Städtebauförderung in Bayern
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- Alma Meissner
- vor 6 Jahren
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1 Städtebauförderung in Bayern Bund-Land Städtebauförderungsprogramm- Kleine Städte und Gemeinden Möglichkeiten zur Förderung interkommunaler Zusammenarbeit in der Regierung von Oberbayern, am Montag, den 25. Juni 2012 Dr.-Ing. Josef Rott 1
2 Gliederung Ablauf einer interkommunalen Städtebauförderungs- Maßnahme (exemplarisch) 1. Demographische und wirtschaftsstrukturelle Entwicklung als Motor + ISEK Gemeinsamkeiten (Geschichte, Landschaft, Probleme, Chancen) 2. Ein Initialprojekt 3. Der gemeinsame Auftritt 4. Gemeinsame Projekte aller beteiligten Kommunen 5. Projekte kleinerer Allianzen 6. Kommunale Projekte Auftrag und Vorgaben interkommunaler Städtebauförderung in der Regierung von Oberbayern, am Montag, den 25. Juni 2012 Dr.-Ing. Josef Rott 2
3 1. Demographische und wirtschaftsstrukturelle Entwicklung als Motor - verbindende Landschaft - verbindende Ortstypen - ähnliche Bevölkerungsentwicklung gemeinsame Daseinsvorsorge 3
4 1. Demographische und wirtschaftsstrukturelle Entwicklung als Motor Bestehende interkommunale Kooperationen Verwaltungszusammenarbeit - Verwaltungsgemeinschaften - Informelle Zusammenarbeit Schulverbände LEADER-Gruppen Tourismus 4
5 Interkommunales Stadtentwicklungskonzept "Zukunft Nördliches Fichtelgebirge" (seit 2006) Beispiele für institutionelle Kooperationsformen für Kleinere Städte und Gemeinden Planungsverband nach 204 Absatz 2 und 205 BauGB Zweckvereinbarung nach Art. 7 ff KommZG Zweckverband nach Art. 17 ff KommZG Anstalt des öffentlichen Rechts nach Art. 89 GO Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, privatrechtlicher Charakter) Kommunale Arbeitsgemeinschaft nach KommZG Verein nach BGB Etc. 5
6 2. Ein Initialprojekt Winterlingbrachen bislang neue Mieter für m² Fläche bislang 100 neue Arbeitsplätze drei Bürgermeister senden Mieter - Nachhaltigkeitsgedanke Kirchenlamitz Markthalle (Senioren-) Wohnen Gewerbe Gastronomie Schwarzenbach Kultur, soziale Infrastruktur Gewerbe Gastronomie 6
7 3. Der gemeinsame Auftritt Monatszeitung zur Information Beteiligung: Ideenfindung und Bindung Imagefilm Homepage und social media 7
8 3. Gemeinsame Projekte -> zentral: Bündelung der Daseinsvorsorge Generation Förderung durch StM Arbeit Soziales Familie Frauen Interkommunaler Einkaufsverführer Leerstandsmanagement 8
9 4. Projekte kleinerer Allianzen 9
10 EDEKA in Schwarzenbach a. d. Saale Nahversorgung und öffentliche Grünflächen 10
11 Wettbewerb Erilka-Fuchs-Haus Schwarzenbach a. d. Saale Donald-Duck-Übersetzerin 11
12 Röttingen Spielhaus PPP mit Fa. Eibe 12
13 2. Auftrag und Vorgaben der Städtebauförderung Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit sollen in den bestehenden Förderprogrammen künftig bevorzugt gefördert werden., Beschluss des Bayer. Kabinetts am (siehe auch Aktionsplan demografischer Wandel 2011) 13
14 "Die Zusammenarbeit zwischen Kommunen wird in Zukunft noch wichtiger und zu einem kommunalen Schlüsselthema. Die demografische Entwicklung, knappe finanzielle Mittel und die Globalisierung sind die wichtigsten Gründe für eine Bündelung der Kräfte. Die interkommunale Zusammenarbeit ist hierfür ein hervorragendes Instrument. Sie steigert die kommunale Handlungsfähigkeit und erhält gleichzeitig die Eigenständigkeit und Identität der einzelnen Gemeinden. Bereits heute ist die interkommunale Zusammenarbeit in einigen Gesetzen Voraussetzung für staatliche Förderungen oder wirkt sich zumindest auf die Höhe der Förderung aus. Ich denke hier etwa an zahlreiche Projekte im Bereich der Städtebauförderung (IM Joachim Herrmann, MR ) 14
15 Der Erhalt und die Entwicklung der ländlichen Infrastruktur ist ein Erfordernis im Sinne der Bundesregierung für die Gesamtentwicklung in Deutschland. Unter dem Dach der "Initiative Ländliche Infrastruktur" werden vom BMVBS in den nächsten Jahren neue Akzente in dünn besiedelten Regionen gesetzt. Das BMVBS will den Menschen auch in dünn besiedelten Regionen Zukunftsperspektiven geben und attraktive, lebenswerte ländliche Räume schaffen. Wir werden neben der Stadtentwicklung auch die ländlichen Räume unterstützen. Wir wollen die Vielfalt der ländlichen Räume erhalten und deren Stärken und Wirtschaftskraft fördern. Wir starten jetzt eine Initiative speziell für den ländlichen Raum. (BM Peter Ramsauer ) 15
