutionen das bestehende Potential zu nutzen und zu optimieren. Standards zur Kooperation und Vernetzung im Kinderschutz greifen Erfahrungen aus der Praxis auf. Demnach gelingt ein Miteinander nur, wenn das - Leistungsspektrum der beteiligten Akteure wechselseitig transparent ist, - eigene Problemlösungsmechanismen thematisiert und definiert werden; - Bereitschaft besteht, die eigenen Möglichkeiten zur Unterstützung / zum Schutz des Kindes auszuschöpfen; - die Einschaltung der anderen Institutionen nicht als Abgabe einer Verantwortung gesehen wird, sondern als Hinzuziehung weiterer Verantwortungsträger und damit zusätzliche Möglichkeiten, - verbindliche Handlungsschritte für die Kooperation im Einzelfall konzipiert und verabredet werden. Fachliche Standards sollen vor diesem Hintergrund einen Orientierungsrahmen für diejenigen aufzeigen, die Schritte zur Einrichtung und Pflege von interdisziplinären Kooperationen gehen und / oder über solche Schritte entscheiden.
5 Weiterführende Literatur zum Projekt: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (Hrsg.): Umsetzung von 8a SGB VIII (Schutzauftrag) in Baden-Württemberg. Abschlussbericht. Stuttgart Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland- Pfalz (Hrsg.): Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung - Evaluationsbericht zur Umsetzung 8a SGB VIII in den Jugendämtern. Mainz Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.v. (Hrsg.): Qualität für Kinder Empfehlung zur Umsetzung des 80 SGB VIII im DKSB. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Erarbeitet vom Ausschuss 8a SGB VIII. Berlin Stadt Leipzig / Jugendamt (Hrsg.): Komplexer Hilfebedarf Perspektiven der Kooperation von Jugendhilfe, Psychiatrie und Schule. Abschlussbericht zum Landesmodellprojekt des Jugendamtes Leipzig und der Universität Leipzig in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt November 2007-September Leipzig Prof. Dr. Johannes Münder (Hrsg.): Untersuchung zu den Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Trägern von Einrichtungen und Diensten nach 8a Abs. 2 SGB VIII. Berlin 2007 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. (Hrsg.): Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des 8a SGB VIII. Berlin Institut für Soziale Arbeit e.v. (Hrsg.): Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arbeitshilfe zur Kooperation zwischen Jugendamt und Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe. Münster 2006.
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