Gemeinde Weingarten. Vorentwurfsfassung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden. Bebauungsplan Nördlich der Schulstraße

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1 Gemeinde Weingarten Vorentwurfsfassung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden Bebauungsplan Nördlich der Schulstraße Stand im Auftrag der Gemeinde Weingarten / Pfalz

2 Bebauungsplan Nördlich der Schulstraße in der Gemeinde Weingarten Auftraggeber: Gemeinde Weingarten Neugasse Weingarten Auftragnehmer: Stadtimpuls I Integrierte Kommunal- und Projektentwicklung Industriestraße 7b Landau / info@stadtimpuls.com Bearbeitung: Dipl.- Ing. Bauassessor Michael Kleemann B.Sc. Florian Denzer II

3 Inhalt INHALT... III 1. VERFAHRENSANFORDERUNGEN PLANUNGSZIELE STÄDTEBAULICHES UND ARCHITEKTONISCHES KONZEPT FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄß 3 ABS. 1 BAUGB UND 4 ABS. 1 BAUGB... 9 III

4 1. Verfahrensanforderungen Die Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung vom den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nördlich der Schulstraße gefasst. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren kann gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.v.m. 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 abgesehen werden. Aufgrund der örtlichen Bedeutung der Fläche bzw. des Projektes hat sich die Gemeinde freiwillig für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden entschieden. Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nach dem derzeitigen Stand der Planung folgende Flurstücke: 395/3, 397, 397/2, 397/3; er wird wie folgt begrenzt: im Süden durch die Schulstraße, im Westen durch den bestehenden abbiegenden Fahrweg der Schulstraße, im Norden durch die Grundstücke Schulstraße 21 und Schulstraße 23 und im Osten bildet die Grundstücksgrenze des Dorfplatzes die Grenze des Geltungsbereiches. Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Der Bebauungsplan für das Plangebiet ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von 13a Baugesetzbuch (BauGB). Als Maßnahme der Innenentwicklung bei einer Größe des Geltungsbereiches von ca m² erfüllt das Vorhaben die vorgegebenen Kriterien nach 13a Abs. 1 BauGB. Eine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, ein naturschutzrechtlicher Ausgleich im Sinne von 1a Abs. 3 BauGB für die Bebauung des Grundstückes, sowie die Erstellung eines Umweltberichtes im Sinne von 2a BauGB ist nicht erforderlich. 4

5 2. Planungsziele Die Einwohnerzahl der Gemeinde Weingarten stieg in den letzten Jahren stetig an. Während die Gemeinde im Jahr 2000 noch einen Bevölkerungsstand von Einwohnern zu verzeichnen hatte, ist die Einwohnerzahl bis zum Jahr 2015 bis auf Einwohner angestiegen. 1 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nördlich der Schulstraße soll der zukünftige Bedarf an Wohnraum gedeckt werden. Insbesondere soll die Entwicklung der Fläche dazu beitragen, Wohnbedarfe in den Bereichen - gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen und / oder - seniorengerechtes Wohnen und / oder - familienfreundliches Wohnen zu decken. Die Gemeinde hat bereits im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens mehrere Konzeptionsvorschläge verschiedener Investoren für eine zukünftige Bebauung eingeholt. Für die Erarbeitung dieser Konzepte wurden folgende Parameter festgelegt: als Nutzungskonzept ist die Verwirklichung eines gemeinschaftlich orientierten Wohnprojekts vorgesehen, insbesondere zur Deckung besonderer Wohnbedarfe, in den Bereichen altengerechtes, familiengerechtes und selbstbestimmtes Wohnen; Grundflächenzahl (GRZ): 0,3, jedoch maximal überbaubare Fläche (Grundfläche, GR) für Haupt- und Nebengebäude von qm; Geschoßflächenzahl (GFZ): 0.6 bzw. maximal überbaubare Fläche (Geschoßfläche, GF) für Haupt- und Nebengebäude von qm; im Falle der Konzeptionierung einer unterirdischen oder teilunterirdischen Tiefgarage (bis max. 0,90 m über Gelände) wird die hierfür anfallende GR / GF nicht auf oben genannte Höchstmaße angerechnet; Geschoßzahl: es sind maximal zwei Vollgeschoße zulässig. Zusätzlich ist ein Nicht- Vollgeschoß als Dachgeschoß zulässig, welches auch als Staffelgeschoß ausgeführt werden darf. In diesem Fall darf die Grundfläche des Staffelgeschosses maximal 60% der Grundfläche des darunterliegenden Vollgeschoßes betragen. Im Falle der Ausführung des Dachgeschoßes mit einem Satteldach ist ein Kniestock von max. 0,90 m zulässig; zwei Stellplätze pro Wohneinheit, bei Wohneinheiten < 45 qm WFL genügt der Nachweis eines Stellplatzes. 1 Vgl. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, abgerufen unter: 5

