Vergütungsvereinbarung. zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen
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- Ina Sommer
- vor 6 Jahren
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1 vom , Vergütungsvereinbarung zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (nachstehend DVE genannt) - einerseits - und der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch Herrn Dr. Ulf Maywald (nachstehend AOK PLUS genannt) - andererseits - 1
2 vom , 1 Gegenstand/Geltungsbereich 1. Diese Vereinbarung regelt nach 125 SGB V die Vergütung von ergotherapeutischen Leistungen für Versicherte der AOK PLUS. 2. Sie gilt für zugelassene Mitglieder des vertragsschließenden Berufsverbandes und Nichtmitglieder, die den Rahmenvertrag nach 125 Abs. 2 SGB V in der jeweils gültigen Fassung schriftlich anerkannt haben. 2 Vergütung und Abrechnung der Leistungen 1. Die Vergütung der Leistungen im Sinne dieser Vereinbarung richtet sich nach den vereinbarten en gemäß der Anlage 2. Diese e gelten als Höchstpreise im Sinne des 125 SGB V. Sie gelten für Leistungen, die ab dem verordnet wurden. 2. Für die Abrechnung der Leistungen gelten die Festlegungen des jeweils gültigen Vertrages nach 125 SGB V über ergotherapeutische Behandlungen. 3. Die Verordnungen sind nach den Richtlinien des 302 SGB V in der jeweils gültigen Fassung aufzubereiten und abzurechnen. 3 In-Kraft-Treten, Laufzeit 1. Die Vergütungsvereinbarung tritt am in Kraft. 2. Die Vergütungsvereinbarung kann durch jeden Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendervierteljahres, frühestens jedoch zum schriftlich gekündigt werden. Bei einer Kündigung gelten die e bis zum Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung. 2
3 vom , Protokollnotiz zur Transparenzregelung (HHVG): (1) Die Vertragspartner, die diese Vereinbarung unterzeichnen, sind sich einig, dass die hiermit vereinbarten anpassungen dazu führen sollen, den Beruf des Ergotherapeuten attraktiv zu halten und weiteren Nachwuchs für die Praxen zu gewinnen. (2) Die Vereinbarung hat daher auch zum Ziel, die Vergütung der in den Praxen angestellten Therapeuten zukünftig anzuheben. Das HHVG gibt für 125 Absatz 1 Satz 4 Nr.5 SGB V verbindlich vor, dass die Partner der Rahmenempfehlungen über Vergütungsstrukturen einschließlich der Transparenzvorgaben für die Vergütungsverhandlungen zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne oder Arbeitsentgelte zu verhandeln haben. Im Lichte dessen ist Geist und Ziel dieser Vereinbarung, die deutliche Erhöhung der Vergütung in angemessenem Umfang dazu zu verwenden, auch die Vergütung der angestellten Therapeuten zeitnah zu verbessern, damit die vorhandenen Versorgungsstrukturen flächendeckend auch weiterhin sichergestellt werden können. (3) Etwaige Regelungen in den Rahmenempfehlungen, wie z.b. zum Nachweis der Entgelte, werden auf diese Vereinbarung direkt angewandt. 3
4 vom , Dresden, den... Deutscher Verband der Ergotherapeuten e. V. AOK PLUS 4
5 vom , Anlage 2 liste Ergotherapie ab Verordnungsdatum bzw. Pos.Nr. Leistung Ergotherapeutische Behandlung bei motorischfunktionellen Störungen: dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Minuten Einzelbehandlung (bis zu 3 Einheiten an einem Tag) bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuchs Diese Behandlungsposition kann im Einzelfall als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erbracht werden. Dabei können einmal pro Regelfall bis zu 3 Einheiten zusammenhängend als Beratung erbracht und somit als Teil der verordneten Behandlungsserie abgerechnet werden. In diesem Fall kommt ergänzend die Ziffer zur Abrechnung. Dies gilt nicht, wenn die ergotherapeutische Einzelbehandlung als Hausbesuch verordnet wurde Gruppenbehandlung Voraussetzung für die Gruppenbehandlung (3-6 Patienten) ist, dass der Patient keine ständige direkte therapeutische Intervention benötigt. Regelbehandlungszeit: Minuten 28,22 2,82) 28,22 2,82) 10,60 1,06) 31,04 3,10) 31,04 3,10) 11,66 (Zuzahlung : 1,17) 5
6 vom , Pos.Nr. Leistung Ergotherapeutische Behandlung bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen: dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie ist ein komplexes Behandlungsverfahren mit häufig mehreren Therapiezielen Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Minuten Einzelbehandlung (bis zu 3 Einheiten an einem Tag) bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuchs Diese Behandlungsposition kann im Einzelfall als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erbracht werden. Dabei können einmal pro Regelfall bis zu 3 Einheiten zusammenhängend als Beratung erbracht und somit als Teil der verordneten Behandlungsserie abgerechnet werden. In diesem Fall kommt ergänzend die Ziffer zur Abrechnung. Dies gilt nicht, wenn die ergotherapeutische Einzelbehandlung als Hausbesuch verordnet wurde Gruppenbehandlung Voraussetzung für die Gruppenbehandlung (3-6 Patienten) ist die Feststellung von sozialen, kognitiven und motorischen Grundvoraussetzungen für die Gruppenfähigkeit. Zum Einsatz kommt die Gruppenbehandlung insbesondere dann, wenn auch sozioemotionale Störungen vorliegen, die eine Gruppenbehandlung medizinisch notwendig machen. Regelbehandlungszeit: Minuten 37,73 3,77) 37,73 3,77) 13,54 1,35) 41,50 4,15) 41,50 4,15) 14,89 (Zuzahlung : 1,49) 6
