Dossier «Organspende» Sollen in der Schweiz alle Personen ohne expliziten Widerspruch als Organspender fungieren?
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- Götz Hochberg
- vor 6 Jahren
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1 Sollen in der Schweiz alle Personen ohne expliziten Widerspruch als Organspender fungieren? Es gilt als unbestritten, das aktuell viele Personen zum Überleben auf ein Organ eines Spenders angewiesen sind. Diese Organe werden gegen eigene Organe ausgetauscht, wenn die eigenen Organe nicht mehr die lebensnotwendigen Funktionen erfüllen können. Heute ist zur Entnahme eines Organs bei verstorbenen Personen eine explizite Einwilligung des Spenders notwendig. Das heisst, dass alle Personen, die sich weder für oder gegen eine Organspende ausgesprochen haben (keine Willensäusserung), für eine Organspende nicht in Frage kommen. Eine umstrittene Idee zur Lösung dieser Problematik ist, dass all jene Personen, die ihren Willen nicht geäussert haben, neu als Spender gelten und Organe entnommen werden können. Weiterhin wäre es möglich, dass man sich gegen eine Organentnahme wehren kann, indem eine Person dies explizit so festhält. Organisationen mit unterschiedlichen Hintergründen wurden zu einer Stellungnahme eingeladen (1 A4-Seite) und diese Texte wurden in diesem Dokument zusammengefügt. Sie wurden von «Jugend debattiert» weder bearbeitet noch auf ihre inhaltliche Korrektheit überprüft. 1 YES Jugend debattiert Thurgauerstrasse Glattpark (Opfikon) +41 (0) info@yes.swiss
2 Auch Faulheit kann leben retten Ich wurde mit der Stoffwechselkrankheit Cystische Fibrose geboren. Davon betroffen sind unteren anderem die Lungen, welche Schleim produzieren, den man mit täglicher Atemtherapie versucht zu lösen und auszuhusten. Meine Lungenfunktion nimmt von Jahr zu Jahr ab und beträgt aktuell noch gut 30% einer gesunden Lunge. Da diese Krankheit unheilbar ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man versucht eine Lungentransplantation oder man stirbt daran. Sind wir doch mal kurz ehrlich miteinander: Wir Menschen sind faul. Wir gehen gerne den einfachsten Weg. Das gilt auch für die Organspende. Wenn ich mit Menschen über das Thema Organspende rede, höre ich immer wieder den gleichen Satz: Ich wollte diesen Ausweis eigentlich schon lange machen. Eine grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer befürwortet Organspende. Aber wie es so kommt im Alltag; man hat noch 1000 andere Dinge im Kopf. Und so geht das Ausfüllen des Organspende-Ausweises dann wieder vergessen. Das ist nicht schlimm, das ist absolut menschlich. Aber warum nehmen wir der Mehrheit nicht den Aufwand ab und machen sie automatisch zu Spendern? Und glaubt mir, wenn jemand nicht Spender sein will, dann nimmt er sich diese Zeit sehr sehr gerne, um den Widerspruch zu formulieren. Es geht nicht darum, die Leute zu zwingen, ihre Organe zu spenden. Es geht darum, es ihnen zu erleichtern. Es wird niemandem irgend ein Recht entzogen. Keiner verliert die Kontrolle über seinen Körper und was mit ihm geschieht nach dem Tod. Aber jeder erhält die Chance, ein oder sogar mehrere Leben zu retten, auch wenn er zu lebzeiten zu faul war, sich dazu Gedanken zu machen. Stefan Büsser ist Comedian und SRF-Moderator. Der 31-jährige Zürcher setzt sich seit Langem für die Organspende ein und spricht offen über seine Lungenerkrankung Cystische Fibrose. 2 YES Jugend debattiert Thurgauerstrasse Glattpark (Opfikon) +41 (0) info@yes.swiss
3 Statement zur vermuteten Zustimmungslösung Gemäss Transplantationsgesetz gilt in der Schweiz die erweiterte Zustimmungslösung: Organe, Gewebe oder Zellen dürfen postmortal nur dann entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder die nächsten Angehörigen gemäss dem mutmasslichen Willen des Verstorbenen die Einwilligung zur Entnahme geben. Angesichts der steigenden Mortalitätsrate von Personen auf der Warteliste sowie den immer länger werdenden Organwartezeiten wird auf politischer und gesellschaftlicher Ebene jedoch vermehrt über einen Systemwechsel hin zur Widerspruchsregelung diskutiert. Gemäss Widerspruchslösung sind Organspenden zulässig, sofern sich die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht gegen eine Entnahme entschieden hat und sich auch die Angehörigen nicht gegen eine Organspende aussprechen. In Kombination mit etablierten Strukturen und Prozessen könnte sich die Widerspruchsregelung positiv auf das Spenderaufkommen auswirken. Eine Widerspruchsregelung würde zudem bedeuten, dass Menschen, die ihre Organe nicht spenden wollen, ihren Entscheid in einem nationalen Register festhalten können. Ein solches Widerspruchsregister schafft Sicherheit, da es den Wunsch jedes Einzelnen klar dokumentiert. Bei der Widerspruchregelung handelt es sich ferner nicht etwa um eine automatische Spende bei der Organe ungefragt entnommen werden - in jedem Fall bleibt das Gespräch zwischen Ärzten und Angehörigen der verstorbenen Person zentraler Bestandteil des Organspendeprozesses. In über 50% der Gespräche kennen die Angehörigen den Wunsch der Verstorbenen nicht, was wesentlich zur Ablehnungsrate von knapp 60% beiträgt. Hat sich jemand Zeit seines Lebens nicht gegen eine Organspende entschieden, können Hinterbliebene bei geltender Widerspruchslösung jedoch davon ausgehen, dass sich die verstorbene Person vermutlich für eine Spende ausgesprochen hätte. Die so entlastend wirkende Modalität der Widerspruchsregelung kann daher auch treffender als vermutete Zustimmungslösung bezeichnet werden. Swisstransplant ist die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation. Sie führt die Organ-Warteliste und ist für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe zuständig. Ihr Ziel ist die Förderung, Entwicklung und Koordination der Transplantation von Organen, Geweben und Zellen sowie das Informieren der Öffentlichkeit. 3 YES Jugend debattiert Thurgauerstrasse Glattpark (Opfikon) +41 (0) info@yes.swiss