6 3. Städtebauliches und architektonisches Konzept Die Gemeinde hat beschlossen, das im Rahmen der Interessenbekundung eingeholte Konzept der HP Projektentwicklung umzusetzen. Die Konzeption, die die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet, wird im Folgenden näher erläutert: Auf der zu entwickelnden Fläche sollen insgesamt sechs Wohngebäude entstehen. Vorgesehen ist ein Ensemble von zwei größeren Baukörpern als Mehrfamilienhäuser sowie eine Reihung von vier kleineren Baukörpern als Einfamilienhäuser in Kettenhausform im Osten des Plangebietes. Die Grundflächenzahl beläuft sich in etwa auf 0,2, die Geschossflächenzahl beträgt ca. 0,4. Die Konzeption sieht vor, Wohnraum für unterschiedliche Zielgruppen (junge Familien, Senioren, Menschen mit Einschränkungen) zu schaffen. Abbildung 2: Schwarzplan (HP Projektentwicklung) 6

7 Der Schwarzplan verdeutlicht, dass sich die künftigen Baumassen in die umgebende Dorfstruktur einfügen werden. Die Solitärstellung und Grundflächen der Mehrfamilienhäuser lassen sich von umgebenden, größeren Kubaturen (bspw. Schulgebäude) ableiten. Aufgrund der Anordnung und Stellung der geplanten Neubauten wird keine Raumkante hin zur Schulstraße gebildet, jedoch entstehen großzügige, autofreie und begrünte Freiräume. Im nördlichen Bereich des Plangebietes soll ein Spielplatz entstehen, der auch für umliegende Bereiche eine Aufwertung darstellt. Die verkehrliche Erschließung der Fläche erfolgt über die Schulstraße, die Grundstücke im Plangebiet selbst sowie die Tiefgarage werden über eine neu zu errichtende Stichstraße erschlossen. Für die Entsorgung des Schmutz- und Oberflächenwassers und die Anbindung an das Stromnetz werden entsprechende Kanäle bzw. Leitungen in der neu anzulegenden Straße erforderlich. Das Regenwasser soll jedoch primär auf den privaten Grünflächen gemäß den Regelungen des Landeswassergesetzes zur Versickerung und Verdunstung gebracht werden, das überschüssige Oberflächenwasser wird dann über Regenwasserkanäle abgeleitet. Mehrfamilienhäuser Die größeren Gebäude nehmen hinsichtlich ihrer Dimension Bezug auf das südwestlich des Plangebietes befindliche Schulgebäude. Die als Drei- bzw. Vierspänner konzipierten Mehrfamilienhäuser verfügen mit je drei Geschossen (zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss) insgesamt über 18 Wohneinheiten mit 2- und 3-Zimmerwohnungen. Die Gebäude werden mit barrierefreie Einheiten realisiert, das innenliegende Treppenhaus wird also durch eine Aufzugsanlage ergänzt. Somit sind auch Menschen mit Einschränkungen Zielgruppe der Projektentwicklung. Jede Wohnung verfügt über einen großzügigen Außenraum, der nach Süden oder Westen ausgerichtet ist. Unter den beiden Mehrfamilienhäusern ist eine Tiefgarage mit Stellplätzen für die künftigen Bewohner beider Objekte geplant, auf dem Grundstück selbst werden weitere Stellplätze angelegt. Jede Wohneinheit erhält somit zwei Stellplätze. Durch die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage und die Ausrichtung und Anordnung der Gebäude entstehen großzügige, autofreie Freiflächen. Einfamilienhäuser Die geplanten Einfamilienhäuser im Osten des Plangebietes entsprechen der örtlichen Baustruktur und sollen dazu beitragen den Bedarf an Wohnraum für junge Familien zu decken. Aufgrund ihrer Anordnung bieten diese trotz Dichte und Reihung ausreichend Privatsphäre. Für jedes Grundstück sind zwei Stellplätze vorgesehen. 7

8 Abbildung 2: Ansicht-Süd Abbildung 3: Konzeption HP-Projektentwicklung - Lageplan 8

9 4. Frühzeitige Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB Die Planunterlagen werden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einsicht vom XX XX zwei Wochen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Zum Plankonzept können schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen gegeben werden. Gleichsam werden folgende Träger öffentlicher Belange von der Planung mit Schreiben vom XX frühzeitig unterrichtet: Träger aufzählen 9

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