16 Interkommunale Kooperationen, allgemeine Beispiele Verwaltungsgemeinschaften, Standesämter, Rechnungs- und Abgabewesen, E-Government, EDV Bauhöfe, Feuerwehren Technische Infrastruktur, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung Abfallentsorgung Entwicklung neuer Wohnformen, sozialer Wohnungsbau Pflegeangebote, Kinder- und Jugendarbeit, Gesundheit Wirtschaftsförderung Flächenmanagement, Gewerbeflächenmanagement Tourismus 16
17 17
18 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung Abschnitt: Kleinere Städte und Gemeinden Artikel 9 Förderung kleinerer Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (1) Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen sind bestimmt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit sollen kleine Städte und Gemeinden als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge. Förderfähig sind vorrangig überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte oder Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten bzw. kleinere Städte in Abstimmung mit ihrem Umland. 18
19 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden Zuwendungsempfänger Das neue Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden unterstützt Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen (vorrangig in strukturschwachen und ansonsten in ländlichen Räumen, nicht in Verdichtungsräumen). Bei der Vorbereitung überörtlicher Konzepte und Strategien soll eine Leitkommune die Steuerung und die finanzielle Abwicklung für ihre Partnerkommunen übernehmen. 19
20 Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden Fördervoraussetzungen Fördervoraussetzung ist das Erarbeiten eines zwischen den Gemeinden bzw. zwischen einer Stadt und ihrem Umland abgestimmten überörtlich integrierten Entwicklungskonzepts oder einer solchen Entwicklungsstrategie; Kooperation von regionaler Ausdehnung und Bedeutung. 20
21 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden Fördergebiete = Gesamtmaßnahme In den Städten und Gemeinden sind die Fördergebiete räumlich abzugrenzen. Die Abgrenzung hat zu erfolgen als Sanierungsgebiet nach 142 BauGB städtebaulicher Entwicklungsbereich nach 165 BauGB Erhaltungsgebiet nach 172 BauGB Stadtumbaugebiet (Maßnahmegebiet nach 171 b) Soziale Stadt Bereich (Maßnahmegebiet oder 171 e BauGB) Untersuchungsgebiet nach 141 BauGB oder durch Beschluss der Gemeinde. Die Festlegung des gesamten Gemeindegebiets als Fördergebiet ist nicht zulässig. 21
22 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden Förderfähig sind insbesondere die Vorbereitung der Maßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) von verbindlich abgestimmten überörtlich oder regional integrierten Entwicklungskonzepten bzw. -strategien, welche insbesondere Aussagen zur Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels, zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und zu gemeinsamen Entwicklungszielen und Schwerpunkten enthalten die Bildung interkommunaler Netzwerke bzw. Stadt-Umland- Vernetzungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge (Prozesse der Diskussion, Abstimmung und Entscheidung über überörtlich oder regional integrierte Entwicklungskonzepte bzw. -strategien) einschließlich Bürgerbeteiligung Interkommunale Energiekonzepte als Teil überörtlich abgestimmter städtebaulicher Entwicklungsstrategien = Investitionsvorbereitende und begleitende Maßnahmen 22
23 Maßnahmentypen A organisatorische Maßnahmen - Kooperation von Gemeinden untereinander - Kooperation mit Firmen/Banken und von Firmen/Banken untereinander - Ansiedelungsmanagement von Betrieben (Ortsmitten) - Rückholung und Bündelung von Funktionen in der Ortsmitte (Ärzte, Heime) B bauliche Maßnahmen - Qualitätssicherung (z.b. durch WBW e; Bauqualität ist ein Standortfaktor) - Ordnungsmaßnahmen - Schwerpunkt der Förderung sind Nachnutzungen von Leerständen 23
24 Danke in der Regierung von Oberbayern, am Montag, den 25. Juni 2012 Dr.-Ing. Josef Rott 24
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