4 Kann fehlender Widerspruch als Einverständnis gelten? In ihrer Stellungnahme 19/2012 Zur Widerspruchslösung im Bereich der Organspende: Ethische Erwägungen prüft die Nationale Ethikommission im Bereich der Humanmedizin NEK, ob ein Wechsel zur Widerspruchslösung aus ethischer Sicht zulässig oder sogar ratsam wäre. Die Kommission kommt einstimmig zum Schluss, dass kein Anlass zu einem Systemwechsel besteht. Es ist empirisch nicht erwiesen, dass die Widerspruchslösung zu einer Erhöhung der Spenderzahlen führt. Vielmehr könnte sie sogar negative Effekte haben, falls die Widerspruchslösung in der Schweizer Bevölkerung auf Misstrauen stiesse. Eine deutliche Mehrheit der Kommission lehnt darüber hinaus die Widerspruchslösung aus grundsätzlichen ethischen Überlegungen ab: Eine Entnahme der Organe ohne explizite Zustimmung der betroffenen Person (oder deren Angehörigen) würde deren Persönlichkeitsrechte verletzen. Die Widerspruchslösung müsste nämlich an die Pflicht geknüpft werden, sich zur Organspende zu äussern. Nur so könnte das Fehlen eines Widerspruchs tatsächlich alseinverständnis zur Organspende gewertet werden. Eine Äusserungspflicht würde aber eine empfindliche Einschränkung des persönlichen Entscheidungsspielraumes bedeuten, und der Bund würde von seinem Neutralitätsprinzip bezüglich Organspende abzurücken. Die NEK anerkennt, dass der Organmangel ein drängendes Problem darstellt. Sie empfiehlt deshalb dem Bund, seine Bemühungen und Ressourcen auf Massnahmen zu konzentrieren, die einen nachweislich positiven Effekt auf die Erhöhung von Spenderzahlen haben und ethisch unbedenklich sind. Dazu zählen neben den bereits stattfindenden Informationskampagnen die Optimierung von Prozessen im Transplantationssystem und in den Spitälern, eine verbesserte Spenderidentifikation, die Weiterbildung des medizinischen Personals und die Professionalisierung des Gesprächs mit den Angehörigen. Die NEK ist eine 2001 vom Bundesrat eingesetzte, unabhängige Expertenkommission. Sie berät die Behörden aus ethischer Sicht im Bereich der Humanmedizin. Ihr Auftrag ist es, über den Forschungsstand zu informieren, Chancen und Risiken der Biotechnologien im humanmedizinischen Bereich zu erkennen und zu einer ethischen Urteilsbildung beizutragen. 4 YES Jugend debattiert Thurgauerstrasse Glattpark (Opfikon) +41 (0) info@yes.swiss
5 Eine echte Spende kann immer nur freiwillig erfolgen Bis heute können in der Schweiz nur dann Organe von Hirntoten entnommen werden, wenn diese im Organspenderausweis ausdrücklich den Wunsch zur Spende ausdrücken oder wenn die Angehörigen ausdrücklich mit einer Spende einverstanden sind. Weil es in der Schweiz einen Mangel an Spenderorganen gibt, wollen manche Politiker sowie die Firma Swisstransplant die sogenannte Widerspruchslösung einführen. Mit der Widerspruchslösung dürften einem Toten automatisch Organe entnommen werden, wenn er sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich dagegen gewehrt hat. Aus der Perspektive von Patienten, die sehnlichst auf ein Spenderorgan warten, ist diese Änderung leicht verständlich. Aber man darf dann nicht mehr von einer Organspende sprechen. Denn eine Spende kann definitionsgemäss immer nur aus freiem Willen erfolgen. Die automatische Organentnahme verletzt klar die Freiheit und die Selbstbestimmung des Menschen. Statt die Organabgabe zur bürgerlichen Pflicht zu erklären, sollte vielmehr das Personal in den Intensivstationen besser geschult werden. Denn für Angehörige ist es schwer, einer Herz- und Lungenspende des hirntoten Verwandten zuzustimmen, wenn er an eine Beatmungsmaschine angeschlossen ist und aussieht, als würde er nur friedlich schlafen. In mehreren Ländern will man die Erwachsenen entscheiden lassen, ihre Organe ausschliesslich an Menschen aus dem persönlichen Umfeld zu spenden oder eine Art Spender-Club zu gründen, wo nur noch jene ein Recht auf ein neues Organ haben, die selber zur Spende bereit sind. Die meiner Meinung nach klügste Lösung stammt aus Österreich. Dort wird erwogen, dass alle Erwachsenen auf ihrer Identitätskarte oder auf dem Krankenkassenausweis festhalten müssen, ob und welche ihrer Organe sie spenden wollen oder nicht. Das hätte den Vorteil, dass sich alle bei vollem Bewusstsein mit der Frage auseinandersetzen müssen und eine freie Entscheidung treffen können. Ethisch handelnde Mediziner suchen aber in jedem Fall das Gespräch mit den Angehörigen. Lukas Niederberger, Geschäftsleiter der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), Zürich 5 YES Jugend debattiert Thurgauerstrasse Glattpark (Opfikon) +41 (0) info@yes.swiss
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