7 vom , Pos.Nr. Leistung Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/ Neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen Einzelbehandlung zeichnet sich dadurch aus, dass jedes Leistungsdefizit so spezifisch wie möglich trainiert wird, d. h. ohne andere und/oder komplexe Hirnleistungen zu beanspruchen. Regelbehandlungszeit: Minuten Gruppenbehandlung kommt für Patientengruppen (3-6 Patienten) zum Einsatz, bei welchen komplexe, kognitive Störungen befundet werden und welche gerade unter gruppendynamischen Aspekten besonders therapiert werden müssen. Regelbehandlungszeit: Minuten 31,00 3,10) 13,54 1,35) 34,10 3,41) 14,89 (Zuzahlung : 1,49) 7
8 vom , Pos.Nr. Leistung Ergotherapeutische Behandlung bei psychischfunktionellen Störungen dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Minuten Einzelbehandlung (soweit verordnete zusammenhängende Einheiten als Belastungserprobung abgegeben werden) Bei psychisch-funktionellen Behandlungen können im Einzelfall in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt bei Störungen der Ausdauer und der Grundarbeitsfähigkeiten zwei zusammenhängende Therapieeinheiten an einem Tag als Belastungserprobung durchgeführt werden. Diese erhöhte Frequenz kann nur erbracht werden, wenn sie verordnet wurde Einzelbehandlung (bis zu 2 Einheiten an einem Tag) als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuchs Diese Behandlungsposition kann im Einzelfall als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erbracht werden. Dabei können im Regelfall bis zu 2 Einheiten zusammenhängend als Beratung erbracht und somit als Teil der verordneten Behandlungsserie abgerechnet werden. In diesem Fall kommt ergänzend die Ziffer zur Abrechnung. Dies gilt nicht, wenn die ergotherapeutische Einzelbehandlung als Hausbesuch verordnet wurde Gruppenbehandlung Voraussetzung für die Gruppenbehandlung (3-6 Patienten) ist die Feststellung der Grundvoraussetzungen für die Gruppenfähigkeit. Zum Einsatz kommt die Gruppenbehandlung insbesondere, wenn die individuelle Problematik des Patienten die Nutzung von gruppendynamischen Prozessen und stützenden Funktionen der Gruppe erfordert. Regelbehandlungszeit: Minuten 47,37 4,74) 47,37 4,74) 47,37 4,74) 24,85 2,49) 52,11 5,21) 52,11 5,21) 52,11 5,21) 27,34 (Zuzahlung : 2,73) 8
9 vom , Pos.Nr. Leistung Gruppenbehandlung (soweit verordnete zusammenhängende Einheiten als Belastungserprobung abgegeben werden) Bei psychisch-funktionellen Behandlungen können im Einzelfall in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt bei Störungen der Ausdauer und der Grundarbeitsfähigkeiten zwei zusammenhängende Therapieeinheiten an einem Tag als Belastungserprobung durchgeführt werden. Diese erhöhte Frequenz kann nur erbracht werden, wenn sie verordnet wurde Thermische Anwendungen (Wärme oder Kälte) ergänzen eine motorisch-funktionelle oder sensomotorisch/perzeptive Behandlung. 24,85 und Patient 2,49) 4,23 0,42) 27,34 und Patient 2,73) 4,65 0,47) Ergotherapeutische temporäre Schiene ergänzt im Einzelfall die motorisch-funktionelle oder sensomotorisch/perzeptive ergotherapeutische Behandlung ohne Kostenvoranschlag bis 150, nach Kostenvoranschlag über 150, Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs ist nur bei Behandlungsbeginn im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar. 20,94 2,09) 23,03 2,30) 9
10 vom , Pos.Nr. Leistung Hausbesuch inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale), kann grundsätzlich nur einmal pro Tag und Patient abgerechnet werden Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale), kann grundsätzlich nur einmal pro Tag und Patient abgerechnet werden Der Begriff soziale Einrichtung bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, jedoch keine Einrichtungen des Betreuten Wohnens Hausbesuch bei der Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld ist nur einmal pro Regelfall abrechenbar 9,88 0,99) 5,80 0,58) 9,88 0,99) 11,10 1,11) 6,50 0,65) 11,10 1,11) Anmerkung: Für die Abrechnung der Leistungen sind folgende Tarifkennzeichen zu verwenden: AOK PLUS für Sachsen AOK PLUS für Thüringen Die erste Stelle der Positionsnummer beschreibt den Leistungserbringer: 5 bei Leistungserbringung durch Ergotherapeuten 10
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