Erwartungen an die Hilfsmittelversorgung (in der GKV) aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
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- Emilia Engel
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1 1. Wittener Tagung zur Hilfsmittelversorgung am 17. September 2010 Erwartungen an die Hilfsmittelversorgung (in der GKV) aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Hans-Georg Will, Dir. u. Prof., BMG, Referatsleiter Heil- und Hilfsmittel, wirtschaftliche Fragen der Rettungsund Krankentransporte, Dialyse 01
2 Gliederung des Vortrags Hilfsmittelversorgung: Ablauf, Beteiligte und normative Grundlagen Gesetzliche Neuregelungen zur Hilfsmittelversorgung in den letzten Jahren Erwartungen des BMG an die Hilfsmittelversorgung Versorgungsforschung aus Sicht des BMG Aktuelle (Rechts-) Entwicklungen in der GKV Zusammenfassung 02
3 Hilfsmittelversorgung: Ablauf, Beteiligte und normative Grundlagen MDS Patienten- u. Selbsthilfe- Organisationen KVen, KBV, LÄKn, BÄK Gesetzliche Regelungen (SGB V) MDK Versicherte Personen Vertragsärzte Rechtsverordnung nach 34 SGB V Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA SpiV-Bund, Landesverb., AGs Verträge Krankenkassen Leistungserbringer Verbände der Leistungserbringer Hilfsmittelverzeichnis der GKV Empfehlungen und Vereinbarungen Rechtsprechung 03
4 Gesetzliche Neuregelungen zur Hilfsmittelversorgung in den letzten Jahren GKV-WSG vom 26. März 2007 GKV-OrgWG vom 15. Dezember 2008 AMG-Novelle vom 17. Juli 2009 Keine Leistungseinschränkungen, eher Verbesserungen Aufnahme einer ausdrücklichen Mehrkostenregelung Abschaffung der Zulassung der Leistungserbringer, Umstellung auf ein Vertragssystem (mit Übergangsfrist) Ausschreibungsgebot (soweit zweckmäßig) mit Vorgaben zur Versorgungsqualität Neuer Stellenwert der Festbeträge Weiterentwicklung der Vorgaben zum Hilfsmittelverzeichnis Erweiterung der Kompetenzen des MDK (Evaluationen) Umwandlung des Ausschreibungsgebots in Option Gemeinsame Empfehlungen zur Zweckmäßigkeit von Ausschreibungen Schaffung eines Beitrittsrechts zu Verhandlungsverträgen Verlängerung der Übergangsfrist Einführung eines Präqualifizierungsverfahrens Neuer 128 SGB V Unzulässige Zusammenarbeit Präzisierung und Verschärfung des 128 SGB V 04
5 Erwartungen des BMG an die Hilfsmittelversorgung Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern Wettbewerb im Versorgungsgeschehen Vermeidung überflüssiger Bürokratie auf allen Ebenen Pragmatische Lösung von Schnittstellen- und Abgrenzungsproblemen Wahrung und Stärkung der Patientenrechte Ordnungsgemäße Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsanspruchs der Versicherten Bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung (ohne Aufzahlung) Evaluation und Versorgungsforschung Qualitätssicherung Weiterentwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses (Versorgungsstandards) Keine Übervorteilung der Versicherten durch Leistungserbringer Korruptionsfreie Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Ärzten Legal Compliance aller Beteiligten 05
6 Versorgungsforschung aus Sicht des BMG Zunehmendes öffentliches Interesse an Versorgungsforschung (zu Recht) Fokus: Medizinische und pflegerische Versorgung unter Alltagsbedingungen Ziel: Effizienzsteigerung, rationaler Ressourceneinsatz, Transparenz Koalitionsvertrag: Systematischer Ausbau im Rahmen der Gesundheitsforschung Förderung durch BMBF und BMG (Schwerpunkt: Arzneimitteltherapiesicherheit), BÄK, GKV, Studien zur Hilfsmittelversorgung noch ausbaufähig Perspektive: Positionierung als eigenständige Disziplin (thematisch, methodisch), Akzeptanz durch hohe wissenschaftliche Standards und Praxisnähe, Generierung relevanter Ergebnisse für die Versorgungspraxis sowie für gesundheitspolitische Diskussionen und Entscheidungen 06
7 Aktuelle (Rechts-) Entwicklungen in der GKV Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKVÄndG) Kein Hilfsmittelbezug Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) Kartellrecht in der GKV Rechtswegzuweisung (Vergabeverfahren) GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) (Bisher) kein Hilfsmittelbezug Regelungspaket Ambulante Versorgung Festbeträge, Festpreise, Festzuschüsse,?? Abgrenzung GKV- SPV?? 07
8 Zusammenfassung Die gesetzlichen Vorschriften ermöglichen grundsätzlich eine ordnungsgemäße Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen nur konsequent beachtet und sachgerecht umgesetzt werden; hier gibt es noch Defizite. Für das BMG stehen die Interessen der Versicherten im Vordergrund, aber auch die berechtigten Belange der Leistungserbringer müssen gewahrt bleiben. Das Verhältnis zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern ist häufig nicht partnerschaftlich und konfliktfrei. Hier besteht noch Handlungsbedarf auf beiden Seiten. Gleiches gilt für den Abbau überflüssiger Bürokratie. Umgekehrt ist natürlich auch von den Leistungserbringern zu verlangen, dass sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen. Die Evaluation durchgeführter Hilfsmittelversorgungen zur Gewinnung versorgungsrelevanter Erkenntnisse aus praktischen Erfahrungen hat der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Daneben bleibt Raum für wissenschaftlich begleitete Experimente (Modellvorhaben) und für Versorgungsforschung, die aus Sicht des BMG gestärkt werden muss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 08
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